ZUGFeRD Entwicklung und Auswirkung des EU Formats

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1 ZUGFeRD Entwicklung und Auswirkung des EU Formats Andreas Pelekies, FeRD + GS1 Germany Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 1

2 Agenda Der aktuelle Stand der Europäischen Norm EN UN/CEFACT Cross Industry Invoice 100 (D16A.1) Berücksichtigung von Anwenderanforderungen ZUGFeRD 2.0 Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 2

3 Der Auftakt EU-Richtlinie 2014/55 vom 16. April 2014 veröffentlicht am 06. Mai 2014 Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Artikel 7: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die öffentlichen Auftraggeber und die Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung, deren Fundstelle nach Artikel 3 Absatz 2 veröffentlicht wurde, und einer der Syntaxen auf der nach Artikel 3 Absatz 2 veröffentlichten Liste entsprechen. Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 3

4 Richtlinie 2014/55/EU: Zeitlicher Ablauf Basis von ZUGFeRD ist expliziter Input RL in Kraft Erarbeitung europäisches Datenmodell Veröffentlichung Syntaxliste Umsetzung öffentliche Verwaltung Gesetz & Betrieb Livebetrieb zentrale öffentliche Auftraggeber Livebetrieb subzentrale öffentliche Auftraggeber CEN Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 4

5 Erarbeitung der EN im CEN (Auszüge aus den geplanten Ergebnissen) Ergebnis 1: Semantisches Datenmodell zur Kernrechnung Dieses Modell ist auf einfache Prozesse beschränkt. (z.b. 1 Auftrag, 1 Lieferung, 1 Rechnung). Für die Abbildung realer Prozesse sind Erweiterungen notwendig. Es enthält jedoch einige Besonderheiten, die im Rahmen der Eingaben der Mitgliedstaaten berücksichtigt wurden. Z.B. Angaben zum Eigenkapital eines Geschäftspartners Angabe der Steuer in der Landeswährung des Rechnungsempfängers Angabe einer Ausschreibungs-ID Angaben eines relativen Leistungsdatums Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 5

6 Erarbeitung der EN im CEN Ergebnis 2: Liste von Syntaxen die von öffentichen Auftraggebern berücksichtigt werden müssen. Derzeitiger Stand UBL 2.1 CrossIndustryInvoice 100 EDIFACT S4 D14B Financial Invoice v01 Ergebnis 3: Technische Zuordnung (Mapping) samt Codelisten vom semantischen Datenmodell zu den vier Syntaxen. Diese beinhaltet auch technische Dateien zur Überprüfung einer Übertragungsdatei Ergebnis 4: Informationen zu möglichen Übertragungswegen und Übertragungsformaten Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 6

7 Compliance und Conformance Im Rahmen der EN werden Konformitätskriterien zur Norm definiert conformant Norm compliant Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 7

8 Agenda Der aktuelle Stand der Europäischen Norm EN UN/CEFACT Cross Industry Invoice 100 (D16A.1) Berücksichtigung von Anwenderanforderungen ZUGFeRD 2.0 Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 8

9 Mit UN/CEFACT CII auf das richtige Pferd gesetzt Die CrossIndustryInvoice Eine Syntax der EN zur elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung in der aktuellen Version basiert auf einem semantischen Referenzdatenmodell Bestellung Lieferung Bezahlung Kaufmännische Transportprozesse Regulatorische Finanzprozesse Prozesse Prozesse Kaufmännischer Transportvertrag Import/Export Lizenzen Kreditbeurteilung Vertrag Abholung, Bewegung Zollerklärung Versicherung Waren oder und Auslieferung von Ladungserklärung Kreditgewährung Dienstleistungen Gütern Transport-sicherheit Zahlungsausführung bestellen Frachtbrief, Clearing Ausgabeanweisungen Lieferavisierung Statusreport, Zahlungsaufforderung Empfangsmeldung, Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 9

10 Zoll- und regulatorische Prozesse Transportprozesse Kaufmännische Prozesse Zusammenwachsen der Daten: Wiederverwendbarkeit Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 10

11 Agenda Der aktuelle Stand der Europäischen Norm EN UN/CEFACT Cross Industry Invoice 100 (D16A.1) Berücksichtigung von Anwenderanforderungen ZUGFeRD 2.0 Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 11

12 Erfahrungen 2016 Mindestens ZUGFeRD Empfänger Hohe Umsetzungsquoten, wenn das Thema aktiv verfolgt wird. Einzelne Branchen sehr aktiv (z.b. Energieversorger) Zusammen mit Qualitätssicherung hält ZUGFeRD, was es verspricht => Verarbeitung ohne bilaterale Abstimmung Größte Hürde für Anwender: Der erste Schritt Hürden für erstellende Software: PDF/A-3, Positionen Hürden für empfangende Software/Anwender: Workflow Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 12

