Prüffristen. Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen. Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft
|
|
- Benjamin Baumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüffristen Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft TESIUM GmbH Mühlenfeldstraße Holzminden
2 Symrise AG (M-DAX) Das Unternehmen Riech- und Duftstoffe Aromen und Geschmackstoffe Spezialprodukte, z. B. Sonnenschutzfilter Gesellschaften Symrise AG, Holzminden TESIUM GmbH (Infrastruktur) Symotion GmbH (interne Logistik) ca Mitarbeiter* ca. 230 Mitarbeiter ca. 120 Mitarbeiter * Weltweit, davon ca in Deutschland 2
3 Prüfpflichtige Anlagen, Apparate, Maschinen Gesamtzahl der prüfpflichtigen Objekte: sehr viele Beispielhafte Auflistung einiger Kategorien Druckbehälter VAwS-Anlagen el. Arbeitsmittel Aufzüge u.v.a.m 3
4 Ziel des Vortrags Vorgehensweisen und Tipps bei der Festlegung und ggf. Abstimmung der Prüffristen Keine Diskussion über Prüffristen an bestimmten Anlagen/Apparaten/Arbeitsmitteln 4
5 Die gute alte Zeit (Auszug aus einer Genehmigung gem. BImSchG) Der Betreiber hat die folgenden Anlagen erstmalig vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend zu prüfen: Blitzschutzanlagen alle 3 Jahre Feuerlöscheinrichtungen jährlich Sicherheitsbeleuchtung jährlich Kraftbetätigte Türen und Tore 2 jährlich 5
6 Nachteile Starre Prüffristen, unabhängig z. B. von der Art und vom Umfang der Nutzung Kurze Prüffristen, damit hoher Prüfaufwand Häufig Prüfungen durch externe Stellen notwendig (z. B. TÜV) hohe Kosten Gängelung der Betreiber 6
7 Vorteile Feste und anerkannte Prüffristen Kein Aufwand für die Festlegung von Prüffristen durch den Unternehmer Bei Einhaltung der Prüffristen gilt im Schadensfall die Unschuldsvermutung, d. h. der Unternehmer hat nicht schuldhaft gehandelt. 7
8 Dann kam die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 3 Gefährdungsbeurteilung (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. 11 Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach 10 aufzuzeichnen. 8
9 Für überwachungsbedürftige Anlagen 15 BetrSichV Wiederkehrende Prüfungen (1) Eine überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile sind in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich des Betriebs durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Der Betreiber hat die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung innerhalb von sechs Monaten nach der Inbetriebnahme der Anlage zu ermitteln. (3) Bei der Festlegung der Prüffristen nach Absatz 1 dürfen die in den Absätzen 5 bis 9 und 12 bis 16 für die Anlagenteile genannten Höchstfristen nicht überschritten werden. 9
10 ist die Freiheit zwar nicht grenzenlos 15 BetrSichV (13) Bei Aufzugsanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c und d müssen Prüfungen im Betrieb alle zwei Jahre durchgeführt werden. (15) Bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 müssen Prüfungen im Betrieb alle drei Jahre durchgeführt werden. (16) Bei Lageranlagen für ortsfeste Behälter, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a bis c müssen Prüfungen im Betrieb alle fünf Jahre durchgeführt werden 10
11 ... kann aber ausgedehnt werden. 15 (17) BetrSichV Die zuständige Behörde kann die in den Absätzen 5 bis 16 genannten Fristen im Einzelfall - verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist, oder - verkürzen, soweit es der Schutz der Beschäftigten oder Dritter erfordert. 11
12 Achtung! 15 (4) BetrSichV Soweit die Prüfungen nach Absatz 1 von zugelassenen Überwachungsstellen vorzunehmen sind, unterliegt die Ermittlung der Prüffristen durch den Betreiber einer Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. 12
