Bundesweiter Arbeitskreis Radschnellwege am in Essen

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1 Bundesweiter Arbeitskreis Radschnellwege am in Essen Straßenverkehrsrechtliche Fragestellungen zu Radschnellwegen Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz, Hannover Folie 1

2 Thiemann-Linden Themen Straßenverkehrsrechtliche Fragestellungen Kennzeichnung von Radschnellverbindungen Elemente von Radschnellverbindungen Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Querungsstellen und Kreuzungen Folie 2

3 Kennzeichnung von Radschnellverbindungen Radschnellwege bezeichnen Netzverbindungen mit durchgängig hohem Standard für den Radverkehr. Sie stellen jedoch nach derzeitigem Stand keine eigenständige Führungsform des Radverkehrs mit durchgängig einheitlichem Standard und verkehrsrechtlich normierten Verhaltensregelungen dar. Vielmehr setzen sie sich jeweils ortsbezogen aus verschiedenen Führungsformen mit unterschiedlichem verkehrsrechtlichen Bedeutungsgehalt zusammen. Anders als bei Autobahnen gibt es deshalb derzeit keine spezifische StVO-Beschilderung von Radschnellverbindungen. Vz 330 StVO Autobahn Folie 3

4 Kennzeichnung von Radschnellverbindungen Führungsformen von RSV mit verkehrsrechtlicher Ausweisung Fahrradstraße Selbständig geführter Radweg Straßenbegleitende Einrichtungsradverkehrsanlagen Straßenbegleitender Zweirichtungsradweg Folie 4

5 Karnehm-Wulf Kennzeichnung von Radschnellverbindungen Praxis im Ausland Niederlande London Kopenhagen Folie 5

6 Lerner Kennzeichnung von Radschnellverbindungen Empfehlung NRW: Ausweisung von RSV als Fahrradstraße + +? _ Folie 6

7 Karnehm-Wulf Kennzeichnung von Radschnellverbindungen Empfehlung: Deutliche informelle Kennzeichnung mit einheitlichen Gestaltungsmerkmalen: Piktogramme Hinweistafeln, Stelen farbige Randmarkierung, ggf. mittlere Leitlinie Trennung von parallel verlaufenden Gehwegen Machbarkeitsstudie RS 1 Folie 7

8 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Kfz-Verkehr: Auf allen Führungsformen von Radschnellverbindungen kann Kfz-Verkehr ausnahmsweise durch Zusatzschild zugelassen werden. Radwege und Radfahrstreifen in der Regel ohne Kfz-Verkehr Fahrradstraßen in der Regel mit Kfz-Verkehr. Folie 8

9 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Kfz-Verkehr: Auf allen Führungsformen von Radschnellverbindungen kann Kfz-Verkehr ausnahmsweise durch Zusatzschild zugelassen werden. Radwege und Radfahrstreifen in der Regel ohne Kfz-Verkehr Fahrradstraßen in der Regel mit Kfz-Verkehr. Sonderlösung: Linienbusverkehr auf Radfahrstreifen Bus darf Radfahrstreifen bei Bedarf verlassen, z.b. zum Überholen des Radverkehrs. Folie 9

10 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Fußverkehr: Getrennte Anlagen für Fuß- und Radverkehr sind bei Radschnellverbindungen die Regel. Fehlt ein Gehweg, darf der Fußverkehr bei Fahrradstraßen (und auf Radwegen) am Fahrbahnrand gehen (außerorts am linken Rand). Folie 10

11 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Besondere Fortbewegungsmittel: Für Nutzer von Inline-Skates oder Rollschuhen gelten die Regeln des Fußverkehrs. Sie können durch Zusatzzeichen auf Radwegen zugelassen werden und haben sich dann in Fahrtrichtung am rechten Rand zu bewegen. Kommt auf RSV ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Gehweg fehlt oder dessen Belag für die Nutzung durch Inliner nicht geeignet ist. Folie 11

12 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h sind Fahrrädern mit allen für diese geltenden Regeln. Folie 12

13 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h sind Fahrrädern mit allen für diese geltenden Regeln. S-Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelecs) gelten als Kleinkrafträder. Sie dürfen Radschnellwege nicht benutzen (auch nicht bei Zusatzschild Mofas frei oder außerorts). Folie 13

14 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h sind Fahrrädern mit allen für diese geltenden Regeln. S-Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelecs) gelten als Kleinkrafträder. Sie dürfen Radschnellwege nicht benutzen (auch nicht bei Zusatzschild Mofas frei oder außerorts). E-Bikes E-Bikes, die auch ohne Pedalunterstützung bis zu 25 km/h fahren können, sollen zukünftig durch Zusatzschild E-Bikes frei auf Radwegen zugelassen werden können. Folie 14

