Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II
|
|
- Lena Bieber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in der Praxis Klaus Klügl, Teamkoordinator Pflegebegutachtung, MDK Bayern Neu-Ulm, den
2 Inhalt 01 Einführung 02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren 03 Fazit 04 Fallbeispiel Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 2
3 Einführung
4 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Die Leistungen der Pflegeversicherung werden weiter verbessert und flexibilisiert. Der Umstieg auf das neue System erfolgte zum 1. Januar Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um weitere 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 4
5 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
6 Neue Definition der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Hilfe von anderen brauchen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 6
7 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen, die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, sondern in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 7
8 Module des neuen Begutachtungsinstrumentes Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in folgenden sechs Modulen: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Diese Bereiche werden im Gutachten dargestellt, werden jedoch nicht in der Berechnung des Pflegegrades berücksichtigt Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 8
9 Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchführen. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 9
10 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 10
11 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bewertung Modul 1: Mobilität Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkte Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering 2 3 2,5 erheblich schwer 6 9 7,5 schwerste Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 11
12 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 12
13 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bewertung Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkte Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering 2 5 3,75 erheblich ,5 schwer ,25 schwerste Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 13
14 4.3.1 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie I Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 14
15 4.3.8 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie II Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 15
16 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie I selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 16
17 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie II selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Versorgung selbständig nicht täglich, nicht auf Dauer Versorgung mit Hilfe Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich Ernährung parenteral oder über Sonde Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 17
18 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie I Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 18
19 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie II Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 19
20 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie III Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar: 0 entfällt/nicht erforderlich 0 selbständig (Bereitstellen einer Diät reicht aus) 1 überwiegend selbständig (Erinnerung/Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig 2 überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung/Beaufsichtigung, mehrmals täglich) 3 unselbständig (benötigt immer Anleitung/Beaufsichtigung) Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 20
21 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 21
22 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 22
23 Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung für die Ermittlung des Pflegegrades Module Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls und Gewichtung keine geringe erhebliche schwere schwerste Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 23
24 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oder vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation. 12, , Punktwert Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 24
25 Ablauf des gesamten Begutachtungsverfahrens Angaben zu Person und Begutachtungssituation Anamnese Wohn- und Lebenssituation Versorgungssituation Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen Neues Begutachtungs-Verfahren: Ermitteln des Grads der Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen (Modulen) Ergebnisse + Bereich 7 und 8 Empfehlungen zu Präventiven oder rehabilitativen Leistungen Hilfsmitteln/Pflegehilfsmittel Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen Änderung/Verbesserung der Pflegesituation Beratung durch Pflegekasse/Pflegestützpunkt Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 25
26 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie I Fortbewegung im außerhäuslichen Bereich Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung selbständig (ohne Begleitung) überwiegend selbständig (mit Unterstützung, aber auch mit Eigenaktivität der Person) überwiegend/völlig unselbständig, Hilfe durch eine Person reicht jedoch aus überwiegend/völlig unselbständig, Hilfe durch zwei Personen erforderlich Fortbewegung außerhalb der Wohnung oder der Einrichtung (zu Fuß oder mit dem Rollstuhl) Selbständig (ohne Begleitung) nur auf gewohnten Wegen selbständig auf allen Wegen nur mit personeller Hilfe möglich auch mit personeller Hilfe nicht möglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 26