13 Anforderungen des Marktes Rechnungen für Endverbraucher ZUGFeRD als Buchungshilfe Erweiterte Mengeneinheiten Abbildung von Anzahlungs- und Schlussrechnungen Abbildung von Positionsrabatten ZUGFeRD als Kassenbon / Quittung Akzeptanz in weiteren Märkten Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 13

14 Agenda Der aktuelle Stand der Europäischen Norm EN UN/CEFACT Cross Industry Invoice 100 (D16A.1) Berücksichtigung von Anwenderanforderungen ZUGFeRD 2.0 Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 14

15 ZUGFeRD 2.0 Mit ZUGFeRD 2.0 werden die aktuellen europäischen Anforderungen umgesetzt. ZUGFeRD 2.0 ist konform zur künftigen Norm (conformant und compliant). Zur Umsetzung aller Anforderungen ist eine Umstellung auf die CrossIndustryInvoice 100 notwendig. Auch wenn ZUGFeRD semantisch kompatibel bleibt, ist es syntaktisch nicht mehr kompatibel. Die PDF/A-3 Datei der Umschlag Einbettung bleibt. Prozesse müssen nicht angepasst werden. ZUGFeRD 2.0 wird in Frankreich und Deutschland identisch sein. Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 15

16 Herausforderungen ZUGFeRD 2.0 Anpassung von Anwendungen sind erforderlich um Empfang oder zur Erstellung von ZUGFeRD 2.0 Sender Ggf. Aufnahme weiterer Felder Umstellung der XML-Pfade Empfänger Ggf. Berücksichtigung erweiterter Profile (siehe spätere Folien) Umstellung der XML-Pfade Einbau einer Weiche ZUGFeRD 1.0 und ZUGFeRD 2.0 Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 16

17 Chancen ZUGFeRD 2.0 ZUGFeRD 2.0 ist konform zur europäischen Norm (compliant und conformant) kann alle Anforderungen der Anwender umsetzen ist zwischen Frankreich und Deutschland harmonisiert und bietet die Grundlage für europäische Erweiterungen. basiert auf der neuesten, in der Norm verwendeten Version der UN/CEFACT CrossIndustryInvoice Anwendungen mit ZUGFeRD 1.0 müssen nur aktualisiert werden, wenn sie die Anforderungen von ZUGFeRD 2.0 unterstützen wollen Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 17

18 Buchungshilfe bei ZUGFeRD 2.0 Praxisanforderung umgesetzt Extended Comfort = Norm Basic Buchungshilfe, keine Rechnung = Basic ohne Positionen Buchungshilfe (Pflichtangaben) Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 18

19 Verfügbarkeit und Ausblick ZUGFeRD 2.0 wird parallel zur europäischen Norm veröffentlicht Die Spezifikation wird gemäß den Anforderungen der europäischen Norm erstellt Zusätzlich wird ZUGFeRD 2.0 als Excel-Datei zur Verfügung stehen Fortführung der Erweiterung um weitere Belegarten Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 19

20 Thank You For Your Attention! Ihr Ansprechpartner: Andreas Pelekies Senior Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH Maarweg Köln Deutschland T: M: Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 20

21 Rechtliche Hinweise Haftungsausschluss Die Dokumentation des ZUGFeRD Datenformats wurde nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen; es wurden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die im ZUGFeRD Format zusammengestellten Informationen fehlerfrei sind. Die AWV e.v. prüft und aktualisiert die Informationen zum ZUGFeRD Format ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Informationen verändern. Die AWV e.v. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Dokumentation zum ZUGFeRD Datenformat vorzunehmen. Die AWV e.v. übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumentation zum ZUGFeRD Datenformat. Installation und Nutzung des ZUGFeRD Datenformats geschieht auf eigene Gefahr. Außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens oder grober Fahrlässigkeit haftet die AWV e.v. weder für Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Kommunikationsverlust, Einnahmeausfall, Vertragseinbußen, Geschäftsausfall oder für Kosten, Schäden, Verluste oder Haftpflichten im Zusammenhang mit einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, noch für konkrete, beiläufig entstandene, mittelbare Schäden, Straf- oder Folgeschäden und zwar auch dann nicht, wenn die Möglichkeit der Kosten, Verluste bzw. Schäden hätte normalerweise vorhergesehen werden können. Urheberrecht ZUGFeRD Format Inhalt und Struktur des ZUGFeRD Datenformats sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die AWV e.v. Nutzung des "FeRD" und "ZUGFeRD" Logos Die beiden Logos "FeRD" und "ZUGFeRD" sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung des FeRD- und ZUGFeRD-Logos muss von der AWV e.v. vor einer Nutzung gestattet werden. Andreas Pelekies, GS1 Germany GmbH 21

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