Erfolgreich an die Börse
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- Gretel Gärtner
- vor 8 Jahren
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Transkript
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2 Inhalt 1. Börsengang warum? 6 2. Börsenreife Voraussetzungen und Anforderungen Formale Börsenreife Wirtschaftliche und innere Börsenreife Management Ausreichendes Grundkapital vor dem Börsengang Emissionskonzept Emissionsstrategie und Zeitplanung Kapitalmarktpositionierung und Equity Story Finanzkommunikation zum Börsengang Emissionsstruktur Aktienart Einflusssicherung der Alteigentümer Börsenplatz und Börsensegment Bankenauswahl und Emissionsvertrag Auswahl der konsortialführenden Bank Emissionsvertrag Konsortium Übernahmevertrag Due Diligence Prospekt und Zulassung Prospekt Zulassung Emissionspreisfindung Kosten des Börsengangs Professionelles IPO-Management ein Erfolgsfaktor beim Börsengang 58
3 Ein Börsengang ohne IPO-Berater ist wie ein Elfmeter ohne Torwart! Unternehmertum bedeutet, Entscheidungen zu treffen, die das Unternehmen auf sich ändernde Umweltbedingungen frühzeitig und systematisch vorbereiten. Die viel diskutierte Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe sollte für Unternehmer Anregung genug sein, intensiv darüber nachzudenken, wie sie ihre Eigenkapitalausstattung und ihre Fähigkeit Eigenkapital zu beschaffen verbessern können. Als Königsweg der Eigenkapitalbeschaffung sticht der Börsengang hervor, weil er dem Unternehmen im Unterschied zu anderen Finanzierungsquellen erheblich mehr an Eigenkapital zuführen kann. In vielen mittelständischen Unternehmen wird der Börsengang als Handlungsalternative der Eigenkapitalbeschaffung erst gar nicht in Betracht gezogen, weil es an Kenntnissen darüber fehlt. Und selbst bei Unternehmen, die einen Börsengang prüfen oder sich dafür entschieden haben, sind die Informationsdefizite über den Ablauf und die zentralen Entscheidungsparameter verhältnismäßig groß. Deshalb hat sich die vorliegende Broschüre zum Ziel gesetzt, mittelständische Unternehmer über diesen wichtigen, für sie i.d.r. einmaligen Schritt fundiert und objektiv zu informieren. Die Broschüre bündelt die Erfahrung von mehr als 90 begleiteten Börsengängen. Deshalb kann dem Leser ein Erfahrungsschatz weitergeben werden, der sich manchmal in kleinen sonst eher unbemerkten Details widerspiegelt, die jedoch für den Erfolg des Börsengangs und für die Kursentwicklung der Aktie nach der Notierungsaufnahme von entscheidender Bedeutung sind. 5
4 2. Börsenreife Voraussetzungen und Anforderungen Ein Börsengang bedeutet für das Unternehmen den Wettbewerb mit anderen börsennotierten Unternehmen oder anderen Anlageformen um das zur Verfügung stehende Kapital der Anleger. Deshalb ist die Börsenreife Grundvoraussetzung dafür, in diesem Wettbewerb erfolgreich zu sein. In der Emissionspraxis besteht die Schwierigkeit, dass es mit Ausnahme weniger gesetzlicher Vorgaben und den Regelungen in den Börsenordnungen der einzelnen Börsen (satzungsrechtliche Regelungen) keinen allgemein anerkannten, abschließend definierten Kriterienkatalog gibt, anhand dessen die Erfüllung der Börsenreife eindeutig und nachprüfbar beurteilt werden kann. Vielmehr werden die Kriterien insbesondere vom Börsenumfeld sowie von den Präferenzen der Anleger, der Financial Community und den Emissionsbanken bestimmt. Deshalb ist die Beurteilung der Börsenreife eines Unternehmens schwierig und unterliegt im Zeitablauf Änderungen. Ein vorausschauendes professionelles Management wird die Börsenreife seines Unternehmens frühzeitig und systematisch auf den Prüfstand stellen. Bei einer unzureichenden Börsenreife ist die Gefahr groß, dass das Emissionsstanding des Unternehmens schweren Schaden nimmt, wenn diese im Rahmen der Due Diligence festgestellt werden. Dies hat i.d.r. zur Folge, dass der in überschaubarer Zeit vorgesehene, manchmal bereits angekündigte Börsengang verschoben werden muss. 2.1 Formale Börsenreife Unter formalen Gesichtspunkten muss das Unternehmen in einer börsenfähigen Rechtsform geführt werden. Möglich sind die Aktiengesellschaft (AG), die KGaA, die GmbH & Co. KGaA und die europäische Aktiengesellschaft (SE). Die Aktiengesellschaft ist die vorherrschende Rechtsform börsennotierter Unternehmen. Die KGaA und die GmbH & Co. KGaA gibt es lediglich in Deutschland, weshalb sie internationalen Anlegern kaum vertraut und damit für diese erläuterungsbedürftig sind. Die europäische AG (SE) wird vornehmlich von großen, bereits börsennotierten Gesellschaften (Allianz, BASF) angenommen. Von mittelständischen Unternehmen wird diese Rechtsform aufgrund der fehlenden Rechtspraxis und ihrer Komplexität noch nicht genutzt. 8