27 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie II Fortbewegung im außerhäuslichen Bereich Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr selbständig (ohne Begleitung) nur auf gewohnten Strecken selbständig auf allen Strecken nur mit personeller Hilfe möglich auch mit personeller Hilfe nicht möglich Mitfahren in einem Kraftfahrzeug selbständig benötigt nur Hilfe beim Ein-/Aussteigen (Hilfsperson während der Fahrt ist nicht erforderlich) benötigt Hilfe (auch) während der Fahrt mit dem PKW/Taxi (zusätzlich zum Fahrer) nicht möglich, Liegendtransport oder Transport im Rollstuhl (Spezialfahrzeuge) notwendig Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 27
28 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie III Teilnahme an Aktivitäten (Beurteilung ohne Berücksichtigung von Wegstrecken) Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen Teilnahme selbständig möglich Nicht selbständig, Teilnahme ist nur mit unterstützender Begleitung möglich Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich Erläuterungen: Besuch von Arbeitsplatz, einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes (Auswahl treffen) Teilnahme selbständig möglich Nicht selbständig, Teilnahme ist nur mit unterstützender Begleitung möglich Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 28
29 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie IIII Teilnahme an Aktivitäten (Beurteilung ohne Berücksichtigung von Wegstrecken) Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen (Besuche, organisierte Freizeitaktivitäten, Selbsthilfegruppen, Vereine etc.) Teilnahme selbständig möglich Nicht selbständig, Teilnahme ist nur mit unterstützender Begleitung möglich Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 29
30 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 8: Haushaltsführung selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereitung einfacher Mahlzeiten Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten Aufwändige Aufräum- und Reinigungsarbeiten, einschließlich Wäschepflege Nutzung von Dienstleistungen Umgang mit finanziellen Angelegenheiten Umgang mit Behördenangelegenheiten Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 30
31 Fazit
32 Fazit 1. Das Pflegestärkungsgesetz II schafft mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Am bestehenden Teilleistungsprinzip wird nach wie vor festgehalten. 2. Mit dem Neuen Begutachtungsinstrument erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung aller relevanten Aspekte bei den pflegebedürftigen Menschen. 3. Der Minutenansatz wurde durch eine Darstellung der Selbstständigkeit abgelöst. 4. Die Präventions- und Rehabilitationsbedürftigkeit wird bei allen Antragstellern systematisch erfasst Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 32
33 Fallbeispiel
34 Fallbeispiel NBA Bewertungssystematik 86-jährige Dame, verwitwet und alleinlebend, seit 50 Jahren in ihrer Wohnung lebend zierliche Person, mäßiger Allgemein- und Kräftezustand, freundliche und zugewandte Stimmung, versteht einfache Aussagen und Fragen bekannte Diagnosen: beginnende Demenz, M. Parkinson, überwiegende Harninkontinenz, selten Stuhlinkontinenz, Herzinsuffizienz Pflegedienst zur Versorgung 3x täglich (Grundpflege, Behandlungspflege (Med.-gabe, Kompressionsstrümpfe), psychosoziale Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung) keine privaten Pflegepersonen, Arztbesuche (Praxis) 1x monatlich Fortbewegung in der Wohnung langsam, ausreichend sicher; Treppensteigen in sichernder Begleitung Bewegungseinschränkungen im linken Arm, tagesformabhängige Feinmotorikprobleme Vergesslichkeit, die auch Alltagroutinen betrifft; kann einfache Aufforderungen umsetzen; verlässt die Wohnung nicht mehr alleine Überforderung bei komplexen Zusammenhänge und in ungewohnten Situationen Sie benötigt Impulse und Vorbereitung der Utensilien bei der Körperpflege, beim Kleiden Hilfe bei der Inkontinenzversorgung Erinnerungshilfen und teilweise Vorbereitung bzgl. der Nahrungsaufnahme Hilfe bei Medikamenten und Kompressionsstrümpfen Vorbereitung von und Erinnern an Aktivitäten (leichte Hausarbeit, Radiohören). Gefährdende Situationen sind bisher nicht entstanden. Es besteht eine gesetzliche Betreuung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 34
35 Modul 1 Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett X Punkte Halten einer stabilen Sitzposition X Umsetzen X Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs X Treppensteigen 0 X Gesamt 1 Gewichtet Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine ja X nein Erläuterung(en): Punkte Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 35
36 Modul Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden Die Fähigkeit ist in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Punkte X Örtliche Orientierung X Zeitliche Orientierung 0 X Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 0 X Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 0 1 X Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 X Verstehen von Sachverhalten und Informationen 0 X Erkennen von Risiken und Gefahren 0 X Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 0 X Verstehen von Aufforderungen 0 X Beteiligen an einem Gespräch 0 X Gesamt 11 Gewichtet 11, Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 36
37 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten* häufig** täglich Punkte Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression X X X X X X *selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen **häufig: zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 37
38 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen nie oder sehr selten selten* häufig** täglich Punkte X X Wahnvorstellungen X Ängste X Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage X Sozial inadäquate Verhaltensweisen X Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen *selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen **häufig: zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich X Gesamt 0 Gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 38
