Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II

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1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in der Praxis Klaus Klügl, Teamkoordinator Pflegebegutachtung, MDK Bayern Neu-Ulm, den

2 Inhalt 01 Einführung 02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren 03 Fazit 04 Fallbeispiel Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 2

3 Einführung

4 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Die Leistungen der Pflegeversicherung werden weiter verbessert und flexibilisiert. Der Umstieg auf das neue System erfolgte zum 1. Januar Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um weitere 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 4

5 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

6 Neue Definition der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Hilfe von anderen brauchen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 6

7 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen, die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, sondern in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 7

8 Module des neuen Begutachtungsinstrumentes Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in folgenden sechs Modulen: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Diese Bereiche werden im Gutachten dargestellt, werden jedoch nicht in der Berechnung des Pflegegrades berücksichtigt Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 8

9 Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchführen. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 9

10 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 10

11 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bewertung Modul 1: Mobilität Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkte Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering 2 3 2,5 erheblich schwer 6 9 7,5 schwerste Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 11

12 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 12

13 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bewertung Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten Einzelpunkte Modul Gewichtete Punkte für Pflegegrad keine gering 2 5 3,75 erheblich ,5 schwer ,25 schwerste Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 13

14 4.3.1 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie I Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 14

15 4.3.8 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Folie II Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Nie oder sehr selten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von 2 Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich täglich Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 15

16 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie I selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 16

17 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 4: Selbstversorgung Folie II selbstständig überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig unselbstständig Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Versorgung selbständig nicht täglich, nicht auf Dauer Versorgung mit Hilfe Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich Ernährung parenteral oder über Sonde Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 17

18 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie I Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibung sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 18

19 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie II Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Entfällt Selbständig Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) pro Tag pro Woche pro Monat Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 19

20 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen Folie III Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar: 0 entfällt/nicht erforderlich 0 selbständig (Bereitstellen einer Diät reicht aus) 1 überwiegend selbständig (Erinnerung/Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig 2 überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung/Beaufsichtigung, mehrmals täglich) 3 unselbständig (benötigt immer Anleitung/Beaufsichtigung) Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 20

21 Das neue Begutachtungs-Verfahren Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 21

22 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungs-Verfahren Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 22

23 Einzelpunkte der Module und deren Gewichtung für die Ermittlung des Pflegegrades Module Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Summe der Einzelpunkte und der daraus resultierende gewichtete Punktwert des Moduls und Gewichtung keine geringe erhebliche schwere schwerste Modul 1 (10 Prozent) Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 Modul Summe der Punkte im Modul 2 Modul Summe der Punkte im Modul 3 Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 3 (15 Prozent) 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 Modul 4 (40 Prozent) Modul 5 (20 Prozent) Modul 6 (15 Prozent) Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul Gewichtete Punkte im Modul Summe der Punkte im Modul 6 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 23

24 5 Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oder vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation. 12, , Punktwert Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 24

25 Ablauf des gesamten Begutachtungsverfahrens Angaben zu Person und Begutachtungssituation Anamnese Wohn- und Lebenssituation Versorgungssituation Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen Neues Begutachtungs-Verfahren: Ermitteln des Grads der Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen (Modulen) Ergebnisse + Bereich 7 und 8 Empfehlungen zu Präventiven oder rehabilitativen Leistungen Hilfsmitteln/Pflegehilfsmittel Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen Änderung/Verbesserung der Pflegesituation Beratung durch Pflegekasse/Pflegestützpunkt Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 25

26 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie I Fortbewegung im außerhäuslichen Bereich Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung selbständig (ohne Begleitung) überwiegend selbständig (mit Unterstützung, aber auch mit Eigenaktivität der Person) überwiegend/völlig unselbständig, Hilfe durch eine Person reicht jedoch aus überwiegend/völlig unselbständig, Hilfe durch zwei Personen erforderlich Fortbewegung außerhalb der Wohnung oder der Einrichtung (zu Fuß oder mit dem Rollstuhl) Selbständig (ohne Begleitung) nur auf gewohnten Wegen selbständig auf allen Wegen nur mit personeller Hilfe möglich auch mit personeller Hilfe nicht möglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 26

27 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie II Fortbewegung im außerhäuslichen Bereich Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr selbständig (ohne Begleitung) nur auf gewohnten Strecken selbständig auf allen Strecken nur mit personeller Hilfe möglich auch mit personeller Hilfe nicht möglich Mitfahren in einem Kraftfahrzeug selbständig benötigt nur Hilfe beim Ein-/Aussteigen (Hilfsperson während der Fahrt ist nicht erforderlich) benötigt Hilfe (auch) während der Fahrt mit dem PKW/Taxi (zusätzlich zum Fahrer) nicht möglich, Liegendtransport oder Transport im Rollstuhl (Spezialfahrzeuge) notwendig Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 27

