SONDERRUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE

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1 KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung SONDERRUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Themenschwerpunkte 1. Umsetzung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst in der Zusatzversorgung 2 2. Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage 4

2 1. Umsetzung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst in der Zusatzversorgung Am 29. April 2016 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt, die auch Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung vorsieht. Hervorzuheben ist, dass das Leistungsrecht nicht geändert wurde. Mit der Tarifeinigung wurde festgelegt, dass u. a. bei der Zusatzversorgungskasse Sachsen- Anhalt (ZVK) ab ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag gemäß 15a ATV-K neben dem Arbeitnehmerbeitrag gemäß 37a ATV-K a) von 0,20 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 01. Juli 2016, b) von 0,30 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 01. Juli 2017 und c) von 0,40 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 01. Juli 2018 erhoben wird. Dementsprechend hat der Kassenausschuss der ZVK in seiner Sitzung am festgelegt, dass der Zusatzbeitrag von derzeit 4 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in 3 Stufen auf 4,8 v. H. wie folgt erhöht wird: 4,4 v. H. zum , 4,6 v. H. zum und 4,8 v. H. zum Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Abweichungen bzgl. des Arbeitnehmerbeitrages aufgrund eines bestehenden Haustarifvertrages bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern oder eines anderen Tarifvertrages sind möglich, haben aber keinen Einfluss auf die vom Kassenausschuss ab beschlossene Erhöhung des Zusatzbeitrages. Somit ist von allen Mitgliedern der ZVK ab ein Zusatzbeitrag von 4,4 v. H. und weiterhin die jeweilige Umlage von 1,5 v. H, 1,725 v. H. oder 1,75 v. H. abzuführen. Für das Meldeverfahren ab Juli 2016 ist zu beachten, dass es zwingend notwendig ist, die Abmeldungen bei Beendigungen des Beschäftigungsverhältnisses nach dem und die zukünftigen Jahresmeldungen für das Jahr 2016 in zwei Zeiträumen zu melden. Analog gilt dies auch für die Jahre 2017 und

3 Meldebeispiel: Zeitraum Buchungsschlüssel Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Umlage/ Zusatzbeitrag ,00 210, ,00 280,00 (2%) ,00 280,00 (2%) ,00 240, ,00 352,00 (2,2%) ,00 352,00 (2,2%) Bitte informieren Sie umgehend Ihr Rechenzentrum über diese Änderung! Auf Grund dieser Besonderheiten im Meldeverfahren ist derzeit die maschinelle Verarbeitung von Abmeldungen mit Abmeldedatum nach dem nicht möglich. Sofern bei uns auf maschinellem Wege Abmeldungen eingehen, die bereits in die zwei Zeiträume aufgeteilt sind, werden diese bei Wiederaufnahme der maschinellen Verarbeitung korrekt eingespielt. Bei Abmeldungen, die nicht in die zwei Zeiträume getrennt wurden, werden unsere Sachbearbeiter dann auf Sie zukommen und die korrekte Abmeldung abfordern. Damit wir die Renten weiterhin zeitnah bearbeiten können, bitten wir Sie, uns Abmeldungen wegen Rentenbezug generell in Papierform mit dem Meldeformular, zukommen zu lassen. Dieses finden Sie im Downloadbereich unseres Mitgliederportals. Sobald die maschinelle Verarbeitung wieder vollständig möglich ist, werden wir Sie umgehend darüber informieren. 3

4 2. Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 29. April 2016 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab 1. März 2016 um 2,4 v. H. Dies hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gem. 38 ATV-K i. V. m. 76 der Satzung der ZVK. Als Grenzwerte ergeben sich nach der vereinbarten Gehaltssteigerung: Grenzwert = Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA (Erhöhung des Tabellenentgelts ab auf 6.331,60, multipliziert mit Faktor 1,133) Zeitraum Tarifgebiet Ost (mtl.) ,57 ab ,70 im Zuwendungsmonat ,00 4

5 Haben Sie Fragen oder Hinweise? Wir sind gern für Sie da Mitgliederservice / Schulung und Beratung 721 Anja Steinke a.steinke@kvsa-magdeburg.de 722 Nicole Paternoga n.paternoga@kvsa-magdeburg.de 779 Robin Paasche r.paasche@kvsa-magdeburg.de 775 Jörg Pfohl j.pfohl@kvsa-magdeburg.de Mitgliedsprüfung 771 Karolin Lindau k.lindau@kvsa-magdeburg.de Meldewesen und Abrechnungsverfahren 705 Martina Zschiesche m.zschiesche@kvsa-magdeburg.de 728 Lydia Neitzel l.neitzel@kvsa-magdeburg.de DATÜV 720 Ingo Uhlitsch i.uhlitsch@kvsa-magdeburg.de 722 Nicole Paternoga n.paternoga@kvsa-magdeburg.de Freiwillige Versicherung 726 Heiko Richter h.richter@kvsa-magdeburg.de 731 Martin Liebold m.liebold@kvsa-magdeburg.de 775 Jörg Pfohl j.pfohl@kvsa-magdeburg.de 779 Robin Paasche r.paasche@kvsa-magdeburg.de Arbeitnehmerbeitrag 743 Cornelia Wade c.wade@kvsa-magdeburg.de 773 Anja Rochlitz a.rochlitz@kvsa-magdeburg.de Rentenangelegenheiten 708 Tina Rösler t.roesler@kvsa-magdeburg.de 709 Anja Hucke a.hucke@kvsa-magdeburg.de 724 Anja Mertin a.mertin@kvsa-magdeburg.de 732 Kathleen Hamann k.hamann@kvsa-magdeburg.de 734 Nils Kauffmann n.kauffmann@kvsa-magdeburg.de 757 Heidrun Stegitz h.stegitz@kvsa-magdeburg.de 759 Andrea Eins a.eins@kvsa-magdeburg.de 772 Nadine Tschauder n.tschauder@kvsa-magdeburg.de 781 Ulrike Baumeister u.baumeister@kvsa-magdeburg.de 791 Michaela Reinecke m.reinecke@kvsa-magdeburg.de Versicherungstransfer 726 Heiko Richter h.richter@kvsa-magdeburg.de 734 Nils Kauffmann n.kauffmann@kvsa-magdeburg.de Eheversorgungsausgleich 701 Andrea Klug a.klug@kvsa-magdeburg.de 768 Anja Pfetzing a.pfetzing@kvsa-magdeburg.de Fax: Internet: 5

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