39 Modul 4 Angaben zur Versorgung Ernährung parenteral oder über Sonde parenteral (Port) perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) perkutane endoskopische Jejunostomie (PEJ) nasale Magensonde entfällt ( entfällt) X Art der Gabe Pumpe Schwerkraft Bolusgabe Blasenkontrolle/Harnkontinenz ständig kontinent ( entfällt) überwiegend kontinent (maximal 1x täglich inkontinent oder Tröpfcheninkontinenz) ( entfällt) X überwiegend inkontinent (mehrmals täglich) komplett inkontinent suprapubischer Dauerkatheter transurethraler Dauerkatheter Urostoma Darmkontrolle/Stuhlkontinenz ständig kontinent ( entfällt) X überwiegend kontinent ( entfällt) überwiegend inkontinent, selten gesteuerte Darmentleerung komplett inkontinent Colo-/Ileostoma Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 39
40 Modul 4 Selbstversorgung selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers 0 X Körperpflege im Bereich des Kopfes 0 X Waschen des Intimbereichs 0 1 X Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare 0 1 X An- und Auskleiden des Oberkörpers 0 X An- und Auskleiden des Unterkörpers 0 X Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken 0 1 X Essen X Trinken X Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls X Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma 0 1 X Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma X entfällt Punkte Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 40
41 Modul 4 Versorgung mit Hilfe Punkte Ernährung parenteral oder über Sonde X entfällt Versorgung selbständig Nicht täglich, nicht auf Dauer Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich Gesamt 12 gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 41
42 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: entfällt selbstständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag pro Woche pro Monat Punkte Medikation Injektionen X Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe X Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen körpernahe Hilfsmittel 2 X X X Hilfen gesamt: 4x täglich Punkte Teilbereich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 42
43 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: entfällt selbstständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag pro Woche pro Monat Punkte Verbandwechsel und Wundversorgung X Versorgung mit Stoma X Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung X X Hilfen gesamt: 0 Punkte Teilbereich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 43
44 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: entfällt selbstständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag pro Woche pro Monat Punkte Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer. Einrichtungen (länger als 3 Std.) Punkte Items 1 Zwischenschritt in der Bewertung Punkte Teilbereich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 44
45 Modul 5 (Teil 4) Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar: Punkte X 0 entfällt/nicht erforderlich 0 selbständig 1 überwiegend selbständig (Erinnerung/Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig) 2 überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung/Beaufsichtigung, mehrmals täglich) 3 unselbständig (benötigt immer Anleitung/Beaufsichtigung) 0 Punkte Teilbereich 0 Punkte Modul 5 gesamt 2 gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 45
46 Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Gestaltung des Tagesablaufs und 0 X Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen X Sich beschäftigen 0 X Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Punkte 0 1 X X X Gesamt 7 Gewichtet 11, Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 46
47 Bewertungssystematik im Überblick Bewertungssystematik im Überblick Zuordnung der Punkte Bewertete Module Gesamtpunktzahl maximal / Punktwert Fallbeispiel keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeit geringe schwere erhebliche vollständige Gewich tung Modul I Mobilität 15 / 1 Modul II Modul III kognitive und kommunikative Fähigkeiten 33 / 11 Höchster Wert aus Modul II oder III Verhaltensweise und psychische Problemlagen 65 / 0 Punkte im Modul modulspezifische Wertung 0 2,5 5 7,5 10 Punkte im Modul Punkte im Modul Modulspezifische Wertung 0 3,75 7,5 11, % 15 % Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 47
48 Bewertungssystematik im Überblick Bewertungssystematik im Überblick Zuordnung der Punkte Bewertete Module Gesamtpunktzahl maximal / Punktwert Fallbeispiel keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeit geringe schwere erhebliche vollständige Gewich tung Modul IV Modul V Modul VI Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltaglebens und soziale Kontakte 48 (ohne Sondenern.) / 12 Punkte im Modul (mit Sondenern.) 15 / 2 18 / 7 modulspezifische Wertung Punkte im Modul modulspezifische Wertung Punkte im Modul modulspezifische Wertung 0 3,75 7,5 11, % 20 % 15 % Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 48
49 Ergebnis der Begutachtung Modulwertungen Gewichtete Punkte 1 Mobilität 0 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 11,25 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4 Selbstversorgung 20 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder 5 10 therapiebedingten Anforderungen 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 11,25 Summe der gewichteten Punkte 52,5 Besondere Bedarfskonstellation NEIN Pflegegrad unter 12,5 Pkt. 12,5 - u. 27 Pkt u. 47,5 Pkt. 47,5 - u. 70 Pkt u. 90 Pkt Pkt.* Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 *oder Vorliegen der besonderen. Bedarfskonstellation Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 49
