Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Ostbrandenburg Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien

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1 Bildungsfreistellung im Land Brandenburg mit Tabelle aller anerkannten Studiengänge der Ostbrandenburg, Stand 7. März 2012 Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert Berufstätigen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen". Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Brandenburg setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) vom 15. Dezember Anerkennungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, die in der Bildungsfreistellungsverordnung (BFV) vom 22. November 1995 in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 9. November 2000 festgeschrieben sind. Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Die Bildungsfreistellung kann durch die Studierenden bei ihrem Arbeitgeber/ihrer Behörde gemäß 17 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes beantragt werden. Neben dieser Information sollten als Nachweis für ein tatsächlich absolviertes und ordnungsgemäß durchgeführtes Studium die Kopien der Vor- und Rückseiten der Studienkarten, die Kopien der Semestereinzahlungs- und Immatrikulationsbescheinigungen sowie die letzte Semesterplanung eingereicht werden. Falls Freistellungen in Erwägung gezogen werden sollten, ist zu empfehlen, diese für die im 6. Semester stattfindenden zeitaufwendigen und anspruchsvollen Prüfungen aufzusparen. Außerdem sollten vor Beantragung der Freistellung insbesondere auch die betrieblichen Belange des Arbeitgebers berücksichtigt werden, denn nach 17 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (BbgWBG) kann auch unter Umständen die beantragte Freistellung versagt werden. Die gesetzliche Grundlagen sind veröffentlicht unter Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG), Bildungsfreistellungsverordnung (BFV). In der Tabelle auf Seite 2 sind alle Studiengänge der Ostbrandenburg aufgeführt, die von der Landesregierung Brandenburg im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt worden sind, wobei die Anerkennung nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage gilt. Selbststudienzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen. Anlage auf Seite 2: Tabelle mit allen anerkannten Studiengängen Deutsche Bank Amtsgerichtes

2 Tabelle mit allen Studiengängen der Ostbrandenburg, die im Land Brandenburg im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März 2012 Veranstaltung Matr Zeitraum Studienort vom Reg.Nr. 3/04 3/04 9/04 3/05 3/05 9/05 3/06 3/06 9/06 3/07 3/07 9/07 3/08 3/08 9/08 3/09 3/09 9/09 3/10 3/10 9/ bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis k.a k.a Frankfurt(Oder) k.a k.a Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Eberswalde Eberswalde Frankfurt(Oder) Gemäß Wortlaut des Bescheides gilt die Anerkennung nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit, Selbststudienzeiten, Online-Präsenzzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen., bitte Fortsetzung auf der nächsten Seite beachten Deutsche Bank Amtsgerichtes

3 Tabelle mit allen Studiengängen der Ostbrandenburg, die im Land Brandenburg im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März Fortsetzung- Veranstaltung Matr Zeitraum Studienort vom Reg.Nr bis Frankfurt(Oder) Eberswalde Eberswalde Frankfurt(Oder) Eberswalde Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) Eberswalde Eberswalde Eberswalde Eberswalde Eberswalde Gemäß Wortlaut des Bescheides gilt die Anerkennung nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit, Selbststudienzeiten, Online-Präsenzzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen., Deutsche Bank Amtsgerichtes

