Inhaltsverzeichnis: Anlage Prüfungstabelle

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1 Prüfungsordnung für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien (Änderungsstand: 4. November 203) * Aufgrund von 34 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch Art. des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 375, 377), hat der Fakultätsrat III am 08. November 20 nach Einholung des Benehmens des Senates am 02. November 20 die folgende Prüfungsordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien beschlossen. Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Satzung in der männlichen Sprachform verwendet werden, schließen die entsprechende weibliche Sprachform ein. Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich 2 Prüfungsvorleistungen 3 Prüfungsleistungen 4 Alternative Prüfungsleistungen 5 Prüfungsgegenstände 6 Bildung der Fachnote 7 Prüfungsausschüsse im Teilstudiengang Musik 8 Zeugnis und Masterurkunde 9 Inkrafttreten Anlage Prüfungstabelle Geltungsbereich () Diese Prüfungsordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) regelt auf der Grundlage des SächsHSG, die Prüfungen des Teilstudiengangs Musik an der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig im hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien an der Universität Leipzig und der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig. (2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften, Zweiter Teil: Bildungswissenschaften und Vierter Teil: Modulfenster in der jeweils geltenden Fassung. 2 Prüfungsvorleistungen () Prüfungsvorleistungen (Studienleistungen, die fachliche Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung sind) werden in Form von Referaten (Dauer ca. 5 min) erbracht und mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

2 (2) Die geforderten Prüfungsvorleistungen des jeweiligen Moduls regelt die Anlage zu dieser Prüfungsordnung. 3 Prüfungsleistungen Im Rahmen von Projektarbeiten beträgt die Dauer der mündlichen Präsentation ca. 20 min, die Bearbeitungsdauer für die schriftliche Ausarbeitung drei Wochen. Im Übrigen ist die Dauer der Prüfungsleistung in der Anlage zur Prüfungsordnung geregelt. 4 Alternative Prüfungsleistungen () Alternative Prüfungsleistungen dieser Ordnung sind Präsentationen, Portfolios, Hausarbeiten, das Halten und Verteidigen einer Klassenmusizierstunde sowie Fachpraktische Prüfungen. (2) Eine Präsentation ist die mündliche Darstellung eines Sachzusammenhangs unter Berücksichtigung seiner Erarbeitung mit medialer Unterstützung und dem Anstoß zu einer Diskussion. Ein Portfolio ist die schriftliche Darstellung von Prozess und Ergebnis einer Aufgabenbewältigung inklusive übersichtlicher Darstellung ausgewählter Materialien, die Bearbeitungszeit beträgt zwei Wochen. Eine Hausarbeit ist die schriftliche Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Heranziehung relevanter Fachliteratur, die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen. Die Dauer des Haltens und Verteidigens einer Klassenmusizierstunde beträgt ca. 40 min. (3) Die fachpraktische Prüfung im künstlerischen Hauptfach im Modul 3-MUS-020 * erfordert folgende Leistungen (Dauer ca. 5 min): alle Hauptfächer, soweit nicht nachfolgend spezielle Anforderungen: Vortrag von mindestens zwei Werken unterschiedlicher Stilistik; Hauptfach Klavier (klassisch): Vortrag von mindestens zwei Werken unterschiedlicher Stilistik, davon eines aus der Bach- Händel-Zeit, mindestens ein Werk ist auswendig vorzutragen; Hauptfach Klavier (Jazz/Rock/Pop): ein klassisches Werk, drei Standards; Hauptfach Gesang (klassisch): ein Volkslied a capella, eine Arie und ein begleitetes Sololied aus unterschiedlichen Epochen, ein Sprechtext (Prosa/Lyrik); (Das Prüfungsprogramm ist auswendig vorzutragen. Bei der Werkauswahl ist zu ca. zwei Dritteln deutschsprachige Gesangsliteratur zu verwenden.) Hauptfächer Akkordeon, Konzertgitarre: eine Kammermusik, eine Liedbegleitung; Hauptfächer Blasinstrumente, Streichinstrumente, Harfe, Konzertgitarre, Schlagzeug (klassisch) Instrumente der Alten Musik, Akkordeon, Instrument-Jazz/Rock/Pop (außer Klavier): eine Kammermusik. Die fachpraktische Prüfung im künstlerischen Hauptfach im Modul 3-MUS-0202 * erfordert folgende Leistungen (Dauer ca. 5 min): alle Hauptfächer, soweit nicht nachfolgend spezielle Anforderungen: Vortrag von mindestens zwei Werken unterschiedlicher Stilistik; Hauptfach Klavier (klassisch):