50 Ihre Fragen
51 MDK Bayern
Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation
Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation Dieses Pflegetagebuch soll Ihnen zunächst helfen, eine richtige Einstufung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933
MehrDie Pflegeversicherung wird neu gestaltet
Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung
MehrGESETZENTWURF ZUM ZWEITEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ (PSG II)
GESETZENTWURF ZUM ZWEITEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ (PSG II) Änderungen zum 01.01.2016 27.10.2015 Seite 2 Gesetzentwurf zum PSG II BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Sven Schmitz AUFKLÄRUNG, AUSKUNFT 7 SGB
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
MehrMessen Bedarfsgrade Pflegebedürftigkeit besser als Pflegestufen? 3. DGP-Hochschultag. Katholische Hochschule Mainz
Messen Bedarfsgrade Pflegebedürftigkeit besser als Pflegestufen? 3. DGP-Hochschultag Innovationspotential der Pflege Dr. Sandra Bensch Katholische Hochschule Mainz Prof. Dr. Albert Brühl Philosophisch-Theologische
MehrDas Pflegestärkungsgesetz II
Das Pflegestärkungsgesetz II Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Es soll zum 01. Januar 2016 in Kraft treten. Was ist neu und was ändert sich? Fragen und Antworten
MehrFragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum. Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3
Seite 1 Fragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3 Straße PLZ Ort Anspruch auf außergewöhnliche Betreuungsleistungen Anschrift des nächsten Angehörigen,
MehrGrundpflege. 3. Teilwaschen inkl. Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe
Vergütungssystematik ambulanter Leistungen im Sinne des SGB XI Stand: 01.03.2013 Grundpflege Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- und
MehrPflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen
BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Pflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen Das bislang größte Reformvorhaben in der Geschichte der sozialen
MehrWenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen
Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen 25. Juni 2014 Was ist Demenz? Der Begriff Demenz kommt aus dem
MehrHerzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport
Herzlich willkommen 2. Seniorenpolitische Fachtagung Berlin, 8. Oktober 2015 Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Dr. med. Renate Richter MEDICPROOF Der Spezialist
MehrDie Berücksichtigung von demenziell erkrankten Menschen in der Pflegeversicherung: Die Perspektive des neuen Begutachtungsassessment (NBA)
Die Berücksichtigung von demenziell erkrankten Menschen in der Pflegeversicherung: Die Perspektive des neuen Begutachtungsassessment (NBA) Susanne Fudalla September 2015 Erstgutachter : Herr Prof. Dr.
MehrDas Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff Mechthild Rawert, MdB, Pflege-Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Trends und Herausforderungen
MehrVergütungssystematik. ambulanter Leistungen. im Sinne des
neue Anlage 1 ab 01.04.2011 zur Vereinbarung gem. 89 SGB XI vom 19.01.2011 incl.zuschlagssätze für die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe ab 01.01.2011 mit
MehrLiebe Kolleginnen und Kollegen,
PERSONALRAT UNIVERSITÄT BAMBERG INFO NR.167/NOVEMBER 2008 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ergänzend zu den ausführlichen Informationen von unserer Kollegin Frau Maria Steger in der letzten Personalversammlung
MehrPflegetagebuch Informationen und Dokumentation
Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation Dieses Pflegetagebuch soll Ihnen zunächst helfen, eine richtige Einstufung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
MehrQuo vadis ambulante Pflege? gesetzliche Neuregelungen und Gesetzesentwürfe für die Pflege
Landesgruppe Bayern Mitgliederversammlung 2015 15./16. Juli 2015 Quo vadis ambulante Pflege? gesetzliche Neuregelungen und Gesetzesentwürfe für die Pflege Bernd Tews Geschäftsführer Bundesverband privater
MehrFreizeit für Pflegebedürftige und Angehörige in Rot a. d. Rot im Jahr 2015
Kath. Sozialstation Biberach, Diakonie-Sozialstation Biberach und Caritas-Region Biberach-Saulgau Freizeit für Pflegebedürftige und Angehörige in Rot a. d. Rot im Jahr 2015 Verbindliche Anmeldung für die
MehrMobile Pflegedienst Abrechnungsfähige Pflegeversicherungsleistungen (Modulsystem) IK - Nr.: 460 539 395
Der Punktwert des Leistungsgebers beträgt: 0,0390 Modul / Zeit Leistungsart Leistungsinhalt täglich bei Bedarf Ganzwaschung 1 Waschen, Duschen,Baden 2 Mund,- Zahn- u. Lippenpflege Ist in einem Einsatz
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
Mehrtempusplus 24 Fragebogen 1 N per Post N per E-Mail 1. Allgemeine Angaben Patient und Kontaktpersonen 24-Stunden-Pflege und -Betreuung zu Hause
Fragebogen 1 1. Allgemeine Angaben Patient und Kontaktpersonen Name, Vorname des Patienten: Geburtsdatum: Gewicht: Größe: Anschrift: Straße, Hausnummer: Telefon mit Vorwahl: PLZ, Wohnort Telefon Mobil:
MehrPflege von Angehörigen und Beruf
Pflege von Angehörigen und Beruf Prof. Dr. Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft PZG Profilzentrum für Gesundheitswissenschaften Was erwartet Sie? Pflegebedürftig was heißt das? Häufigkeit in
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrAnforderungsprofil für die Betreuung
Seite 1 Dieses PDF-Formular können Sie vor dem Ausdrucken bequem am PC ausfüllen. 1. Beginn der Betreuung Voraussichtlicher Beginn: von bis unbegrenzt 2. Ansprechpartner/ Kontaktperson Vorname Nachname.
