AWO-Vertrag zur Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

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1 Dokument: III.6.62/01 FB-OGS Vertrag Bottrop AWO-Vertrag zur Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS) Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop als Träger der OGS und Mutter sowie Vater als Personensorgeberechtigte(r) schließen einen Vertrag zur Betreuung für das nachstehende Kind ab: Klasse Straße PLZ/Ort Geburtsdatum Die Betreuung findet in der Regel in den Räumen der Schule statt. Die Betreuung in den Ferien ist nicht an den Standort der Schule gebunden. Ausflüge gehören zum pädagogischen Angebot der OGS. Sollte Ihr Kind nicht an Ausflügen teilnehmen dürfen, sind Sie als Erziehungsberechtigte für die Betreuung Ihres Kindes während des Ausflugs selbst verantwortlich. Im Rahmen der OGS werden von Mitarbeitern der AWO Beobachtungsbögen ausgefüllt, die die außerunterrichtliche Entwicklung der Kinder dokumentieren. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass über mein/unser Kind ein Beobachtungsbogen geführt wird. Von meinem / unserem Kind dürfen im Rahmen der Betreuung Foto-, Film- und Videoaufnahmen gefertigt werden. Diese Aufnahmen dürfen bei Ausstellungen, Broschüren und Medienberichten Verwendung finden und veröffentlicht werden. Bitte geben Sie alle Erkrankungen an, die bei der Betreuung Ihres Kindes berücksichtigt werden müssen (z.b. Allergien, Anfallsleiden, Diabetes, usw.): Mein / unser Kind ist haftpflichtversichert. Mein / unser Kind ist krankenversichert bei: JM von 2

2 Dokument: III.6.62/01 FB-OGS Vertrag Bottrop Das Essensgeld wird zwischen den Personensorgeberechtigten und der AWO abgerechnet. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung erforderlich. Die unten aufgeführten Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertrag ist nur gültig in Verbindung mit einem rechtsgültigen Vertrag zur Betreuung von Kindern in der OGS mit der Stadt Bottrop. Falls als gesetzlicher Vertreter des Kindes lediglich eine Person unterzeichnet, versichert diese auch in Vollmacht des Weiteren gesetzlichen Vertreters zu handeln oder das Recht zur Personensorge allein zu haben. Datum Unterschrift Personensorgeberechtigte(-r) Datum Unterschrift im Auftrag des Trägers Vertragsbedingungen 1. Formale Grundlagen Der Betreuungsvertrag ist nur gültig in Verbindung mit dem rechtsgültigen Teilnahmevertrag an der OGS mit der Stadt Bottrop. Die Grundlagen des städtischen Vertrages gelten entsprechend für diesen Vertrag. 2. Mittagessen Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtend für alle Kinder, die die OGS besuchen. Die AWO zieht die Essensbeiträge per Lastschrift ein. Die dazu nötige Einzugsermächtigung muss der AWO Unterbezirk Gelsenkirchen/ Bottrop vor Betreuungsbeginn vorliegen. Bei Zahlungsverzug infolge von Unterdeckung des Kontos oder sonstigen durch den/die Zahlungspflichtige/n verschuldeter Gründe sind der AWO alle hieraus resultierenden Kosten zu erstatten. Der Vertrag mit der Stadt Bottrop sieht ein vorzeitiges Kündigungsrecht seitens der Stadt vor, wenn der monatlich fällige Beitrag nicht fristgerecht geleistet wird und auch nicht innerhalb einer gesetzten Frist gezahlt wird und/oder ein Ausschluss durch die Schule aus pädagogischen Gründen befürwortet wird (Anlage 1 des städtischen Vertrags 2). Bei Zahlungsrückständen ist die erforderliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet und der Träger kann die Kündigung des städtischen Vertrages und damit einen Ausschluss des Kindes aus der OGS erwirken. 3. Teilnahme bzw. Abwesenheit des Kindes Laut Erlass des Schulministeriums des Landes NRW vom ist die regelmäßige Teilnahme der angemeldeten Kinder vorgesehen. Eine Abwesenheit des Kindes durch Krankheit oder aus anderen Gründen ist von den Personensorgeberechtigten der Betreuungskraft mitzuteilen. Nach Ende der täglichen Betreuungszeit sind die Kinder nicht mehr der Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte unterstellt. Eine Teilnahme an den Ferienprogrammen ist nur nach vorheriger Anmeldung innerhalb der durch den Träger/die OGS genannten Anmeldefrist möglich. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. 4. Laufzeit des Vertrages Die Laufzeit des Vertrages mit dem Träger richtet sich nach der Gültigkeit des Vertrages mit der Stadt Bottrop. 5. Mitteilungspflicht der / des Personensorgeberechtigen Alle Änderungen der Daten in diesem Vertrag, wie z. B. Telefonnummer, Anschrift, Abholberechtigungen, usw., müssen dem Betreuungspersonal schriftlich mitgeteilt werden. 6. Änderungen des Vertrages Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. JM von 2