13 Und bei Meinungsverschiedenheiten? 15 (4) BetrSichV Ist eine vom Betreiber ermittelte Prüffrist länger als die von einer zugelassenen Überwachungsstelle ermittelte Prüffrist, darf die überwachungsbedürftige Anlage bis zum Ablauf der von der zugelassenen Überwachungsstelle ermittelten Prüffrist betrieben werden; die zugelassene Überwachungsstelle unterrichtet die zuständige Behörde über die unterschiedlichen Prüffristen. Die zuständige Behörde legt die Prüffrist fest. 13
14 Ergebnis nach Inkrafttreten der BetrSichV Im Großen und Ganzen ist erst einmal alles beim Alten geblieben, da Sicherheitstechnische Bewertungen erst erarbeitet werden mussten die Höchstgrenzen der Prüfungen i. d. R. die bisherigen Prüffristen waren, d. h. der Prüfrhythmus war ohnehin schon etabliert (überwachungsbedürftige Anlagen) die Betreiber sich mit der neuen Freiheit erst anfreunden mussten die Befähigten Personen noch unbestimmt waren. 14
15 Nach und nach Konkretisierung des Regelwerkes TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (2006) TRBS Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (2006) TRBS 1122 und Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen (Notwendigkeit von Prüfungen / Erlaubnispflicht) (2010) 15
16 Umsetzung in der Praxis In den allermeisten Betrieben war die Prüfung von Anlagen, Arbeitsmitteln, Sicherheitseinrichtungen usw. mehr oder weniger vollständig organisiert. 16
17 Umsetzung in der Praxis Folgende Fragen sind also zunächst zu klären: Sind alle prüfpflichtigen Objekte erfasst? Sind die Prüfungen (Art, Umfang und Frist) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt worden? Sind die erforderlichen Prüfungen organisiert? Bei überwachungsbedürftigen Anlagen: sind die Prüffristen durch eine zugelassene Überwachungsstelle überprüft/ bestätigt worden? Sollen eigene Mitarbeiter als befähigte Personen mit der Prüfung von bestimmten Objekten beauftragt werden? 17
18 Umsetzung in der Praxis Sind die Prüfungen (Art, Umfang und Frist) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt worden? Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen Sollen die Prüffristen geändert (verlängert) werden? Gefährdungsbeurteilung 18
19 Umsetzung in der Praxis Sind alle prüfpflichtigen Objekte erfasst und sind die Prüfungen organisiert? Check: z. B. über Prüffristen-Tools Erfassung/Organisation: Objektlisten/Inventarlisten SAP andere DV-Programme zur Organisation von Prüfungen 19
20 Umsetzung in der Praxis Bei überwachungsbedürftigen Anlagen: sind die Prüffristen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) überprüft/ bestätigt worden? Bestätigung durch ZÜS einholen Einverständnis liegt vor, wenn die Prüfungen durch die ZÜS in den Zeitabständen durchgeführt werden, die in der sicherheitstechnischen Bewertung ermittelt wurde. (Sachverständiger zeichnet die sicherheitstechnische Bewertung gegen) 20
21 Umsetzung in der Praxis Bei Prüfungen, die gem. BG-Regelwerk festgelegt werden, kann eine Anfrage bei der zuständigen BG durchaus interessant sein 21
22 Umsetzung in der Praxis Hier ein Beispiel Zur Begehung eines Flachdaches zu Kontrollzwecken wird vor Ort ein Sicherungsgurt (PSA gegen Absturz) vorgehalten. Erforderliche Prüfungen gem. BGR 198: Sichtprüfung durch Benutzer vor jedem Einsatz Jährliche Prüfung durch befähigte Person 22
23 Umsetzung in der Praxis Das Gebäude ist seit 3 Jahren in Betrieb, das Flachdach in dieser Zeit nie begangen worden. Ergo: der Gurt liegt noch originalverpackt in seinem Aufbewahrungskoffer (klimatisiert). Frage: Benutzung zu Kontrollzwecken erlaubt, obwohl die Prüffrist um 2 Jahre überschritten ist? 23
24 Umsetzung in der Praxis Wurde durch BG abgelehnt, schade auch Interessant war aber die Begründung: Hier handelt es sich um eine Schutzeinrichtung, bei dessen Versagen akute Lebensgefahr besteht. Daher wurde auf eine regelmäßige Prüfung auch bei Nichtgebrauch bestanden. 24
25 Umsetzung in der Praxis Im Umkehrschluss heißt das aber: Ist bei Versagen des Arbeitsmittels oder der PSA nicht mit akuter Lebensgefahr zu rechnen, kann die Prüffrist auch angepasst sprich verlängert werden. 25
