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1 Erfolgsmodell Kooperation Zur Bedeutung der Kooperation für die Weiterentwicklung der Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter Fachtag 20 Jahre IPP Dresden, Bernd Holthusen

2 Übersicht Entwicklung der Prävention von Delinquenz im Kindesund Jugendalter Kooperation SGB VIII Reform Empirische Befunde Diversion Schnelle und/oder pädagogische Reaktion IPP Herausforderungen 2

3 Entwicklungen in der Kriminalitätsprävention seit den 1990er Jahren (I) Bemerkenswerte Fortschritte in der Fachpraxis Neue Handlungsfelder z.b. Kindertagesbetreuung Häusliche und psychische Formen von Gewalt Neue Formen von Gewalt: (Cyber-)Mobbing, Stalking Sexueller Missbrauch in Institutionen Ausbildung eines breiten und differenzierten Spektrums an Konzepten, Strategien und praktischen Verfahren der Kriminalitätsprävention Überwiegende pädagogische/erzieherische Ausrichtung der Strategien Gewachsene Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe 3

4 Entwicklungen in der Kriminalitätsprävention seit den 1990er Jahren (II) Bemerkenswerte Fortschritte in der Fachpraxis Stärkere Einbeziehung des Umfeldes (Milieus/ Sozialräume/ Rahmenbedingungen) Weiterentwicklung in der Gesetzgebung Z.B. Gewaltschutzgesetz, Recht auf gewaltfreie Erziehung, Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, Bundeskinderschutzgesetz Adaption von Strategien aus anderen Ländern Ausbau und neue Formen der Kooperation Kriminalitätsprävention: eine Erfolgsgeschichte Rückgänge der Gewaltdelinquenz im Kindes- und Jugendalter 4

5 Kooperation Grundprinzip der Kinder- und Jugendhilfe 81 SGB VIII (Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen) 52 SGB VIII Jugendhilfe im Strafverfahren Aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen werden sie von vielen Institutionen adressiert Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichte, Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Reform Regelungen zur Verbesserung der Kooperation mit der Justiz Neuer Paragraf im JGG: 37a Ergänzung im 52 SGB VIII 5

6 Kooperation SGB VIII Reform (I) Jugendgerichtsgesetz neu: 37a 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien (1) Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte können zum Zweck einer abgestimmten Aufgabenwahrnehmung fallübergreifend mit öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, zusammenarbeiten, insbesondere durch Teilnahme an gemeinsamen Konferenzen und Mitwirkung in vergleichbaren gemeinsamen Gremien. (2) An einzelfallbezogener derartiger Zusammenarbeit sollen Jugendstaatsanwälte teilnehmen, wenn damit aus ihrer Sicht die Erreichung des Ziels nach 2 Absatz 1 gefördert wird. Quelle: RegE Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom

7 Kooperation SGB VIII Reform (II) Klarstellende Ergänzung im 52 SGB VIII a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: Dabei soll das Jugendamt auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen auswirkt, zusammenarbeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner ihm dabei obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit kann im Rahmen von gemeinsamen Konferenzen oder vergleichbaren gemeinsamen Gremien oder in anderen nach fachlicher Einschätzung geeigneten Formen erfolgen. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern Leistungen der Jugendhilfe die Wörter oder anderer Sozialleistungsträger eingefügt. Quelle: RegE Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom

8 Problemfelder Institutionen übergreifender Kooperation Jugendhilfe und Polizei trotz allem Fortschritt oft ein schwieriges Verhältnis Jugendhilfe und Strafjustiz: Diskussion um den 36a SGB VIII Nach der SGB VIII Reform ggf. 76a SGB VIII Übergangsmanagement Dauerdiskussionspunkt: Sozialdatenschutz 8

9 9

10 /user_upload/bibs/jugendkri minalitaet/band12_jugendge richtshilfebarometer.pdf 10

11 Jugendgerichtsbarometer: Bewertung der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren Quelle: Jugendgerichtsbarometer

12 ISBN= &type=pdf-d 12

13 Jugendgerichtsbarometer: Stellenwert der JGH-Berichte Quelle: Jugendgerichtsbarometer

14 Ausgewählte Ergebnisse weiterer DJI- Untersuchungen zur Kooperation (I) Institutionen übergreifende Kooperation ist ein wichtiger und erfolgversprechender Baustein für die Prävention von Delinquenz Gute Kooperationsstrukturen können zeitnahe Reaktion auf Straftaten ermöglichen "Erwischt werden" als Chance für Beratungsangebot Bei Mehrfachtätern: die täterbezogene Zuständigkeit bei der Polizei ist hilfreich für die Kooperation 14

15 Ausgewählte Ergebnisse weiterer DJI- Untersuchungen zur Kooperation (II) Alle polizeilichen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen können für die Kinder- und Jugendhilfe wichtig sein Nicht nur Straftaten, sondern alle Auffälligkeiten (z.b. Opfer, Zeuge, Vermisstenfälle, Jugendschutz, Gewahrsamnahmen) sind für die Prüfung des erzieherischen Bedarfs relevant 15

16 Wichtige Grundlagen für die Institutionen übergreifende Kooperation Gegenseitiger Respekt und Wissen um die unterschiedlichen Handlungslogiken Bottom up und top down Geregelte Verfahrensfestlegungen erleichtern die Kooperation in schwierigen Fällen Regelmäßiger Austausch und interdisziplinäre Fortbildungen Passung an die Verhältnisse und Strukturen vor Ort Realistische Zielsetzungen 16

17 Erwischt was brauchen Jugendliche? Grundsatz: Informell statt formell Grundsatz: Ambulant statt stationär Für den jeweiligen Jugendlichen passende ambulante Sanktion Ggf. Neuentwicklungen Problemindikator: Abbruch ambulanter Maßnahmen Diskussion Sanktionscocktails 17

18 Entwicklung der Sanktionspraxis/ Diversionsraten Quelle: Heinz 2017, S

19 Legalbewährung Quelle: Jehle u.a. 2016, S.62 19

20 Jugendgerichtsbarometer / Diversion 20

21 Schnelle und/oder pädagogische Reaktion? Schnelle Reaktion und pädagogisch angemessene Reaktion Schnelle Reaktion an sich reicht für Erfolg nicht Zentral ist die richtige Reaktion zum richtigen Zeitpunkt Richtiger Zeitpunkt: sorgfältige Abwägung im Einzelfall Mitwirkung der Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten 21

22 /fileadmin/user_upload /bibs/_4_schnelle_rea ktion_1.pdf 22

23 23

24 IPP Zeitnahe Reaktion Kooperation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft Förderung der Diversion / informelle Erledigung Evaluation nach 10 Jahren zur fachlichen Weiterentwicklung 24

25 Herausforderungen (I) Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Justiz Besondere Herausforderung ist es, die pädagogische Perspektive einbringen und über Möglichkeiten der Jugendhilfe zu informieren. Vermittlung von Inhalten ambulanter Maßnahmen Verständnis des Sozialdatenschutzes Weiterentwicklung der Angebotsstruktur Kooperation braucht angemessene Ressourcen Ausbildung und Fortbildung Wissen um Verfahren und Handlungslogiken 25

26 Herausforderungen (II) Vermittlung von Kooperationsvereinbarungen und - verfahren in die Institutionen hinein Institutionen sind nicht homogen Personelle Fluktuation Evaluation zur Weiterentwicklung der Fachpraxis Zentral: die Adressatenperspektive / Partizipation der Kinder und Jugendlichen 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27

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