MehrÜbersicht der Leistungskomplexe SGB XI
Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte Preis (Durchschnitt) 1 Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege
MehrSturzereignisse in den letzten 3 Monaten keines eines mehrere n.bek.
Fragebogen zur Pflege/Betreuung - anlässlich der Anmeldung zur Heim bzw. Wohnungsaufnahme - Bitte alle Fragen vollständig beantworten und Zutreffendes ankreuzen. Adresse: ISD-Sozialservice, Haus am Markt,
MehrFragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden.
Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden. 1. ANGABEN ZUR ANSPRECHPERSON Ist die Ansprechperson
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,
MehrLeistungs und Servicekatalog der Sozialstation Ambulante Pflege Handewitt gemeinnützige GmbH
Leistungs und Servicekatalog der Sozialstation Ambulante Pflege Handewitt gemeinnützige GmbH Sozialstation Ambulante Pflege Handewitt gemeinnützige GmbH Wiesharder Markt 13d 24983 Handewitt Telefon 04608/263
MehrLeistungspakte SGB XI
Leistungspakte SGB XI Leistungspakete/ Leistungsinhalte: Module: 1 Große Toilette Waschen (im Bett oder am Waschbecken)/ Duschen/ Baden (umfasst gegebenenfalls Haarwäsche) Mund-, Zahn- und Lippenpflege
MehrL E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E
RESIDENZ MÜLLHEIM SENIOREN - SERVICE - ZENTRUM L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E G Ü L T I G a b 0 1. 0 8.
MehrPflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)
Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine
MehrOrientierung zur Hilflosenentschädigung
Orientierung zur Hilflosenentschädigung Leicht Mittel Schwer Hilfe bei 2 alltäglichen Lebensverrichtungen, Lebenspraktischer Begleitung oder dauernder Überwachung (nur im IV-Alter und im AHV-Alter zu Hause*
MehrDie soziale Pflegeversicherung Bernd Koop VDK Ober-Roden
Die soziale Pflegeversicherung Bernd Koop VDK Ober-Roden Eingeführt in 1995 und im Sozialgesetzbuch SGB Xl geregelt Sie soll pflegebedürftigen Menschen helfen, die Kosten in Folge ihrer Pflegebedürftigkeit
MehrDie Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestärkungsgesetz ab Januar
MehrVergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015
Vergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015 Nr. Leistungsart Inhalte Preis 01 Ganzwaschung 1.Waschen, Duschen, Baden 2.Mund, Zahn - und Lippenpflege 3.Rasieren 4.Hautpflege 5.Haarpflege(Kämmen,ggf.Waschen)
MehrWer ist Vertragspartner? Auftraggeber Betreute Person Wer ist Rechnungsempfänger? Auftraggeber Betreute Person
Pflegepersonal-Vermittlung idulo-seniorenbetreuung.de Anfrageformular Bitte füllen Sie das Formular aus und senden dieses per Fax an: 0049 (0) 89 215 46 744 oder per E-mail an: info@idulo-seniorenbetreuung.de
MehrSPITEX AareGürbetal «in der Pflege zu Hause»
SPITEX AareGürbetal «in der Pflege zu Hause» Allgemeines Sind Sie für kurze oder längere Zeit in Ihrem Alltag auf fremde Hilfe angewiesen? Geht es um Betreuung und Unterstützung in der Pflege und/oder
MehrFragebogen zur Bedarfsermittlung
Fragebogen zur Bedarfsermittlung Kontaktdaten: 1. Name der zu betreuenden Person Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Anschrift:... Telefonnummer:... 2. Name der
MehrBehandlungspflege SGB V
Preisliste Leistungskatalog/ Zusatzleistungen nach ärztlicher Verordnung Behandlungspflege SGB V trägt die Krankenkasse; mit oder ohne Zuzahlung, je nach ihrem Status bei der Krankenkasse private Beauftragung
MehrInformationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske
Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
Mehr1. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden sind.
Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen A. Grundsätze 1. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden
MehrAntrag auf Kostenübernahme für eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme (nach 111 Abs. 2 SGB V / 40 Abs. 1 SGB V)
AGAPLESION Bethesda Klinik Ulm Anmeldende Stelle: Arztpraxis: (Stempel) Tel. Nr: Klinik: Fax. Nr: AGAPLESION Bethesda Klinik Ulm Tagesklinik Zollernring 26 89073 Ulm Bitte das Original der Anmeldung an
Mehrpflegeo Erhebungsbogen
pflegeo Erhebungsbogen Bitte senden Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen per E-Mail an info@pflegeo.de per Fax an 089 71 67 75-111 per Post an Pflegeo, Kobellstr. 2a, 80336 München A. Allgemeine Angaben
MehrPflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name:
BAHN-BKK Pflegekasse Pflegetagebuch vom bis 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ich versichere,
MehrLeistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Vorwort Checkliste Grundlegende Fakten Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Informationen für Mitarbeiter e.v. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Informationsbroschüre wurde vom Arbeitskreis
MehrInformationsblatt Patient Pflege Zuhause
Informationsblatt Patient Pflege Zuhause Betreuungsbedürftige Person Anrede: Herr Frau Nachname: Vorname: Geburtsdatum: Gewicht: Größe: Straße / Hausnummer: PLZ / Ort: Telefon (Erreichbarkeit Pflegerinn):
MehrWir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und entscheiden deshalb nicht über Sie, sondern mit Ihnen und Ihren Angehörigen über Art und Umfang der Pflege.
AMBULANTE ALTEN- UND KRANKENPFLEGE CHRISTINE LEUSBROCK Marienweg 28 Töpferstr. 2 Hauptstr. 22 48629 Metelen 48607 Ochtrup 48485 Neuenkirchen 02556/98955 02553/98535 05973/900822 Fax: 02556/98956 Fax: 02553/98536
MehrDas Alter finanziell meistern Information zu Betreuungs- und Pflegekosten
Beratungsdienst Geld und Haushalt Das Alter finanziell meistern Information zu Betreuungs- und kosten Thomas Rohr Kreisseniorenrat Böblingen, Hildrizhausen 17.11.2015 Agenda Wen Wie erhalte betrifft ich
MehrPreisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de
Ambulanter Krankenpflegedienst Kaminsky Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de Preisliste (1) Leistungen der Pflegekasse: Verhinderungspflege: jährlich 1.550 Euro
MehrAOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
MehrDiakonie-ambulant e.v.
Diakonie-ambulant e.v. Kompetent und zuverlässig aus Tradition Leistungskatalog Nr. Leistungsart Leistungsinhalte Preis 1 Ganzwaschung 2 Teilwaschung 3 Ausscheidungen 4 5 6 Selbstständige Hilfe bei der
MehrÜbersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 01.01.2016)
Bitte nachfolgende Daten eingeben EUR Preis des Leistungskomplexes 15 (Hausbesuchspauschale): 1,73 Preis des Leistungskomplexes 15 a (erhöhte Hausbesuchspauschale): 4,44 Mit dem Pflegedienst vereinbarter
MehrGrundpflege nach SGB XI
Grundpflege nach SGB XI LK1 Ganzwaschung LK 2, 15a - 21, 23-29 Waschen, Duschen, Baden Mund-, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden
MehrSeite 1 gültig ab: 01.01.2007 Leistungskatalog Manus. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0,033
Seite 1 gültig ab: 01.01.2007 Leistungskatalog Manus Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige
MehrSyspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014
Syspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014 Tätigkeitsübersicht Die Tätigkeitsübersicht ist für die Vertragsgespräche beim Pflegekunden vorgesehen.
MehrVerbesserungen ab 2017 (PSG II) für Demenzkranke (2015/16 = vorläufiger Gesetzentwurf für 2017 = )
stufe Verbesserungen ab 2017 (PSG II) für Demenzkranke (2015/16 = vorläufiger Gesetzentwurf für 2017 = ) grad -geld -geld sachl.* sachl.* 45b 45b Heim ** Heim ** Auch f. 36 einsetzbar 1 125-125 - ja 40
MehrPreisliste SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz gültig ab: 01.05.2015 Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe
Seite 1 von 5 Preisliste SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz gültig ab: 01.05.2015 Hinweise zur Abrechnung der e Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene
MehrNiedersächsischer Leistungskomplexkatalog
Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog gültig ab 01.10.2014 LK 01 Erstgespräch Punktzahl: 1100 46,53 Euro Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungen und der sich
MehrÜbersicht und Preise der Leistungskomplexe
LK 1 = Ganzwaschung 17,22 1 Waschen, Duschen, Baden 2 Mund- Zahn- und Lippenpflege 3 Rasieren 4 Hautpflege 5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6 Nagelpflege 7 An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von
MehrPflegetagebuch. Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige
Pflegetagebuch Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige Liebe Angehörige, lieber Angehöriger des erkrankten Menschen, mit der Pflege eines erkrankten Menschen haben Sie eine anspruchsvolle
MehrÜbersicht der Leistungskomplexe SGB XI. Rainer Guse IHR persönlicher Pflegeservice. Entgeltverzeichnis. Gültig ab 01.07.
