EG-Sicherheitsdatenblatt

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1 Seite 1 von 12 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendungen, von denen abgeraten wird Es liegen keine Informationen vor Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Strasse: Ort: Taunusstraße 19 D München Telefon: +49/89/ Telefax: +49/89/ info@dr-schnell.de Ansprechpartner: Josef Feuerstein Telefon: +49/89/ Internet: Auskunftgebender Bereich: sdb@dr-schnell.de Labor 1.4. Notrufnummer: Emergency CONTACT (24-Hour-Number) international: GBK GmbH +49 (0) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Augen und die Haut. GHS-Einstufung Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3 Gefahrenhinweise: Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Alkohole, C12-14(geradzahlig), ethoxyliert <2,5 EO, Sulfate, Natriumsalze 2-Propanol Natriumhydroxid Signalwort: Piktogramme: Gefahr GHS05

2 Seite 2 von 12 Gefahrenhinweise H315 H318 H412 Sicherheitshinweise P280 P302+P352 P332+P313 P305+P351+P338 P310 P501 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Inhalt/Behälter lt. lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Verwertung zuführen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische EUH208 Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Sonstige Gefahren Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vpvb. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

3 Seite 3 von 12 Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Anteil (2-Butoxyethoxy)ethanol 5 - < 10 % Xi - Reizend R36 Eye Irrit. 2; H Alkohole, C12-14(geradzahlig), ethoxyliert <2,5 EO, Sulfate, Natriumsalze 1 - < 5 % Xi - Reizend R38-41 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, Aquatic Chronic 3; H315 H318 H Propanol 1 - < 5 % F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H ,2',2"-Nitrilotriethanol 1 - < 5 % Natriumhydroxid 1 - < 5 % C - Ätzend R35 Skin Corr. 1A; H (R)-p-Mentha-1,8-dien < 1 % Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 1), Aquatic Chronic 1 (M-Factor = 1); H226 H315 H317 H400 H410 Weitere Angaben Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien 5 % - < 15 % anionische Tenside Duftstoffe: Citral, Limonene ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen Nach Einatmen Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen. Datenblatt mitführen.

4 Seite 4 von 12 Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Datenblatt mitführen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.1. Verschlucken größerer Mengen: Durch starke Ätzwirkung besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Es sind keine besonderen Massnahmen erforderlich. ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Es liegen keine Informationen vor Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Verbrennungsprodukte Kohlenoxide Stickoxide (NOx). Gase/Dämpfe, ätzend. Entzündliche Dampf-/Luftgemische 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Gegebenenfalls Vollschutzanzug. Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Gegebenenfalls Rutschgefahr beachten 6.2. Umweltschutzmassnahmen Flächenmässige Ausdehnung verhindern (z.b. durch Eindämmen oder Ölsperren). Nicht unverdünnt in die Kanalisation gelangen lassen. Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäss Abschnitt Entsorgung behandeln. Restmenge mit viel Wasser spülen Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

5 Seite 5 von Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben. Weitere Angaben zur Handhabung Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Gebrauchsanweisung beachten. Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausserhalb des Arbeitsplatzes tragen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Produkt nur in Originalverpackung und geschlossen lagern. Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern. Keine Alkaliunbeständigen Materialien verwenden. Kühl aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen mit Säuren lagern Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter MAK-Werte Stoff ppm mg/m³ F/ml Kategorie Herkunft Propanol ,2',2"-Nitrilotriethanol Natriumhydroxid Butyldiglykol D-Limonen MAK 8 h KZW 4x15 MAK 8 h KZW MAK 8 h KZW MAK 8 h KZW 4x15 MAK 8 h KZW 4x15 Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT) Stoff Parameter Grenzwert Unters.- material Propanol Aceton 25 mg/l B b Proben.- Zeitpunkt

6 Seite 6 von Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Für ausreichende Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (MAK): Geeigneten Atemschutz verwenden. Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind. Schutz- und Hygienemassnahmen Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausserhalb des Arbeitsplatzes tragen. Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille. (EN 166) Handschutz Schutzhandschuhe aus Naturlatex (EN 374), Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten: 30 Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374), Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten: 240 Empfehlung: Hersteller: KCL GmbH, D Eichenzell, vertrieb@kcl.de Spezifikations-Nr.: 706 Lapren, 730 Camatril Velours Handschutzcreme empfehlenswert. Es wurden keine Tests durchgeführt. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Körperschutz Alkalibeständige Schutzkleidung (EN 13034) Atemschutz Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (MAK): Filter A P2 (EN 14387), Kennfarbe braun, weiß Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: flüssig gelb charakteristisch ph-wert: 12,5 Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: 42 C Prüfnorm

7 Seite 7 von 12 Explosionsgefahren Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: Brandfördernde Eigenschaften Dampfdruck: Dampfdruck: Dichte: Schüttdichte: Wasserlöslichkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient: Dyn. Viskosität: Kin. Viskosität: Dampfdichte: Lösemittelgehalt: 9.2. Sonstige Angaben Mischbarkeit: Fettlöslichkeit (g/l): Leitfähigkeit: Oberflächenspannung: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Siehe auch Unterabschnitt 10.2 bis Das Produkt wurde nicht geprüft Chemische Stabilität Siehe auch Unterabschnitt 10.4 bis Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Siehe auch Unterabschnitt 10.4 bis Zu vermeidende Bedingungen Siehe auch Abschnitt 7. Erhitzung, offene Flammen, Zündquellen Unverträgliche Materialien Siehe auch Abschnitt 7. Kontakt mit starken Oxidationsmitteln meiden. Kontakt mit starken Säuren meiden. Kontakt mit bestimmten Metallen z.b. Aluminium meiden Gefährliche Zersetzungsprodukte Siehe auch Unterabschnitt 10.4 bis Siehe auch Abschnitt Vol.-% 12 Vol.-% leicht löslich. (2-Propanol) (2-Propanol)