3 Dokument: III.6.26/03 FB - OGS Vertrag Gelsenkirchen AWO Vertrag zur Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS) Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop als Träger der OGS und Mutter sowie Vater als Personensorgeberechtigte(r) schließen einen Vertrag zur Betreuung für das nachstehende Kind ab: Klasse Straße PLZ/Ort Geburtsdatum Die Betreuung findet in der Regel in den Räumen der Schule statt. Die Betreuung in den Ferien ist nicht an den Standort der Schule gebunden. Ausflüge gehören zum pädagogischen Angebot der OGS. Sollte Ihr Kind nicht an Ausflügen teilnehmen dürfen, sind Sie als Erziehungsberechtigte für die Betreuung Ihres Kindes während des Ausflugs selbst verantwortlich. Im Rahmen der OGS werden von Mitarbeitern der AWO Beobachtungsbögen ausgefüllt, die die außerunterrichtliche Entwicklung der Kinder dokumentieren. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass über mein/unser Kind ein Beobachtungsbogen geführt wird. Von meinem / unserem Kind dürfen im Rahmen der Betreuung Foto-, Film- und Videoaufnahmen gefertigt werden. Diese Aufnahmen dürfen bei Ausstellungen, Broschüren und Medienberichten Verwendung finden und veröffentlicht werden. Bitte geben Sie alle Erkrankungen an, die bei der Betreuung Ihres Kindes berücksichtigt werden müssen (z.b. Allergien, Anfallsleiden, Diabetes, usw.): JM von 2

