Gesetzlicher Mindestlohn
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- Melanie Berg
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1 Gesetzlicher Mindestlohn Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ver.di Erwerbslosenauschuss Mitgliederversammlung 10. Mai 2014 Referentin für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
2 Was Sie erwartet 1. Mindestlöhne eine normative Betrachtung 2. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie: Höhe des Mindestlohns 3. Anpassungsreglement 4. Ausnahmen vom Schutzrecht auf Mindestentlohnung
3 Mindestlöhne eine normative Betrachtung Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 23 Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948
4 Mindestlöhne eine normative Betrachtung Europäische Sozialcharta Teil I, Artikel 4 Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt, das ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert. Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates vom , unterzeichnet von Deutschland am , Inkrafttreten am
5 Mindestlöhne eine normative Betrachtung Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu erlauben. Europäische Union, 1989
6 Angemessenheitsschwelle Europäische Sozialcharta 60% des Durchschnittsnettolohns Niedriglohnschwelle Zwei Drittel des Medianbbruttolohns Armutsschwelle Weniger als 60% (EU) oder 50 % (OECD) des Medianeinkommens der Haushalte
7 1. Mindestlöhne eine normative Betrachtung 2. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie: Höhe des Mindestlohns 3. Anpassungsreglement 4. Ausnahmen vom Schutzrecht auf Mindestentlohnung
8 Berechnungsmodelle für Deutschland Stand 2011 Europäische Sozialcharta 60% des Durchschnittsnettolohns 12,24 bis 12,40 Niedriglohnschwelle 66 % des Medianbruttolohns 9,14 Pfändungsfreigrenzen gesetzlich festgelegt 8,62 bis 8,22 Hartz IV Alleinstehend (Sätze ) 8,91 bis 8,50 Quelle: WSI Tarifarchiv (2011 )
9 Luxemburg Frankreich Niederlande Belgien Irland Deutschland Großbritannien Slowenien Malta Spanien Griechenland Portugal Polen Kroatien Estland Slowakei Ungarn Tschechien Lettland Litauen Rumänien Bulgarien Gesetzlicher Mindestlohn in Euro pro Stunde Stand ,14 1,04 2,31 2,30 2,13 2,02 1,97 1,95 1,93 1,76 4,56 4,15 3,91 3,35 2,92 Duale Ausbildungsverträge und Laufbahnausbildungen (realisiert 6.200) 7,43 8,65 8,50 9,53 9,11 9,10 ab ,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 11,10 Quelle: WSI Tarifarchiv Stand Januar 2014
10 Gesetzlicher Mindestlohn in Kaufkraftstandards 2012 Luxemburg Frankreich Niederlande Belgien Irland Deutschland Großbritannien Malta Slowenien Spanien Polen Griechenland Portugal Kroatien Ungarn Slowakei Litauen Lettland Tschechien Estland Bulgarien Rumänien 4,08 3,95 3,58 3,34 3,31 3,24 2,78 2,75 2,69 2,68 2,34 2,14 2,04 Duale Ausbildungsverträge und Laufbahnausbildungen (realisiert 6.200) 5,36 5,30 7,06 7,13 7,48 9,02 8,71 8,32 8,22 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 Quelle: WSI Tarifarchiv Stand Januar 2014
11 Mindestlohn in Prozent des Medianbruttos in Vollzeit 2012 Duale Ausbildungsverträge und Laufbahnausbildungen (realisiert 6.200) 8,50 bezogen auf 2012 Quelle: Schulten, Thorsten (2014 )
12 Die meisten Aufstocker bleiben mit 8,50 Aufstocker Fallbeispiel: Alleinlebende/r Aufstocker/in mit einer Arbeitszeit von 35 Wochenstunden und einem Bruttostundenlohn von 8,50 Duale Ausbildungsverträge und Laufbahnausbildungen (realisiert 6.200) Arbeitseinkommen Monatsbruttolohn Abzüge (LSt und SV-Beiträge Freibetrag 11b SGB II Anzurechnendes Einkommen 675 Bedarfe nach SGB II Regelbedarf 391 Kosten der Unterkunft 300 Gesamtbedarf 691 Anspruch auf Arbeitslosengeld II 16
13 1. Mindestlöhne eine normative Betrachtung 2. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie: Höhe des Mindestlohns 3. Anpassungsreglement 4. Ausnahmen vom Schutzrecht auf Mindestentlohnung
14 Anpassungsreglement: Mindestlohnkommission Quelle: Schulten, Thorsten (2014 )
15 Anpassungsreglement Keine Indices vorgegeben Rechtsgültigkeit durch Rechtsverordnung der Bundesregierung Gebundenheit der Bundesregierung an den Beschluss der Mindestlohnkommission Anpassung des Mindestlohnniveaus ist der parlamentarischen Entscheidung entzogen Die jeweilige Bundesregierung kann nur durch Nichterlass einer Rechtsverordnung Einfluss nehmen Gefahr: Stop-and-Go bei der Mindestlohnentwicklung mit lediglich kleinen Anpassungsschritten Quelle: Schulten, Thorsten (2014 )
16 Erste Anpassung erst zum 1. Januar 2018 möglich 8,50 Inflation 2% 9,03 Produktivitätssteigerung 0,5% 9,40 Foto: Jörg Brinckheger / pixelio.de
17 1. Mindestlöhne eine normative Betrachtung 2. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie: Höhe des Mindestlohns 3. Anpassungsreglement 4. Ausnahmen vom Schutzrecht auf Mindestentlohnung
18 Ausnahmen vom Mindestlohn Jugendliche unter 18 Jahren Verfassungsrechtlich kritisch wegen Altersdiskriminierung Sachlich kritisch wegen fehlender Evidenz für negative Ausbildungsanreize Gefahr von Verdrängungseffekten Langzeitarbeitslose In der ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsaufnahme Verfassungsrechtlich wahrscheinlich nicht haltbar Sachlich kritisch wegen Subventionierung von Löhnen unterhalb des Niedriglohnniveaus Gefahr von Drehtüreffekten
19 Vielen Dank fürs Zuhören! Referentin für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
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