S28 Tagesdurchschnitt

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1 S28 Tagesdurchschnitt Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Maschinelle Berechnung 2 3 Manuelle Vorgabe eines Tagesdurchschnitts 4 4 Protokoll der Personalabrechnung 4 5 Besondere Fallkonstellationen Versetzung Krankheit beginnt im Vormonat Stundenweise Entgeltfortzahlung 7 Autor: LVwA PS IPV Seite S28-1 Stand:

2 1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Mit dem Inkrafttreten des TV-L für alle tariflich Beschäftigten im Land Berlin zum entfällt die Aufschlagsberechnung nach BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O. Anstatt dessen ist für die tariflich Beschäftigten nach 21 TV-L, ausgehend von dem jeweiligen Abwesenheitsereignis, ein Tagesdurchschnitt der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile auf Basis der letzten drei vollen Kalendermonate vor dem Ereignis zu ermitteln. Ein festgeschriebener Aufschlagssatz ist somit nicht mehr gegeben. Die maschinelle Berechnung des Tagesdurchschnitts im IPV-System wird nachfolgend beschrieben. Die verwendeten Beispiele dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Abbildung des jeweiligen Sachverhalts im IPV-System. Weitere Hinweise sind auch dem Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunktthemen S24 Berechnung von Teilmonatsbeträgen (Aliquotierung) zu entnehmen. 2 Maschinelle Berechnung Nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der letzten drei vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehen (Berechnungszeitraum), gezahlt. Die relevanten Lohnarten, die über die maschinelle Zeitwirtschaft generiert bzw. manuell in den Infotypen vorgegebenen wurden, werden monatlich in der Personalabrechnung zu der Lohnart /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) kumuliert und bis zum um die Zeiten einer Entgeltfortzahlung zu der Lohnart /233 Hochgerechn. Zeitzuschl. korrigiert, d.h. hochgerechnet. Ab entfällt diese Hochrechnung. Für Entgeltfortzahlungstatbestände ab bleiben die für diese Ausfalltage auf Basis des Tagesdurchschnitts zustehenden Beträge sowie die Ausfalltage selbst, unberücksichtigt. Die Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung und die Beträge der unständigen Entgelte werden monatlich nur noch zu der Lohnart Lohnart /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) kumuliert und abgestellt. Die Lohnarten sind aus den Abrechnungsergebnissen auswertbar. Für den Zeitraum einer entsprechenden Abwesenheit im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) selbst wird in der Personalabrechnung maschinell der Tagesdurchschnitt arbeitstäglich ab auf der Grundlage der Lohnart /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) bis Autor: LVwA PS IPV Seite S28-2

3 auf der Grundlage der Lohnart /233 Hochgerechnete Zeitzuschl. - aus den letzten drei vollen Kalendermonaten berechnet und mit der Lohnart 4176 Durchschnitt 21TV-L zeitversetzt zahlbar gemacht. Hierbei ist eine zwischenzeitliche Tariferhöhung bei den nichtständigen Entgeltbestandteilen aus den Kalendermonaten vor der Tariferhöhung zu berücksichtigen (90%). Beispiel Eine Beschäftigte/ein Beschäftigter, der in der Fünftagewoche arbeitet, erzielt in den Kalendermonaten Januar bis März eines Jahres unständige Entgeltbestandteile in Höhe von monatlich je 50 Euro, insgesamt 150 Euro. Im April dieses Jahres nimmt der tariflich Beschäftigte 10 Arbeitstage Erholungsurlaub. Die Berechnung lautet: Periode Lohnart Fehltage Betrag 01/2015 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 0 50,00 02/2015 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 0 50,00 03/2015 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 0 50,00 Summe 150,00 Faktor 1/(65 0 Fehltage) 2,31 Erholungsurlaub 10 Arbeitstage 4176 Durchschnitt 21TV-L 23,10 Für die übrigen tatsächlichen Arbeitstage im April erzielt sie/er unständige Entgeltbestandteile von 25 Euro. Im Juni desselben Jahres ist die Beschäftigte/der Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit fünf Arbeitstage an der Arbeitsleistung verhindert, für die Berechnung des Tagesdurchschnitts sind die unständigen Entgeltbestandteile der Monate März, April und Mai zu berücksichtigen. Der für die 10 Arbeitstage Erholungsurlaub im April zustehende Tagesdurchschnitt von 23,10 Euro ist nicht in die Berechnung einzubeziehen. Gleiches gilt für die 10 Arbeitstage Erholungsurlaub. Der Faktor 1/65 für den Bemessungszeitraum ist somit auf 1/55 zu reduzieren. Die Berechnung lautet: Periode Lohnart Fehltage Betrag 03/2015 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 0 50,00 04/2015 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 10 25,00 05/2015 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 0 50,00 Summe ,00 Faktor 1/(65-10 Arbeitstage Erholungsurlaub) 2,27 Autor: LVwA PS IPV Seite S28-3