4 Dokument: III.6.26/03 FB - OGS Vertrag Gelsenkirchen Mein / unser Kind ist haftpflichtversichert. Mein / unser Kind ist krankenversichert bei: Der monatliche Essensgeldbeitrag pro Kind beträgt für Vollzahler 52,00. Der ermäßigte Beitrag beträgt 19,00. (siehe Vertragsbedingungen / Punkt 2.) Die unten aufgeführten Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertrag ist nur gültig in Verbindung mit einem rechtsgültigen Vertrag zur Betreuung von Kindern in der OGS mit der Stadt Gelsenkirchen. Falls als gesetzlicher Vertreter des Kindes lediglich eine Person unterzeichnet, versichert diese auch in Vollmacht des Weiteren gesetzlichen Vertreters zu handeln oder das Recht zur Personensorge allein zu haben. Datum Unterschrift Personensorgeberechtigte(-r) Datum Unterschrift im Auftrag des Trägers Vertragsbedingungen 1. Formale Grundlagen Der Betreuungsvertrag ist nur gültig in Verbindung mit dem rechtsgültigen Teilnahmevertrag an der OGS mit der Stadt Gelsenkirchen. Die Grundlagen des städtischen Vertrages gelten entsprechend für diesen Vertrag. 2. Mittagessen Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtend für alle Kinder, die die OGS besuchen. Bei der Berechnung des Essensgeldbeitrages werden die durch Betriebsferien und Feiertage betreuungsfreien Tage des jeweiligen Schuljahres berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Jahresbeitrag wird in 12 monatlichen Raten fällig und im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Ausfall einzelner Verpflegungsleistungen wurde bereits bei der Beitragsgestaltung berücksichtigt. Der ermäßigte Essensgeldbeitrag (Zuschuss zum Mittagessen - ZUMI) kann nur bei einer dem Träger vorliegenden Bewilligung der Stadt Gelsenkirchen berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung für nicht eingenommene Mahlzeiten erfolgt nicht. Der Vertrag mit der Stadt Gelsenkirchen sieht ein vorzeitiges Kündigungsrecht seitens der Stadt vor wenn die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten von diesen nicht mehr möglich gemacht wird (Anlage 1 des städtischen Vertrags/Punkt 8). Bei Zahlungsrückständen ist die erforderliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet und der Träger kann die Kündigung des städtischen Vertrages und damit einen Ausschluss des Kindes aus der OGS erwirken. 3. Teilnahme bzw. Abwesenheit des Kindes Laut Erlass des Schulministeriums des Landes NRW vom ist die regelmäßige Teilnahme der angemeldeten Kinder vorgesehen. Eine Abwesenheit des Kindes durch Krankheit oder aus anderen Gründen ist von den Personensorgeberechtigten der Betreuungskraft schriftlich mitzuteilen. Nach Ende der täglichen Betreuungszeit sind die Kinder nicht mehr der Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte unterstellt. Eine Teilnahme an den Ferienprogrammen ist nur nach vorheriger Anmeldung innerhalb der durch den Träger/ die OGS genannten Anmeldefrist möglich. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. 4. Laufzeit des Vertrages Die Laufzeit des Vertrages mit dem Träger richtet sich nach der Gültigkeit des Vertrages mit der Stadt Gelsenkirchen. 5. Mitteilungspflicht der / des Personensorgeberechtigen Alle Änderungen der Daten in diesem Vertrag, wie z. B. Telefonnummer, Anschrift, Abholberechtigungen, usw., müssen dem Betreuungspersonal schriftlich mitgeteilt werden. 6. Änderungen des Vertrages Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. JM von 2

5 Dokument: III.6.8 Medikamentenmanagement Ziel und/oder Zweck Ziel dieser Prozessanweisung ist, die Vergabe und Aufbewahrung von medizinisch notwendigen Medikamenten zu regeln. Kennzahl Es werden keine Medikamente durch das Personal verabreicht oder verwahrt. Geltungsbereich Offene Ganztagsschulen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop Zuständigkeit oder Verantwortlichkeit Abteilungsleitung, verantwortliche pädagogische Fachkraft, Mitarbeiter Durchführung Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter verabreichen Medikamente. Ferner nimmt keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter Medikamente zur Aufbewahrung in Gewahrsam. Es ist davon auszugehen, dass akut kranke Kinder nicht an den Angeboten des offenen Ganztags teilnehmen. Im Rahmen von Inklusion und einer wachsenden Zahl von allergisch oder chronisch kranken Kindern, kann es dazu kommen, dass die Einnahme von Medikamenten notwendig ist. Ob dies der Fall ist und wie, falls ja, die Vergabe geregelt ist, ist für jedes Kind im Zusatz zum Betreuungsvertrag zur Medikamentengabe in Offenen Ganztagsschulen des AWO Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop von den Personensorgeberechtigten (in der Regel sind das die Eltern) mitzuteilen. Bei Erkrankungen, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann, (beispielsweise Epilepsie, Asthma, allergischer Schock) die im Rahmen der ersten Hilfe eine Vergabe von Medikamenten fordert, ist die Vorgehensweise detailliert in Absprache zwischen Eltern und Offener Ganztagsschule schriftlich festzulegen. Überdies muss die Notwendigkeit der Einnahme des Medikaments ärztlich verordnet sein und folgende (Wichtig: leserlich!) Angaben besitzen: - des Kindes - Art der Erkrankung - Art und des verschriebenen Medikaments - Medikation/ Dosierung des Medikaments - Einnahmezeitraum von bis - Wichtige Hinweise zur Einnahme des Medikaments - Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes Weiterhin muss das Dokument Notfallmedikation vgl. mitgeltendes Dokument III.6.8/02 FB-OGS ausgefüllt und unterschrieben sein. JM von 2

