Dienstvereinbarung. zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) geschlossen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dienstvereinbarung. zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) geschlossen."

Transkript

1 Zwischen der Fachhochschule Dortmund vertreten durch den Rektor sowie dem Kanzler und dem Personalrat sowie dem Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten vertreten durch die jeweiligen Personalratsvorsitzenden wird gemäß 70 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz LPVG NW) folgende Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) geschlossen. Präambel Mit dieser Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement zielen die Vertragsschließenden darauf ab, die vielschichtigen Bedingungen und Ursachen von Gesundheit positiv zu beeinflussen, um die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Gesundheitsförderung nimmt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen immer höheren Stellenwert ein. Die Fachhochschule Dortmund fördert bereits seit vielen Jahren aktiv die Gesundheit ihrer Beschäftigten und Studierenden, da sie sich nicht nur als eine Stätte von Lehre und Forschung, sondern als Arbeits- und Lebensraum für alle Hochschulmitglieder sieht. Motivierte, flexible und gesundheitsbewusste Beschäftigte und Studierende sind die Grundpfeiler für eine erfolgreiche Positionierung der Fachhochschule Dortmund in einer sich stetig verändernden Hochschullandschaft. Es gilt, gesundheitsgerechte Arbeits- und Studienbedingungen zu schaffen und persönliche Kompetenzen und Potentiale zu stärken, um einen nachhaltigen Organisationserfolg zu sichern. Die Fachhochschule Dortmund hat zur Umsetzung dieses Ziels den Fokus darauf gesetzt, basierend auf der Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union, ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Rahmen von Personal- und Organisationsentwicklung zu institutionalisieren und dauerhaft zu gestalten.

2 Die Schwerpunkte liegen hierbei -unter Berücksichtigung der im Gesundheitskonzept der Fachhochschule Dortmund formulierten Ziele- auf: - Prävention, - Selbstverantwortung, - Führungsverantwortung und - Umgang mit stetigem Wandel. 1. Geltungsbereich Persönlicher Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten gem. 5 LPVG NRW der Fachhochschule Dortmund bezogen auf die Planung, Durchführung und Auswertung aller Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sachlicher Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung umfasst das Konzept "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an der Fachhochschule Dortmund" als Anlage 1, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Anlage 2 und die Dienstvereinbarung über Regelung und Maßnahmen bei Suchtproblemen (Suchtgefahren) am Arbeitsplatz beider Personalvertretungen als Anlage Grundsätze Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit, der Gesundheitsförderung und der betrieblichen Eingliederung gem. 84 Abs. 2 SGV IX dienen. Die Durchführung dieser betrieblichen Maßnahmen stellt eine rechtliche Verpflichtung insbesondere zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Sinne von 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) vom (BGBl I S. 1246) dar. Die Rechte der Beschäftigtenvertretungen aus dem Personalvertretungsgesetz, Datenschutzgesetz, Landesgleichstellungsgesetz, Schwerbehindertengesetz, SGB IX und aus weiteren gesetzlichen Grundlagen bleiben unberührt. Betriebliches Gesundheitsmanagement ist eine Investition in die Gesundheit der Beschäftigten, deren direkter und indirekter Nutzen sich in der Zukunft positiv auswirken wird. Dies macht eine angemessene Finanzierung der Kosten für das Betriebliche Gesundheitsmanagement erforderlich. Die Teilnahme an dienstlich veranlassten und organisierten Veranstaltungen und Besprechungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, insbesondere am Steuerkreis und der Lenkungsgruppe, basieren auf Freiwilligkeit und zählen zur Arbeitszeit. 3. Steuerkreis und Lenkungsgruppe BGM wird als Führungsaufgabe verstanden. Fachhochschulleitung, Fachbereiche, Zentrale Betriebseinheiten, Verwaltung und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) beteiligen sich gemäß ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs. Steuerkreis