4 Periode Lohnart Fehltage Betrag Arbeitsunfähigkeit 5 Arbeitstage 4176 Durchschnitt 21TV-L 11,35 Hinweis Die Lohnarten können mit dem Lohnarten-Reporter (H99CWTR0) durch die Abrechnungssachbearbeitung ausgewertet bzw. im Einzelfall aus den Abrechnungsergebnissen (Cluster), Tabelle RT, ermittelt werden. Achtung Voraussetzung für die maschinelle Berechnung des Tagesdurchschnitts ist, dass mindestens ein voller Kalendermonat seit dem Beginn eines neuen Berechnungszeitraumes vergangen ist. Der Berechnungszeitraum beginnt immer bei einem Neu- bzw. Wiedereintritt, Arbeitszeitwechsel (Stunden/Woche), Wechsel des Ausbildungsstatus, der Tarifart oder des Arbeitgebers. Sind seit dem Beginn des neuen Berechnungszeitraumes bereits mehr als ein Kalendermonat, aber noch keine vollen drei Kalendermonate vergangen, erfolgt die Berechnung anteilig bei einem vollen Kalendermonat von 1/3 bei zwei vollen Kalendermonaten von 2/3. 3 Manuelle Vorgabe eines Tagesdurchschnitts In den Einzelfällen, in denen die maschinelle Berechnung nicht oder nur fehlerhaft erfolgt, ist der arbeitstägliche Tagesdurchschnitt manuell zu ermitteln und für den Zeitraum der Abwesenheit im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu der Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L vorzugeben. Das Beginn- und Endedatum korrespondiert mit dem entsprechenden Datensatz im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001). 4 Protokoll der Personalabrechnung Im Protokoll der Personalabrechnung ist in dem Kalendermonat der Zahlbarmachung des Durchschnitts nach 21 TV-L für den Kalendermonat des Abwesenheitsereignisses die maschinelle Berechnung des Tagesdurchschnitts im Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung mit der Autor: LVwA PS IPV Seite S28-4

5 Funktion DOUKA BEW Url./Krankenlohn: Bewerten Lohnarten entsprechend detailliert protokolliert. Beispiel Der tariflich Beschäftigte hat im Juni 2015 an 5 Arbeitstagen Erholungsurlaub. In der Simulation der Personalabrechnung für August 2015 erfolgt die maschinelle Berechnung und Zahlbarmachung des Tagesdurchschnitts für die Abwesenheit rückwirkend für Juni Die Simulation der Personalabrechnung ist aus den Benutzermenüs ZPER bzw. ZVADM heraus wie folgt aufzurufen: Benutzermenü Infosysteme Auswertungsreports Personalabrechnung Simulation Die entsprechende Variante ist auszuwählen. Die Abrechnungsperiode August 2015 und die Personalnummer sind vorzugeben sowie im Block Protokollierung im Feld Protokoll anzeigen der Haken zu setzen und darunter die zu protokollierende(n) Periode(n) anzugeben (Schreibweise JJJJMM). Die Simulation der Personalabrechnung ist auszuführen und die folgenden Knotenpunkte in dem detaillierten Abrechnungsprotokoll zu öffnen: Erfolgreiche Personalnummern Person 06/2015 Bruttoteil Zeitdatenverarbeitung DOUKA BEW Verarbeitung. Die Verarbeitung zur Bewertung Lohnarten Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag ist zweigeteilt: Ermittlung des arbeitstäglichen Tagesdurchschnitts Bewertung des Durchschnitts für die Abwesenheit Mit einem Doppelklick auf die jeweilige Zeile wird das Detailprotokoll angezeigt und ist vollständig aufzuklappen. Autor: LVwA PS IPV Seite S28-5 Stand:

