Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten
|
|
- Frieder Morgenstern
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen / Ludwigsburg
2 Agenda Rechte bei der medizinischen Behandlung Rechte als Krankenversicherter Rechte bei Behandlungsfehlern BD LBR - CC BL / Lackner
3 Rechte bei der medizinischen Behandlung Der Behandlungsvertrag Informations- und Aufklärungspflichten bei der Behandlung Einwilligung in die Behandlung Besondere Lebenssituationen Patientenakte und Einsichtsrecht Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) 3
4 Der Behandlungsvertrag Rechtsgrundlage neu: 630a bis 630h BGB Vertragspartner ist der Behandelnde, z.b. Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Krankengymnast, etc. Er ist verpflichtet, die medizinische Behandlung zu erbringen (Leistungserbringer). Aus dem Vertrag ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Patient hat Anspruch auf eine Behandlung, die den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Es besteht jedoch kein Recht auf Behandlungs- oder Heilungserfolg! Der Behandelnde hat die Aufklärungs- und Informationspflicht! Für seine Leistungen ist er berechtigt, eine Vergütung zu verlangen. Abrechnung der Leistung: GKV / PKV (gesetzlich / privat). 4
5 Informations- und Aufklärungspflichten Aufklärung durch den Behandelnden oder befugte Person. Aufklärung und Information muss umfassend und verständlich sein. Aufklärung muss rechtzeitig vor der Behandlung stattfinden. erforderliche Untersuchungen, Diagnose, Therapie, Entwicklung Chancen und Risiken müssen besprochen werden Mitteilung, falls Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden! Aufklärung muss persönlich erfolgen, schriftlich ergänzend möglich Schriftstücke / Einwilligungen müssen in Kopie ausgehändigt werden Bei Zweifel an ärztlichen Befunden oder vorgeschlagenen Therapien: Ärztliche Zweitmeinung! 5
6 Einwilligung in die Behandlung / Besondere Lebenssituationen Recht auf Selbstbestimmung: Die Einwilligung zur Behandlung ist eine alleinige Entscheidung! Ausnahmen: Vertreter (Bevollmächtigter) oder über Patientenverfügung! Bei einer Patientenverfügung wird im Voraus schriftlich festgelegt, ob man in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung zustimmt oder diese untersagt. Liegt keine Patientenverfügung vor, dann kann Betreuer oder Bevollmächtigter darüber entscheiden. 6
7 Patientenakte und Einsichtsrecht Die Behandlung wird in einer Patientenakte dokumentiert. So lassen sich alle Patienten- und behandlungsrelevanten Informationen festhalten. Beispiele: Erhebung der Krankengeschichte und Diagnosen Untersuchungen und deren Ergebnisse / Befunde medikamentöse Therapien und Eingriffe Aufklärungen und Einwilligungen Arztbriefe (Mitteilungen anderer Mediziner) Die Patientenakte wird in Papierform oder elektronisch geführt werden. Der Patient hat das Recht, die Akte einzusehen. Einsichtsverwehrung nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.b. bei Suizidgefahr). Die Aufbewahrungsdauer beträgt 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung! 7
8 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Medizinischer Nutzen nicht ausreichend gesichert! Kosten für eine IGeL sind immer selbst zu zahlen Auskunftspflicht des Arztes Bei Unsicherheiten empfiehlt sich der IGeL Monitor 8
9 Rechte als Krankenversicherter Zwei Systeme In Deutschland: GKV und PKV Rund 90 % sind gesetzlich versichert (GKV) Freie Wahl der Krankenkasse Medizinisch notwendige Leistungen werden übernommen Gebot der Wirtschaftlichkeit (ausreichend, zweckmäßig) Sachleistungsprinzip (keine Rechnungen) Anspruch auf Patientenquittung (Übersicht der Kosten) Freie Arztwahl / Freie Krankenhauswahl Terminvergabestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (z.b. Facharzt) Patientenrechtegesetz (Entscheidung innerhalb 3 Wochen) Möglichkeit eines Widerspruchs 9
10 Rechte bei Behandlungsfehlern Die häufigsten Fehler bei der medizinischen Behandlung sind: Aufklärungsfehler (unzureichende Aufklärung) Diagnosefehler (Problem Folgefehler) Therapiefehler Organisationsfehler (z.b. übermäßig lange Wartezeiten) Fehler im Anschluss an die Behandlung (Hinweis auf Kontrolle, etc) Verstöße gegen die Hygienestandards 10
11 Rechte bei Behandlungsfehlern Im Schadensfall Beratung suchen! Arzt haftet für einen Behandlungsfehler, wenn er durch die Missachtung allgemein anerkannter fachlicher Standards einen Gesundheitsschaden verursacht hat! Bei einer Behandlung im Krankenhaus haftet neben dem Arzt in aller Regel auch die Einrichtung! 11
12 Rechte bei Behandlungsfehlern Rat und Unterstützung 1. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, sollte zunächst ein offenes Gespräch mit dem Arzt geführt werden 2. Bleiben danach noch Unklarheiten, kann der Rat von Experten eingeholt werden 3. Wichtiger Ansprechpartner kann hier die Krankenkasse sein: Kostenlose Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern Einholung eines Gutachtens beim Medizinischen Dienst 12
13 Rechte bei Behandlungsfehlern Weitere Möglichkeiten: Verbraucherzentralen / Selbsthilfeorganisationen Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Ärztekammern Erhärtet sich der Verdacht: Rechtlichen Beistand einschalten Möglichkeit der Schlichtung durch Schlichtungsstellen Im Streitfall: Ansprüche zivilrechtlich einklagen 13
14 Rechte bei Behandlungsfehlern Problem Beweisführung! Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten Es reicht nicht aus, dass ein Schaden entstanden ist der Behandlungsfehler muss auch Grund für den Schaden gewesen sein Erfolgreicher Schadenersatz bei: Vorliegen eines Behandlungsfehlers Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Zusammenhang zwischen Fehler und eingetretener Verletzung! 14
15 Abschluss Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15
Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes
Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes Rechte der Patienten gegenüber Ärzten und anderen Leistungserbringern Unterstützung tzung für Versicherte durch die GKV Kerstin Keding-Bärschneider vdek-landesvertretung
MehrPatientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.
Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion
MehrEntscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes
Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von
MehrDie nachfolgenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind kursiv gedruckt. 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
Neues Patientenrechtegesetz Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9) Die Bundesregierung
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen
MehrInformiert und selbstbestimmt. Ratgeber für Patientenrechte
Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 I Ihre Rechte bei der medizinischen Behandlung... 9
MehrIhre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag
Ihre Rechte als Patient/in Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, welche Rechte haben Sie als Patient/in? Im Laufe Ihres Lebens begeben
Mehr--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)
Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten
MehrAktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte:
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE Zwei Themenschwerpunkte: 1. Patientenrechtegesetz 2. Bundestagswahlen 1 Deutscher Verband der Ergotherapeuten
MehrPatientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8 11 22 Fax:0 24 02/8 27 32 www.kanzleiwartensleben.de E-Mail: herbert.wartensleben@t-online.de
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die
MehrPatientenrechtegesetz Stefan Rohpeter
Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer
MehrARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung
ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT Allgemeines zur Haftung Die Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse
MehrGliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung
Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung 2. Freie Arztwahl 3. Freie Krankenhauswahl 4. Recht auf Zweitmeinung und Arztwechsel 5. Recht auf Behandlungsdokumentation 1 6. Recht auf Einsicht
MehrWas ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?
Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht
MehrDas Patientenrechtegesetz
Sozialarbeitertagung 20. Mai 2014 Bad Sassendorf Das Patientenrechtegesetz Was bringt es? Was nutzt es den Patientinnen und Patienten? Judith Storf Patientenberaterin/Patientenvertreterin Bielefeld 1 Gliederung
MehrPatientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag
Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag
MehrDas neue Patientenrechtegesetz
Department of General Surgery Das neue Patientenrechtegesetz - Kommentar aus ärztlicher Sicht - Arbeitskreis Ärzte und Juristen (AWMF) in Würzburg 27.04.2013 Markus Mieth Patientenrechtegesetz Warum haben
Mehrwww.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,
MehrPatientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?
Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages
MehrReden hilft!? Partnerschaftliche Kommunikation in der professionellen Beziehung zu Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für mehr Partizipation
Reden hilft!? Partnerschaftliche Kommunikation in der professionellen Beziehung zu Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für mehr Partizipation - aus Sicht der Krankenkassen - Dirk Ruiss, Leiter
MehrDas Verhältnis Arzt Patient
Das Verhältnis Arzt Patient Die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses zwischen Arzt und Patient, insbesondere die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, sollten nicht nur Ihnen als
MehrPatientenrechte - Ärztepflichten Informiert und gestärkt zum Arzt / ins Krankenhaus?
Informiert und gestärkt zum Arzt / ins Krankenhaus? Petrit Beqiri, Patientenberater Beratungsstelle München für Oberbayern ! Finanziert vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen UPD: Gesetzliche Grundlage!