3 Verantwortlich für die Steuerung und Grundsatzangelegenheiten des BGMs ist der Steuerkreis. Er tagt zweimonatlich und setzt sich wie folgt zusammen: - Kanzlervertretung - Personal- und Organisationsentwicklung - Gesundheitsmanagerin/Gesundheitsmanager Der Steuerkreis hat insbesondere folgende -strategische und initiierende- Aufgaben: - Planung und Steuerung auf Grundlage der strategischen Zielsetzung - Planung des Finanzbudgets im Rahmen bereiter Haushaltsmittel - Initiierung, Koordination und/oder Begleitung von Projekten und Maßnahmen - Festlegung von Inhalten, Auswahlkriterien und Art der Durchführung von Maßnahmen - Entscheidung über die Beauftragung externer Beratung und Unterstützung (z. B. gesetzliche Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger, Rehabilitationsträger, Integrationsamt, Berater) - Herausgabe eines regelmäßigen Gesundheitsberichtes - Steuerung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit Lenkungsgruppe Die Ausgestaltung des BGMs erfolgt als Lenkungsgruppe durch die AG Gesundheit. Die Geschäftsführung obliegt der/dem Gesundheitsmanager. Sie tagt mindestens einmal im Quartal und setzt sich wie folgt zusammen: - Mitglieder des Steuerkreises - Personalvertretungen - Schwerbehindertenvertretung - Gleichstellungsbeauftragte - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Betriebsarzt - Vertretung Betriebliche Ansprechpartner Sucht (BABS) - Lehrenden-Vertretung - Vertretung aus den Fachbereichen - Studierendenvertretung - Psychologische Studienberatung - Vertretung aus Sonderprojekten Zur Durchführung einzelner Projekte können Unterarbeitsgruppen gebildet werden und/oder eine externe Begleitung erfolgen. Die Lenkungsgruppe hat insbesondere folgende Aufgaben: - Abstimmung und inhaltliche Ausgestaltung zukünftiger Projekte und Maßnahmen anhand eines Maßnahmenplans - Austausch über unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungen - Begleitung der Projekt- und Maßnahmenumsetzung - Prozessbetrachtung und -bewertung - Unterstützung bei der Erstellung des Gesundheitsberichtes - Verbesserung der internen Kommunikation - Entwicklung von Vorschlägen zur Sicherung der Nachhaltigkeit - Schaffung von Transparenz - interdisziplinäre Einbindung der unterschiedlichen Zielgruppen - regelmäßige Evaluation der Wirksamkeit von durchgeführten Maßnahmen anhand der vereinbarten Ziele

4 4. Instrumente Voraussetzung für ein wirksames und nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement ist eine regelmäßige systematische Bedarfsanalyse und ein darauf abgestimmtes zielgerichtetes Aktionsprogramm. Grundlage hierfür sind insbesondere folgende Instrumente: 4.1 Gesetzlich vorgeschriebene Instrumente Arbeitsplatzbegehungen Sie sichern eine individuelle Betrachtung eines konkreten Arbeitsplatzes. Die Begehungen erfolgen regelmäßig durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt im Rahmen der Arbeitsschutzgesetzgebung. Gefährdungsanalysen Mit Hilfe von Gefährdungsanalysen werden physische, organisatorische und psychosoziale Belastungen im Rahmen der Arbeitschutzgesetzgebung erhoben. Die Ergebnisse fließen in die Maßnahmenplanung des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein. 4.2 Weitere Instrumente MitarbeiterInnenbefragungen Inhalte, Auswertungskriterien und Durchführung werden vom Steuerkreis im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung und den Personalvertretungen festgelegt. Bei einer gegebenen Zuordnungsmöglichkeit von Einzelpersonen aufgrund von Zuordnungskriterien sind Befragungen auszuschließen. Die Teilnahme der Beschäftigten an der anonymen Befragung ist freiwillig. Befragungen sind so angelegt, dass die Daten geschlechterdifferent ausgewertet werden können. Die Ziele, Ergebnisse und die daraus folgenden Maßnahmen werden den Beschäftigten bekannt gemacht. Befragungen sollen in regelmäßigen Abständen (ca. 1-2 Jahre) elektronisch durchgeführt werden. Krankenstandserhebungen Mittels einer anonymisierten Krankenstandsanalyse (AU-Tage: bis drei Tage, bis sechs Wochen, länger), differenziert nach Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis und organisatorischer Zugehörigkeit, werden Erkenntnisse über Erkrankungsarten in Relation zum Arbeitsplatz gewonnen. Dabei können auch Krankenkassendaten hinzugezogen werden. Bei einer gegebenen Zuordnungsmöglichkeit von Einzelpersonen aufgrund von Zuordnungskriterien ist eine Erhebung auszuschließen. Fort- und Weiterbildungen Um neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu Prävention und Arbeitsmedizin sowie den steten technischen und gesellschaftlichen Wandel angemessen zu berücksichtigen, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen erforderlich. Steuerkreis und Lenkungsgruppe siehe Punkt 3 Evaluation und Berichterstattung Die Evaluation ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und zielt auf eine systematische Reflektion des fachlichen Handelns der Beteiligten. Durch den Evaluationsprozess soll die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung optimiert werden. Sie wird im Rahmen einer Selbstevaluation, für die der