Leistungsübersicht 01.07.2015 Verbindliche Hinweise zu den en Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige
MehrGemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege
Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Bitte nachfolgende Daten eingeben EUR Preis des Leistungskomplexes 15 (Hausbesuchspauschale):
MehrGemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege
Gemeinsames Berechnungsschema der nordrhein-westfälischen Pflegekassen zu Vergütungen in der ambulanten Pflege Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte
MehrSteffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624
Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen
MehrLeistungskomplexe der Pflegeversicherung in NRW. Häusliche Krankenpflege Wagschal GmbH
e der Pflegeversicherung in NRW Häusliche Krankenpflege Wagschal GmbH Kölner Landstr. 115 40591 Düsseldorf Telefon: 0211/977 977 GÜLTIG AB 1. Februar 2012 k05 1/6 Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-
MehrPreisliste Pflegeversicherung
www.berezow-gmbh.de Preisliste über Leistungen aus der Pflegeversicherung Stand: 1. September 2012 Gemeinsam pflegen mit Vertrauen Unser Pflegeleitbild Preisliste Pflegeversicherung 20120823 Diese Preisliste
Mehr1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen.
1. Große Toilette 2. Hautpflege 3. Kämmen 4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe 5. Rasieren 6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken)/Duschen/Baden (umfasst
MehrPFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II
Jens Friedrich Von: Arbeitskreis Berliner Senioren [jensfriedrich@gmx.de] Gesendet: Mittwoch, 23. September 2015 20:52 An: jensfriedrich@gmx.de Betreff: InfoBrief zum Pflegestärkungsgesetz II- sachliche
MehrHeike Brüning-Tyrell
1 Unterschiedliche Rechtssysteme und ausgewählte Schnittstellenprobleme Gelsenkirchen, den 24.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell,
MehrUnabhängige Begutachtung für die soziale Pflegeversicherung durch den MDK
Unabhängige Begutachtung für die soziale Pflegeversicherung durch den MDK Dipl.-Med. Martina Stahlberg Fachreferentin Pflege Gesellschaftliche Aufgabe des MDK Gesellschaftliches Leben GKV/SPV Ernährung
Mehr1. Die vorgenannte Person befindet sich in der eigenen Wohnung bzw. seit dem...20... in einem. I. Pflegestufe II. Pflegestufe III.
AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knappschaft Bestätigung zur stationären Hospizversorgung Hospizpflege ist notwendig weil Name, Vorname des Versicherten [ ] die Erkrankung progredient verläuft und im fortgeschrittenen
MehrDie Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen
Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die
MehrÜbersicht der Leistungskomplexe SGB XI
Leistungskatalog der Pflegeversicherung (NRW) Leistungskomplex Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI Leistungsart Leistungsinhalte 1 Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
MehrDie Soziale Pflegeversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ
MehrAmbulanter und palliativer Pflegedienst
Wohnanlage Sophienhof gemeinnützige GmbH Am Weiherhof 23, 52382 Niederzier Ambulanter und palliativer Pflegedienst Sie möchten im Alter oder Krankheitsfall zu Hause versorgt werden? Damit das auch bei
MehrÜbersicht der Leistungskomplexe SGB XI
Seite 1 Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung gem. 89 SGB XI Hinweise zur Abrechnung der e Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige
MehrAnlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen. Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein
Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein 1 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege
MehrHäusliche Pflege Service-Zentrum Nippes / Ehrenfeld Service-Zentrum Innenstadt Service-Zentrum Höhenberg / Holweide
Leistungsverzeichnis der Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen Kreisverband Köln e.v. Service-Zentrum Nippes / Ehrenfeld Service-Zentrum Innenstadt Service-Zentrum Höhenberg / Holweide Preisliste gültig
MehrManuela Füller Krankenschwester Auditorin Dozentin Autorin für FH Hamburg, Raabe Verlag Teamkoordinatorin MDK Bayern Verbund Mainfranken
Herzlich Willkommen Manuela Füller Krankenschwester Auditorin Dozentin Autorin für FH Hamburg, Raabe Verlag Teamkoordinatorin MDK Bayern Verbund Mainfranken Die Soziale Pflegeversicherung Die Soziale Pflegeversicherung
MehrDas Pflegeversicherungs-Gesetz
Das Pflegeversicherungs-Gesetz Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.2008 wurden u. a. die Leistungen, die seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 unverändert geblieben
MehrPflegeversicherung ungeliebtes Produkt oder Chance? Die Fragen Ihrer Kunden seien Sie vorbereitet!