3 Vortrag von mindestens zwei Werken unterschiedlicher Stilistik, davon eines aus der Wiener Klassik, mindestens ein Werk ist auswendig vorzutragen; Hauptfach Klavier (Jazz/Rock/Pop): ein klassisches Werk, drei Standards; Hauptfach Gesang (klassisch): ein Volkslied gezogen aus fünf vorbereiteten Volksliedern, ein selbstbegleitetes Lied, zwei Sololieder und eine Arie aus unterschiedlichen Epochen, darunter ein zeitgenössisches Werk, ein Vokalensemble mit Kommilitonen; (Das Prüfungsprogramm ist auswendig vorzutragen. Bei der Werkauswahl ist zu ca. zwei Dritteln deutschsprachige Gesangsliteratur zu verwenden.) Hauptfächer Akkordeon, Konzertgitarre: eine Kammermusik, eine Liedbegleitung; Hauptfächer Blasinstrumente, Streichinstrumente, Harfe, Konzertgitarre, Schlagzeug (klassisch) Instrumente der Alten Musik, Akkordeon, Instrument-Jazz/Rock/Pop (außer Klavier): eine Kammermusik. Die fachpraktische Prüfung im Gruppenmusizieren und -anleitung im Modul 3-MUS-0202 * erfordert Erarbeitung eines mehrstimmigen Chorsatzes (mindestens dreistimmig); Sichtbarmachen der angestrebten Interpretation. (Dauer ca. 20 min). Die fachpraktische Prüfung im Elementaren Gruppenmusizieren im Modul 3-MUS-3002 * erfordert das Einstudieren eines arrangierten Lieds mit der Elementare-Gruppenmusizier-Gruppe, der Prüfling verwendet drei verschiedene Instrumente (alternativ: zwei Instrumente und Gesang) sowie Reflexion des Geschehens (Dauer ca. 5 min). Die fachpraktische Prüfung im Gesang im Modul 3-MUS-3002 * erfordert folgende Leistungen (Dauer ca. 20 min): ein Lied a cappella gezogen aus fünf Kinderliedern und fünf Volksliedern, ein selbstbegleitetes Lied (Klavier oder Gitarre), drei begleitete Sololieder (Arien oder Ensembleleistungen sind möglich), ein vorbereiteter Sprechtext (Lyrik oder Prosa). (Das Prüfungsprogramm ist auswendig vorzutragen.) Die fachpraktische Prüfung im Schulpraktischen Musizieren im Modul 3-MUS-0203 * erfordert stilistisch vielfältiges Liedspiel und -begleitspiel unter Berücksichtigung von traditionellem Liedgut sowie Beispielen aus der Popularmusik mit Gesang, Vorspielen, Modulation und Transposition; Improvisation; Partiturspiel (auch mit Gesang); einige Aufgaben auch mit kurzfristiger Vorbereitung (Dauer ca. 20 min). Die fachpraktische Prüfung in den instrumentalen/vokalen Nebenfächern (Klavier oder/und Gesang oder/und Anderes Instrument) im Modul 3-MUS-0203 * erfordert folgende Leistungen (Dauer ca. 20 min): alle Nebenfächer, soweit nicht nachfolgend spezielle Anforderungen: Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilistik; Nebenfach Klavier (klassisch):

