Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

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1 Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen / Ludwigsburg

2 Agenda Rechte bei der medizinischen Behandlung Rechte als Krankenversicherter Rechte bei Behandlungsfehlern BD LBR - CC BL / Lackner

3 Rechte bei der medizinischen Behandlung Der Behandlungsvertrag Informations- und Aufklärungspflichten bei der Behandlung Einwilligung in die Behandlung Besondere Lebenssituationen Patientenakte und Einsichtsrecht Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) 3

4 Der Behandlungsvertrag Rechtsgrundlage neu: 630a bis 630h BGB Vertragspartner ist der Behandelnde, z.b. Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Krankengymnast, etc. Er ist verpflichtet, die medizinische Behandlung zu erbringen (Leistungserbringer). Aus dem Vertrag ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Patient hat Anspruch auf eine Behandlung, die den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Es besteht jedoch kein Recht auf Behandlungs- oder Heilungserfolg! Der Behandelnde hat die Aufklärungs- und Informationspflicht! Für seine Leistungen ist er berechtigt, eine Vergütung zu verlangen. Abrechnung der Leistung: GKV / PKV (gesetzlich / privat). 4

5 Informations- und Aufklärungspflichten Aufklärung durch den Behandelnden oder befugte Person. Aufklärung und Information muss umfassend und verständlich sein. Aufklärung muss rechtzeitig vor der Behandlung stattfinden. erforderliche Untersuchungen, Diagnose, Therapie, Entwicklung Chancen und Risiken müssen besprochen werden Mitteilung, falls Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden! Aufklärung muss persönlich erfolgen, schriftlich ergänzend möglich Schriftstücke / Einwilligungen müssen in Kopie ausgehändigt werden Bei Zweifel an ärztlichen Befunden oder vorgeschlagenen Therapien: Ärztliche Zweitmeinung! 5

6 Einwilligung in die Behandlung / Besondere Lebenssituationen Recht auf Selbstbestimmung: Die Einwilligung zur Behandlung ist eine alleinige Entscheidung! Ausnahmen: Vertreter (Bevollmächtigter) oder über Patientenverfügung! Bei einer Patientenverfügung wird im Voraus schriftlich festgelegt, ob man in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung zustimmt oder diese untersagt. Liegt keine Patientenverfügung vor, dann kann Betreuer oder Bevollmächtigter darüber entscheiden. 6

7 Patientenakte und Einsichtsrecht Die Behandlung wird in einer Patientenakte dokumentiert. So lassen sich alle Patienten- und behandlungsrelevanten Informationen festhalten. Beispiele: Erhebung der Krankengeschichte und Diagnosen Untersuchungen und deren Ergebnisse / Befunde medikamentöse Therapien und Eingriffe Aufklärungen und Einwilligungen Arztbriefe (Mitteilungen anderer Mediziner) Die Patientenakte wird in Papierform oder elektronisch geführt werden. Der Patient hat das Recht, die Akte einzusehen. Einsichtsverwehrung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.b. bei Suizidgefahr). Die Aufbewahrungsdauer beträgt 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung! 7

8 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Medizinischer Nutzen nicht ausreichend gesichert! Kosten für eine IGeL sind immer selbst zu zahlen Auskunftspflicht des Arztes Bei Unsicherheiten empfiehlt sich der IGeL Monitor 8

9 Rechte als Krankenversicherter Zwei Systeme In Deutschland: GKV und PKV Rund 90 % sind gesetzlich versichert (GKV) Freie Wahl der Krankenkasse Medizinisch notwendige Leistungen werden übernommen Gebot der Wirtschaftlichkeit (ausreichend, zweckmäßig) Sachleistungsprinzip (keine Rechnungen) Anspruch auf Patientenquittung (Übersicht der Kosten) Freie Arztwahl / Freie Krankenhauswahl Terminvergabestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (z.b. Facharzt) Patientenrechtegesetz (Entscheidung innerhalb 3 Wochen) Möglichkeit eines Widerspruchs 9

10 Rechte bei Behandlungsfehlern Die häufigsten Fehler bei der medizinischen Behandlung sind: Aufklärungsfehler (unzureichende Aufklärung) Diagnosefehler (Problem Folgefehler) Therapiefehler Organisationsfehler (z.b. übermäßig lange Wartezeiten) Fehler im Anschluss an die Behandlung (Hinweis auf Kontrolle, etc) Verstöße gegen die Hygienestandards 10

11 Rechte bei Behandlungsfehlern Im Schadensfall Beratung suchen! Arzt haftet für einen Behandlungsfehler, wenn er durch die Missachtung allgemein anerkannter fachlicher Standards einen Gesundheitsschaden verursacht hat! Bei einer Behandlung im Krankenhaus haftet neben dem Arzt in aller Regel auch die Einrichtung! 11

12 Rechte bei Behandlungsfehlern Rat und Unterstützung 1. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, sollte zunächst ein offenes Gespräch mit dem Arzt geführt werden 2. Bleiben danach noch Unklarheiten, kann der Rat von Experten eingeholt werden 3. Wichtiger Ansprechpartner kann hier die Krankenkasse sein: Kostenlose Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern Einholung eines Gutachtens beim Medizinischen Dienst 12

13 Rechte bei Behandlungsfehlern Weitere Möglichkeiten: Verbraucherzentralen / Selbsthilfeorganisationen Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Ärztekammern Erhärtet sich der Verdacht: Rechtlichen Beistand einschalten Möglichkeit der Schlichtung durch Schlichtungsstellen Im Streitfall: Ansprüche zivilrechtlich einklagen 13

14 Rechte bei Behandlungsfehlern Problem Beweisführung! Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten Es reicht nicht aus, dass ein Schaden entstanden ist der Behandlungsfehler muss auch Grund für den Schaden gewesen sein Erfolgreicher Schadenersatz bei: Vorliegen eines Behandlungsfehlers Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Zusammenhang zwischen Fehler und eingetretener Verletzung! 14

15 Abschluss Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15

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