Over Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf
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1 Over Dach & Over Energie Hausmesse Kerpen, den Michael Stumpf
2 Vorstellung der Energieeinsparverordnung - Allgemeines - Anforderungen nach EnEV 2009
3 Heizölpreise aktuell Quelle:
4 Heizölpreise damals Quelle:
5 Energie Einspar Verordnung - EnEV Gesetzescharakter Kombination Baubereich / Heizungsbereich Verschärfung des Anforderungsniveaus für Neubauten um rd. 30% gegenüber der Wärmeschutzverordnung '95 maßgebende Größen: spez. Transmissionswärmebedarf ( WSVO 77/82) Primärenergiebedarf
6 Zentrale Anforderungen der EnEV 2009 Entwicklung des Heizwärmebedarfs Zukunft? EnEV EnEV EnEV :1 Umsetzung der EU-Richtlinie EnEV 2002/04 70 ab Wärmeschutzverordnung Wärmeschutzverordnung Wärmeschutzverordnung 200 ab 1978 [kwh/(m²a)]
7 Energieeinsparverordnung Heizenergiebedarf Energiemenge, die für die Gebäudebeheizung unter Berücksichtigung des Heizwärmebedarfs und der Verluste des Heizungssystems aufgebracht werden muss.
8 Energieeinsparverordnung Bilanzanteile Heizenergiebedarf H T Q i Q Q s h H V
9 Bilanzanteile Primärenergiebedarf Nutzung Transport Umwandlung Gewinnung Endenergie Primärenergie
10 EnEV Primärenergiefaktoren von Energieträgern Primärenergiefaktoren f P nach DIN V / EnEV 2009 Brennstoffe 1 Heizöl EL 1,1 Nah-/ Fernwärme aus KWK 2 Nah-/ Fernwärme aus Heizwerken Erdgas H 1,1 Flüssiggas 1,1 Steinkohle 1,1 Braunkohle 1,2 Holz 0,2 fossiler Brennstoff 0,7 erneuerbarer Brennstoff 0,0 fossiler Brennstoff 1,3 erneuerbarer Brennstoff 0,1 Strom Strom-Mix 2,6 Umweltenergie Solarenergie, Umgebungswärme 0,0 1 Bezugsgröße Endenergie: Heizwert H i 2 Angaben sind typisch für durchschnittliche Nah-/Fernwärme mit einem Anteil der KWK von 70%
11 EnEV Historie
12 Änderungen EnEV 2009 zur EnEV 2007, generell Errichtung neuer Gebäude Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss um durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten. Prüfung erneuerbarer Energie bei Neubau ab 50 m² 15% des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien (EEWärmeG)
13 Energie Angebot und Nachfrage Jährliche Sonneinstrahlung auf die Erde Erdöl Erdgas Kohle Uran Weltweiter jährlicher Energieverbrauch Quelle: Energieatlas
14 EnEV 2009 Ausführung Referenzgebäude - Neubau U ref [W/m²K] Maximaler U-Wert Ū [W/m²K] (NWG) > 19 C < 19 C > 19 C < 19 C Außenwände 0,28 0,35 0,35 0,50 Dächer / Decken 0,20 0,35 0,35 0,50 Flächen g. Erdreich 0,35 0,35 0,35 0,50 Fenster 1,3 1,9 1,9 2,8 Wärmebrückenzuschlag 0,05 0,1 - -
15 Nachweisverfahren für neu zu errichtende Gebäude Quelle: BD Hegner, BMVBS
16 Neubau Nicht-Wohngebäude DIN V Zonierung Zonierungsbeispiel
17 Änderungen EnEV 2009 zur EnEV 2007, generell Sanierung von Gebäuden Bagatellgrenze bei Sanierung > 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche Unternehmererklärung schriftlich, nach Abschluss der Arbeiten Ausweitung einzelner Nachrüstverpflichtungen Elektrische Speicherheizungen dürfen nicht mehr betrieben werden
18 Private Nachweise-Unternehmererklärung Unverzüglich Unternehmererklärung nach Abschluss von Arbeiten bei Änderung von Außenbauteilen Dämmung oberster Geschossdecken erstmaligen Einbau oder Ersatz von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen, Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen oder Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik Eigentümer muss Erklärung mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen
