AGB `s Fuba - Akademie Jentzsch & Kienitz GbR

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1 AGB `s Fuba - Akademie Jentzsch & Kienitz GbR Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Vertrages Mit der Absendung/Abgabe der Anmeldung und folgender Bestätigung des Anbieters per Mail, kommt ein Vertrag mit dem Anbieter ( Fuba - Akademie Jentzsch & Kienitz GbR ; ;Bergerstraße Leipzig ) zu Stande. Die Anmeldung kann über das Online Formular oder schriftlich durch Rücksendung des Anmeldeformular per Post, Fax oder Abgabe vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit-aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Abgabe/Absendung zustande. Sie erhalten direkt nach dem Eingang eine elektronische Bestätigung. 2. Leistungen Die Leistungen der Fuba Akademie sind ausschließlich im sportlichen Bereich. Die Fuba Akademie verpflichtet sich alle Trainingseinheiten zu planen und ordnungsgemäß durchzuführen. 3. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Anmeldeschluss für den Lehrgang der 1. Lehrgangstag. 4. Bezahlung Erfolgt am ersten Lehrgangstag/ Trainingstag in Bar.(Restbetrag) 5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn des Lehrgangs den Vertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Lehrgangs ungeachtet einer Abmahnung der Akademie nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Akademie, so behält er den Anspruch auf Rechnungs-Betrag.

2 b) Bis 1 Woche vor einem Lehrgang Wird ein Lehrgang mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern abgesagt, wird dem Kunden umgehend ein Ersatzlehrgang angeboten, die in einer zumutbaren Entfernung von maximal 40km liegen darf. Sollte ein weiterer Lehrgang im gleichen Zeitraum (+/- 1 Tag), innerhalb einer Entfernung von 10 Kilometern zum ursprünglichen Auftragungsort stattfinden, so muss der Vertragspartner einer Umbuchung auf das Zweitlehrgang zustimmen. c) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Lehrgangsregeln (z.b. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. 6. Haftung des Anbieters Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Lehrgangseinheiten 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Beschreibung 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen 7. Pflichten des Lehrgangsteilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer krankenund haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er der Fuba Akademie die Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern der Fußballschule versorgt wird. 8. Versicherungen Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für Teilnehmer die nicht am Lehrgang direkt teilnehmen sondern nur beim Abschlussturnier. Die Teilnahme am gesamten Lehrgang erfolgt auf eigene Gefahr ohne besonderen Versicherungsschutz durch die Akademie. Der Abschluss weiterer Versicherungen

3 liegt im Ermessen des Teilnehmers. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer des Lehrgangs verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abzusichern. Das teilnehmende Kind/Jugendliche ist gesund und sportlich voll belastbar. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn des Lehrgangs dem Camp-oder Lehrgangsleiter mitzuteilen. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Akademie keine Haftung. Wenn ein Teilnehmer allein vom dem Lehrgang nachhause geht oder durch andere Personen abgeholt wird, ist das nur durch eine Schriftliche Bestätigung der Eltern gestattet. 9. Medizinische Versorgung Wird ein Teilnehmer während des Lehrgangs krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Eltern der Akademie alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fuba Akademie durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während des Lehrgangs sind unverzüglich anzuzeigen. 10. Widerruf laut Fernabsatzvertrag oder Rücktritt laut folgender Vereinbarung durch den Vertragspartner Der Vertragspartner kann jederzeit bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Ausrichter vom Vertrag zurücktreten. Der gesetzliche Widerruf oder der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären. Der Widerrufsfrist beginnt mit der Anmeldebestätigung durch den Anbieter, siehe Punkt 1. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Ausrichter eine Pauschale als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese beträgt pro angemeldeten Teilnehmer: a) 30 % der Lehrgangsgebühr bei Rücktritt bis acht Wochen vor Lehrgangsbeginn b) 50 % der Lehrgangsgebühr bei Rücktritt bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn c) 60 % der Lehrgangsgebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn d) 80 % der Teilnahmegebühr innerhalb der letzten 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lehrgang teilnehmen können, so sind diese Gründe schriftlich (ärztliches Attest) zu belegen. Die Lehrgangsgebühr wird dann nicht erhoben. Sollte der Teilnehmer nicht zum Lehrgangsbeginn erscheinen oder dem Lehrgang ganz fern bleiben ohne schriftliche Erklärung so behält sich Veranstalter vor, eine Schadenersatzpauschale von 80% des Gesamtgebühr zu erheben.

4 Für die Höhe der Pauschale ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Fuba Akademie maßgeblich. Mit dem Rücktritt sind alle Ansprüche an die Fuba Akademie erloschen. Sollte sich der Teilnehmer nach Beginn / während des Camps verletzen oder krank werden, kann die Lehrgangsgebühr nach Vorlage eines ärztlichen Attests anteilig für einen Lehrgang seiner Wahl gutgeschrieben werden. 11. Foto- und Filmrechte Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. 12. Newsletter und Werbung Der Anbieter behält sich vor, den Teilnehmern nach der Anmeldung, Angebote für andere seiner Lehrgänge zu machen. Dies erfolgt über die Kontaktdaten, hauptsächlich -Adressen der angemeldeten Teilnehmer. Sollte der Fall eintreten das Werbung unerwünscht sei, genügt dem Veranstalter eine kurze Benachrichtigung per , Telefon oder über das Kontakt-Formular auf der Homepage. Angebote können nur wahrgenommen werden wenn ein Angebot persönlich erhalten wurde. Eine Weiterleitung durch oder an Dritte ist unzulässig. 13. Gerichtsstand Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 15. Anbieter Fuba - Akademie Jentzsch & Kienitz GbR Bergerstraße Leipzig fuba-akademie@web.de o. fuba1-akademie@web.de

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