6 Dokument: III.6.8 Medikamentenmanagement In jeder Notfallsituation ist immer ein Notarzt zu rufen. Mitgeltende Dokumente Medikamenteneinnahme durch das Kind Notfallmedikation Zusatz zum Betreuungsvertrag III.6.8/01 FB-OGS III.6.8/02 FB-OGS III.6.8/03 FB-OGS JM von 2

7 Dokument: III.6.8/03 FB - OGS Zusatz zum Betreuungsvertrag Zusatz zum Betreuungsvertrag zur Medikamentengabe in Offenen Ganztagsschulen des AWO Unterbezirkes Gelsenkirchen/Bottrop Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass akut kranke Kinder nicht an den Angeboten des Offenen Ganztages teilnehmen. Sollte Ihr Kind wegen einer (allergischen oder chronischen) Erkrankung auf eine Medikamenteneinnahme, während des Besuches der Offenen Ganztagschule angewiesen sein, bitten wir folgendes zu beachten: Die Verantwortung der Medikamenteneinnahme und der reibungslose Ablauf obliegt allein ihnen als Personensorgeberechtigten. Kein Mitarbeiter des offenen Ganztages verabreicht Medikamente oder nimmt Medikamente zur Aufbewahrung in Gewahrsam. Dies gehört nicht zu den allgemeinen Pflichten und dem Förderbedarf der Beschäftigten der Offenen Ganztagsschule. Bitte kreuzen sie an, wie sie die Medikamenteneinnahme während des Offenen Ganztages organisieren: Die Eltern/Personensorgeberechtigten kommen in die Offene Ganztagsschule, um das Medikament zu verabreichen. Die Eltern/Personensorgeberechtigten benennen eine dritte Person, welche in die Offene Ganztagsschule kommt, um das Medikament zu verabreichen. der Person: (diese ist verpflichtet sich bei den Mitarbeitern des offenen Ganztages durch Personalausweis auszuweisen!) Die Eltern/Personensorgeberechtigten beauftragen einen Pflegedienst, welcher in die Offene Ganztagsschule kommt, um das Medikament zu verabreichen. des Pflegedienstes: Das Kind ist verantwortungsvoll in der Lage, das Medikament eigenständig einzunehmen. Bitte beachten sie die weiteren Hinweise im Dokument Medikamenteneinnahme durch das Kind (III.6.8/01 FB-OGS). Die Einnahme organisieren wir wie folgt: Unser Kind nimmt keine Medikamente, während des Besuches der Offenen Ganztagsschule ein. Unser Kind benötigt eine Notfallmedikation. Bitte beachten sie die weiteren Hinweise im Dokument Notfallmedikation (III.6.8 /02 FB-OGS) und übergeben Sie uns eine leserliche ärztliche Verordnung, aus der sich folgendes ergibt: - des Kindes - Art der Erkrankung - Art und des verschriebenen Medikaments - Medikation/ Dosierung des Medikaments - Einnahmezeitraum von bis - Wichtige Hinweise zur Einnahme des Medikaments - Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes Wir verpflichten uns, jede Veränderung unverzüglich mitzuteilen. des Kindes Datum, Unterschrift Eltern/Personensorgeberechtigte JM von 1

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