Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen
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- Stephan Stieber
- vor 8 Jahren
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1 Mgr. Jana Payne, M.iur.comp. JUDr. Jiří Voda, LL.M. Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen Aktuelle Entwicklung im Insolvenzrecht Prag DTIHK - Arbeitskreis Recht und Steuern
2 Giese & Partner, v.o.s. Die Kanzlei wurde im Jahre 1997 gegründet Das Team besteht aus 25 Anwälten aus, Slowakei, Deutschland, Großbritannien Büros in Prag und Bratislava 2
3 Giese & Partner, v.o.s. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht Immobilienrecht und Baurecht Bank- und Kapitalmarktrecht Energierecht Unternehmenskäufe Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 3
4 Einführung Insolvenzordnung vom Insolvenzordnung (Insolvenzgesetz) Novelle gegen missbräuchliche Anträge Entwurf
5 Entwicklung der Anzahl der Insolvenzanträge Jahr Anzahl der Insolvenzanträge Anzahl der Insolvenzanträge 5
6 Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit Geldverbindlichkeiten Mehrere Gläubiger Pb: Abgetretene Forderungen Mehr als 30 Tage nach Fälligkeit nicht erfüllt Unfähigkeit, die Schulden zu erfüllen Vermutungen 6
7 Eröffnungsgründe Überschuldung Mehrere Gläubiger Summe der Verbindlichkeiten höher als Wert des Vermögens Berücksichtigung aller Verbindlichkeiten Fortbestand des Unternehmens wird berücksichtigt Prognoseentscheidung 7
8 Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages juristische Person / Kaufmann unverzüglich im Verfall bis zum nur für Zahlungsunfähigkeit ab auch bei Überschuldung Bei Verletzung dieser Pflicht auch persönliche Haftung des Managements 8
9 Haftung des Managements Insolvenzverschleppung keine Straftat strenge zivilrechtliche Haftung des Managements Statutarorgan, Liquidator, gesetzliche Vertreter Umfang: Höhe des Verlustes des jeweiligen Gläubigers (anerkannte Höhe minus Befriedigung im Insolvenzverfahren) Gründe für Befreiung von der Haftung Verschleppung ohne Einfluss auf Schaden Höhere Gewalt 9
10 Überblick Insolvenzverfahren (in der Grundform) E3 Reorganisation 15 Tage 3 Monate 3 Monate 120 Tage A E1 GV E2 Frist für Antragstellung zur Reorganisation 10 Tage A = Antragstellung durch Schuldner oder Gläubiger E1 = Entscheidung über Verfall E2 = Entscheidung über die Art und Weise des weiteren Insolvenzverfahrens -120-tägige Frist für die Erstellung des Reorganisationsplanes E3 = Genehmigung des Reorganisationsplanes durch das Gericht und die Gläubiger GV = Gläubigerversammlung Ort und Termin wird von dem Gericht in E1 festgelegt Antrag des Insolvenzgläubigers auf Reorganisation Antrag des Insolvenzschuldners auf Reorganisation = ohne GV Liquidation (Konkurs) 10
11 Missbräuchlicher Insolvenzantrag kein Verfall Missbrauch der Transparenz und Publizität (Veröffentlichung in 2 Arbeitsstunden im Insolvenzreg.) Grundlage des Antrages strittige Forderungen oder nicht bestehende Forderungen 11
12 Missbräuchlicher Insolvenzantrag Gründe: Wettbewerbskampf Erpressung Umgehung des ordentlichen gerichtlichen Erkenntnisverfahrens z.b. wegen Gerichtsgebühren Antragsteller Briefkasten- /Schein-Gesellschaften 12
13 Wirkungen des Insolvenzantrages keine Klage Sicherheiten nur nach dem Insolvenzgesetz Pb: Fremdfinanzierung keine Durchführung der Zwangsvollstreckung eingeschränkte Verfügungsberechtigung 13
14 Standardisierter Verlauf des Verfahrens Antragstellung Kaution Verhandlung A Af.1 Af.2 Af.3 V E Formelle Prüfung des Antrages Vorlage der Auflistungen Entscheidung 14
15 Schutz vor missbräuchlichen Anträgen Schritte im Insolvenzverfahren Schnelle Kommunikation Einstweilige Verfügung Pb: welche Wirkungen können beseitigt werden? Nachweis des Missbrauches Kontoauszüge, Vermögen 15
16 Schutz vor missbräuchlichen Anträgen Schritte außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzanspruch Pb: kurze Frist von 3 M Einstweilige Verfügung Strafrechtliche Schritte 16
17 Novelle des Insolvenzgesetzes Reaktion auf die missbräuchlichen Insolvenzanträge bekannteste Fälle Strabag, Hochtief und OHL ŽS Verschärfung der Befugnisse des Insolvenzgerichtes 17
18 Novelle des Insolvenzgesetzes Elemente: Ordnungsstrafe bis zu CZK ,- Beseitigung der Wirkungen Kaution zur Sicherung des Schadens Ablehnung des missbräuchlichen Antrages Grund z.b. strittige Forderungen Löschung der Eintragung aus dem Insolvenzregister nach 3 M 18
19 Tschechische Republik Giese & Partner, v.o.s. Palác Myslbek Ovocný trh 8 CZ Praha 1 Tel.: Fax: office@giese.cz Slowakische Republik Giese & Partner, v.o.s. - organizačná zložka Lazaretská 12 SK Bratislava Tel.: +421( 2) Fax: +421( 2) office@giese.sk 19
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