Antwort: Die Beiträge zur Pflegeversicherung folgen der Systematik der

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1 Stellungnahme des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Fragen von Plusminus zur Pflegeversicherung vom per vom Uhr: Frage: Kritiker behaupten, dass die Pflegerisiken in der privaten Pflegepflichtversicherung erheblich geringer seien als in der sozialen. Dies führe zu einer Schieflage. So seien die Ausgaben in der sozialen Pflegeversicherung pro Versicherten etwa viermal höher. Was sagen Sie zum Vorwurf der sozialen Schieflage? Antwort: Diese falsche Behauptung beruht auf einem Berechnungsfehler. Sie übersieht, dass 76 Prozent der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegepflichtversicherung Beihilfeberechtigte sind. Bei ihnen werden nur Teilbeträge über die Private Pflegepflichtversicherung abgerechnet, die somit auf 100 Prozent hochgerechnet werden müssen, um die tatsächlichen Kosten pro Pflegefall zu erfassen. Eine methodisch korrekte Analyse erweist, dass die Private Pflegepflichtversicherung höhere Leistungsausgaben je Pflegebedürftigen hat: monatlich 884 je Pflegefall gegenüber 750 in der Sozialen Pflegeversicherung (Stand 2011). Tatsache ist ferner: Die Pflegebedürftigen in der Privaten Pflegepflichtversicherung sind deutlich häufiger in der höchsten Pflegestufe III (2011: 10,7 % ambulant, 23,5 % stationär) als die in der Sozialen Pflegeversicherung (2011: 8,5 % ambulant, 19,5 % stationär). Die Pflege- Risikostruktur ist in der Privaten Pflegepflichtversicherung also deutlich ungünstiger als in der Sozialen Pflegeversicherung, worauf die Private Pflegepflichtversicherung mit ihren kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen allerdings auch gut vorbereitet ist. Frage: Halten sie die unterschiedliche Beitragsbelastung der Versicherten in der sozialen und privaten Pflegeversicherung trotz gleicher Leistungen für gerechtfertigt? Antwort: Die Beiträge zur Pflegeversicherung folgen der Systematik der! 1

2 jeweiligen Krankenversicherung, in der Sozialen Pflegeversicherung also einkommensabhängig und in der Privaten Pflegepflichtversicherung individuell risikogerecht kalkuliert. Die Durchschnittsbeiträge je Versichertem in der Privaten Pflegepflichtversicherung (28,30 ) liegen über den Durchschnittsbeiträgen der Sozialen Pflegeversicherung (26,50, jeweils Stand 2011). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in der Privaten Pflegepflichtversicherung anders als in der Sozialen Pflegeversicherung Alterungsrückstellungen zur generationengerechten Demografievorsorge gebildet werden (siehe unten bei Frage 4). Viele angebliche Beitragsvergleiche sind zudem dadurch verzerrt, dass übersehen wird, dass in der Privaten Pflegepflichtversicherung mehr als die Hälfte aller Versicherten beihilfeberechtigt sind, also nur einen Teilbetrag versichern. Um eine echte Vergleichbarkeit je Versicherten in der Privaten Pflegepflichtversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung zu gewährleisten, müssen die Beiträge der Beihilfeberechtigten somit auf 100 Prozent hochgerechnet werden. Frage: Halten Sie angesichts der Auseinanderentwicklung der Pflegerisiken und Beitragsbelastungen seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 die Einteilung in eine private und eine soziale Pflichtversicherung in der jetzigen Form weiterhin für gerechtfertigt? Antwort: Der Gesetzgeber hat sich 1994 für die Regel entschieden: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Die bessere Alternative wäre schon damals gewesen, alle Versicherten in Deutschland nach dem Kapitaldeckungsprinzip der Privaten Pflegepflichtversicherung generationengerecht und demografiefest abzusichern. Denn für kaum ein Risiko kann man finanziell so gut und langfristig vorsorgen wie für die Pflege, weil sie meist erst im hohen Alter eintritt. Das Pflegerisiko bietet sich für eine langfristige kapitalgedeckte Vorsorge geradezu an. Diese spezifische Stärke der Privaten Pflegeversicherung hilft, das demografische Problem in! 2

3 Deutschland deutlich zu entschärfen. Jeder privat Pflegeversicherte entlastet damit die Beitragszahler der Sozialen Pflegeversicherung, und zwar insbesondere die ohnehin stark belasteten künftigen Generationen der Erwerbstätigen. Auch hat sich der Systemwettbewerb zwischen der Sozialen Pflegeversicherung und der Privaten Pflegepflichtversicherung durchaus belebend und positiv auf die Pflege-Qualität in Deutschland ausgewirkt. Genannt sei hier beispielsweise die Entwicklung des Anspruchs auf eine aufsuchende Pflegeberatung für alle Bürger nach dem erfolgreichen Vorbild der Privaten Pflegeberatung COMPASS. Ebenso die gemeinnützige Stiftung der Privaten Pflegepflichtversicherung Zentrum für Qualität in der Pflege, ein allseits anerkanntes nationales Kompetenzzentrum für Pflegequalität, dessen Ergebnisse auch den gesetzlich Versicherten zugute kommen. Die in Ihrer Frage enthaltene Annahme, es gebe eine Auseinanderentwicklung der Pflegerisiken, ist faktisch falsch. Es gibt zwar Unterschiede in der Altersstruktur, die sich jedoch in den nächsten Jahren weitgehend angleichen. Dies zeigt zum Beispiel die Entwicklung der Zugangsrate von Pflegebedürftigen von 1997 bis 2011: + 39,6 % in der Sozialen Pflegeversicherung, + 64,2 % in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Die Private Pflegeversicherung wird also schon bald - weil sich die Altersstrukturen angleichen - eine ähnliche Leistungsquote haben wie die Soziale Pflegeversicherung. Bei der größten Gruppe der privatversicherten Beihilfeberechtigten hat die Alterung der Privaten Pflegepflichtversicherung die Altersstruktur der Sozialen Pflegeversicherung längst überholt. Das kapitalgedeckte System der Privaten Pflegepflichtversicherung hat bewiesen, dass es die durch diese starke Alterung verursachte Kostenentwicklung problemlos abdecken kann. Frage: Kritiker sagen, dass die Teilung der Pflegeversicherung in eine soziale und private nicht zu rechtfertigen sei, weil die Versicherten in zwei Kollektive mit unterschiedlichen Pflegerisiken aufgeteilt würden, die! 3