8 Seite 8 von 12 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Eventuell weitere Informationen über gesundheitliche Auswirkungen siehe Abschnitt 2.1 (Einstufung). Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Akute Toxizität Bezeichnung Expositionswege Methode Dosis Spezies Quelle (2-Butoxyethoxy)ethanol oral LD mg/kg Ratte dermal LD mg/kg Kaninchen Alkohole, C12-14(geradzahlig), ethoxyliert <2,5 EO, Sulfate, Natriumsalze oral LD50 >2000 mg/kg Ratte dermal LD50 >2000 mg/kg Ratte Propanol oral LD mg/kg Ratte dermal LD mg/kg Kaninchen inhalativ (4 h) Dampf LC50 30 mg/l Ratte ,2',2"-Nitrilotriethanol oral dermal Natriumhydroxid oral LD50 ca mg/kg Ratte BASF-Test LD50 >2000 mg/kg Kaninchen Literaturangabe LD mg/kg Ratte (R)-p-Mentha-1,8-dien oral dermal LD50 > 2000 mg/kg Ratte LD50 > 2000 mg/kg Kaninchen IUCLID Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt

9 Seite 9 von 12 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Eventuell weitere Informationen über Umweltauswirkungen siehe Abschnitt 2.1 (Einstufung). Bezeichnung Aquatische Toxizität Methode Dosis [h] [d] Spezies Quelle 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Akute Algentoxizität ErC50 > 100 mg/l Scenedesmus sp. Akute Crustaceatoxizität EC50 > 100 mg/l 48 h Daphnia magna Alkohole, C12-14(geradzahlig), ethoxyliert <2,5 EO, Sulfate, Natriumsalze Akute Fischtoxizität Akute Algentoxizität Akute Crustaceatoxizität 2-Propanol Akute Fischtoxizität Akute Algentoxizität Akute Crustaceatoxizität 2,2',2"-Nitrilotriethanol Akute Fischtoxizität Akute Algentoxizität Akute Crustaceatoxizität Natriumhydroxid Akute Fischtoxizität Akute Crustaceatoxizität (R)-p-Mentha-1,8-dien Akute Fischtoxizität Akute Crustaceatoxizität LC50 > 1-10 mg/l 96 h Brachydanio rerio (Zebrabärbling) ErC50 > mg/l 72 h Scenedesmus subspicatus EC50 > 1-10 mg/l 48 h Daphnia magna LC mg/l 96 h Pimephales promelas ErC50 >1000 mg/l 72 h Scenedesmus subspicatus EC mg/l 48 h Daphnia magna LC mg/l 96 h Pimephales promelas ErC50 75 mg/l 72 h Scenedesmus subspicatus EC mg/l 48 h Daphnia magna LC50 45,4 mg/l 96 h Onchorhynchus mykiss EC50 >100 mg/l 48 h Daphnia magna LC50 0,7 mg/l 96 h Pimephales promelas EC50 0,42 mg/l 48 h Daphnia magna Persistenz und Abbaubarkeit Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt. Bezeichnung Methode Bewertung Bioakkumulationspotenzial Wert Alkohole, C12-14(geradzahlig), ethoxyliert <2,5 EO, Sulfate, Natriumsalze OECD TG 301 A > Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Keine Daten verfügbar Verteilungskoeffizient n-oktanol/wasser Bezeichnung d Quelle Log Pow (2-Butoxyethoxy)ethanol 0,56 (25 C) (R)-p-Mentha-1,8-dien 4,23

10 Seite 10 von Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Keine Daten verfügbar Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage. Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern. Abfallschlüssel Produkt Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe (Haushaltabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen ), einschliesslich getrennt gesammelte Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen (mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Sonderabfall Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer: UN Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: 3+8 Klassifizierungscode: FC Sondervorschriften: 274 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Beförderungskategorie: 3 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 38 D/E Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport E1 Binnenschiffstransport (ADN) UN-Nummer: UN Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 3+8 Klassifizierungscode: FC Sondervorschriften: 274 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. (Isopropanol, Natriumhydroxid) 3 III ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. (Isopropanol, Natriumhydroxid)

11 Seite 11 von 12 Begrenzte Menge (LQ): Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport E1 Seeschiffstransport (IMDG) 5 L UN-Nummer: UN Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): EmS: FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Isopropyl Alcohol; caustic soda, sodium hydroxide) 3 III , L F-E, S-C Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport E1 Lufttransport (ICAO) UN-Nummer: UN Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ) Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: FLAMMABLE LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Isopropyl Alcohol; caustic soda, sodium hydroxide) 3 III 3+8 A3 1 L Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport E1 : Y Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein. Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten. Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäss IBC-Code Die Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend. Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet L L Sonstige einschlägige Angaben Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften

12 Seite 12 von 12 Zusätzliche Hinweise Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2. Berufsgenossenschaftliche / arbeitsmedizinische Vorschriften beachten. Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Überarbeitete Abschnitte: 1, 2, 9, 13 Abkürzungen und Akronyme vpvb = very persistent very bioaccumulative PBT = persistent bioaccumulative toxic Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 10 Entzündlich. 11 Leichtentzündlich. 35 Verursacht schwere Verätzungen. 36 Reizt die Augen. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH208 Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)

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