Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht I
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- Ludo Geisler
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1 Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht I
2 Wiederholung Nach einem neuen Bundesgesetz dürfen in der Bundesrepublik motorbetriebene Kleinwasserfahrzeuge (sog. Jetskis) nur auf dafür besonders gekennzeichneten Gewässern betrieben werden. Eine solche Kennzeichnung darf nur erteilt werden, wenn durch den Jetski-Betrieb keinerlei Beeinträchtigungen für andere Nutzungen entstehen. Diese Vorgabe führt dazu, dass bundesweit der Betrieb von Jetskis nur auf etwa 25 kleinen bis mittelgroßen Seen erlaubt ist. Steht diese Rechtslage mit dem Unionsrecht in Einklang?
3 Themen im Allgemeinen Verwaltungsrecht Begriff des Verwaltungsrechts Verwaltungsorganisation Verwaltungsprinzipien Verwaltungsinstrumente Verwaltungsakt Öffentlich-rechtlicher Vertrag Schlicht-hoheitliches Handeln Verwaltungsprivatrecht
4 Themen heute Begriff des Verwaltungsrechts Verwaltungsorganisation Verwaltungsprinzipien
5 Begriff des Verwaltungsrechts (1) Verwaltung Teil der Exekutive, die von Judikative und Legislative abzugrenzen ist Abgrenzung zur Regierung
6 Begriff des Verwaltungsrechts (2) Verwaltungsrecht als öffentliches Recht Bedeutung der Zuordnung: Handlungsformen, Verfahrensrecht, Rechtsschutz Abgrenzung zum Privatrecht: öffentliches Recht als Sonderrecht des Staates; häufig unproblematisch (eindeutig nach Handlungsform oder Rechtsnatur der streitentscheidenden Norm) Wirtschaftsrechtlich relevanter Problemfall: Gewährung staatlicher Leistungen
7 Begriff des Verwaltungsrechts (3) Gliederung des Verwaltungsrechts Allgemeines Verwaltungsrecht: v.a. Verfahrensrecht in den Verwaltungsverfahrensgesetzen Bereichsspezifisches Fachrecht (z.b. Umweltrecht, Gewerberecht, Baurecht, Polizeirecht)
8 Beispiele Sind die folgenden Regelungen dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen: StGB, der die Tötung eines Menschen unter Strafe stellt ZPO, nach dem der Kläger im Zivilprozess die Klage zurücknehmen und so den Rechtsstreit beenden kann BGB, nach dem der Staat das Vermögen einer verstorbenen Person erbt, wenn sich sonst kein Erbe findet
9 Verwaltungsorganisation Verwaltungsträger Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gebiets- oder Personenkörperschaften, Anstalten, Stiftungen) Beliehene Unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung, autonome Selbstverwaltung
10 Verwaltungsprinzipien (1) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Vorrang des Gesetzes (gilt immer und ausnahmslos) Vorbehalt des Gesetzes (Geltungsbereich z.t. problematisch)
11 Verwaltungsprinzipien (2) Zuständigkeitsprinzip Verbandszuständigkeit (richtiger Rechtsträger) Sachliche Zuständigkeit (richtige Fachbehörde) Instanzielle Zuständigkeit (richtige hierarchische Stufe) Örtliche Zuständigkeit (richtiger örtlicher Bezirk)
12 Verwaltungsprinzipien (3) Gestaltungsspielräume der Verwaltung Relevanz: eigenverantwortliche Erarbeitung und Durchführung von Handlungsmaßstäben durch Verwaltung; Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle Unterscheide Beurteilungsspielraum auf Tatbestandsseite einer Norm Ermessensspielraum auf Rechtsfolgenseite einer Norm Beurteilungsspielraum Grundsatz: auch unbestimmte Rechtsbegriffe sind gerichtlich vollumfänglich kontrollierbar Ausnahme: Beurteilungsermächtigung insb. bei wertenden oder prognostischen Entscheidungen; gerichtliche Kontrolle von Sachverhaltsermittlung, Verfahren, Einhaltung anerkannter Bewertungsmaßstäbe
13 Beispielsfall Studentin S unterzieht sich einer mündlichen Prüfung im Fach Öffentliches Recht, die von Prüfer P durchgeführt wird. Vor Beginn der Prüfung sagt P zu S: Eins sage ich Ihnen: Sie werden hier auf dem Zahnfleisch wieder herausgehen. Hübsch aussehen und nett lächeln reicht da nicht. Sodann stellt P der S verschiedene Fragen zu dem afrikanischen Staat Mali, etwa zu der Hauptstadt, den wichtigsten Wasserläufen, der Bevölkerungsstruktur und den Landessprachen. P begründet dies damit, dass Rechtskunde Allgemeinbildung voraussetze. Diese Fragen nehmen etwa ¼ der gesamten Prüfungszeit ein. Nachdem S die mündliche Prüfung letztlich nicht bestanden hat, fragt sie sich, ob gegen diese Bewertung rechtliche Bedenken bestehen
14 Verwaltungsprinzipien (4) Ermessen Begriff: Eröffnung mehrerer behördlicher Handlungsmöglichkeiten, wenn Tatbestand einer Ermächtigungsgrundlage erfüllt ist Unterscheide gebundene und nichtgebundene Entscheidung Grenzen Ermessensfehler: Ermessensnichtgebrauch Ermessensfehlgebrauch Ermessensüberschreitung, inkl. Unverhältnismäßigkeit Ermessensreduzierung auf Null
15 Beispiele Welcher Ermessensfehler liegt in den folgenden Fällen vor: 1. Eine Gebührensatzung sieht vor, dass für den Zugang zu öffentlichen Dokumenten eine aufwandsabhängige Gebühr zwischen 10 und 150 Euro erhoben werden kann. Eine Behörde stellt A, der Ablichtungen aus einem besonders umfangreichen Vorgang beantragt, wegen des außergewöhnlichen Bearbeitungsaufwands eine Gebühr in Höhe von 200 Euro in Rechnung. 2. Polizist P sieht, wie auf der Straße ein junger Mann eine ältere Frau mit einem Messer bedroht und ihre Handtasche verlangt. P entschließt sich, hiergegen nicht einzuschreiten, da er bald Feierabend hat und hofft, dass sich die Situation ohne sein Zutun klärt. 3. Polizist P sieht, wie auf der Straße ein junger Mann eine ältere Frau mit einem Messer bedroht und ihre Handtasche verlangt. P zieht umgehend seine Dienstwaffe und erschießt den Mann, um die Gefahrenlage sicher zu beenden
16 Lehren des Tages Begriff des öffentlichen Rechts Zuständigkeitsarten Abgrenzung von Beurteilungsspielraum und Ermessen Ermessensfehler
17 Nacharbeit Haug, S Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2, 3 I, 4 I III
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