28 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie III Teilnahme an Aktivitäten (Beurteilung ohne Berücksichtigung von Wegstrecken) Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen Teilnahme selbständig möglich Nicht selbständig, Teilnahme ist nur mit unterstützender Begleitung möglich Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich Erläuterungen: Besuch von Arbeitsplatz, einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes (Auswahl treffen) Teilnahme selbständig möglich Nicht selbständig, Teilnahme ist nur mit unterstützender Begleitung möglich Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 28

29 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 7: Außerhäusliche Aktivitäten Folie IIII Teilnahme an Aktivitäten (Beurteilung ohne Berücksichtigung von Wegstrecken) Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen (Besuche, organisierte Freizeitaktivitäten, Selbsthilfegruppen, Vereine etc.) Teilnahme selbständig möglich Nicht selbständig, Teilnahme ist nur mit unterstützender Begleitung möglich Teilnahme ist auch mit unterstützender Begleitung nicht möglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 29

30 Das neue Begutachtungs-Verfahren Bereich 8: Haushaltsführung selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereitung einfacher Mahlzeiten Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten Aufwändige Aufräum- und Reinigungsarbeiten, einschließlich Wäschepflege Nutzung von Dienstleistungen Umgang mit finanziellen Angelegenheiten Umgang mit Behördenangelegenheiten Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 30

31 Fazit

32 Fazit 1. Das Pflegestärkungsgesetz II schafft mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Am bestehenden Teilleistungsprinzip wird nach wie vor festgehalten. 2. Mit dem Neuen Begutachtungsinstrument erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung aller relevanten Aspekte bei den pflegebedürftigen Menschen. 3. Der Minutenansatz wurde durch eine Darstellung der Selbstständigkeit abgelöst. 4. Die Präventions- und Rehabilitationsbedürftigkeit wird bei allen Antragstellern systematisch erfasst Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 32

33 Fallbeispiel

34 Fallbeispiel NBA Bewertungssystematik 86-jährige Dame, verwitwet und alleinlebend, seit 50 Jahren in ihrer Wohnung lebend zierliche Person, mäßiger Allgemein- und Kräftezustand, freundliche und zugewandte Stimmung, versteht einfache Aussagen und Fragen bekannte Diagnosen: beginnende Demenz, M. Parkinson, überwiegende Harninkontinenz, selten Stuhlinkontinenz, Herzinsuffizienz Pflegedienst zur Versorgung 3x täglich (Grundpflege, Behandlungspflege (Med.-gabe, Kompressionsstrümpfe), psychosoziale Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung) keine privaten Pflegepersonen, Arztbesuche (Praxis) 1x monatlich Fortbewegung in der Wohnung langsam, ausreichend sicher; Treppensteigen in sichernder Begleitung Bewegungseinschränkungen im linken Arm, tagesformabhängige Feinmotorikprobleme Vergesslichkeit, die auch Alltagroutinen betrifft; kann einfache Aufforderungen umsetzen; verlässt die Wohnung nicht mehr alleine Überforderung bei komplexen Zusammenhänge und in ungewohnten Situationen Sie benötigt Impulse und Vorbereitung der Utensilien bei der Körperpflege, beim Kleiden Hilfe bei der Inkontinenzversorgung Erinnerungshilfen und teilweise Vorbereitung bzgl. der Nahrungsaufnahme Hilfe bei Medikamenten und Kompressionsstrümpfen Vorbereitung von und Erinnern an Aktivitäten (leichte Hausarbeit, Radiohören). Gefährdende Situationen sind bisher nicht entstanden. Es besteht eine gesetzliche Betreuung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 34

35 Modul 1 Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Positionswechsel im Bett X Punkte Halten einer stabilen Sitzposition X Umsetzen X Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs X Treppensteigen 0 X Gesamt 1 Gewichtet Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine ja X nein Erläuterung(en): Punkte Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 35

36 Modul Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden Die Fähigkeit ist in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Punkte X Örtliche Orientierung X Zeitliche Orientierung 0 X Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 0 X Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 0 1 X Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 X Verstehen von Sachverhalten und Informationen 0 X Erkennen von Risiken und Gefahren 0 X Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 0 X Verstehen von Aufforderungen 0 X Beteiligen an einem Gespräch 0 X Gesamt 11 Gewichtet 11, Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 36

37 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten* häufig** täglich Punkte Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression X X X X X X *selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen **häufig: zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 37

38 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen nie oder sehr selten selten* häufig** täglich Punkte X X Wahnvorstellungen X Ängste X Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage X Sozial inadäquate Verhaltensweisen X Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen *selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen **häufig: zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich X Gesamt 0 Gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 38