4 Bildungsfreistellung im Land Berlin mit Tabelle aller anerkannten Studiengänge der Ostbrandenburg, Stand 7. März 2012 Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Während der Freistellung wird der Lohn fortgezahlt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung während der Arbeitszeit erleichtert Berufstätigen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen". Nach 1(1) in Verbindung mit 3 BiUrlG Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben alle Berliner Arbeitnehmer/innen und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses gegenüber ihrem Arbeitgeber/Ausbildenden Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit/Ausbildung für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsurlaub beträgt nach 2(1) BiUrlG für Berechtigte bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr, über 25 Jahre 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung im Land Berlin setzt eine staatliche Anerkennung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung voraus. Anerkennungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin (früher die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin), die auf Antrag des Veranstalters tätig wird. Für das Ergebnis des Prüfverfahrens ist entscheidend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt ebenfalls durch Bescheid gemäß 11 BiUrlG durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin (früher die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin). Die Bildungsfreistellung kann durch die Studierenden bei ihrem Arbeitgeber/ihrer Behörde beantragt werden. Neben dieser Information sollten als Nachweis für ein tatsächlich absolviertes und ordnungsgemäß durchgeführtes Studium die Kopien der Vor- und Rückseiten der Studienkarten, die Kopien der Semestereinzahlungs- und Immatrikulationbescheinigungen sowie die letzte Semesterplanung eingereicht werden. Wir empfehlen, falls Freistellungen in Erwägung gezogen werden, diese für die im 6. Semester stattfindenden zeitaufwendigen und anspruchsvollen Prüfungen aufzusparen. Außerdem sollten auch insbesondere die betrieblichen Belange des Arbeitgebers bedacht werden, denn entsprechend Berliner Bildungsurlaubsgesetz BiUrlG kann unter Umständen die Freistellung durch den Arbeitgeber auch versagt werden. Gesetzliche Grundlagen zum Berliner Bildungsurlaubsgesetz befinden sich im Internet unter Die Bildungsfreistellung des Senates von Berlin wird benötigt, wenn ein VWA-Studierender einen Arbeitgeber hat, der seinen Firmensitz im Land Berlin hat und dem die staatliche Anerkennung unserer VWA-Weiterbildungsveranstaltung allein durch die Landesregierung von Brandenburg nicht ausreicht Deutsche Bank Amtsgerichtes

5 Tabelle mit Studiengängen der Ostbrandenburg, die vom Land Berlin im Sinne des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März 2012 Veranstaltung Matr. Zeitraum Studienort vom Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) SS 2004 berufsbegl. 6-semestr.Studiengang BetriebswirtIn (VWA) WS 2004/2005 Berufsbegleitender Studiengang Betriebswirt/in (VWA) Berufsbegleitender Studiengang Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) Berufsbegl. Studiengang VWA-Diplom BetriebswirtIn Matr. FF-906 WS 2006/ semestr. Studiengang VWA-Diplom Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in 6-semestr. Studiengang VWA-Diplom Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in Eberswalde 6-semestr. Studiengang VWA-Diplom Verwaltungs- Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in 6-semestr. Studiengang VWA-Diplom Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) SS 2008 Beginn in Eberswalde Berufsbegl. Weiterbildung: Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-907, 6. Semester (Beginn ) in Frankfurt/Oder Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-308, 6. Semester (Zeitraum ) VWA-Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-, 1. Semester (Zeitraum ) VWA-Diplom-Verwaltungs-BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-, 1. Semester (Zeitraum ) Berufsbegl. Weiterbildung in Eberswalde: VWA-Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-, 1. Semester (Zeitraum ) Berufsbegl. Weiterbildung Eberswalde: VWA-Diplom-Verwaltungs-BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-, 1. Semester (Zeitraum ) Reg.Nr. gem. 11 BiUrlG 3/02 5. Semester Eberswalde IV D /02 5. Semester IV D /02 5. Semester Eberswalde IV D /02 5. Semester IV D /02 5. Semester IV D /03 3/ (6.Sem. Matr 3/03) (6.Sem. Matr 3/03) Eberswalde IV D Eberswalde IV D /06 1. Semester IV D /08 1.Semester II D /08 1.Semester Eberswalde II D /08 1.Semester II D /08 1.Semester Eberswalde II D /07 FF- 308 FF- FF- EW- EW (6. Semester) (6. Semester) II D II D II D II D Eberswalde II D Eberswalde II D Die Anerkennung gilt nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Selbststudienzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen Deutsche Bank Amtsgerichtes

6 Tabelle mit Studiengängen der Ostbrandenburg, die vom Land Berlin im Sinne des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt worden sind, Stand 7. März 2012 EW 313 EW 313 FF (1.Semester) Berufsbegl. Weiterbildung Eberswalde: VWA-Diplom-BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-313, 1. Semester (Zeitraum Berufsbegl. Weiterbildung Eberswalde: VWA-Diplom-Verwaltungs-BetriebswirtIn (VWA), Mat. EW-313, 1. Semester (Zeitraum VWA-Diplom BetriebswirtIn (VWA), Mat. FF-313, 1. Semester ((Zeitraum ) (1.Semester) Eberswalde II D Eberswalde II D II D Die Anerkennung gilt nur für präsenzpflichtige Veranstaltungstage. Selbststudienzeiten u.ä. sind von der Anerkennung ausgeschlossen Deutsche Bank Amtsgerichtes

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