Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges

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1 Problematische Entlassungen Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Maßregelvollzug und Führungsaufsicht Praktische Probleme während der Führungsaufsicht aus Sicht des Maßregelvollzuges LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt, Klaus Niermann, LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Michael Winkelkötter, LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Nachsorgeambulanzen in Westfalen-Lippe LWL andere Träger LWL-Maßregelvollzugskliniken LWL-ZFP Lippstadt LWL-MRVK Schloss Haldem Zehn allgemeinpsychiatrische Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes ( integrierter Maßregelvollzug ) andere Träger St. Rochus-Hospital Telgte Behandlungszentrum Deerth, Hagen LWL-TZ Marsberg Ev. Krankenhaus Bielefeld LWL-KFP Dortmund Christophorusklinik Münster- LWL-MRVK Herne -> >FNA 1

2 Wechselwirkungen LWL/Nachsorgeambulanzen LWL- Maßregelvollzugsabteilung Westfalen Fachaufsicht Berichtswesen (gravierende Vorfälle) LWL-Maßregelvollzugskliniken mit Nachsorgeambulanzen Sachverhalte Berichtswesen Ereignisse mit tödlichem Ausgang Schwerwiegende Gewaltdelikte/Sachbeschädigungen Sexual-Straftaten andere erhebliche Straftaten Beispiele von kritischen Verläufen mit erheblichem Gefahrenpotenzial: 2

3 Diagnose: Abhängigkeitssyndrom von Alkohol Herr A., 34 Jahre alt RAHMENBEDINGUNGEN Unterbringungsdelikt: Raub, Verbrechen nach 249 StGB Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Bundeszentralregister : mehrere Körperverletzungsdelikte und gefährlicher Körperverletzung. Vor dem Vollzug der Maßregel Freiheitsstrafe bis zum 2/3 Termin in der JVA vollstreckt. Juli 2010 Juli 2013 Behandlung in LWL-Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter Juli 2013 ist die Unterbringung mit Ablauf der Höchstfrist erledigt Rest der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt Drei Jahre Führungs- und Bewährungszeit Strafbewehrte Weisungen, u. a. : Verbot von alkoholischen Getränken Änderungen des Wohnortes unverzüglich anzugeben Teilnahme an der Forensischen Nachsorge Seit Juli 2013 Forensische Nachsorge 3

4 KRISENHAFTER VERLAUF Ende März 2014 = Herr A. soll seine Lebensgefährtin massiv körperlich geschädigt haben Daraufhin regt die Forensische Ambulanz einen Bewährungswiderruf an und bittet um Prüfung der Möglichkeiten für einen Sicherhaftbefehl Außerdem teilt die Ambulanz mit, dass ihrer Einschätzung nach klare Weisungsverstöße vorliegen und dringende weitere Maßnahmen im laufenden Führungsaufsichtsverfahren angezeigt g sind. - Seitens des Gerichtes wird von einem Sicherungshaftbefehl abgesehen. - Der Aufenthaltsort des Herrn A. ist nicht bekannt, seit Februar besteht keinerlei Kontakt seitens der Ambulanz zu Herrn A. - Mitte Juli weiterer erheblicher tätlicher Übergriff auf die Lebensgefährtin. Nach Vorführung vor den zuständigen Haftrichter wird der Patient trotz gegenläufiger Einschätzung der Bewährungshilfe wieder auf freien Fuß gesetzt. - Herr A. meldet sich im Juni bei der Führungsaufsicht und zeigt sich bereit, auf freiwilliger Basis gem. 1 Abs. 3 MRVG NRW zur Krisenintervention in der Maßregelvollzugsklinik aufgenommen zu werden. 4

