e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014

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1 Bericht der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014 Netzbetreiber (bis ): Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 100 D Darmstadt Sitz der Gesellschaft: Darmstadt, Reg.-Gericht: Amtsgericht Darmstadt HRA Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Nr (VNB) Netznummer der Bundesnetzagentur: Nr. 1 Netzbetreiber (ab ): e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24 D Darmstadt Sitz der Gesellschaft: Darmstadt, Reg.-Gericht: Amtsgericht Darmstadt HRA 6401 Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Nr (e-netz Südhessen) Netznummer der Bundesnetzagentur: Nr. 1 Geschäftsleitung: Dipl.-Volkswirt Reinhard Kalisch Dipl.-Ing. (FH) Maik Wortmaier Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH Rheinlanddamm Dortmund Ansprechpartner: Dipl.-Ing., Dipl.-Energiewirt Dimitrios Drossos Netzwirtschaft Tel.: / Fax: / dimitrios.drossos@e-netz-suedhessen.de Netzbetreiberwechsel zum 01. Juli 2014 Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (nachfolgend e-netz Südhessen genannt) ist zum 01. Juli 2014 in die Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG (nachfolgend VNB genannt) eingetreten und ist seitdem Pächterin des Strom- und Gasverteilernetzes der HSE Netz AG, ab dem ENTEGA AG. Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG ist seitdem zuständig für den Betrieb, den Ausbau und die Instandhaltung der Energienetze. Dies gilt auch in Bezug auf Anlagen gemäß dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) Seite 1 von 5 NG G110

2 1. Einleitung Gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach EEG mitgeteilten Daten zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG mit diesem Dokument nach. 2. Grundsätzliche Vorgehensweise - Systematik Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und den angebotenen Strom abzunehmen. Dieser Strom unterliegt darüber hinaus bei bestimmten EEG-Anlagen einer Vergütungspflicht mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen. Die gemäß EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausgezahlten Vergütungen werden gemäß EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzüglich der nach 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet. Der aufnehmende Netzbetreiber ist berechtigt, den vergüteten Strom an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber weiterzuverkaufen. Von den Vergütungen sind die vermiedenen Netzentgelte in Abzug zu bringen. Die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte erfolgt für jede EEG-Anlage für die Spannungsebene, die der Einspeisenetzebene vorgelagert ist (ohne Umspannebene) in Abhängigkeit von der vorhandenen Messeinrichtung. Die vermiedenen Netzentgelte enthalten einen Arbeitspreis für die vermiedene Einspeisearbeit und in Abhängigkeit der Einspeisebenutzungsdauer ggf. zusätzlich ein Entgelt für die vermiedene Einspeiseleistung. Die Ermittlung der Vergütung erfolgte auf Basis der in diesen Zeitraum gültigen und im Internet veröffentlichten Preisblätter Netznutzung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG. 3. Datenermittlung 3.1 Meldungen vom Anlagenbetreiber an die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß EEG angefordert, sofern diese nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare bzw. Dokumente eingearbeiteten Angaben sind für die jeweiligen Eigenerzeugungsanlagen unter ersichtlich. 3.2 Meldung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG an den Übertragungsnetzbetreiber (Amprion GmbH) Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß 72 EEG an Amprion GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen aggregierten Daten (siehe Anlage) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des 75 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion GmbH zur Verfügung gestellt Seite 2 von 5 NG G110

3 3.3 Meldung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG an die Bundesnetzagentur Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG ist ihrer Informationspflicht nach 76 EEG gegenüber der Bundesnetzagentur zum nachgekommen. 4. Zusammenstellung der aggregierten Daten und Anlagenstatistik (Jahresmeldung lt. Wirtschaftsprüfertestat 2014 nach 72 u. 75 EEG 2014) Jahresmeldung 2014 Übersicht Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität und vermiedene Netzentgelte für den Zeitraum Einspeisevergütung: Nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 geleistete Förderungen bzw. der nach Maßgabe der i.v.m. 66 EEG 2012 geleistete Vergütungszahlungen ,81 Direktvermarktung: Marktprämien nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 bzw. 33g EEG ,29 Förderung für Flexiblität: Flexibilitätszuschlag nach 53 EEG 2014 sowie Flexiblitätspämie nach 54 EEG 2014 bzw. 33i EEG ,95 Vermiedene Netzentgelte gemäß 57 Abs. 3 EEG 2014 bzw. 35 Abs. 2 EEG , ,69 Die vermiedenen Netzentgelte (Pos. 4) werden von der Einspeisevergütung (Pos 1) abgezogen Seite 3 von 5 NG G110

4 Übersicht der nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommenen bzw. der nach 8 EEG 2012 abgenommenen und nach 16 EEG 2012 vergüteten Strommengen und tatsächlich geleistete finanzielle Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 bzw. nach Maßgabe der 16 bis 33 i.v.m. 66 EEG 2012 tatsächlich geleistete Vergütungszahlungen für den Zeitraum vom bis kaufmännisch abgenommene Strommenge Einspeisevergütung [ ] Wasser ,59 Deponie-, Klär-, Grubengas ,43 Biomasse ,98 Geothermie 0 0,00 Wind an Land ,15 Wind auf See 0 0,00 Solar ,66 Summe: ,81 Übersicht der nach 20 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 bzw. 33b Nr. 1 EEG 2012 direkt vermarkteten Strommengen (Marktprämienmodell), der nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 bzw. 33b Nr. 3 EEG 2012 direkt vermarkteten Strommengen (sonstige Direktvermarktung) sowie der nach 33b Nr. 2 EEG 2012 direkt vermarkteten Strommengen (Grünstromprivileg). Zusätzlich die nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 bzw. 33g EEG 2012 (Marktprämie) zu leistenden Prämien für den Zeitraum Marktprämie Marktprämienmodell Grünstromprivileg sonst. Direktvermarktung Wasser , Deponie-, Klär-, Grubengas , Biomasse , Geothermie 0, Wind auf Land , Wind auf See 0, Solar 0, Summe , Seite 4 von 5 NG G110

5 Übersicht der nach 53 EEG 2014 (Flexibilitätszuschlag) sowie nach 54 EEG 2014 bzw. 33i EEG 2012 (Flexibilitätsprämie) geleisteten finanziellen Förderungen für die Bereitstellung installierter Leistung Förderung Flexibilitätszuschlag ,95 Flexibilitätsprämie 0,00 Summe ,95 Übersicht der vermiedenen Netzentgelte gemäß 57 Abs. 3 EEG 2014 bzw. 35 Abs. 2 EEG 2012 für den Zeitraum vermiedene Netzentgelte Wasser ,74 Deponie-, Klär-, Grubengas ,23 Biomasse ,08 Geothermie 0,00 Wind auf Land ,91 Wind auf See 0,00 Solar ,40 Summe ,36 5. Hinweis auf Besonderheiten Alle o. g. Angaben wurden per Wirtschaftsprüfertestat zum gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber (Amprion GmbH) bestätigt. Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE), ab dem ENTEGA AG, hat ihre Aufgaben als Netzbetreiber für Strom- und Gas zum 1. Juli 2007 an die Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main- Neckar GmbH & Co. KG übertragen. Darüber hinaus ist die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG zum 01. Juli 2014 in die Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG eingetreten und ist seitdem Pächterin des Strom- und Gasverteilernetzes der HSE Netz AG, zukünftig (ab Oktober 2015) ENTEGA Netz AG. Darmstadt, Seite 5 von 5 NG G110

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