39 Modul 4 Angaben zur Versorgung Ernährung parenteral oder über Sonde parenteral (Port) perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) perkutane endoskopische Jejunostomie (PEJ) nasale Magensonde entfällt ( entfällt) X Art der Gabe Pumpe Schwerkraft Bolusgabe Blasenkontrolle/Harnkontinenz ständig kontinent ( entfällt) überwiegend kontinent (maximal 1x täglich inkontinent oder Tröpfcheninkontinenz) ( entfällt) X überwiegend inkontinent (mehrmals täglich) komplett inkontinent suprapubischer Dauerkatheter transurethraler Dauerkatheter Urostoma Darmkontrolle/Stuhlkontinenz ständig kontinent ( entfällt) X überwiegend kontinent ( entfällt) überwiegend inkontinent, selten gesteuerte Darmentleerung komplett inkontinent Colo-/Ileostoma Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 39

40 Modul 4 Selbstversorgung selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Waschen des vorderen Oberkörpers 0 X Körperpflege im Bereich des Kopfes 0 X Waschen des Intimbereichs 0 1 X Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare 0 1 X An- und Auskleiden des Oberkörpers 0 X An- und Auskleiden des Unterkörpers 0 X Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken 0 1 X Essen X Trinken X Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls X Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma 0 1 X Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma X entfällt Punkte Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 40

41 Modul 4 Versorgung mit Hilfe Punkte Ernährung parenteral oder über Sonde X entfällt Versorgung selbständig Nicht täglich, nicht auf Dauer Täglich zusätzlich zu oraler Ernährung Ausschließlich oder nahezu ausschließlich Gesamt 12 gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 41

42 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: entfällt selbstständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag pro Woche pro Monat Punkte Medikation Injektionen X Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe X Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen körpernahe Hilfsmittel 2 X X X Hilfen gesamt: 4x täglich Punkte Teilbereich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 42

43 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: entfällt selbstständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag pro Woche pro Monat Punkte Verbandwechsel und Wundversorgung X Versorgung mit Stoma X Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung X X Hilfen gesamt: 0 Punkte Teilbereich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 43

44 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: entfällt selbstständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag pro Woche pro Monat Punkte Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer. Einrichtungen (länger als 3 Std.) Punkte Items 1 Zwischenschritt in der Bewertung Punkte Teilbereich Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 44

45 Modul 5 (Teil 4) Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften, und zwar: Punkte X 0 entfällt/nicht erforderlich 0 selbständig 1 überwiegend selbständig (Erinnerung/Anleitung ist mindestens einmal täglich notwendig) 2 überwiegend unselbständig (benötigt meistens Anleitung/Beaufsichtigung, mehrmals täglich) 3 unselbständig (benötigt immer Anleitung/Beaufsichtigung) 0 Punkte Teilbereich 0 Punkte Modul 5 gesamt 2 gewichtet Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 45

46 Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Gestaltung des Tagesablaufs und 0 X Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen X Sich beschäftigen 0 X Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Punkte 0 1 X X X Gesamt 7 Gewichtet 11, Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 46

47 Bewertungssystematik im Überblick Bewertungssystematik im Überblick Zuordnung der Punkte Bewertete Module Gesamtpunktzahl maximal / Punktwert Fallbeispiel keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeit geringe schwere erhebliche vollständige Gewich tung Modul I Mobilität 15 / 1 Modul II Modul III kognitive und kommunikative Fähigkeiten 33 / 11 Höchster Wert aus Modul II oder III Verhaltensweise und psychische Problemlagen 65 / 0 Punkte im Modul modulspezifische Wertung 0 2,5 5 7,5 10 Punkte im Modul Punkte im Modul Modulspezifische Wertung 0 3,75 7,5 11, % 15 % Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 47

48 Bewertungssystematik im Überblick Bewertungssystematik im Überblick Zuordnung der Punkte Bewertete Module Gesamtpunktzahl maximal / Punktwert Fallbeispiel keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit/Fähigkeit geringe schwere erhebliche vollständige Gewich tung Modul IV Modul V Modul VI Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltaglebens und soziale Kontakte 48 (ohne Sondenern.) / 12 Punkte im Modul (mit Sondenern.) 15 / 2 18 / 7 modulspezifische Wertung Punkte im Modul modulspezifische Wertung Punkte im Modul modulspezifische Wertung 0 3,75 7,5 11, % 20 % 15 % Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 48

49 Ergebnis der Begutachtung Modulwertungen Gewichtete Punkte 1 Mobilität 0 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 11,25 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4 Selbstversorgung 20 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder 5 10 therapiebedingten Anforderungen 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 11,25 Summe der gewichteten Punkte 52,5 Besondere Bedarfskonstellation NEIN Pflegegrad unter 12,5 Pkt. 12,5 - u. 27 Pkt u. 47,5 Pkt. 47,5 - u. 70 Pkt u. 90 Pkt Pkt.* Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 *oder Vorliegen der besonderen. Bedarfskonstellation Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 49

50 Ihre Fragen

51 MDK Bayern

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