4 nur untereinander, aber nicht miteinander solidarisch seien. Dies entspreche aber nicht der Intention einer gesamtgesellschaftlichen Solidarität in der Pflege. Aus welchen Gründen halten Sie die Aufteilung in eine soziale und eine private Pflegepflichtversicherung für gerechtfertigt? Was spricht gegen eine einheitliche Pflegeversicherung? Antwort: Die Private Pflegepflichtversicherung praktiziert nicht nur die Solidarität der Gesunden mit den Pflegebedürftigen, sondern darüber hinaus auch Solidarität mit den nachfolgenden Generationen die es in der Sozialen Pflegeversicherung nicht gibt. Durch ihre zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge hilft die Private Pflegeversicherung, das demografische Problem in Deutschland zu entschärfen, wodurch auch die Beitragszahler der Sozialen Pflegeversicherung entlastet werden. Das Umlagesystem der Sozialen Pflegeversicherung allein wird der Herausforderung durch die Demografie nicht gerecht. In der Umlage finanzieren die Arbeitnehmer die Pflege der Alten. Doch die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2050 auf über 4 Millionen fast verdoppeln. Und gleichzeitig wird die Zahl der Erwerbsfähigen um etwa 17 Millionen Menschen zurückgehen. Wer soll dann die höheren Ausgaben bezahlen? Ein umlagefinanziertes Einheitssystem würde dieses demografische Problem nicht nur nicht lösen, sondern sogar verschärfen. Die von Ihnen zitierte gesamtgesellschaftliche Solidarität wäre ohne die Existenz der kapitalgedeckten Privaten Pflegepflichtversicherung eine Schein-Solidarität auf Kosten der kommenden Generationen. Mehr Kapitaldeckung ist daher der beste Weg, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen und die Finanzierungslücke im Pflegefall zu schließen. Das hat auch die Politik erkannt und die Private Pflegeversicherung damit betraut, die Lücke zu verringern: Mit Einführung einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung im Jahr 2013 erkennt der Gesetzgeber an, dass! 4

5 eine kapitalgedeckte private Versicherung das Versprechen einer verlässlichen Zusatz-Vorsorge am nachhaltigsten einlösen kann. Frage: Die Bundesregierung hat zur Finanzierung der geplanten Pflegereform für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung Beitragserhöhungen von 0,5 Beitragssatzpunkten angekündigt. Die Kosten für die Reform würden so von den Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung allein getragen. Was sagen Sie zu dieser Kritik? Antwort: Die Beitragserhöhungen entsprechen einer Ausweitung der Leistungen für alle Versicherten. Weil die vom Gesetzgeber definierten Leistungen in der Sozialen Pflegeversicherung und in der Privaten Pflegepflichtversicherung identisch sind, wird diese Leistungsausweitung auch zu einem Beitragsanstieg in der Privaten Pflegepflichtversicherung führen. Die Behauptung, allein die gesetzlich Versicherten würden die Kosten der Reform tragen, ist somit falsch. Frage: Was sagen Sie zu der Forderung, dass es angesichts der unterschiedlichen Risikoverteilung einen Finanzausgleich zwischen beiden Systemen geben müsse? Lehnen Sie einen solchen Finanzausgleich ab und, wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort: Das Kapitaldeckungsverfahren der Privaten Pflegepflichtversicherung ist so erfolgreich, dass es mittlerweile Begehrlichkeiten bei einigen Politikern weckt. Anders sind die Forderungen nach einem so genannten Finanzausgleich wohl nicht zu verstehen. Sie sind jedoch unbegründet und unrealistisch. Denn die Alterungsrückstellungen der Privatversicherten sind aus Beitragsteilen aufgebaut worden, die zusätzlich erhoben werden. Es handelt sich also nicht um Überschüsse. Ein so genannter Finanzausgleich wäre somit nichts anderes ein Sonderopfer der Privatversicherten, für das es weder eine sachliche Rechtfertigung noch eine rechtlich tragfähige Begründung gibt. Nach einem Gutachten des Bundesinnenministeriums wäre ein Finanzausgleich zwischen Privater Pflegepflichtversicherung und Sozialer! 5

6 Pflegeversicherung sogar verfassungswidrig. Es wäre klüger, sich Gedanken darüber zu machen, wie mehr Menschen über das erfolgreiche Kapitaldeckungsverfahren abgesichert werden können. Die 2013 eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist dafür ein wichtiger Anfang. Und die große Nachfrage von Versicherten aus allen Altersgruppen zeigt, dass immer mehr Menschen erkennen, wie notwendig zusätzliche Vorsorge für sie ist.! 6

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