Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013"

Transkript

1 Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013

2 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit Pflegeversicherung

3 Gesetzlich oder privat? Träger Solidaritätsprinzip juristische Person des öffentlichen Rechts Äquivalenzprinzip juristische Personen des privaten Rechts Grundlage Gesetz/Satzung Vertrag Leistungsart Sach-, Dienstleistungen, Geldleistungen Geldleistungen (Vorfinanzierung) Familienangehörige beitragsfreie Versicherung eigene Beitragszahlung Leistungsansprüche gleich für alle je nach Tarif nachgehende Leistungsansprüche Versicherung ja ohne Rücksicht auf Alter*), Gesundheitszustand, Versicherungsdauer Wartezeiten nein*) ja nein unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer Beitragshöhe nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (solidarische Finanzierung) nach individuellem Leistungsrisiko (Risikotarif) Gewinn nein ja *) Ausnahmen

4 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur Früherkennung Schutzimpfungen Maßnahmen zur Rehabilitation Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädische Behandlung Zahnersatz Arznei- und Verbandmittel Heil- und Hilfsmittel Krankenhausbehandlung Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Krankengeld

5 Freiwillige Versicherung Personenkreis Krankenversicherung Personen, die aus der Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung ausscheiden Voraussetzung: Mitglied oder Familienangehöriger muss Vorversicherung erfüllen Regelungen für Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich gleich

6 Beiträge freiwillige Mitglieder Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) Mindestbemessungsgrundlage 2013: für Selbstständige: 2.021,25 Euro für Existenzgründer: 1.347,50 Euro Beitrag trägt das Mitglied grundsätzlich allein, Kassenindividuelle Beiträge Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV

7 Beiträge freiwillige Mitglieder ermäßigter Beitragssatz 14,9 % zur Krankenversicherung ohne KG allgemeiner Beitragssatz 15,5 % zur Krankenversicherung mit KG Mindestbemessungsgrundlage 2013 für Selbstständige: für Existenzgründer: 2.021,25 Euro (14,9% = 301,17 Euro) 1.374,50 Euro (14,9% = 200,78 Euro) Beitragsbemessungsgrenze ,50 Euro Beitragssätze Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft 2,05% ohne Elterneigenschaft 2,30%

8 Krankengeld Wahltarif Die Prämie bei hauptberuflich Selbstständigen ist im AOK Krankengeld- Wahltarif immer abhängig vom Eintrittsalter des Mitglieds... der Höhe des Krankengeldanspruchs Kein Risikoausschluss, keine Unterschiede weiblich/männlich, kein Ausschluss von Vorerkrankungen

9 Selbstständige Nebentätigkeit» Eine nebenberufliche Selbstständigkeit hat für eine Versicherung als Arbeitnehmer keine Auswirkungen» Kein Raum für eine hauptberufliche Selbstständigkeit (widerlegbare Vermutung): - Arbeitnehmer mit mehr als 20 Wochenstunden und - monatliches Arbeitsentgelt über 1.347,50 Euro (2013)» Beurteilung durch Einzugsstelle

10 Folgen einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit» Keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (bei Ausübung einer Beschäftigung)» Kein Anspruch auf Beitragszuschuss des Arbeitgebers in diesen Versicherungszweigen» Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder private Absicherung erforderlich

11 Organisation der sozialen Pflegeversicherung Soziale Pflegeversicherung = 5. Säule unseres Sozialversicherungssystems Pflegekassen bei Krankenkassen Getrennte Mittelverwaltung Selbstverwaltungsorgane der Krankenkasse Satzung

12 Die soziale Pflegeversicherung Leistungsumfang: Häusliche Pflegehilfe oder Pflegegeld (Voll-) stationäre Pflege Leistungen bei Demenz Absicherung der Pflegeperson

13 MASCHINELLES MELDEVERFAHREN

Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig

Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung

Mehr

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt

Mehr

Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit

Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen

Mehr

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1 Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen 2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012

Mehr

e) Kostenbeteiligung

e) Kostenbeteiligung e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären

Mehr

Sozialversicherung Überblick

Sozialversicherung Überblick Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei

Mehr

Unternehmenspräsentation

Unternehmenspräsentation Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Mehr