4 Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilistik, davon ein nach 950 komponiertes Stück, ein Kammermusikwerk darf im Programm enthalten sein; Nebenfach Gesang (klassisch): ein Volkslied gezogen aus zehn vorbereiteten Volksliedern, ein selbstbegleitetes Lied, drei begleitete Sololieder (Arien- und Ensembleleistungen sind möglich) aus unterschiedlichen Epochen, darunter ein zeitgenössisches Werk; (Das Prüfungsprogramm ist auswendig vorzutragen. Bei der Werkauswahl ist zu ca. zwei Dritteln deutschsprachige Gesangsliteratur zu verwenden.) Nebenfächer Akkordeon, Konzertgitarre: eine Kammermusik, zwei Liedbegleitungen; Nebenfächer Blasinstrumente, Streichinstrumente, Harfe, Konzertgitarre, Schlagzeug (klassisch) Instrumente der Alten Musik, Akkordeon, Instrument-Jazz/Rock/Pop (außer Klavier): eine Kammermusik. 5 Prüfungsgegenstände () Die Bachelorprüfung im Kernfach Musik des hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengangs mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien besteht aus Prüfungen zu den in der Anlage aufgezählten Modulen. (2) Prüfungen zu den in der Anlage aufgeführten Modulen im Modulfenster (3-MUS-300 * und 3- MUS-3002 * ) müssen von Studierenden gewählt werden, die einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen anstreben und nicht das Kernfach Musik studieren. In diesen Modulen werden fachwissenschaftliche Inhalte vermittelt, die Grundlage für das Studium der Grundschuldidaktik Musik im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen sind. 6 Bildung der Fachnote Die Fachnote für das Fach Musik errechnet sich als arithmetisches Mittel der Noten der einzelnen Modulprüfungen die sämtlich gleich gewichtet sind. 7 Prüfungsausschüsse im Teilstudiengang Musik Soweit gemäß 23 der Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ein Prüfungsausschuss an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig zuständig ist, besteht dieser abweichend von 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften aus dem Dekan als Vorsitzendem, einem weiteren Professor, einem weiteren Hochschullehrer, dem Sachbearbeiter für das Prüfungswesen und einem Studierenden. 8 Zeugnis und Bachelorurkunde Studierende des Teilstudiengangs Musik mit dem Kernfach Musik erhalten abweichend von 22 Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem

5 berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ein einheitliches Zeugnis und eine gemeinsame Bachelorurkunde durch das zentrale Prüfungsamt der Universität Leipzig mit dem Design von Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig. Für die Hochschule für Musik und Theater Leipzig wird die Bachelorurkunde vom Dekan der Fakultät III der unterzeichnet. 9 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) tritt mit Wirkung vom. April 2009 in Kraft. Die am 24. November 20 durch das Rektorat genehmigte Ordnung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Leipzig, 7. März 20 Der Rektor * * - Änderungsnachweis (nichtamtlich) Die Nummerierung der Module wurde geändert durch die. Änderungsordnung der Studienordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden polyvalenten Bachelorstudiengang mit dem berufsfeldspezifischen Profil Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Höheres Lehramt an Gymnasien vom 4. November 203 Erläuterungen zu Platzhaltern Integrative Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Einzelerläuterung Platzhalter Modulfenster: Diese Platzhalter stehen für die Module des Studiengangs, die nach Maßgabe des Vierten Teils der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Bildungswissenschaften: Diese Platzhalter stehen für die Module im Fach Bildungswissenschaften des Studiengangs, die nach Maßgabe des Zweiten Teils der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Fach 2: Diese Platzhalter stehen für die Module im jeweiligen Kernfach 2 des Studiengangs, die nach Maßgabe des jeweiligen Kapitels im Dritten Teil der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule im jeweiligen Kernfach des Studiengangs, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Studien- und in der Prüfungsordnung geregelt.

6 Polyvalenter Bachelor Lehramt Musik (Seite von 3) Anlage zur Prüfungsordnung des Studienganges Polyvalenter Bachelor Lehramt Musik Modul/zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Prüfungsvorleistungen Prüfungsleistung Art/Dauer Modulfensterplatzhalter Platzhalter Fach 2./3. P. 6. P 60 3-MUS-0. P 2 Fachwissenschaft I Übung "Gehörbildung" (2SWS) Übung "Tonsatz" (2SWS) Vorlesung mit seminaristischem Anteil "Ältere Klausur 90 Musikgeschichte im Überblick" (2SWS) Vorlesung mit seminaristischem Anteil "Neuere Musikgeschichte im Überblick" (2SWS) Seminar "Musikpädagogik/ -didaktik" (2SWS) Hausarbeit* 3-MUS-020. P 2 Künstlerische Praxis I Einzelunterricht "2 Lehrveranstaltungen: Klavier oder/und Gesang oder/und Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach)" (3SWS) Einzelunterricht "Schulpraktisches Musizieren" (SWS) Einzelunterricht "Sprecherziehung" (SWS) Übung "Ensemblemusizieren" (2SWS) Einzelunterricht "Künstlerisches Hauptfach" (2SWS) Fachpraktische Prüfung 5 Bildungwissenschaften -3 2./4./ 5. P 30 Modulfensterplatzhalter 2 3. P 3-MUS P 2 Fachwissenschaft II Seminar "Einführung in die Musikwissenschaft" (2SWS) Seminar "Fachdidaktische Grundlagen" (2SWS) Interdisziplinäres Projekt "Wahlbausteine (IP)" (2SWS) Übung "Tonsatz" (2SWS) Klausur 20 Übung "Gehörbildung" (2SWS) Klausur 60

