Anlagen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen. Seite. Checkliste. Zweitschrift Checkliste für Ihre Unterlagen
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- David Friedrich
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1 Studiengang: Sozialmanagement (M. A.) Anlagen Checkliste Zweitschrift Checkliste für Ihre Unterlagen Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Erklärung zum Hörerstatus Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Seite Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschrift der Checkliste heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende Postfach Münster
2 Checkliste Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: Sozialmanagement Kreuzen Sie bitte an. 1. Checkliste (Original mit Unterschrift) 2. Anmeldeformular - Anmeldung zum Wintersemester 2015/2016 (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) 4. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zugangsprüfungszeugnis etc.) (einfache Kopie) 5. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 5) 6. Erklärung zum Hörerstatus (Original mit Unterschrift) (Formular s. Anlage Seite 6) 7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Bestätigung des Fachbereichs, dass Sie für den Studiengang ausgewählt wurden. (einfache Kopie) 8. Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium: Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (einfache Kopie) 9. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern) Seite 1
3 11. Erklärung zum NRW.Bank Darlehen Die Hochschulen sind verpflichtet, die Daten von Studienbewerbern, die in einem früheren Studium ein NRW.Bank-Darlehen bekommen haben, an die NRW.Bank zu übermitteln. Wenn Sie kein NRW.Bank-Darlehen hatten, kreuzen Sie bitte nein an. Falls ja, geben Sie bitte unbedingt Ihre Fördernummer an. Nein, ich habe kein NRW.Bank-Darlehen bezogen. Ja, ich habe ein NRW.Bank-Darlehen bezogen. Fördernummer der NRW-Bank Seite 2
4 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Checkliste Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: Sozialmanagement Kreuzen Sie bitte an. 1. Checkliste (Original mit Unterschrift) 2. Anmeldeformular - Anmeldung zum Wintersemester 2015/2016 (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) 4. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zugangsprüfungszeugnis etc.) (einfache Kopie) 5. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 5) 6. Erklärung zum Hörerstatus (Original mit Unterschrift) (Formular s. Anlage Seite 6) 7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Bestätigung des Fachbereichs, dass Sie für den Studiengang ausgewählt wurden. (einfache Kopie) 8. Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium: Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (einfache Kopie) 9. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern) Seite 3
5 Zweitschrift für Ihre Unterlagen 11. Erklärung zum NRW.Bank Darlehen Die Hochschulen sind verpflichtet, die Daten von Studienbewerbern, die in einem früheren Studium ein NRW.Bank-Darlehen bekommen haben, an die NRW.Bank zu übermitteln. Wenn Sie kein NRW.Bank-Darlehen hatten, kreuzen Sie bitte nein an. Falls ja, geben Sie bitte unbedingt Ihre Fördernummer an. Nein, ich habe kein NRW.Bank-Darlehen bezogen. Ja, ich habe ein NRW.Bank-Darlehen bezogen. Fördernummer der NRW-Bank Seite 4
6 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Studiengang: Sozialmanagement (M. A.) Zu 2. Anmeldeformular Anmeldung zum Wintersemester 2015/2016 Das Formular haben Sie am Ende der Online-Bewerbung ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Einschreibung auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem Bewerbungsstatus- Account. Die Zugangsdaten wurden Ihnen per mitgeteilt. Zu 5. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die Versicherungsbescheinigung und das Formular Meldung an die Krankenkasse oder Bescheinigung für die Krankenkasse. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular Meldung an die Krankenkasse bzw. Bescheinigung für die Krankenkasse wird von der Hochschule an Ihre Krankenkasse zurückgeschickt. Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten: Seite 5
7 Erklärung zum Hörerstatus Studiengang: Sozialmanagement (M. A.) Nachname: Vorname: Bewerbernummer: Das neue Hochschulgesetz NRW sieht eine Einschreibung der Studierenden in weiterbildenden Masterstudiengängen vor. An der FH Münster werden diese ab WS 2015/16 eingeschrieben. Die Studierenden können bei weiterbildenden Masterstudiengängen als Sonderregelung gemäß Hochschulgesetz selbst entscheiden, ob sie Mitglied der Studierendenschaft werden wollen und somit das Semesterticket und das Wahlrecht erhalten oder nicht. Die Höhe des Semesterbeitrags ist abhängig von Ihrem gewählten Hörerstatus. Der Sozialbeitrag für die Aufgaben des Studierendenwerks in Höhe von 85,44 Euro muss von allen gezahlt werden. Als Mitglied der Studierendenschaft kommen 147,35 Euro hinzu, so dass der Gesamtbeitrag bei 232,79 Euro liegt. Ich möchte NICHT Mitglied der Studierendenschaft werden. Das bedeutet, dass ich keinen Anspruch auf ein Semesterticket sowie kein aktives und passives Wahlrecht (Studierendenparlament, Fachschaftsrat, Fachbereichsrat, Senat, Gleichstellungskommission) habe. Als Semesterbeitrag zahle ich lediglich den Sozialbeitrag in Höhe von 85,44 Euro. Ich möchte Mitglied der Studierendenschaft werden. Das bedeutet, dass ich ein Semesterticket bekomme und das aktive und passive Wahlrecht (Studierendenparlament, Fachschaftsrat, Fachbereichsrat, Senat, Gleichstellungskommission) habe. Als Semesterbeitrag zahle ich den vollen Betrag in Höhe von 232,79 Euro. Wichtiger Hinweis! Der Semesterbeitrag muss zusätzlich zu dem vom Fachbereich erhobenen Teilnahmebeitrag in Höhe von 980,- Euro gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag auf ein anderes Konto als der Teilnahmebeitrag überwiesen werden muss. Die Bankverbindung für die Überweisung des Semesterbeitrags entnehmen Sie bitte der Zahlungsaufforderung, die Ihnen nach der Überprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen vom Service Office für Studierende auf elektronischem Wege zugestellt wird. Ort, Datum Unterschrift Seite 6
8 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 1. Einschreibungsordnung Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie hier: 2. Erneute Auswahl nach einem Dienst Studieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an der Fachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin oder den Studienbewerber vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr oder ihm aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet: 3. Rückmeldung Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für das Wintersemester). Der Versand der erfolgt an Ihren FH- -Account. Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.b. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt. Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen -Account an der Fachhochschule Münster. Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene -Adresse regelmäßig in der Regel täglich abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myfh-portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Seite 7
9 Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / (Münster) +49 (0) 2511 / (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8-21 Uhr Samstag 9-16 Uhr (während der Vorlesungszeit) 5. Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen können Sie am besten online mitteilen Ausbildungsförderung Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, Münster. Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster o- der an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 International Office -, Hüfferstraße 27, Münster Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), Münster, In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. Dort unter AStA Büro Semesterticket 8. Wohnungs-/Zimmersuche Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, Münster (Wohnheime); Stadt Münster: Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, Steinfurt, Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden. Seite 8
10 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter: Seite 9
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