Pflegeversicherung ungeliebtes Produkt oder Chance? Die Fragen Ihrer Kunden seien Sie vorbereitet! Der Jungbrunnen Lucas Cranach 1546 Der Jungbrunnen? Lebenserwartung um 1550: 25 35 Jahren Rund die Hälfte
MehrÜbersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) 35 (freigemein.) 36 (privater Anbieter) 08 (Land) 001 ( Preisliste) 3.
Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2008) 35 (freigemein.) 36 (privater Anbieter) 08 (Land) 001 ( Preisliste) Abrechnungsschlüssel Leist- Abrechnungsungs- positions- Leistungsart Leistungsinhalte
MehrIDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG
Leistungen der IDEAL PflegeRente Bei der IDEAL PflegeRente besteht die Möglichkeit, aus drei Absicherungsformen zu wählen: P101 - Absicherung der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Die vereinbarte
MehrVortrag. Thema: Leistungen der Pflegeversicherung
Vortrag Thema: Leistungen der Pflegeversicherung Referentin: Gerlinde Romer AOK Ulm-Biberach Stand 01.01.2013 1 Soziale Pflegeversicherung... das Risiko, pflegebedürftig zu werden, kann jeden treffen...
MehrWolfgang Bellwinkel/DGUV. Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege. Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen
Wolfgang Bellwinkel/DGUV Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen Wer ist versichert? Alle, die eine pflegebedürftige Person im Sinne der Pflegeversicherung
Mehr- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes - An / Auskleiden - Teilwaschen - Mund - und Zahnpflege - Kämmen
Ergänzende Übersicht zu der Leistungsbeschreibung der Leistungse SGB XI (Stand 01.09.2014) Der Bewilligungsrahmen ist der individuellen Pflegesituation unter der Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten
MehrStrukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung
Strukturierte Informationssammlung (SIS) Fallbeispiel Ambulante Pflegeinrichtung Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen mit körperlichen Einschränkungen Strukturierte Informationssammlung SIS ambulant
MehrPPD Privater Pflege- Dienst GmbH Südbahnstr. 1-32584 Löhne
Leistungskomplexe ( Abrechnungsmodule ) der Pflegekassen LK 1 Ganzwaschung 18,78 1 Waschen, Duschen, Baden 2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3 Rasieren 4 Hautpflege 5 Haarpflege (Kämmen. Waschen) 6 Nagelpflege
MehrLeistungen der Pflegeversicherung Gültig ab 01.04.2014
Leistungen der Pflegeversicherung Gültig ab 01.04.2014 Die Pflegeversicherung kann den, bei der Einstufung festgelegten Bedarf, nicht decken. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen die familiäre,
MehrLeistungskomplexe der Pflegeversicherung
LK Leistungskomplex Beschreibung Euro/ Punkte 1a 1 Aufsuchen/Verlassen des Bettes Anleitung, Unterstützung und/ oder die vollständige Übernahme bei Ortsveränderung des Pflegebedürftigen innerhalb der Wohnung.
MehrName des Patienten: Geburtsdatum: Telefonnummer. (Privat): Mobilnummer:
I. Allgemeine Angaben Name Kontaktperson: Vorname Kontaktperson: Adresse: Straße und Hausnummer: Postleitzahl (PLZ): Ort: Telefonnummer (Privat): Telefonnummer (Büro): Mobilnummer: e-mail: Verwandtschaftsgrad
MehrPflegereform 2015. Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung. AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.
Pflegereform 2015 Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.2015 Tagesordnung 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Umsetzung der rechtlichen
MehrJosefine Fauland. Ist für die Feststellung des Pflegebedarfes eine Erhebung vor Ort durch uns erforderlich, wird diese getrennt in Rechnung gestellt.
Josefine Fauland Neugasse 38 A-8200 GLEISDORF +43 677 618 301 02, http://www.pflege24.team Ich, der/die Unterzeichner(in), bin auf der Suche nach einer Haushaltshilfe, Pflegehilfe, bzw. 24-Stunden-Betreuung
MehrNeurologische TagesReha
Neurologische TagesReha Wer sind wir? Was bieten wir an? Wie sind wir organisiert? Für welche Patienten? Wir nutzen unser Know How der stationären Neurorehabilitation Neurologische Patienten werden seit
Mehr