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Seite Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17

Seite Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17 Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17 Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) -Auszug - Solidarität und Eigenverantwortung 1 37 Leistungen 2 38 Leistungen

Mehr

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2014

Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2014 Gesetzliche Krankenversicherung Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand Jahresdurchschnitt 2014 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1/13) Stand: 19. März 2015 Mä = Männer; Fr = Frauen; Zu =

Mehr

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung

Mehr

KVdR und PflegeV. Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner. Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen

KVdR und PflegeV. Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner. Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen KVdR und PflegeV Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen Silke Basel Klaus Schumacher Katrin Zepke Schutzgebühr 6,50 EUR Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn Bekanntmachung Gemäß 1 Satz 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die

Mehr

Vorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser

Vorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser Vorwort Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner: Den dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen kommt innerhalb der sozialen Sicherung erhebliche Bedeutung zu. Sie regeln u. a., unter welchen

Mehr

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig

Mehr

Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von

Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist

Mehr

Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!

Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen! Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen! Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl. 1.000,00

Mehr

GKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen

GKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen GKV oder, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen 1. Beiträge und srecht (allgemein) Aspekt GKV Grundlage der - Freiwillige (entsprechend der gesetzlichen Regelungen bzw. Satzung der jeweiligen Krankenkasse.

Mehr

Niederlassung Coesfeld

Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc

Mehr

Soziale Sicherung für Existenzgründer

Soziale Sicherung für Existenzgründer Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche

Mehr

Rechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich

Rechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich Service im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Bezugsgröße 2) l KV/PV 34.860,00 2.905,00 96,83 34.860,00 2.905,00 96,83 l RV/ALV 34.860,00 2.905,00 96,83 30.240,00 2.520,00 84,00 Beitragsbemessungsgrenzen

Mehr

Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld

Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung Die Sozialversicherung von Horst Marburger Oberverwaltungsrat (AT) a. D. 16., vollständig überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalt Abkürzungen

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld

Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Seite 1 von 5 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.382 davon: Städte 303 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.590 Einwohner (eigene Hochrechnung)

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2011 2010 66.000 5.500 4 66.000 5.500 45.000 57.600 4.800 3.712,50 55.800 4.650 3.750 KV-Pflichtgrenze

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013 SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung

Mehr

Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13

Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13 Inhalt Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13 A. Grundlagen...15 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven...15 II. Grundprinzipien der GKV

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung

Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung 1 Betriebs-/Beitrags-Konto-Nr. HEK Hanseatische Krankenkasse Beitragszentrum - Firmenkunden 22034 Hamburg Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o

Mehr

Existenzgründung. Sozialversicherung. www.aok-business.de

Existenzgründung. Sozialversicherung. www.aok-business.de Existenzgründung Sozialversicherung www.aok-business.de UNSERE THEMEN» Allgemeines zur Sozialversicherung» Roter Faden» Kurz notiert» Unterlagen zur Beitragsberechnung» Beiträge / Berechnung» AOK Service»

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft

Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft Soziale Sicherung Solo-r Soziale Absicherung von (Solo-) n Die Säulen der sozialen Sicherung Wie können / müssen sich absichern? Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Altersversorgung

Mehr

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt aktualisiert: September 2015 Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0

Mehr

alle bundesunmittelbaren Krankenkassen, deren Verbände den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden der Länder

alle bundesunmittelbaren Krankenkassen, deren Verbände den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden der Länder Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 An 53113 Bonn alle bundesunmittelbaren Krankenkassen, TEL +49 (0) 228 619-1743 deren Verbände FAX +49 (0)

Mehr

Potenzial für den KV Verkauf

Potenzial für den KV Verkauf Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche

Mehr

Online-Test 2015 Sozialgesetzbücher - Nur für registrierte Teilnehmer -

Online-Test 2015 Sozialgesetzbücher - Nur für registrierte Teilnehmer - Online-Test 2015 Sozialgesetzbücher - Nur für registrierte Teilnehmer - SGB 01. In welchem Jahr wurde in Deutschland das erste Gesetz zur Sozialversicherung verabschiedet? a) 1883 b) 1919 c) 1927 d) 1949

