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1 ük 3: Modul A-24 Zivilstandswesen Zielsetzung Staatsaufgaben Gemeinden Hauptaufgaben des Staates Zuständigkeiten Aufgabenverteilung Auftrag des Lehrbetriebs 2 Inhalt Wichtige Rechtsgrundlagen Organisation Zivilstandswesen Ausstandspflicht Beurkundung Geburt Vorbereitungsverfahren Heirat / Vorverfahren EgP Heirat / Eingetragene Partnerschaft (EgP) Tod Wirkung der Heirat / EgP Zivilstandsdokumente 3 1

2 Wichtige Rechtsgrundlagen Bund - Schweizerisches Zivilgesetzbuch - Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) - Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht - Zivilstandsverordnung - Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen - Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) - Verordnung über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz 4 Kanton - Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EGZGB - Dekret über die Zivilstandskreise - Kantonale Zivilstandsverordnung 5 Privatrecht Öffentliches Recht Staat Bürger Bürger Bürger 6 2

3 Organisation Zivilstandswesen bis 1875 Kirchenbücher seit 1876 Aufgabenübertragung an weltliche Behörde seit 1929 Einführung Zivilstandsregister seit 2004 Regionalisierung und Einführung Infostar bis Ende 2016 Übertrag aller Schweizerbürger sowie Ausländer in Verbindung zu einem Schweizerbürger in Infostar Regionale Zivilstandsämter im Kanton Aargau 7 Aufsicht Zivilstandswesen Eidgenössische Aufsichtsbehörde EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EAZW Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen bzw. Kant. Aufsichtsbehörde DVI Departement Volkswirtschaft und Inneres 8 Anstellungsbedingungen - Schweizer Bürgerrecht - Handlungsfähigkeit - Eidg. Fachausweis - Beschäftigungsgrad von mind. 40 % - Anstellungsbehörde im Kanton Aargau = Gemeinderat 9 3

4 Infostar = INFOrmatisiertes STAndesRegister - Zentrale Datenbank - Betreiber = Bundesamt für Justiz - Bis Rückerfassung der Personendaten aller in einem Familienregister geführten Personen - Seit 2004 Registrierung aller Zivilstandsereignisse in der Schweiz - Aufnahme ausländische Personen

5 13 Aufgabe: Lesen alter Registerblätter

6 Ausstandspflicht Zivilstandsbeamter/in darf nicht amten, wenn - persönlich betroffen - ihr Ehegatte, eingetragener Partner/in, Konkubinatspartner/in betroffen ist - Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum 3. Seitengrad betroffen sind - bei gesetzlicher Vertretung - Unabhängigkeit/Unparteilichkeit kann nicht gewährleistet werden 16 Ausstand/Verwandtschaftsgrade Grosseltern Grosseltern Onkel/Tante Eltern 1. Grad Eltern 1. Grad Onkel/Tante Cousin/Cousine 4. Grad Bruder/Schwester Mitarbeiter/in ZA Arzt/Ärztin Dolmetscher/in Bruder/Schwester Cousin/Cousine 4. Grad Ehepartner/in Grosscousin/-cousine 5. Grad Neffe/Nichte Kinder 1. Grad Neffe/Nichte Grosscousin/-cousine 5. Grad Grossneffen/-nichten 4. Grad Enkel Grossneffen/-nichten 4. Grad Rot = Ausstandspflicht Grossenkel Grün = Keine Ausstandspflicht 17 Fragebogen: Ausstandspflicht 18 6

7 Beurkundungen Ausland z.b. Eheschliessung im Ausland Privatpersonen z.b. Anerkennung Zivilstandsamt Gemeinde z.b. Bürgerrechtsänderung Schweizer Gerichte z.b. Scheidung Bund z.b. erleichterte Einbürgerung Kanton z.b. Vornamensänderung 19 «Kreislauf des Lebens» Geburt Heirat / EgP Tod div. ZA-Ereignisse z.b. Namensänderung 20 Geburt 21 7

8 Allgemein Beurkundung von Lebend- und Totgeburten Registrierung beim zuständigen RZA des Ereignisortes Meldung innert 3 Tagen Meldung an EK des Wohnortes via SEDEX Meldung an KESB Namensrecht Kinder Vornamen Eltern verheiratet Eltern unverheiratet Sorgerecht Mutter gemeinsames Sorgerecht bestimmen gemeinsam Mutter bestimmt bestimmen gemeinsam Vornamen, welche das Kindesinteresse offensichtlich verletzen, werden zurückgewiesen. 24 8

9 Familienname Eltern verheiratet gemeinsamer Familienname kein gemeinsamer Familienname Eltern unverheiratet Sorgerecht Mutter gemeinsames Sorgerecht gemeinsamer Name wahlweise Ledigname Mutter oder Vater Ledigname Mutter wahlweise Ledigname Mutter oder Vater Eltern ausländische Staatsangehörige Optionsmöglichkeit auf heimatliches Namensrecht 25 Heimatort Eltern verheiratet Heimatort desjenigen Elternteils, dessen Ledignamen es trägt Eltern unverheiratet Heimatort der Mutter Bei gemeinsamer elterlicher Sorge evtl. vom Vater, wenn es dessen Ledignamen trägt 26 Fragebogen: Geburt 27 9

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