5 Steuerkreis verantwortlich ist, durchgeführt. Die Lenkungsgruppe legt Umfang und Instrumente der Selbstevaluation fest. Gesundheitsbericht Der Gesundheitsbericht ist Bestandteil eines kontinuierlichen, transparenten und damit nachhaltigen Berichtswesens und soll jährlich erscheinen. Er bietet einen Überblick über Belastungsschwerpunkte und die daraus resultierenden zielgerichteten Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Zudem kommen dem Gesundheitsbericht eine sensibilisierende und mobilisierende Funktion zu. 5. Rechte der Personalvertretungen Unabhängig von den unter Punkt 2 (Grundsätze) genannten Rechten, werden beide Personalvertretungen seitens der Dienststelle von allen Maßnahmen der Gesundheitsförderung umfassend informiert. Sie haben das Recht, sich an allen Planungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aktiv zu beteiligen und sich mit den zuständigen Personen zu beraten. Das Beteiligungs- und Mitwirkungsrecht wird insbesondere durch ihre Vertretungen als Mitglieder der Lenkungsgruppe gewährleistet. 6. Datenschutz Bei allen Erhebungen, Maßnahmen, Veröffentlichungen, etc. sind die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Personenbezogene Informationen und Daten müssen unter datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist eine Beteiligung der/des Datenschutzbeauftragten sicher zu stellen. 7. Schlussbestimmungen Diese Dienstvereinbarung tritt am Tage nach der Unterzeichnung durch die Parteien oder Letztunterzeichnung in Kraft. Die Dienstvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, diese Dienstvereinbarung zum Zweck der regelmäßigen Aktualisierung alle 3 Jahre zu evaluieren. Sollte eine Bestimmung dieser Dienstvereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, wirksame Regelung zu treffen. Nach Kündigung wirkt diese Dienstvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung gleichen Inhalts fort. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich.

6 Dortmund, gez. Rektor Prof. Dr. Wilhelm Schwick gez. Vorsitzender des Personalrats der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten Karl Kneißl gez. Kanzler Rolf Pohlhausen gez. Vorsitzender des Personalrats Claus Zimmermann Anlage 1: Konzept "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an der Fachhochschule Dortmund" Anlage 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 3: Dienstvereinbarung über Regelung und Maßnahmen bei Suchtproblemen (Suchtgefahren) am Arbeitsplatz beider Personalvertretungen

Konzept Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an der Fachhochschule Dortmund vom 20.05.2014

Konzept Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an der Fachhochschule Dortmund vom 20.05.2014 Konzept Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an der Fachhochschule Dortmund vom 20.05.2014 Präambel Gesundheitsförderung nimmt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen immer höheren

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Erfolgsschlager oder Ladenhüter 1. Besteht ein Bedarf nach BEM? - Ausgangssituation 2. Synopse: BEM in Deutschland - Umsetzung: Erfolgsschlager oder Ladenhüter?

