4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen

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1 : Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or

2 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel Überwachungspflichtige Anlage 3. Grundsätzliche Pflichten des Betreibers 4. TRBS 1111: Sicherheitstechnische Bewertung 5. TRBS 1201: Ermittlung der Prüffrist 6. Ausblick Abteilung: IS-DD-MUC/Or

3 Im Dschungel der BetrSichV? Abteilung: IS-DD-MUC/Or

4 BetrSichV ein kurzer Überblick Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für überwachungspfl. Anlagen Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Abteilung: IS-DD-MUC/Or

5 BetrSichV ein kurzer Überblick Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel Anhang 2 Mindestvorschriften bei der Benutzung von Arbeitsmitteln Anhang 3 Zoneneinteilung ex-gefährdeter Bereiche Anhang 4 Mindestvorschriften Ex-Gefahren Anhang 5 Prüfung besonderer Druckbehälter Abteilung: IS-DD-MUC/Or

6 Begriffszuordnung: Arbeitsmittel - ÜPflA Arbeitsmittel Überwachungspflichtige Anlage Arbeitgeber Bereitstellung und Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten Sicherer Zustand Gefährdungsbeurteilung Betreiber Betrieb Schutz Beschäftigter und Dritter Ordnungsgemäßer Zustand Sicherheitstechnische Bewertung Abteilung: IS-DD-MUC/Or

7 3. Pflichten des Arbeitgebers Abteilung: IS-DD-MUC/Or

8 3. Pflichten des Betreibers Abteilung: IS-DD-MUC/Or

9 4. TRB TRBS: Der Adressat hat gewechselt! Allg. Verwaltungsvorschrift zur DruckbehV BetrSichV, 4 (Bereitstellung) und 12 (Betrieb) Behörde 4(2): Bei den Maßnahmen nach Abs. 1 sind die vom ABS ermittelten und vom BMAS veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Prüft die zuständige Behörde, ob ein Druckbehälter den Anforderungen des 4 Abs. 1 der DruckbehV entspricht, so hat sie in der Regel davon auszugehen, dass diese Anforderungen erfüllt sind, soweit der Druckbehälter den vom FAD ermittelten Technischen Regeln entspricht. Arbeitgeber 12(1): Bei der Einhaltung des Standes der Technik sind die vom ABS ermittelten und vom BMAS veröffentlichten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Betreiber Abteilung: IS-DD-MUC/Or

10 4. TRB TRBS: Der Adressat hat gewechselt! TRBS Vorbemerkung: Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen.

11 5. TRBS 1111 Sicherheitstechnische Bewertung Abteilung: IS-DD-MUC/Or

12 5. TRBS 1111 Sicherheitstechnische Bewertung Abteilung: IS-DD-MUC/Or

13 Gefährdungen ermitteln: Aber wie? E R F A H R U N G!

14 Prüffristen ermitteln: Aber wie? E R F A H R U N G!

15 Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und STBW Wann oder wie oft muss aktualisiert werden? Wie muss dokumentiert werden?? Wer prüft die Sicherheitstechnische Bewertung? Wer macht Was, wenn der Arbeitgeber nicht der Betreiber ist? Abteilung: IS-DD-MUC/Or

16 Quellen für Hilfen zur Erstellung TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitstechnische Bewertung TRBS 1201, Prüffristermittlung Leitfaden zur Prüffristermittlung mit Anlage des ABS/UA7 BG Chemie, Merkblatt A 016 Gefährdungsbeurteilung Durchführung BG Chemie, Merkblatt A 017 Gefährdungsbeurteilung Gefährdungskatalog NetInform.de und Druckgeraete-online.de E R F A H R U N G! Abteilung: IS-DD-MUC/Or

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Abteilung: IS-DD-MUC/Or

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