Mehr

Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd

Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,6 Mio. Versicherte auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit

Mehr

Rechtslage und Ausblick ab 2016

Rechtslage und Ausblick ab 2016 Die Sonderregelung zur Einstufung in der Kindertagespflege in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Rechtslage und Ausblick ab 2016 Expertise von Rechtsanwältin Iris Vierheller Stand 31. März

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

persönliche und betriebliche

persönliche und betriebliche Workshop op persönliche und betriebliche Absicherung Inhalte : Versicherungen für den Unternehmer (Person) Versicherungen für Arbeitnehmer Risikoabsicherung im Unternehmen * * * * * * * * * Altersvorsorge

Mehr

Sozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss

Mehr

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10 Kapitel 1 Einführung in das Sozialversicherungsrecht... 11 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 1.2

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

der einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen

der einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen Ohne Moos nichts los?! Fachvortrag zu den Auswirkungen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen Ausbauziele bei der Tagespflege und Besteuerung der Geldleistungen

Mehr

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht

Mehr

Ingo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund

Ingo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund Ingo Beyersdorf SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund 0231 / 55 74 06-19 ingo.beyersdorf@signal-iduna.net Privatperson Geschäftsperson Sinn und Unsinn

Mehr

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich

Mehr

Die gesetzliche Krankenversicherung. Informationen für den Vertrieb

Die gesetzliche Krankenversicherung. Informationen für den Vertrieb Die gesetzliche Krankenversicherung Informationen für den Vertrieb 1 Allgemeine Informationen Versicherungspflicht und -freiheit In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen Versicherungspflicht

Mehr

Entgelt in der Sozialversicherung

Entgelt in der Sozialversicherung Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 243 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2012 Marburger Entgelt in der Sozialversicherung 1. Auflage Zu den Seiten 12 und 13, 21, 25,

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung An R+V BKK 65215 Wiesbaden Hinweis Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o SGB IV; 98 SGB X); Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können getrennt Erstattungsanträge

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während

Mehr

Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriatesim außereuropäischen Ausland achten sollten

Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriatesim außereuropäischen Ausland achten sollten Individuelle Beratung von Firmen und Expatriates im In- und Ausland Krankenversicherung Alters- und Hinterbliebenenversorgung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Ulmenstr. 98 40476 Düsseldorf

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Betreuung von Tagespflegekindern

Betreuung von Tagespflegekindern Betreuung von Tagespflegekindern Kostenbeiträge und laufende Geldleistungen Dietzenbach 11.03.2010 G. Horcher, Fachdienstleiter Jugend und Soziales Gliederung 1. Rechtliche und politische Ausgangslage

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Warum eine private Kranken-Vollversicherung? Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Während die Zahl der Beitragszahler stetig sinkt, steigt die

Mehr

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung Bitte zurück an: BKK Stadt Augsburg Willy-Brandt-Platz 1 86153 Augsburg Wichtiger Hinweis: Die freiwillige Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht

Mehr

KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige

KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung

Mehr

GUERDAN HATZEL & PARTNER

GUERDAN HATZEL & PARTNER DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie

BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie Auch für die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter hat die NBB-Zentrale einen Mehrwert geschaffen. Innerhalb von 12 Wochen nach Beginn des Rahmenvertrages

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Das Wichtigste zum Kassenwechsel. Informationen für die Vertriebspartner der TK

Das Wichtigste zum Kassenwechsel. Informationen für die Vertriebspartner der TK Das Wichtigste zum Kassenwechsel Informationen für die Vertriebspartner der TK Inhalt Allgemeine Informationen Versicherungspflicht und -freiheit... 3 Absolute Versicherungsfreiheit... 3 Beitragssatz...

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Sozialversicherung 2014

Sozialversicherung 2014 Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab

Mehr

Satzung der. Pflegekasse bei. der AOK Sachsen-Anhalt. - Die Gesundheitskasse

Satzung der. Pflegekasse bei. der AOK Sachsen-Anhalt. - Die Gesundheitskasse Satzung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse Stand vom 11.09.2013 in der Fassung der 5. Änderung vom 22.03.2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Bezirk 2 Aufgaben ERSTER

Mehr