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement "Gesünder Arbeiten in Niedersachsen" 1. Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement Elisabeth Wienemann Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 1. Definition

Mehr

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August

Der Oberbürgermeister. Dienstvereinbarung. Betriebliches Gesundheitsmanagement. August Der Oberbürgermeister Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement August 1 Inhalt Seite 1. Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.......3 2. Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements...

Mehr

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding

Mehr

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Mehr

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen

Mehr

amtliche bekanntmachung

amtliche bekanntmachung Nr. 1022 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 für die Beschäftigten

Mehr

amtliche bekanntmachung

amtliche bekanntmachung Nr. 921 10. Juli 2012 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Gesundheitsprävention der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung der Ruhr-Universität Bochum

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM) Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Schulleiterdienstbesprechung 25. November 2014 Dienstvereinbarung BEM bei Lehrkräften in RLP unterzeichnet

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin Die wichtigsten Fragen für Betroffene BEM - Sichere Rückkehr ins Arbeitsleben Ich habe ein BEM Angebot erhalten, was nun? Das Betriebliche

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement, Einführung BGM/BGM-Prozess

Betriebliches Gesundheitsmanagement, Einführung BGM/BGM-Prozess TK Lexikon Arbeitsrecht Betriebliches Gesundheitsmanagement, Einführung BGM/BGM-Prozess Betriebliches Gesundheitsmanagement, Einführung BGM/BGM-Prozess HI7191760 Kurzbeschreibung HI7191760.1 Zusammenstellung

Mehr

Auf dem Weg in die Wirklichkeit: BGF beim Umweltbundesamt

Auf dem Weg in die Wirklichkeit: BGF beim Umweltbundesamt veränderte Auf dem Weg in die Wirklichkeit: BGF beim Umweltbundesamt Susanne Lukas Umweltbundesamt Berlin, 20.November 2007 Gliederung: 1. Ein kurzer Blick zurück: Arbeits- und Gesundheitsschutz im Umweltbundesamt

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2016) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen

Mehr

01./ , Erkner, Forum 10

01./ , Erkner, Forum 10 01./02.11. 2016, Erkner, Forum 10 Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Pflege Verbesserung der gesundheitlichen Situation und Stärkung gesundheitlicher Ressourcen im Unternehmen Sabine Peistrup/Anke

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team) Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen

Mehr

Wie gelingt BEM praxisorientiert und mit hoher Qualität

Wie gelingt BEM praxisorientiert und mit hoher Qualität Wie gelingt praxisorientiert und mit hoher Qualität Betriebliches Eingliederungsmanagement Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie in Hessen RKWArbeitskreis Gesundheit im Betrieb am 01. März 2012 Referentin:

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Unser Film zu BEM: http://hf.uni-koeln.de/32286 Kontakt: mathilde.niehaus@uni-koeln.de Übersicht 1. Handlungsbedarf Relevanz 2. Gesetzlicher

Mehr

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten Welche Gesundheit braucht eine gute KiTa? Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten vorher Leiter einer Kindertagesstätte mit 100 Kindern Mitglied

Mehr

Betriebliches Eingliederungs- Management

Betriebliches Eingliederungs- Management SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der

Mehr

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Sozialpolitik Vorstand Sozialpolitik/ Gesundheitspolitik Entwurf Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Mehr

Silvia Renner. Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum Erding

Silvia Renner. Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum Erding Silvia Renner Master Prävention und Gesundheitsmanagement Bachelor Medizinalfachberufe Ergotherapeutin Tätigkeitsschwerpunkte: Leitung der Ergo & Lerntherapie Renner in Erding Fortbildungsinstitut Freiraum

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.07.2015 Nr.: 343 Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion: Abteilung

Mehr

Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Marianne Giesert, Anja Liebrich, Tobias Reuter, Diana Reiter Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern Aktive Gestaltung

Mehr

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

Gesundheit mit System (GMS): Ein Dienstleistungsangebot der VBG. Duisburg, 30. November 2010

Gesundheit mit System (GMS): Ein Dienstleistungsangebot der VBG. Duisburg, 30. November 2010 Gesundheit mit System (GMS): Ein Dienstleistungsangebot der VBG Duisburg, 30. November 2010 Kennen Sie das auch? Seite 2 Kennen Sie das auch? Seite 3 Betriebliche Wirklichkeit Seite 4 Ergonomischer Büroarbeitsplatz.

