Herzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011

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1 Herzlich Willkommen zum Architektenforum 2011 Erfurt, 14. April 2011

2 Sieht so die Altersversorgung 2024 aus? Michael OLIVER / / Seite 1

3 Schützen Sie Ihren Ruhestand vor der Insolvenz und senken Sie gleichzeitig Ihre Steuerbelastung! 1. Basisrente für Selbstständige und Freiberufler 2. Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer (GmbH oder AG) 3. Rechtspflichten aller Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung Michael OLIVER / / Seite 2

4 Bautag der VHV Lebensversicherung AG 1. Basisrente für Selbstständige und Freiberufler 2. Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer (GmbH oder AG) 3. Rechtspflichten aller Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung Michael OLIVER / / Seite 3

5 Die Vorteile der VHV-Basisrente Lebenslange garantierte Rentenzahlung Hohe steuerliche Förderung der Beiträge (2011: 72 % von EUR / EUR) Ergänzung zu Ihrer Architektenversorgung verbesserte Berufsunfähigkeitabsicherung im Vergleich zum Versorgungswerk Höchste Flexibilität - Einmalbeiträge oder laufende Beiträge, Zuzahlungen jederzeit möglich (jährl. Erinnerung durch VHV) - Einschluss einer Hinterbliebenenrente Pfändungssicher Insolvenzgeschützt Michael OLIVER / / Seite 4

6 Weniger Steuern zahlen und dadurch mehr Rente kassieren VHV Basisrente 100 % lebenslange sichere Altersversorgung 72 % steuerlich abzugsfähige Beiträge in für Ledige ,- EUR - für Verheiratete ,- EUR Steuerrückfluss* 5.760,- EUR bzw ,- EUR * angenommener Steuersatz 40 % Michael OLIVER / / Seite 5

7 Beispiele einer Altersversorgung in Form der Basisrente mit lebenslanger Rentenzahlung ab 67 Jahren Unternehmer (40 Jahre, ledig) Jahresnettobeitrag EUR* Garantierente mtl ,18 EUR Gesamtrente** mtl ,65 EUR Unternehmer (40 Jahre, verheiratet) Jahresnettobeitrag EUR* Garantierente mtl ,37 EUR Gesamtrente** mtl ,29 EUR * 40 % Spitzensteuersatz, ges. St.ersp ** inkl. Überschuss 4,1%, Stand 2011 * 40 % Spitzensteuersatz, ges. St.ersp ** inkl. Überschuss 4,1%, Stand 2011 Der Rückfluss Ihres Nettoaufwandes erfolgt innerhalb von nur 5,7 Jahren. Michael OLIVER / / Seite 6

8 Bautag der VHV Lebensversicherung AG 1. Basisrente für Selbstständige und Freiberufler 2. Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer (GmbH oder AG) 3. Rechtspflichten aller Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung Michael OLIVER / / Seite 7

9 Umwandlung von Betriebsvermögen in Privatvermögen bei gleichzeitiger Senkung Ihrer Unternehmenssteuer Diese Durchführungswege sind für Sie interessant: arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse Keine Bilanzberührung und keine Hindernisse bei Unternehmensübergabe Michael OLIVER / / Seite 8

10 Umwandlung von Betriebsvermögen in Privatvermögen bei gleichzeitiger Senkung Ihrer Unternehmenssteuer Unternehmer (40 Jahre, ledig) Jahresbruttobeitrag 4.440,- EUR Jahresnettobeitrag 3.118,- EUR* * 30 % Spitzensteuersatz ** inklusive Überschußanteile lebenslange Rente ab Rentenbeginn Jahresgarantierente 7.238,64 EUR Jahresrente** ,56 EUR* oder einmalige Kapitalabfindung von ,-- EUR* zusätzlicher Liquiditätsgewinn Ihrer Firma 1.322,- EUR Michael OLIVER / / Seite 9

11 Vorteile Ihrer betriebsfinanzierten Altersvorsorge Steuervorteile bei Beiträgen bis zu EUR jährlich bei Direktversicherung Für eine Unterstützungskasse besteht keine Höchstgrenze Kapitalabfindung oder lebenslange Rentenzahlungen Geringer Nettoaufwand, dadurch renditestarke Anlage Insolvenzgeschützt & Hartz IV sicher Ergänzung Ihres Berufsunfähigkeitsschutzes Bilanzneutral Steuerfreie Wiederanlage der Zinserträge; keine Abgeltungsteuer Liquiditätsgewinn Michael OLIVER / / Seite 10