15 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h sind Fahrrädern mit allen für diese geltenden Regeln. S-Pedelecs Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelecs) gelten als Kleinkrafträder. Sie dürfen Radschnellwege nicht benutzen (auch nicht bei Zusatzschild Mofas frei oder außerorts). E-Bikes E-Bikes, die auch ohne Pedalunterstützung bis zu 25 km/h fahren können, sollen zukünftig durch Zusatzschild E-Bikes frei auf Radwegen zugelassen werden können. Segways Sind Radfahrstreifen oder Radwege vorhanden, müssen Segways hier fahren. ( Mobilitätshilfenverordnung von 2009). Folie 15

16 Mitbenutzung durch andere Verkehrsteilnehmergruppen Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr In der Regel Trennung von der Radschnellverbindung anzustreben. Gründe: Probleme der Reinigung, Verkehrssicherungspflicht, gegenseitige Behinderungen). Wirtschaftsverkehr kann wie anderer Kfz-Verkehr auch ausnahmsweise durch Zusatzschild auf Radschnellverbindungen zugelassen werden. Bei Zulassung Vereinbarung mit Landwirtschaft erforderlich. 6,00 m Folie 16

17 Querungsstellen und Kreuzungen Regelformen im Zuge von Radschnellverbindungen Kreuzungsstelle mit Vorrang für RSV Knotenpunkt mit LSA Überquerungsanlage mit Mittelinsel Kreisverkehr Unter-/Überführung Generell gilt: Es gelten die Vorschriften über die Vorfahrt für den Fahrzeugverkehr. z.b. Rechts-vor-Links, wenn keine vorfahrtregelnde Beschilderung und keine Zufahrtsituation gegeben ist. Quelle: FGSV-Arbeitspapier Radschnellverbindungen Folie 17

18 Querungsstellen und Kreuzungen Kreuzungsstellen mit Vorrang für die Radschnellverbindung Radschnellverbindungen können durch Vorfahrtbeschilderung Vorfahrt vor kreuzenden Straßen für den Allgemeinverkehr bekommen. Die Vorrangregelung soll deutlich erkennbar ausgebildet werden und aufgrund der verkehrlichen Bedeutung und der örtlichen Charakteristik nachvollziehbar sein. Folie 18

19 Querungsstellen und Kreuzungen Kreuzungsstellen mit Vorrang für die Radschnellverbindung Musterlösungen aus Machbarkeitsstudie zum RS 1 Folie 19

20 Querungsstellen und Kreuzungen Kreuzungsstellen mit Radschnellverbindung in Tempo 30-Zonen In Tempo 30-Zonen gilt nach StVO: Innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel Rechts-vor-Links gelten. Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden. (VwV zu 45 StVO) VwV-StVO zu Zeichen 301: das Zeichen 301 (ist) nicht häufiger als an 3 hintereinanderliegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Vorfahrtreglung für Radschnellverbindungen im Zuge von Fahrradstraßen in Tempo 30-Zonen verkehrsrechtlich nur schwer realisierbar. Folie 20

21 Querungsstellen und Kreuzungen Kreuzungsstellen mit Radschnellverbindung in Tempo 30-Zonen Lösungsmöglichkeiten: Herausnahme der Radschnellverbindung (Fahrradstraße) aus der Tempo 30- Zone: Hoher Beschilderungsaufwand! Sprechen Gründe der Verkehrssicherheit für eine Vorfahrtregelung (z.b. sehr unbedeutende, straßenräumlich kaum auffallende Einmündung von rechts). Vorfahrt für die Fahrradstraße ohne Beschilderung: Aufpflasterung der einmündenden Straße mit durchgezogenem Bord (Einfahren über einen abgesenkten Bord gemäß 10 StVO). Quelle: Machbarkeitsuntersuchung RS 1 Folie 21

22 Krause Pott Querungsstellen und Kreuzungen Querungsstellen mit anderen Rad- und Gehwegen Auch hier gelten die Regelungen der Vorfahrt für den Fahrzeugverkehr Folie 22

23 Aktuelle Entwicklungen FGSV-Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegverbindungen wird derzeit im AK Radschnellwege überarbeitet. Ziel: Überarbeitung und Aktualisierung Aufgreifen neuer Themen auf Grundlage des heutigen Erkenntnisstandes Aufwertung zu Hinweisen Forschungsvorhaben der BASt zu Einsatzbereiche und Entwurfselemente von Radschnellverbindungen geplant. Folie 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr - PGV-Alrutz Adelheidstraße 9b Hannover Tel.: 0511 / Alrutz@pgv-hannover.de Folie 24

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