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Gesundheitsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Gesundheitsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement Tobias Reuter & Claus Jungkunz Das Betriebliche

Mehr

11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX

11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX 1 Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste e.v., Urbanstr. 100,

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Beitrag zum forum:inova 13. November 2007 84 (2) SGB IX Alle Beschäftigten = alle MA Nicht nur schwerbehinderte MA Grundlagen Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres

Mehr

Ein gesundes Unternehmen ist keine Vision

Ein gesundes Unternehmen ist keine Vision Ein gesundes Unternehmen ist keine Vision Sabine Can Dr. Christoph Schindler Tagung Kein Stress mit dem Stress - Chefsache 22.01.2013, Alter Rathaussaal München Die Landeshauptstadt München Überblick Stärken

Mehr

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement 7.60.01 Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement 1. Zielsetzung und Grundsätzliches Es ist das gemeinsame Ziel von Präsidium, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, die

Mehr

Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage

Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage 15.03.2016 www.sankt-josefshaus.de Inhalte Das St. Josefshaus Herten Grundlagen

Mehr

NUTZEN UND UMSETZUNGSMÖGLICHKEITEN VON BETRIEBLICHER GESUNDHEITSFÖRDERUNG IM UNTERNHEMEN JOB UND FIT IN FORM Symposium 2013

NUTZEN UND UMSETZUNGSMÖGLICHKEITEN VON BETRIEBLICHER GESUNDHEITSFÖRDERUNG IM UNTERNHEMEN JOB UND FIT IN FORM Symposium 2013 NUTZEN UND UMSETZUNGSMÖGLICHKEITEN VON BETRIEBLICHER GESUNDHEITSFÖRDERUNG IM UNTERNHEMEN JOB UND FIT IN FORM Symposium 2013 Bonn, am 17.10.2013 Prof. Dr. Volker Nürnberg Leiter Health Management Mercer

Mehr

Betriebliche Prävention psychischer Erkrankungen aus Krankenkassensicht

Betriebliche Prävention psychischer Erkrankungen aus Krankenkassensicht Betriebliche Prävention psychischer Erkrankungen aus Krankenkassensicht Arbeitswelt unter Stress: die Beschleunigungsfalle immer schneller, immer höher, immer weiter drei Muster zu viele Aktivitäten zu

Mehr

Fehlzeitenmanagement Krankenstand, Burnout und innere Kündigung

Fehlzeitenmanagement Krankenstand, Burnout und innere Kündigung .. Fehlzeitenmanagement Krankenstand, Burnout und innere Kündigung Stefan Schorn Geschäftsführender Gesellschafter der Agentur schmidt & schorn Donnerstag, 3. Mai 2012, Renaissance Hotel Köln www.schmidt-schorn.de

Mehr

Mitarbeiter = Unternehmenserfolg

Mitarbeiter = Unternehmenserfolg Mitarbeiter = Unternehmenserfolg Mitarbeiter 26,0% Unternehmensstrategie und Marktveränderung Informationstechnologie Vorbereitung und internationalen Wettbeweb Marketing Technologie Firmenethik und Bestimmungen

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer

Mehr

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung

Mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung aus der Sicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Rolf Witte

Betriebliche Gesundheitsförderung aus der Sicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Rolf Witte Betriebliche Gesundheitsförderung aus der Sicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Rolf Witte Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH - größter kommunaler Krankenhauskonzern Deutschlands - 9 Klinikstandorte

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Geschichtliche Entwicklung 2 2. Die gesetzliche Regelung im Überblick 2 3. Ziele des BEM 2 4. Schritte des BEM - Verfahrens 3 5.

