DISKRIMINIERUNG CHRISTLICHER FLÜCHTLINGE ENGEGENWIRKEN - WER IN DEUTSCHLAND LEBEN MÖCHTE, MUSS TOLERANZ GEGENÜBER ANDEREN RELIGIONEN ÜBEN
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1 DISKRIMINIERUNG CHRISTLICHER FLÜCHTLINGE ENGEGENWIRKEN - WER IN DEUTSCHLAND LEBEN MÖCHTE, MUSS TOLERANZ GEGENÜBER ANDEREN RELIGIONEN ÜBEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN FREITAG, 22. APRIL 2016 Diskriminierung christlicher Flüchtlinge entgegenwirken Seite 1/3
2 2 3 4 DISKRIMINIERUNG CHRISTLICHER FLÜCHTLINGE ENTGEGENWIRKEN WER IN DEUTSCHLAND LEBEN MÖCHTE, MUSS TOLERANZ GEGENÜBER ANDEREN RELIGIONEN ÜBEN Die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften sind vertraglich dazu zu verpflichten, gemeinsam mit den Bewohnern verbindliche Hausordnungen zu erarbeiten und diese regelmäßig offen zu thematisieren. In diesen Hausordnungen soll unter anderem die Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Religionen festgeschrieben werden. 2. Die Betreiber und Wachschutzunternehmen sind weiter vertraglich zu verpflichten, darauf zu achten, nicht nur männliche muslimische Wachschützer anzustellen, sondern auch Frauen und Männer unterschiedlicher Herkunft und religiösem Hintergrund in den Flüchtlingsunterkünften einzusetzen. 3. Für Mitarbeiter von Wachschutzunternehmen soll vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in einer Flüchtlingsunterkunft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erstellt und eine Regelabfrage bei den Sicherheitsbehörden mit Blick auf eventuelle extremistische oder islamistische Tendenzen erfolgen. 4. Die Leitung der Einrichtungen sowie alle weiteren Mitarbeiter (Sozialarbeiter, Dolmetscher, etc.) sind verpflichtend durch die Betreiber mit Blick auf Radikalisierungstendenzen, insbesondere in Fragen der Wahrung der religiösen Toleranz, der Einhaltung und Bedeutung der Menschenrechte, des Rechtsstaates und der Gleichberechtigung, zu schulen. 5. Für akute Notfälle sind entsprechende Schutzräume vorzuhalten, in denen schutzsuchende christliche Flüchtlinge kurzfristig untergebracht werden können. 6. Es soll eine nichtstaatliche vorzugsweise von den Kirchen getragene - Beschwerdestelle eingerichtet werden, die insbesondere auch niedrigschwellige Diskriminierungen aufnehmen kann und ersatzweise Anzeigen entgegennehmen soll. Diskriminierung christlicher Flüchtlinge entgegenwirken Seite 1/3
3 Bei der Erfassung und Registrierung der Flüchtlinge in Berlin sind die Behörden ver- pflichtet, die Religionszugehörigkeit abzufragen Begründung: Immer wieder kommt es in Flüchtlingsunterkünften zu niedrigschwelligen, aber auch offen gewalttätigen Übergriffen auf christliche Flüchtlinge. Häufig werden solche Vorfälle von den Betroffenen gar nicht gemeldet. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Oft sind die Flüchtlinge aus ihren Heimatländern geprägt und an religiöse Diskriminierung gewöhnt. Häufig besitzen sie kein Vertrauen in staatliche Institutionen, fürchten Repressalien für ihre Familien in den Heimatländern oder fühlen sich den ganz überwiegend männlichen muslimischen Security-Mitarbeitern schutzlos ausgeliefert. In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vorgekommen, dass sich die zum Schutz aller Flüchtlinge eingestellten Wachleute, aufgrund ihrer eigenen religiösen Herkunft bei religiösen Konflikten auf die Seite der meistens muslimischen Mehrheit gestellt haben. Diesen Teufelskreis aus Schweigen und Erdulden wollen wir durchbrechen. Nicht nur zum Schutz der Flüchtlinge, sondern auch zum Schutz der vielen eingesetzten Wachleute, die sich nicht aufgrund falsch verstandener religiöser Solidarität auf die Seite von Gewalttätern stellen wollen. Die CDU-Fraktion Berlin befürwortet grundsätzlich eine religiös durchmischte/heterogene Unterbringung der geflüchteten Menschen. In Deutschland herrscht Religionsfreiheit und alle hier lebenden Menschen sind verpflichtet, diese zu akzeptieren und zu respektieren. Homogene Flüchtlingsunterkünfte liefern einer religiösen und kulturellen Ghettobildung in den Flüchtlingsunterkünften Vorschub. Dies wollen wir nicht! Dies gilt nicht nur für religiöse Minderheiten, sondern auch für alleinreisende Frauen, Kinder oder homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge. Für diese schutzsuchenden Menschen bestehen bereits einzelne gesonderte Einrichtungen. In besonderen Fällen muss es aber auch möglich sein, Personengruppen getrennt unterzubringen. Die nicht von staatlichen Stellen geführte Beschwerdestelle soll es den betroffenen Personen möglichst leicht machen, ihre Sorgen in einem geschützten Raum zu artikulieren. Die getrennte Unterbringung kann aber nur der letzte Schritt sein. Da die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften häufig erstmals in diesem Bereich tätig sind, fehlen vielfach Erfahrungswerte und Verhaltensregeln. Hier wollen wir vorrangig ansetzen und durch eine Diskriminierung christlicher Flüchtlinge entgegenwirken Seite 2/3
4 intensivierte Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter diese für die interkulturellen Herausforderungen zu sensibilisieren. Denn nicht immer ist böse Absicht im Spiel, sondern es werden häufig nur tradierte Wertvorstellungen gedankenlos übernommen und Vorurteile unreflektiert gelebt. Zur Schulung gehört natürlich auch der verpflichtende Verweis auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die für alle hier lebenden Menschen bedingungslos gilt. Um eine Trennung in der Unterbringung von Flüchtlingen nach Religionen zu vermeiden, soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen eine Befriedung in den Einrichtungen erreicht werden. Gleichzeitig sollen sowohl die im sozialen Bereich als auch im Wachschutz tätigen Mitarbeiter der Unterkünfte geschult und qualifiziert werden. Diskriminierung christlicher Flüchtlinge entgegenwirken Seite 3/3
5 Herausgeber: CDU-Fraktion Berlin Preußischer Landtag Berlin Tel.: (030) Diskriminierung christlicher Fax: (030) Flüchtlinge entgegenwirken 65 Seite 1/3
Arbeitshilfen Nr. 282 (Bonn 2016), S Leitsätze, S. 6.
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