5 Der Patient wird im Anschluss aufgenommen und auf freiwilliger Grundlage in der dortigen Klinik behandelt. Die weiteren Konsequenzen aus den mutmaßlich begangenen Straftaten bleiben abzuwarten. Beispiel 2 Herr C. Jahrgang: 1967 Einweisungsdelikt: Körperverletzung in drei Fällen, Bedrohung in zwei Fällen (Wiederholte massive Übergriffe gegen Lebensgefährtin gravierende Verletzungen) Vordelinquenz: u. a. Eigentumsdelikte, Sachbeschädigungen, sexuelle Nötigung, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 5

6 Urteil: Behandlung MRV: Freiheitsstrafe 2 Jahre 2 Monate Unterbringung nach 64 StGB 09/ /2012 Forenische LWL-Suchtfachklinik Behandlungsverlauf: Alkoholabhängigkeit Kombinierte Persönlichkeitsstörung (nicht bearbeitete Gewaltproblematik) formale Anpassung konstruktives inhaltliches Engagement Weiterbildungsmaßnahme/Wohnungsund Arbeitssuche Lockerungen beanstandungsfrei Abstinenzhaltung/Ziele sozialintegrativ Entlassung: Mit Erreichen der Höchstfrist Umfang Nachsorge: i. d. R. aufsuchende Kontakte monatlich Verbunden mit Suchtmittelkontrollen Gemeinsame Gespräche Bewährungshelfer Ambulante Betreuung durch Caritas Verlauf Nachsorge: Unzuverlässigkeit bei Terminabsprachen (ab zweitem Jahr) Zeitweilige Kontaktabbrüche Arbeitssuche erfolglos Wiederholter Suchtmittelkonsum Aufarbeitung lediglich formal in Anspruch genommen Freiwillige stationäre Kriseninterventionen abgelehnt (mit einer kurzen Ausnahme) 01/2014: 6wöchige Entwöhnungsbehandlung 6

7 Gefahrenpotenziale: : Strafanzeige bekannt geworden Vorwürfe (Patient stellt Vorfälle anders da): Alkoholkonsum mit Nachbarin Massive Aggressivität Beleidigungen/Todesdrohungen Mehrfache wuchtige Schläge in Gesicht/Extremitäten (Attest Krankenhaus) Über etliche Stunden festgehalten Ergriffene Maßnahmen (Patient durchgehend in Freiheit): : Unterrichtung Landgericht durch Bewährungshilfe/Bitte um Sicherungshaftbefehl : Telefonat FNA mit Gericht (Strafanzeige vorgelesen) : Versendung Strafanzeige an Staatsanwaltschaft und Landgericht ( ) 29./30.07.: Aufsuchen des Patienten durch die Polizei : LWL-MRV-Abt. hat Staatsanwaltschaft auf Situation aufmerksam gemacht : Hausbesuch durch FNA mit Suchtmittelkontrolle (negativ) : Anhörungstermin/vom Pat. nicht wahrgenommen (Krankheit) : Erneuter Hausbesuch durch FNA : Erneuter Anhörungstermin/Patient fehlte unentschuldigt Bewährung widerrufen (noch keine Rechtskraft) Zusammenfassend: Patient verblieb durchgehend in Freiheit Massive Beeinträchtigung der Nachbarin anzunehmen (Nutzung Wohnung) Patient stellt Vorfälle anders dar (Unfallgeschehen) Parallelen zum Unterbringungsdelikt/zur Vordelinquenz 7

8 Welche Fragen stellen sich? Verbesserungsbedarf/-möglichkeiten im Krisenmanagement? Interventionsmöglichkeiten bei Krisen ausreichend? z. B. Anordnung 67h StGB bei Entlassungen zur Höchstfrist nicht möglich Maßnahmen/Sanktionen (fall-)angemessen? (Eindruck FNA-Praxis: Sanktionen z. T. nicht ausreichend) Maßnahmen kurzfristig genug? (Eindruck FNA-Praxis: z. T. zu lange Reaktionszeiten, Patienten testen Grenzen ) Besteht ggf. Handlungsbedarf? Welcher? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! 8

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