5 Weiterhin umfasst die formale Börsenreife die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten der Börsensegmente. Hierbei handelt es sich um objektiv nachprüfbare Kriterien, deren vollständige und uneingeschränkte Erfüllung für einen Börsengang zwingend ist. Nachfolgend sind die rechtlichen Mindestanforderungen für den EU-regulierten Markt dargestellt (General und Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse). Abbildung 2: Zulassungsvoraussetzungen am EU-regulierten Markt Prime Standard General Standard Zulassungsvoraussetzungen Emittent muss mindestens drei Jahre als Unternehmen bestehen Voraussichtlicher Kurswert 1,25 Mio Mindeststreubesitz 25 % Zulassung aller Aktien Wertpapierprospekt (von der BaFin gebilligt) Rechnungslegung nach IFRS Zulassungsantrag zum Prime Standard erfolgt durch Emittenten Automatische Aufnahme mit Zulassung der Wertpapiere zum General Standard Quelle: Börsenzulassungsverordnung, Deutsche Börse AG, Stand: April 2010 Deutlich wird, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen keine große Hürde für den Börsengang sind. Deutlich anspruchsvollere Folgepflichten sind zu erfüllen, wenn das Unternehmen am Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt werden soll, da die dort notierenden Unternehmen insbesondere von internationalen Anlegern wahrgenommen werden sollen. Außerdem ist die Zulassung zum Prime Standard Voraussetzung für die Aufnahme in einen Index (z. B. DAX, TecDAX). 9
6 Abbildung 3: Folgepflichten am EU-regulierten Markt Prime Standard General Standard Regelpublizität Meldepflichten Ad-hoc- Publizität und Insiderrecht Quartalsfinanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach Stichtag in englisch/deutsch (Review/Testat freiwillig) Halbjahresfinanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach Stichtag in englisch/deutsch mit Bilanzeid (Review/ Testat freiwillig) Testierter (Konzern-) Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Stichtag in englisch/deutsch mit Bilanzeid Jahresfinanzbericht innerhalb von vier Monaten nach Stichtag in englisch/deutsch ( 37v WpHG) Unternehmenskalender auf der Homepage Analystenkonferenz (mindestens einmal jährlich) Wie im General Standard Ad-hoc-Publizität in englisch/deutsch ( 15 WpHG) Wie im General Standard Zwischenmitteilung für das erste und dritte Quartal über die allgemeine Finanzlage und wesentliche Ereignisse innerhalb von sechs Wochen nach Stichtag (Review/Testat freiwillig) ( 37x WpHG) Halbjahresfinanzbericht innerhalb von zwei Monaten nach Stichtag mit Bilanzeid (Review/Testat freiwillig) Testierter (Konzern-) Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Stichtag mit Bilanzeid Jahresfinanzbericht innerhalb von vier Monaten nach Stichtag ( 37v WpHG) Über-/Unterschreiten von Beteiligungsschwellen ( 26 WpHG) Directors Dealings ( 15a WpHG) Kontrollwechsel ( 29 WpÜG) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ( 161 AktG) Insiderhandelverbot ( 14 WpHG) Insiderverzeichnis ( 15b WpHG) Ad-hoc-Publizität in Deutsch Quelle: Deutsche Börse AG, Stand: April 2010 Als Einstiegsplattform und Qualitätssegment im Freiverkehr speziell für kleinere mittelständische Unternehmen hat die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) den Entry Standard und die Münchner Börse den M:access geschaffen. Ziel dieser Segmente ist es, den Unternehmen einen erleichterten und kostengünstigeren Börsenzugang zu verschaffen. In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass die Bilanzierung weiterhin nach HGB erfolgen kann und die aufwendige Umstellung des Rechnungswesens und der testierten Abschlüsse der letzten drei Jahre auf IFRS nicht zwingend ist. Gleichzeitig gelten in diesen Segmenten über den Freiverkehr hinausgehende Zulassungs- und Folgepflichten, um die hier gelisteten Unternehmen hervorzuheben. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Qualitätssegmenten im Freiverkehr besteht darin, dass am M:access ein Grundkapital von mindestens einer Mio. Euro gefordert wird und immer ein Prospekt zu veröffentlichen ist. 10
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