26 Umsetzung in der Praxis Beispiel: Lastaufnahmeeinrichtungen/Anschlagmittel Prüffrist gem. BGR 500 jährlich Bei Seltener Benutzung Kein raues Arbeitsumfeld Geeigneter Aufbewahrung Geschulten/unterwiesenen Benutzern Keine unmittelbare Lebensgefahr bei Versagen ist eine Verlängerung der Prüffrist durchaus möglich. 26
27 Umsetzung in der Praxis Sollen eigene Mitarbeiter als befähigte Personen mit der Prüfung von bestimmten Objekten beauftragt werden? Notwendige Qualifikation vorhanden oder erreichbar? Beachte TRBS 1203, Befähigte Personen - Berufsausbildung - Berufserfahrung - zeitnahe berufliche Tätigkeit - Zuverlässigkeit Übernahme der Verantwortung gewollt? 27
28 Fazit Die neue Freiheit bei der Festlegung von Prüffristen ist ein noch ungewohntes Instrument Früher war es nur Erfüllung von Pflichten, heute bedeutet es auch Übernahme von Verantwortung Maximal-Fristen beachten für bestimmte Anlagen/Apparate Abweichungen (Verlängerung) von empfohlenen Prüffristen gem. Regelwerk sollten immer begründet (Gefährdungsbeurteilung) und ggf. mit der BG abgestimmt werden. 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Was ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten?
Was ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten? 1 Inhalt Nach welcher rechtlichen Grundlage müssen Aufzüge regelmäßig geprüft werden?... 2 Wer ist Betreiber einer Aufzugsanlage?... 2 Welche Aufzugsanlagen
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrAufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben
Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Pflichten aus der BetrSichV Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen,
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2012 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Regelungen für den betrieblichen Arbeitsschutz Inhaltsverzeichnis 1. Warum eine solche Verordnung?...
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit
Anlagen- und Betriebssicherheit Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln und Textsammlung von Hatto Mattes Ministerialrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ralph
MehrAktualisierung der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung
Aktualisierung der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung Die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung werden, wie im Vorwort zur zweiten überarbeiteten Auflage angekündigt, ständig ergänzt und
MehrRisikobasierte Ansätze zur Bestimmung der Prüfpflichtigkeit von Arbeitsmitteln Zum Stand der Diskussion
Risikobasierte Ansätze zur Bestimmung der Prüfpflichtigkeit von Arbeitsmitteln Zum Stand der Diskussion 24.5.2012 10 Jahre Betriebssicherheitsverordnung die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz
MehrPrüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
MehrExplosionsschutz. Betriebssicherheitsverordnung. Betriebssicherheitsverordnung. Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofscheuer. Explosionsschutz
Explosionsschutz DEKRA Automobil GmbH, Dinnendahlstr. 9, 44809 Bochum Telefon +49.234.417561-0 Telefax +49.234.417561-11 Kontakt 1Tel. direkt +49.234.417561-0 Mobil 0157.331 96 458 E-Mail horst.hofscheuer@dekra.com
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrArbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen
Arbeitshilfe zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Kindertageseinrichtungen Elektrische Anlagen und Geräte Ortsfeste elektrische Anlagen und Geräte (dazu gehören auch Geräte, die an einem
MehrDruckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter
Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter Merkblatt für Betreiber Geltungsbereich: Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei
MehrAbschnitt 3 Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 12 Betrieb
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrPrüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Wer prüft was?
Prüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen Wer prüft was? Überblick Der FH FHB Definitionen / Rechtslage Aus der Praxis Zusammenfassung 2 Die DGUV und ihre Mitglieder DGUV Berufsgenossenschaften BG
MehrInverkehrbringung und Betrieb von Aufzugsanlagen Neubau Modernisierung - Wartung Reparatur
Ingenieurbüro für Aufzugsmanagement Herstellerunabhängig und Bundesweit 1. Inverkehrbringung und Betrieb von Aufzugsanlagen Neubau Modernisierung - Wartung Reparatur FKT NRW, Fachtagung Arnsberg 18. September
Mehrzur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV sowie TRBS 1201 und TRBS 1203
EFAS informiert zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV sowie TRBS 1201 und TRBS 1203 1. Wer darf die Prüfungen durchführen? Für die Prüfungen zum Schutz
MehrSynopse zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Seite 1 von 75
Synopse zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Seite 1 von 75 1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung 1(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch
MehrBetriebssicherheitsverordnung Betrieb von Tankstellen und. Füllanlage
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Betrieb von Tankstellen und Füllanlagen Eigentümer, Betreiber, Pächter Wer hat welche Pflichten und welche Punkte sollte eine rechtssichere Vertragsgestaltung
MehrPrüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Anforderung an die Elektrofachkraft. Themen
Wer mehr weiß und kann, hat den besseren Überblick Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Anforderung an die Elektrofachkraft Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V.
MehrHerausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen
Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Agenda Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen 25.02.2014 2 Umfrage zu aktuell
MehrZustand der Aufzüge in Deutschland ein Silberstreifen am Horizont?
Zustand der Aufzüge in Deutschland ein Silberstreifen am Horizont? Von Thomas Pfaff Seit 2008 erfüllen die insgesamt neun in Deutschland Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) für Aufzugsanlagen die einheitlichen
MehrVergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person
Vergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person Frage: Sind Elektrofachkräfte gemäß BGV A3 und DIN VDE 0105-100 "automatisch" auch befähigte Personen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
MehrSynopse zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Seite 1 von 75
Synopse zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Seite 1 von 75 1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung 1(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch
MehrBestellung zur befähigten Person für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel gem. 10 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203
Bestellung zur befähigten Person für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel gem. 10 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203 Herr/Frau, geb. am in, Personal Nr. wird hiermit mit sofortiger Wirkung zur befähigten Person
MehrAnlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen
MehrPrüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel E-CHECK
WIR SCHAFFEN WISSEN www.bfe.de Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel E-CHECK Autor/en: Dipl.-Ing. Reinhard Soboll BFE-Oldenburg Verwendung nur für Unterrichtszwecke des BFE-Oldenburg! Nachdruck
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen
Ausgabe: Oktober 2009 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 1154 [Nr. 57] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen
MehrSafety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.
Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse FY-K-02-0614 Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.de Unfälle vermeiden - Menschenleben retten Warum
MehrM U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten
Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),
MehrBleiben Sie flexibel auf der ganzen Linie.
DEKRA Bleiben Sie flexibel auf der ganzen Linie. Umfassende Lösungen für das Facility Management. Diese Vorteile genießen Sie mit DEKRA. Nehmen Sie sich die Freiheit, nicht an alles denken zu müssen. Denken
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen
Ausgabe: März 2010 geändert und ergänzt: GMBl 2012 S. 386 [Nr.21] Technische Regeln für Betriebssicherheit Befähigte Personen Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik,
MehrBlitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling
Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Themen des Vortrages: Definition von Blitzschlag Regelwerk Relevanz in versicherungstechnischen Bereichen Welche Gefahr sichert
MehrCE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried
CE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried 1 / 19 1.0 Grundsätze der CE Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist immer vom Hersteller durchzuführen, sie wird nicht vergeben, wird nicht zertifiziert!
MehrWas soll, kann, darf ein Sachkundiger?