19 EnEV Sanierung
20 Bauteilanforderungen im Altbau EnEV 2007/2009 Steildach: 0,30 [W/m²K] EnEV 2009: 0,24 [W/m²K] Aussenwand: 0,45 bzw. 0,35 [W/m²K] EnEV 2009: 0,24 [W/m²K] Flachdach: 0,25 [W/m²K] EnEV 2009: 0,20 [W/m²K] Unterer Gebäudeabschluss: 0,40 [W/m²K] EnEV 2009: 0,30 [W/m²K]
21 EnEV Bauteilverfahren U max [W/m²K], EnEV 2009 U max [W/m²K], EnEV 2007 > 19 C < 19 C > 19 C < 19 C Außenwände 0,24 0,35 0,35 / 0,45 0,75 Dächer / Decken 0,24 0,35 0,30 0,40 Flachdächer 0,20 0,35 0,25 0,40 Decken und Wände 0,30-0,40 / 0,50 - gg. Erdreich und unbeheizte Räume Fenster 1,3 1,9 1,7 2,8
22 EnEV - Pflicht-Maßnahmen im Bestand 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden: (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. BW- oder NT-Anlagen, fallen ganz aus dieser Vorgabe heraus. Gilt nicht für Nennleistung des Kessels von weniger als 4 kw oder mehr als 400 kw
23 EnEV - Pflicht-Maßnahmen im Bestand 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden: (2) Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
24 EnEV - Pflicht-Maßnahmen im Bestand
25 EnEV 2009: Nachrüstverpflichtung 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (3) Eigentümer von Gebäuden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 W/m²K nicht überschreitet. (4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
26 EnEV 2009: Nachrüstverpflichtung Ausführungsbeispiel / Betondecke 140 mm Dämmung 035 Betondecke 18 cm stark Dämmung der obersten Geschossdecke U max = 0,24 W/m²K
27 EnEV 2009: Nachrüstverpflichtung Ausführungsbeispiel / Holzbalkendecke 140 mm Dämmung 035 Schalung Balkendecke Sichtschalung Dämmung der obersten Geschossdecke U max = 0,24 W/m²K
28 EnEV - Pflicht-Maßnahmen im Bestand
29 EnEV 2009: Nachrüstverpflichtung 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (5) Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen, 1 davon selbst bewohnt (am ) Modernisierung nur bei Eigentümerwechsel mit einer Frist von 2 Jahren (6) Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.
30 Energieausweis
31 EU-Richtlinie - Gebäude-Energie-Ausweis Vorlagepflicht bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung Gültigkeit maximal 10 Jahre Transparente Information Angabe von Referenzwerten (z.b. Hinweise auf Vergleichskennwerte und gültige Rechtsnormen) Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen der Energieeffizienz Zulässige Bewertungs-Grundlagen: tatsächlich verbrauchte Energiemenge (= Verbrauch) veranschlagte Energiemenge (= Bedarf) Quelle: Dipl. Ing. A. Vilz
32 Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis: Wird auf Basis des witterungsbereinigten tatsächlichen Jahresverbrauchs des Gebäudes erstellt. Die Bundesregierung sieht vor, den Verbrauchspass übergangsweise für große Mehrfamilienhäuser zuzulassen. Bedarfsausweis: Wird auf Grundlage der technischen Eigenschaften des Gebäudes (Kompaktheit, Qualität der Dämmung und der Anlagentechnik) erstellt. Nutzerunabhängig
33 Energieausweis im Bestand Alle Informationen zum Gebäude auf einen Blick Anlass der Ausstellung Grundlagen der Berechnung Hinweise zur Verwendung Aussteller
34 Bedarfs- / Verbrauchsausweis für Wohngebäude Bedarf Verbrauch
35 Bedarfs- / Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude Bedarf Verbrauch
36 Aushang Energieausweis Nichtwohngebäude
37 Modernisierungsempfehlungen
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Der nächste Winter kommt bestimmt
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