12 Bautag der VHV Lebensversicherung AG 1. Basisrente für Selbstständige und Freiberufler 2. Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer (GmbH oder AG) 3. Auswirkungen von BilMoG für Ihre GmbH / AG 4. Rechtspflichten aller Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung Michael OLIVER / / Seite 11

13 NEU für Bilanzjahre 2010 und folgende Auswirkungen des BilMoG für meine GmbH / AG Ja, wenn eine Pensionszusage für GF/GGF/ Unternehmer besteht: die Pensionsrückstellung erhöht sich in jedem Fall durch den Marktzins (dieser ist geringer als der bisher berücksichtigte Rechnungszins von 6 % gem. 6a EStG*) bei Rentenzusagen - weitere Rückstellungserhöhung durch die Rentenanpassung bei Rentenzusagen - weitere erhebliche Rückstellungserhöhung bei einer gehaltsabhängigen Pensionszusage durch den Gehaltstrend * Aktuell werden für die Handelsbilanz häufig die steuerlichen Rückstellungen gemäß EStG übernommen Überschuldungsgefahr droht Michael OLIVER / / Seite 12

14 NEU für Bilanzjahre 2010 und folgende Auswirkungen des BilMoG für meine GmbH / AG Möglichkeiten zur Vermeidung von erheblichen Problemen: Ablösung der Pensionsverpflichtungen Auslagerung der Zusagen und Rentnerverwaltung Verzicht auf den Future-Service (noch zu erdienende Anwartschaften) Umstellung auf Kapitalzusage Ein kompletter Verzicht auf die Pensionszusage im aktiven Dienstverhältnis als auch in der Ruhestandsphase kann für Sie zu erheblichen privaten Steuerbelastungen führen! Sprechen Sie mich an, wir zeigen Ihnen Lösungen auf Michael OLIVER / / Seite 13

15 Bautag der VHV Lebensversicherung AG 1. Basisrente für Selbstständige und Freiberufler 2. Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer (GmbH oder AG) 3. Rechtspflichten aller Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung Michael OLIVER / / Seite 14

16 Rechtspflichten aller Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung für seine Mitarbeiter Ihre Möglichkeiten unsere Unterstützung Mitarbeiter haben seit dem einen Anspruch auf Entgeltumwandlung Dies ist in 1a Abs.1 BetrAVG gesetzlich geregelt. Arbeitgeber, die kein System zur Entgeltumwandlung für Ihre Arbeitnehmer vorhalten, haben die o. a. Pflichten verletzt. Sie müssen damit rechnen, dass Arbeitnehmer sie wegen des daraus resultierenden Vorsorgeverlustes auf Schadenersatz verklagen. Jeder Arbeitgeber muß System zur Entgeltumwandlung vorhalten Der Anspruch richtet sich gegen den konkreten Arbeitgeber des Arbeitnehmers. Betroffen sind alle Arbeitgeber. Es spielt keine Rolle, in welcher Rechtsform sie organisiert sind oder wie viele Mitarbeiter sie haben (Kemper-Kisters-Kölkes / BetrAVG 1a Rz.11; Höfer / BetrAVG 1a Rz. 2614). Rückwirkende Schadensersatzpflicht droht Eine Verurteilung ist auch rückwirkend möglich (BAG 3 AZR 14/06). Die Verurteilung kann auch zu Schadensersatz aufgrund verloren gegangener nicht nachholbarer Steuervorteile erfolgen. Hinweis und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers Der jeder Partei zuzubilligende Eigennutz findet seine Grenze jedoch an dem schutzwürdigen Lebensbereich des Vertragspartners. Die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits sind stets zu beachten und abzuwägen (BAG 8 AZR 497/01).Schriftliche Protokollierung und Dokumentation notwendig! Es betrifft jeden Arbeitgeber Der Arbeitgeber kann sich bei der Erfüllung seiner Pflichten der Hilfe Dritter bedienen. Bei Einschaltung eines Versicherers genügt es, dessen Informationen an den Arbeitnehmer weiter zu leiten (BAG 3 AZR 17/09). Michael OLIVER / / Seite 15

17 Bereitstellung eines Systems zur Entgeltumwandlung Haftungsfalle / Schadenersatzforderungen AN Michael OLIVER / / Seite 16

18 Michael OLIVER / / Seite 17

19 Architektenforum 2011 der VHV Lebensversicherung AG Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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