LakiMAV-Vollversammlung Aktuelles zur KAO

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1 Aktuelles zur KAO

2 Tarifrunde 2008 im Öffentlichen Dienst Ausgangspunkt: ver.di-forderung 8 % mehr Lohn mindestens 200,-

3 Tarifabschluss 2008 im Öffentlichen Dienst Zum 1. Januar 2008 Erhöhung der Tabellenwerte um einen Festbetrag in Höhe von 50 und zusätzlich tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte um 3,1 %. Zum erneute tabellenwirksame Erhöhung um 2,8 %. Zusätzlich wird es eine Einmalzahlung von 225 geben. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Tarifsteigerung entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges anteilig. Für die geringfügig Beschäftigten wird die jeweilige Tarifsteigerung in das Stundenentgelt eingerechnet.

4 Tarifabschluss 2008 im Öffentlichen Dienst Soziale Komponente bei der Tariferhöhung: Die Erhöhung um den monatlichen Festbetrag von 50,- wirkt sich prozentual stärker aus in den unteren Entgeltgruppen. Insgesamt bewirkt die gestaffelte Erhöhung je nach Entgeltgruppe eine Erhöhung der Tabellenwerte um 7 bis 10 %. Die durchschnittliche Gesamterhöhung 2008/2009 im öffentlichen Dienst liegt bei ca. 8 %

5 Auswirkung Tarifabschluss 2008 auf die Entgelttabelle TVöD - Beispiel: EG 9 Stufe 2 = 2290, , = 2340, ,1 % + 72, = 2412, ,8 % + 67, = 2480,09 Mehrbetrag hier insgesamt: 190,09 (= in diesem Beispiel Lohnerhöhung um insges. 8,3 %)

6 Tarifabschluss 2008 im Öffentlichen Dienst Wie wirkt sich die Einigung der Tarifvertragsparteien bei uns aus? - Grundsatz der Tarif- bzw. Übernahmeautomatik in der KAO gem. 1 c KAO, d.h. wenn in der Arbeitsrechtlichen Kommission kein Einspruch eingelegt wird, gilt eine Tariflohnerhöhung bezogen auf den TVöD-Kommunal auch bei uns - Voraussetzung: Zustellung der unterzeichneten Tarifverträge. Diese liegen bislang nicht vor, da die Tarifvertragsparteien noch über Details der Tarifeinigung streiten Was können wir tun? - Möglichkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission, die Auszahlung unter Vorbehalt zu beschließen, um die Übernahme zu beschleunigen; wird derzeit verhandelt.

7 Weitere Inhalte der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst Erhöhung der Arbeitszeit bei den Kommunen auf einheitlich 39 Stunden (für uns nicht relevant, wegen Sonderregelung KAO: 40 Stunden + 3 AZV-Tage) vorerst keine Erhöhung des Leistungsentgeltes Umsetzung von redaktionellen Änderungen (sog. Restantenliste) Möglichkeit der Geltendmachung ausstehender Bewährungsaufstiege bis Neuer Arbeitgeber hat bei Wechsel die Möglichkeit, freiwillig die erworbene Entgeltgruppe und Stufe zu berücksichtigen

8 Stichtag Was ändert sich?

9 Stichtag Zwischenstufe - Ende der Individuellen Zwischenstufen, Aufrücken der übergeleiteten Beschäftigten in die nächst höhere reguläre Stufe - Beginn der ersten Strukturausgleichszahlungen gem. 12 der Arbeitsrechtlichen Regelung zur Überleitung (AR-Ü - Anlage 3 zur KAO)

10 Ende der Individuellen Zwischenstufen Beispiel: Zwischenstufe : Beschäftigte(r) wurde in die individuelle Zwischenstufe 3 + der EG 9 mit einem individuellen Vergleichsentgelt von z.b. 2597,30 zuzüglich Besitzstand für 1 Kind in Höhe von 90,57 übergeleitet : Beschäftigte(r) rückt in die nächst höhere reguläre Stufe 4 der EG 9 auf und erhält ab diesem Zeitpunkt ein Tabellenentgelt von monatlich 2730,- zuzüglich Besitzstand für 1 Kind in Höhe von 90,57

11 Entgelttabelle TVöD Stand: * Zwischenstufe * Zu beachten: nach Umsetzung der Tariferhöhung im Öffentl. Dienst erhöhen diese Tabellenwerte sich rückwirkend zum Entgeltgrup pe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr* nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren : z.b. 2597, je 4 Jahre

12 Stichtag Beginn der ersten Strukturausgleichszahlungen gem. 12 der Arbeitsrechtlichen Regelung zur Überleitung (AR-Ü - Anlage 3 zur KAO) Strukturausgleichstabellen: für Pflegekräfte: Anlage 2 TVÜ VKA für alle anderen: Anlage 3 TVÜ Bund

13 Strukturausgleichszahlungen ab werden nur gezahlt, wenn dies für den jeweiligen Fall in den Strukturausgleichstabellen so vorgesehen ist. Höhe und Dauer der Zahlungen ergibt sich ebenfalls aus der Tabelle Grund für Strukurausgleichszahlungen: Bei der Überleitung kann es zu Verwerfungen (Verlust von Erwerbsaussichten in der Zukunft) kommen, die hiermit zum Teil ausgeglichen werden sollen.

14 fiktives Beispiel: Strukturausgleich 3000 Strukturausgleich zur Abfederung Euro Gehaltsentwicklung nach TVöD 2400 Gehaltsentwicklung nach BAT Alter

15 Fallbeispiel Strukturausgleich - Erzieherin in der Tätigkeit als Zweitkraft im Kindergarten mit schwieriger Tätigkeit - am aus BAT Vb Fallgruppe 4 b in EG 9 übergeleitet, ein weiterer Aufstieg aus BAT V b war nach BAT nicht vorgesehen - seit verheiratet (Ortszuschlag Stufe 2), - zum Zeitpunkt der Überleitung festgesetzte Lebensaltersstufe nach BAT: 27 Jahre.