7 Polyvalenter Bachelor Lehramt Musik (Seite 2 von 3) 3-MUS P 2 Künstlerische Praxis II Einzelunterricht "2 Lehrveranstaltungen: Klavier oder/und Gesang oder/und Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach)" (3SWS) Einzelunterricht "Schulpraktisches Musizieren" (SWS) Einzelunterricht "Künstlerisches Hauptfach" (2SWS) Fachpraktische Prüfung 5 Übung "Leitung vokaler Ensembles" (4SWS) Fachpraktische Prüfung 20 3-MUS P 2 Fachwissenschaft III Hauptseminar "Musikwissenschaft" (2SWS) Referat Hausarbeit Schulpraktische Studien "Schulpraktische Studien II/III" Portfolio mit Präsentation (2SWS) 5 Übung "Tonsatz" (2SWS) Interdisziplinäres Projekt "Wahlbausteine " (2SWS) Interdisziplinäres Projekt "Wahlbausteine 2" (2SWS) 3-MUS P 2 Künstlerische Praxis III Einzelunterricht "Künstlerisches Hauptfach" (2SWS) Übung "Leitung vokaler oder instrumentaler Ensembles" (3SWS) Einzelunterricht "2 Lehrveranstaltungen: Klavier oder/und Gesang oder/und Anderes Instrument (wenn nicht Hauptfach)" (4SWS) Fachpraktische Prüfung 40 Einzelunterricht "Schulpraktisches Musizieren" (SWS) Fachpraktische Prüfung 20 Bachelorarbeit Summe: 80 * Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.

8 Polyvalenter Bachelor Lehramt Musik (Seite 3 von 3) Modulfenstermodule Polyvalenter Bachelor Lehramt Musik Modul/zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Prüfungsvorleistungen Prüfungsleistung Art/Dauer 3-MUS-300. WP Fachwissenschaft und Künstlerische Praxis (Propädeutikum ) (Grundschule) Modulfenster Übung "Elementares Gruppenmusizieren" (2SWS) Einzelunterricht "Gesang" (2SWS) Vorlesung mit seminaristischem Anteil "Ältere Klausur 90 Musikgeschichte im Überblick" (2SWS) Übung "Elementare Musiktheorie" (2SWS) Klausur* 90 3-MUS WP Fachwissenschaft und Künstlerische Praxis (Propädeutikum 2) (Grundschule) Modulfenster Übung "Tonsatz" (2SWS) Vorlesung mit seminaristischem Anteil "Neuere Musikgeschichte im Überblick" (2SWS) Übung "Elementares Gruppenmusizieren" (2SWS) Einzelunterricht "Gesang" (2SWS) Fachpraktische Prüfung* 5 Fachpraktische Prüfung* 20 3-MUS-3003./3. WP Halten und Verteidigen Klassenmusizieren HMT einer Klassenmusizierstunde Übung "Instrumentales Klassenmusizieren" (2SWS) Seminar "Fachdidaktik" (2SWS) Hospitation "Hospitation" (SWS) Übung "Vokales Klassenmusizieren" (2SWS) Übung "Gruppenmusizieren" (2SWS) 3-MUS-3004./3. WP Projektarbeit mit Klang, Szene, Bewegung, Präsentation Improvisation Übung "Klangszene/Bewegung" (SWS) Übung "Darstellendes Spiel" (2SWS) Seminar "Musikalische und didaktische Konzepte zum Modul" (2SWS) Konsultation "Klangszenenprojekt" (2SWS) * Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.

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