Mehr

Genau richtig für Ihre Anforderungen. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz von TÜV Rheinland.

Genau richtig für Ihre Anforderungen. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz von TÜV Rheinland. LEBEN UND GESUNDHEIT. Moderner arbeits- und gesundheitsschutz Genau richtig für Ihre Anforderungen. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz von TÜV Rheinland. www.tuv.com Mit Sicherheit das Passende: Maßgeschneiderte

Mehr

Mitarbeiterbeteiligung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Arbeitssicherheit

Mitarbeiterbeteiligung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Arbeitssicherheit Mitarbeiterbeteiligung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit / BGM Einbindung ins Unternehmen Die Personalabteilung hat zwei für die Gesundheitsförderung

Mehr

D I E N S T V E R E I N B A R U N G

D I E N S T V E R E I N B A R U N G D I E N S T V E R E I N B A R U N G zum Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz 1. Präambel: Die Universität Konstanz ist eine Einrichtung, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft, aus den verschiedensten

Mehr

Gesundheitsforum 2012

Gesundheitsforum 2012 Gesundheitsforum 2012 Einbindung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in das Personalmanagement Berlin, 20. März 2012 Katrin Dube Senatsverwaltung für Inneres und Sport Inhalt Wo stehen wir? Betriebliches

Mehr

Personalrat. Budget Personalrat. Budgetverantwortung Constanze Schuster. Produkt Personalvertretung. Produktverantwortung

Personalrat. Budget Personalrat. Budgetverantwortung Constanze Schuster. Produkt Personalvertretung. Produktverantwortung Personalrat Budget 8.2.1 Personalrat Budgetverantwortung Constanze Schuster Produkt 01.1.82 Personalvertretung Produktverantwortung Constanze Schuster Produkt 01.1.82 Personalvertretung Budget 8.2.1 Personalrat

Mehr

Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BGM Aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen. Berlin, den 22.10.2014. Dr. Eberhard Kiesche AoB Bremen

Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BGM Aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen. Berlin, den 22.10.2014. Dr. Eberhard Kiesche AoB Bremen Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BGM Aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen Berlin, den 22.10.2014 AoB Bremen 1. Ganzheitliches BGM-Verständnis 2. Was BGM nicht ist: Fehlzeitenmanagement

Mehr

Gesundheitsmanagement. im Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz

Gesundheitsmanagement. im Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz 2012 Gesundheitsmanagement im Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz Vorwort Philosophie Die Gesundheit des Menschen ist Ausdruck seines körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens. Grundsätzlich

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Sie wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN StAPS, Abt. QM Nr.: 08/2016 Köln, den 03.05.2016 INHALT Ordnung für Qualitätsmanagement der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom

Mehr

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was

Mehr

Strategisches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst: Feigenblatt oder unverzichtbar

Strategisches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst: Feigenblatt oder unverzichtbar Strategisches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst: Feigenblatt oder unverzichtbar Personalrätekonferenz Zukunftsfähiger öffentlicher Dienst ist NRW gut aufgestellt? 08. September 2014, Herne Uwe

Mehr

Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Terminkalender

Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Terminkalender Amtliches Mitteilungsblatt Der Präsident Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Terminkalender Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Mehr

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Begriffsbestimmungen Personalmanagement Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit

Mehr

Unterstützungsangebote der TK für das Betriebliche Gesundheitsmanagement

Unterstützungsangebote der TK für das Betriebliche Gesundheitsmanagement Unterstützungsangebote der TK für das Betriebliche Gesundheitsmanagement Bad Bevensen, den 15. Dezember 2016 Wiebke Arps Agenda Begriffsklärung: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Das Präventionsgesetz:

Mehr

zur betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtgefahren und -problemen am Arbeitsplatz an der Hochschule Bochum

zur betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtgefahren und -problemen am Arbeitsplatz an der Hochschule Bochum Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtgefahren und -problemen am Arbeitsplatz an der Hochschule Bochum abgeschlossen zwischen der Verwaltungsleitung, vertreten durch

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. gem. 36 MVG. über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. in der Diakonie-Sozialstation.