6 5 Besondere Fallkonstellationen 5.1 Versetzung Nach der vollständigen Pflege des Personalfalls einschl. des Austritts und der Verarbeitung dieses Ereignisses in der Personalabrechnung ist die Druckausgabe Vorarbeitgeberdaten zu erstellen (s. Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunktthemen S06 Wechsel des Buchungskreises mit maschineller Datenübernahme). Die aufnehmende Behörde ermittelt auf der Grundlage der Vorarbeitgeberdaten dann beim Eintritt des jeweiligen Abwesenheitsereignisses in Abhängigkeit von dem Zeitraum des Ereignisses den nach 21 TV-L maßgeblichen Tagesdurchschnitt. Der manuell ermittelte Tagesdurchschnitt ist für den Zeitraum der entsprechenden Abwesenheit innerhalb der ersten drei Kalendermonate nach der Versetzung im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu der Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L vorzugeben. Die ggf. nach der Versetzung gezahlten Zeitzuschläge sind bei der Ermittlung dieses Tagesdurchschnitts entsprechend zu berücksichtigen. Beispiel Der tariflich Beschäftigte ist versetzt zum und hat im Oktober 2015 an 5 Arbeitstagen Erholungsurlaub. Die Lohnart /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) ist aus den Abrechnungsergebnissen (RT) für 09/2015 in Höhe von 57,20 zusätzlich ausgewertet worden. Im Juli 2015 lag an 10 Arbeitstagen eine krankheitsbedingte Fehlzeit vor. Oktober 2015 Fehltage Betrag /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) aus 07/ ,36 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) aus 08/ ,79 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) aus 09/ ,20 Summe ,35 hiervon 1/((13 Wochen * 5 Arbeitstage) 10 Fehltage) 4,86 Für den Zeitraum des Erholungsurlaubes ist im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) die Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L mit dem manuell ermittelten Tagesdurchschnitt in Höhe von 4,86 vorzugeben. Autor: LVwA PS IPV Seite S28-6

7 Hinweis Tariferhöhungen sind ggf. bei der manuellen Berechnung des Tagesdurchschnitts zu berücksichtigen (vgl. z.t. 2.). 5.2 Krankheit beginnt im Vormonat Berechnungszeitraum des Durchschnitts der unständigen Entgeltbestandteile sind die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei Kalendermonate. Beginnt eine Entgeltfortzahlung, z.b. eine Krankheit am letzten arbeitsfreien Kalendertag eines Kalendermonats, der erste Arbeitstag während der Entgeltfortzahlung liegt jedoch im Folgemonat, wird der Tagesdurchschnitt maschinell fehlerhaft erst im und für den Folgemonat berechnet. Für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung ist im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) die Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L mit dem manuell ermittelten Tagesdurchschnitt vorzugeben. 5.3 Stundenweise Entgeltfortzahlung Die Berechnung des Durchschnittes unständiger Entgeltbestandteile nach 21 TV-L bei einer stundenweisen Entgeltfortzahlung im SAP-Standard entspricht nicht den tariflichen Vorschriften; in Abhängigkeit von der Höhe der unständigen Entgelte, der unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage und der Anzahl der stundenweisen Fehlzeit kann es zu Cent-Differenzen kommen. Beispiel Der tariflich Beschäftigte mit einer unregelmäßigen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit nimmt am , an einem Arbeitstag mit 8 Sollarbeitszeitstunden lt. Arbeitszeitplan im Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007), anteilig 5 Stunden Zusatzurlaub nach 125 SGB IX (0,63 Arbeitstage). Juni 2015 Fehltage Betrag /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) aus 03/ ,00 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) aus 04/ ,50 /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) aus 05/ ,90 Summe 0 264,40 hiervon 1/((13 Wochen * 5 Arbeitstage) 0 Fehltage) 4,07 Autor: LVwA PS IPV Seite S28-7

8 Juni 2015 Fehltage Betrag Durchschnitt für 0,63 Arbeitstage 2,56 Berechnung nach dem Arbeitsmaterial SenFin: Summe der /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) 264,40 dividiert durch 3 Kalendermonate 88,13 dividiert durch Sollarbeitsstunden 39h * 4,348 = 169,57 je Sollarbeitsstunde 0,52 für 5 Sollarbeitsstunden 2,60 hochgerechnet je Arbeitstag (2,60 / 0,63 AT) 4,13 Für den Kalendertag des Zusatzurlaubes ist im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) die Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L mit dem manuell ermittelten Tagesdurchschnitt in Höhe von 4,13 vorzugeben. Autor: LVwA PS IPV Seite S28-8

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zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln: Rheinische Versorgungskassen Postfach 21 09 40 50533 Köln ABCDEFGH An alle Mitglieder/Abrechnungsstellen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) Köln, im Juni 2013 Zeichen: 043 Rundschreiben 05/2013

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