16 Auszug aus der Strukturausgleichstabelle Bund Spalte Spalte Spalte Spalte Spalte Spalte Spalte Entgeltgruppe Vergütungsgruppe bei Inkrafttreten TVÜ Aufstieg Ortszuschlag Stufe 1, 2 Lebensaltersstufe Höhe Ausgleichsbetrag Dauer 9 V b ohne OZ für 7 Jahre 9 V b ohne OZ Nach 4 Jahren für 7 J. 9 V b ohne OZ für 7 Jahre

17 geringfügige Modifikationen der Strukturausgleichstabellen im Geltungsbereich der KAO: vgl. hierzu: Entwurf der Protokollnotiz zu 12 AR-Ü (Anlage zum Manuskript) Entwurf

18 Stichtag wo erhalte ich weitere Informationen? - LakiMAV-Rundschreiben - Rundschreiben des OKR - Informationsschreiben der ZGASt - Studientage der LakiMAV Aktuelles zur KAO (Seminar 05/2008)

19 Leistungsentgelt 2008 Protokollnotiz zu 18 KAO: Falls keine Einigung in der AK bis über die Ausschüttung des Leistungsentgeltes, tritt 18 KAO in Kraft. In der AK wurde bislang keine Regelung getroffen - Was heißt das konkret? ab Einführung eines Leistungsentgeltes zusätzlich zum Tabellenentgelt. Zunächst 1 % der ständigen Gehälter des Vorjahres Für das Jahr 2008 erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember % des für den Monat September 2008 jeweils zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, wenn bis zum 31. Juli 2008 keine Dienstvereinbarung über die Einführung von Leistungsentgelt zustande gekommen ist. Empfehlung der LakiMAV: derzeit kein Handlungsbedarf für die MAVen

20 Leistungsentgelt - wie geht es weiter? Weitere Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission Kommt bis zum keine betriebliche Regelung zustande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember % des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts. Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr (2010) um den Restbetrag des Gesamtvolumens.

21 Leistungsentgelt: Welche Verhandlungsposition hat die LakiMAV? - Ergebnisse des LakiMAV-Workshops zum neuen Kirchlichen Arbeitsrecht sowie der LakiMAV-Klausur Keine Ausschüttung des Leistungsentgeltes per systematischer Leistungsbewertung / Zielvereinbarung, sondern Verteilung auf alle Beschäftigten entsprechend ihrer dienstlichen Inanspruchnahme. Ab 2009 monatliche Berechnung und Auszahlung (2008 Auszahlung gem. Protokollerklärung zu 18 Abs. 4 KAO in einer Summe im Dezember)

22 Leistungslohn: Welche Verhandlungsposition hat die LakiMAV? - Ergebnisse des LakiMAV-Workshops zum neuen Kirchlichen Arbeitsrecht sowie der LakiMAV-Klausur Keine Einführung einer Familienkomponente nach dem sog. Freiburger Modell Die LakiMAV wird sich dafür einsetzen, dass das Tarifrecht in der Landeskirche so weiterentwickelt wird, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird. Hierbei wird die LakiMAV die Position vertreten, dass die entstehenden Mehrkosten vom Arbeitgeber zu tragen sind, da dem auch ein entsprechender Nutzen für den Arbeitgeber entgegensteht. Darüber ob und ggf. in welcher Höhe Beschäftigte im Sinne von Umverteilung an evtl. Mehrkosten beteiligt werden sollen, kann erst nachgedacht werden, wenn das für das Leistungsentgelt zur Verfügung gestellte Entgelt die 2 % Marke überschritten hat.

23 Musterdienstvereinbarungen Kindertagesstätten Musterdienstvereinbarung Arbeitszeitflexibilisierung in Kindertagesstätten und Musterdienstvereinbarung Verfügungszeit liegen nun vor Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgruppe der LakiMAV, des OKR und des Landesverbandes Tageseinrichtungen für Kinder wurde veröffentlicht (OKR-Rundschreiben) Musterdienstvereinbarung Arbeitszeitflexibilisierung in Kindertagesstätten - einheitlicher Aufbau, auf der Grundlage der MusterDV Diakoniestationen - Grundaufbau sollte auch (mit den notwendigen Modifikationen) für weitere DV verwendet werden (Beispiel: Tagungsstätten) - Nur dort abweichen wo es notwendig ist

24 Musterdienstvereinbarung Verfügungszeit Festlegung der Gesamtverfügungszeit der Einrichtung Aufgabenbezogene Neuaufteilung der Verfügungszeit unter Berücksichtigung des Mindestsockelbetrages von 15 % Keine verbindlichen Pauschalwerte für einzelne Tätigkeiten, aber Möglichkeit der Pauschalierung vor Ort Dokumentationspflicht gegenüber der MAV/Führen von Auswertungsgesprächen Bei Veränderungen ggf. Anpassung

25 BRENNPUNKT ARBEITSZEIT Auslegung 8 Abs. 8 KAO (6. Samstag/ Sonntag/Feiertag) Beispiel: Stellenteilung bei Mesnern: ist 14-tägig wechselnder Sonntagsdienst regelmäßig? Die Verhandlungen zur einvernehmlichen Auslegung wurden wieder aufgenommen und stehen kurz vor dem Abschluss, Klarstellung von Arbeitszeitfragen der Mesner durch OKR- Rundschreiben ist geplant.

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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