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. gem. 36 MVG. über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. in der Diakonie-Sozialstation. Entwurf Stand: 11.04.2014 D i e n s t v e r e i n b a r u n g gem. 36 MVG über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. 1 in der Diakonie-Sozialstation. 2 Zwischen (Bezeichnung des Dienstgebers)

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

EVITA stellt sich vor Dialog und Kennenlernen der Akkreditierungsstelle

EVITA stellt sich vor Dialog und Kennenlernen der Akkreditierungsstelle EVITA stellt sich vor Dialog und Kennenlernen der Akkreditierungsstelle Dialog und Kennenlernen der Akkreditierungsstelle Inhalt 1 2 3 4 5 6 Begrüßung und Ziele Hintergrund zur Einführung einer externen

Mehr

Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock

Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock Tagesordnung 1. Bericht der Schwerbehindertenvertretung Vertrauensperson der Schwerbehinderten R. Hill 2. Bericht der Dienststelle über die

Mehr

Gesunder Arbeitsplatz + zufriedene Beschäftigte = Personalversammlung

Gesunder Arbeitsplatz + zufriedene Beschäftigte = Personalversammlung Gesunder Arbeitsplatz + zufriedene Beschäftigte = Wunschdenken? Personalversammlung 23.11.2011 1 Viele Beschäftigte der TUB sind lange und häufig arbeitsunfähig krank! Personalversammlung 23.11.2011 2

Mehr

Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei

Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei - 2 - Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei - Vertrauen, Transparenz und Sicherheit

Mehr

Kennzahlenportfolio Betriebliches Gesundheitsmanagement

Kennzahlenportfolio Betriebliches Gesundheitsmanagement Kennzahlenportfolio Betriebliches Gesundheitsmanagement 24 Früh- und 23 Spätindikatoren für das betriebliche Gesundheitsmanagement Wie wirksam ist unser betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wirklich?

Mehr

Das BEM-Verfahren und notwendige Strukturen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Das BEM-Verfahren und notwendige Strukturen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Das BEM-Verfahren und notwendige Strukturen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Tobias Reuter & Daniela Stadler In der betrieblichen Praxis haben sich grundlegende Schritte für den BEM-Prozess etabliert,

Mehr

Checkliste Erstkontakt

Checkliste Erstkontakt Checkliste Erstkontakt - Das Interesse des Betriebes am erkrankten Mitarbeiter signalisieren - Erste Informationen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement vermitteln - Vertrauensbasis aufbauen -

Mehr

Herzlich Willkommen. Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen

Herzlich Willkommen. Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen Herzlich Willkommen Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen 21. Symposium zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Mainz, 23.11.2015 Landeszentrale

Mehr

Überhören, schweigen, wegschauen? Schaffen Sie ein sicheres Fundament durch den systematischen Aufbau Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Überhören, schweigen, wegschauen? Schaffen Sie ein sicheres Fundament durch den systematischen Aufbau Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Überhören, schweigen, wegschauen? Schaffen Sie ein sicheres Fundament durch den systematischen Aufbau Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Eine gute Investition. Wirkungsvoll, nachhaltig, optimale

Mehr

Dienstvereinbarung. über die "Telearbeit" für den Bereich der Verwaltung

Dienstvereinbarung. über die Telearbeit für den Bereich der Verwaltung Zwischen der Fachhochschule Dortmund, vertreten durch den Kanzler, und dem Personalrat, vertreten durch den Personalratsvorsitzenden, wird gemäß 70 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Seminarbeschreibung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Seminarbeschreibung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Seminarbeschreibung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Kurzzusammenfassung: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wirft viele Fragen auf: Was muss wie und wann umgesetzt werden, wer ist

Mehr

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier Zwischen dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar, Monsignore Dr. Georg Bätzing - Dienstgeber

