Die Arbeit der Jugend- und Auszubildenenvertretung (JAV) Seminar für Mitglieder von JAVen gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG
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- Stanislaus Lichtenberg
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1 in Verbindung mit 40 BetrVG In der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung viel bewegen. Sei es u. a. in Fragen der Organisation der JAV-Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Entsendung von Vertretern in die Gesamt-JAV, der Jugend- und Auszubildendenversammlung, der Übernahme von JAV-Mitgliedern in ein festes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung, der Durchführung der Berufsausbildung, der Bestellung von Ausbildern, der Einstellung von Jugendlichen und Auszubildenden, der Lage der Arbeits- und Ausbildungszeit, der Abfassung von Ausbildungsnachweisen im Betrieb, der Durchführung betriebsinternen Unterrichts und, und, und Dabei werden auch aktuelle Fragen der Teilnehmer/innen zur JAV-Arbeit behandelt und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
2 Seminarausschreibung in Verbindung mit 40 BetrVG vom 07. bis 10. April 2015 in Uslar Thema: Freistellung: gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Seminarbeginn: Dienstag, 07. April 2015, 11:00 Uhr Seminarende: Freitag, 10. April 2015, 13:00 Uhr Ort: Kosten(erstattung): Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 37 Abs. 6 i. V. mit 40 BetrVG. Seminargebühr: Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer(in) 700,--. Rechnung: Die Rechnung erhält jede(r) TeilnehmerIn mit der Einladung. Bei Vorlage einer Kostenübernahmerklärung des Unternehmens wird sie direkt an das Unter-nehmen gerichtet. Anmeldeschluss: 10. März 2015 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 300,-- pro TeilnehmerIn sind direkt im Hotel zu zahlen, wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an: Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax: 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und fon: 05151/100656
3 Themenplan Erster Tag Zweiter Tag Dritter Tag Vierter Tag Freitag Einführung in das Seminar, Vorstellung der Teilnehmer/innen, des Zeit- und Themenplans sowie der Arbeitsmethode Vertrauensvolle- und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung, Betriebsrat und Arbeitgeber Normenhierarchie und juristische Begriffsdefinitionen Die allgemeinen Aufgaben der JAV Konkretisierung an Hand betrieblicher Beispiele Übersicht über die Beteiligungsrechte der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte der JAV bei Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte Geschäftsführung der JAV Die Aufgaben des/der JAV-Vorsitzenden Einladung zur JAV-Sitzung und Festlegung der Tagesordnung Sitzungsniederschrift Beschlüsse der JAV; Aussetzen von Betriebsratsbeschlüssen Eigene Sprechstunden der JAV Organisation und Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen Übernahme von JAV-Mitgliedern in ein festes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung, JAV und GJAV Die Entsendung von Vertreter/innen in die GJAV Zuständigkeit der GJAV Zusammenarbeit von JAVen und GJAV Behandlung noch offener Fragen Seminarauswertung
4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Arbeitgebers 2 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift d. Teilnehmer/in 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter
5 Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer vom Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei erfolgen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
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