TÜR UND TOR 71 Fehlende Regelungen Was soll, kann, darf ein Sachkundiger? Die Definition des Begriffes Sachkundiger ist nicht einfach. Das es keine besonderen Regelungen zu notwendigen Lehrgängen und Seminaren
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrBefähigte Person für den Explosionsschutz
Lehrgang: Befähigte Person für den Explosionsschutz gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203, Teil 1 11. Februar 2010 in Fürth 15. April 2010 in Göttingen Einladung und Programm Anmeldevordruck
MehrVDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme
VDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme Stand: 05.09.2011 VDMA-Positionspapier - Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre
MehrPrüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV: Herausforderungen bei einer in Eigenverantwortung des Betreibers errichteten Dampfkesselanlage
Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV: Herausforderungen bei einer in Eigenverantwortung des Betreibers errichteten Dampfkesselanlage Dipl.-Ing. Jörg Hendricks Geschäftsfeldleiter Kraftwerksbetrieb
MehrUNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN. Handlungshilfe Betriebssicherheitsverordnung
UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN Handlungshilfe Betriebssicherheitsverordnung Stand: Mai 2006 Die Handlungsanleitung wurde von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen in Kooperation mit folgenden Institutionen
MehrVerordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244), zuletzt geändert durch Verordnung PR Nr. 1/89 vom 13. Juni 1989 (BGBl. I S. 1094) Um marktwirtschaftliche
MehrPrüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090
Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrElektroarbeiten auf Abwasseranlagen verantwortungsbewußt und rechtskonform strukturieren.
IFWW-Fachseminar Fachseminar am 05.05.2009 in Haltern Elektroarbeiten auf Abwasseranlagen verantwortungsbewußt und rechtskonform strukturieren. Dipl.-Ing. Elmer Schaper Niersverband Überblick 1. Einführung
MehrKAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren,
KAV Rundschreiben V 04/2008 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung nach dem TV- EUmw/VKA 22. Januar 2008 Sehr geehrte
Mehr12a HmbDSG - Unterrichtung bei der Erhebung
Stabsstelle Recht / R16 05.01.2015 Datenschutzbeauftragter 42838-2957 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Kommentierung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrTRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen
TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) Stephan Schreiber Handelskammer Bremen, 09.09.2015 Rechtsanwalt (Partner) Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachreferent TÜV Nord Akademie Zertifizierter
Mehr----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE 2014 ----- ZTEC, baukult / 2014-10-21 ZTEC. der stoff aus dem realitäten sind! Technical Engineering and Consulting
----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE 2014 -----, baukult / 2014-10-21 ----- WIENER BAUORDNUNGSNOVELLE 2014 ----- zur Person: DI Günter Zowa Geschäftsinhaber von Ziviltechniker für Maschinenbau und Wirtschafts-Ingenieurwesen
MehrVertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med.
Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nach 2 Abs. 3 BGV Vertrag der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber, zwischen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt
MehrVerantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen
Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV
MehrSicherheitstechnische Bewertung Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit bestehender Aufzüge
VDMA-Positionspapier, VDMA-Infoblatt Aufzüge und Fahrtreppen Sicherheitstechnische Bewertung Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit bestehender Aufzüge Aufzüge
MehrDas Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal
Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm
MehrZum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung
Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,
MehrUnterweisung Gerüstbau. 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen
1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 1 1. Gesetzliche Grundlagen Unterweisung Gerüstbau Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke. VDI Richtlinie VDI 4068 Blatt 4
VDI Richtlinie VDI 4068 Blatt 4 Betrachten wir die immer wieder gestellte Frage, ob Hausmeister oder Auszubildende die üblichen Geräteprüfungen nach BGV A3 übernehmen dürfen Früher beschränkte sich die
MehrMedizinprodukterechtliche Stellungnahme zu Weisungsunabhängigkeitsbescheinigungen für Prüfungen im Rahmen der Aufbereitung von Medizinprodukten
MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT KANZLEI DR. JÄKEL www.jaekel-law.de BERLINER STR. 37 T 03546 9349 528 15907 LÜBBEN (SPREEWALD) F 03546 9349 529 DR. CHRISTIAN JÄKEL dr@jaekel-law.de
MehrBlitzschutz von Biogasanlagen
WIR SCHAFFEN WISSEN www.bfe.de Blitzschutz von Biogasanlagen Autor/en: Dipl.-Ing. Reinhard Soboll BFE-Oldenburg Verwendung nur für Unterrichtszwecke des BFE-Oldenburg! Nachdruck und Verwendung in elektronischen
MehrDer Blick des Sachverständigen nach 29 a BImSchG auf den (un)sicheren Anlagenbetrieb
Der Blick des Sachverständigen nach 29 a BImSchG auf den (un)sicheren Anlagenbetrieb Dr. Ralph Semmler Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen, 10.11.2015, RP-Kassel Schwerpunkte
MehrBekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen
Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen Seite 12 Arbeitsmittel Sicher und gesundheitsgerecht Hersteller Bereitstellen von sicheren und gesundheitsgerechten Produkten auf dem Markt Einführer/
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate
Mehr2 Begriffsbestimmungen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,
MehrMustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift _ - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn Dr. med. - im
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen Vom Es verordnen auf Grund - des 18 Absatz 1 und
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrRichtlinien über. Anforderungen bei der Akkreditierung zugelassener Überwachungsstellen
ZENTRALSTELLE DER LÄNDER FÜR SICHERHEITSTECHNIK Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), Abt. 7 Postfach 81 01 40, 81901 München Richtlinien über Anforderungen
MehrBurnout erkennen und begrenzen. Holzminden, 17.08.2011
Burnout erkennen und begrenzen Gesetzliche Grundlagen Holzminden, 17.08.2011 : Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) EU Richtlinie DIN EN ISO 10075 Die aktuelle Rechtsprechung
MehrInfo Leitfaden Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in der Praxis
Info Leitfaden Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in der Praxis Hydrobar GmbH Langestr. 24 71032 Böblingen Tel. 07031/4994-0 Fax 07031/499490 info@hydrobar.de www.hydrobar.de GrundG Art. 84 UmweltR GPSG
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen
MehrÄnderungen der MPBetreibV 2014
Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
MehrFluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt
MehrAusgestaltung von Compliance und Korruptionsprävention. am KIT
Ausgestaltung von Compliance und Korruptionsprävention am KIT Dezember 2014 KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Das Präsidium hat
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6
Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
MehrAufgaben des Gefahrgutbeauftragten
} U M S E T Z U N G D E R R E C H T L I C H E N G R U N D L A G E N Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten Sitzung der Erfa-Gruppe Gefahrgutbeauftragte am 14.05.2014 } U M S E T Z U N G D E R R E C H T L I
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag
MehrBetriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik
VDE-Schriftenreihe Normen verständlich 121 Betriebssicherheitsverordnung in der Elektrotechnik Rechtssichere, Kosten sparende Umsetzung der BetrSichV in der Praxis Dipl.-Ing. Thorsten Neumann mit CD-ROM
MehrDatenschutzbeauftragten bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten
Mehr(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrStand 24.03.2012 Dipl.-Ing. W. Meusel
Sicheres Betreiben von Altmaschinen - Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 22. BAG-Fachtagung 2012 Aachen Verordnung vom 27.September 2002
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrInformationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH. Die neue BetrSichV 2015. wesentliche Änderungen für Anlagen mit Druckgefahren
Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 wesentliche Änderungen für Anlagen mit Druckgefahren TÜV SÜD Chemie Service GmbH Unverändert für Druckanlagen Prüfzuständigkeiten
MehrISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)
ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG (BetrSichV) ALLES NEU? Anwendung der BetrSichV auf Druckluftkompressoren
Zusammenfassung Bei den rechtlichen Grundlagen hat sich für den Betreiber von Drucklufterzeugungsanlagen in den letzten Jahren vieles verändert. Eine wesentliche Änderung ergibt sich mit Inkrafttreten
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrFür sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.
Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle
MehrFluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV FASI - Veranstaltung Neuerungen der ArbStättV und
Mehr