Mehr

Dienstvereinbarung. Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung. Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (nachfolgend: HS RV-W) und dem Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten (nachfolgend: Personalrat) über die Einführung und Anwendung

Mehr

Teilnahme an Maßnahmen des Betrieblichen. Gesundheitsmanagements

Teilnahme an Maßnahmen des Betrieblichen. Gesundheitsmanagements Zentrale Dienstvorschrift Teilnahme an Maßnahmen des Betrieblichen Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Gesundheitsmanagements Regelt die Teilnahme von Mitarbeitenden

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement als Überlebenshilfe in Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe

Betriebliches Gesundheitsmanagement als Überlebenshilfe in Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe Betriebliches Gesundheitsmanagement als Überlebenshilfe in Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe 8. Nordrhein-Westfälischer Kooperationstag Sucht und Drogen 2015 Münster, 29.04.2015 Agenda - Definition

Mehr

Dienstvereinbarung zur Durchführung aller Stellenbesetzungsverfahren im nichtwissenschaftlichen Bereich

Dienstvereinbarung zur Durchführung aller Stellenbesetzungsverfahren im nichtwissenschaftlichen Bereich Dienstvereinbarung zur Durchführung aller Stellenbesetzungsverfahren im nichtwissenschaftlichen Bereich Zwischen der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen (Dienststelle) vertreten durch den Kanzler

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) 84 Abs. 2 Prävention (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - KoPers 3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mehr

W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg

W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg W 3.5 Personalentwicklung als Eckpfeiler der Gesundheitsförderung -Erfahrungen der Universität Oldenburg 14. Fachtagung Betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention an Hochschulen und Universitätskliniken

Mehr

VII. Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen

VII. Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen VII. Ermittlung/Berurteilung von Gefährdungen Seite 1 / 14 VII. Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen VII. Ermittlung/Berurteilung von Gefährdungen Seite 2 / 14 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Einführung

Mehr

Qualifizierung zum/r behördlichen Gesundheitsmanager/in in der Bundesverwaltung

Qualifizierung zum/r behördlichen Gesundheitsmanager/in in der Bundesverwaltung Qualifizierung zum/r behördlichen Gesundheitsmanager/in in der Bundesverwaltung Ein Qualifizierungsangebot für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse des Bundes Stand April 2014 Seite 1 Erfolgsfaktor Gesundheitsmanagement

Mehr

Prüfliste Betriebliches Gesundheitsmanagement Aus der Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung

Prüfliste Betriebliches Gesundheitsmanagement Aus der Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung Prüfliste Betriebliches Gesundheitsmanagement Aus der Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung Warum eine Prüfliste Gesundheitsmanagement? Die heutige Arbeitswelt ist

Mehr

Thomas Heiming. Alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung für Mittelständler demografische Herausforderungen

Thomas Heiming. Alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung für Mittelständler demografische Herausforderungen Thomas Heiming Alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung für Mittelständler demografische Herausforderungen Agenda (1) Kurzvorstellung (2) Ältere Beschäftigte in Deutschland und Europa (3) Verhältnis der Arbeitsanforderung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Vorbemerkung Seite 3

Mehr

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta 84 Abs. 2 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder

Mehr

Gefährdungen beurteilen - wie es geht

Gefährdungen beurteilen - wie es geht www.boeckler.de November 2006 Hans-Böckler-Stiftung Gefährdungen beurteilen - wie es geht von Ulla Wittig-Goetz im Auftrag der Abt. Mitbestimmungsförderung, Referat Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

Mehr

Von der partizipativen Arbeitsgestaltung zum partizipativen Gesundheitsmanagement

Von der partizipativen Arbeitsgestaltung zum partizipativen Gesundheitsmanagement Nick Kratzer Von der partizipativen Arbeitsgestaltung zum partizipativen Gesundheitsmanagement Einführungsvortrag zur Tagung Partizipatives Gesundheitsmanagement Entwicklung, Potentiale, Barrieren, 24./25.4.2008

Mehr