MehrPatientenrechte, Dokumentationspflichten
Patientenrechte, Dokumentationspflichten Ekkehart D. Englert Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. Mitglied des Vorstandes,
MehrDas Patientenrechtegesetz
1 Das Patientenrechtegesetz Neue Regeln Neue Risiken? Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Das Rheinische Grundgesetz Artikel 2 Et kütt
MehrStellungnahme. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Drucksache 17/10488
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Drucksache 17/10488 anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen
MehrInformiert und selbstbestimmt. Ratgeber für Patientenrechte
Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Vorwort Karl-Josef Laumann Hermann Gröhe Heiko Maas Liebe Bürgerinnen und Bürger,
MehrIndividuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Patientenforum Medizinethik Die Krankenkasse zahlt nicht (mehr) alles Tutzing, den 29. Oktober 2011 Dr. Franziska Diel fdiel@kbv.de Patientenforum Medizinethik
MehrVerbraucherschutz im Gesundheitsbereich
Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich Dr. Johann Brunkhorst Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein Bad Oldesloe, 2. März 2012 Behandlungsfehler - Daten und Fakten Techniker Krankenkasse (TK)
MehrInformiert und selbstbestimmt. Ratgeber für Patientenrechte
Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Vorwort Daniel Bahr Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Wolfgang Zöller Liebe Bürgerinnen
MehrPatientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz Eine Vorstellung Deutsche Rentenversicherung Bund am 20.Oktober 2014 in Berlin Simone Kneer Weidenhammer Rechtsanwältin + Fachanwältin f. Medizinrecht, Dresden 23.10.2014 1 PATIENTENRECHTEGESETZ
MehrInformiert und selbstbestimmt. Ratgeber für Patientenrechte
Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Informiert und selbstbestimmt Ratgeber für Patientenrechte Vorwort Hermann Gröhe Heiko Maas Karl-Josef Laumann Liebe Bürgerinnen und Bürger, als
MehrPrivate Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen
Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen 1 Unser Leistungsprofil 57 Beratungsstellen in NRW, davon
MehrBereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-18-15-21260-013342 Qualitätssicherung im medizinischen Bereich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
MehrDie Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz. Problemstellungen vor PatRG. Gesetzgeberische Ziele
Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz Deutscher Pflegetag Berlin 25. Januar 2014 Rechtsanwalt Stephan Kreuels Münster 2 Problemstellungen vor PatRG Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften
MehrPatientenaufklärung kompakt und aktuell
1 Patientenaufklärung kompakt und aktuell Patientenaufklärung: Neue Regeln Neue Risiken? Medizinische Hochschule Hannover 25.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Rechtsdogmatischer
MehrPatientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in
Patientenrechtegesetz Der Bundesrat hat am 01.02.2013 das Patientenrechtegesetz gebilligt, das nun nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird (voraussichtlich März 2013). Durch das
MehrGesundheitssorge im Rahmen der Betreuung
Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)
Mehrq Mit der Thematik und der Bedeutung einer Patientenverfügung
Patientenverfügung mit Gesundheitsvollmacht VII. Medizinische Aufklärung oder Information Mit der Thematik und der Bedeutung einer Patientenverfügung habe ich mich bereits befasst, und zwar im Rahmen von
MehrPatientenrechte Rechte und Pflichten der Beteiligten im Gesundheitswesen
Patientenrechte Rechte und Pflichten der Beteiligten im Gesundheitswesen Themen 1. Patientenrechte im Überblick 2. Patientenrechtegesetz 3. Behandlungsfehlermanagement in der AOK PLUS 2 1. Patientenrechte
MehrPatientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen
Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen Christof Gügler, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug Informationsveranstaltungen 2015 / 2016 für private Mandatstragende Gesundheitsdirektion
MehrIch werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte
Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte Dieses Informationsfaltblatt wurde vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
MehrMit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt
R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen
MehrIhr gutes Recht als Patient
Ihr gutes Recht als Patient Mit neuem Patientenrechtegesetz Ihr gutes Recht als Patient 1. Auflage 2013 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-221-8 Hinweis zum Kopierschutz Dieses E-Book
MehrLernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement
Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2014/2015 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement
MehrPatientenberatung und Patienteninformation
Patientenberatung und Patienteninformation Gesundheitsladen München e.v. Waltherstr. 16 a 80337 München Infothek Tel. 089 / 77 25 65 Mo - Fr 10-13 h Mo + Do 17-19 h Patientenstelle München Tel. 089 / 77
MehrInformationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,
Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang
MehrUnabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern
MDK-Gemeinschaft Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern Essen/Berlin (12. März 2013) - Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MDK und MDS) sieht den Ausbau der Patientensicherheit
MehrQualitätsmessung: Angemessenheit der Indikationsstellung
Qualitätsmessung: Angemessenheit der Indikationsstellung 3. Berliner Forum der AWMF Gemeinsam klug entscheiden Initiative der AWMF und ihrer Fachgesellschaften Berlin 15. Oktober 2015 Dr. Regina Klakow-Franck,
MehrWorkshop 4: Patientenrechtegesetz 2013
Workshop 4: Patientenrechtegesetz 2013 15. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.-23. November 2013 Christian Au LL.M., Buxtehude Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht / Berufsbetreuer
MehrGesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr
MehrSchweigepflichtentbindung bei der Übermittlung von Patientendaten und Probenmaterial
Schweigepflichtentbindung bei der Übermittlung von Patientendaten und Probenmaterial Dr. Eva Rütz, LL.M. Köln, den 13. April 2016 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Inhalt 1. Einleitung 2. Schweigepflicht
Mehr1. Teil: Haftung von Arzt und Klinik (Prof. Dr. Erwin Deutsch) A. Rechtstatsachen. 2. Anspruchssteigerung und Anspruchsgrundlage
INHALTSVERZEICHNIS 1. Teil: Haftung von Arzt und Klinik (Prof. Dr. Erwin Deutsch) A. Rechtstatsachen 1. Zahl der Inanspruchnahmen und Verfahren 2. Anspruchssteigerung und Anspruchsgrundlage B. Rechtsgrundlagen
MehrMag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht
Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener
MehrGrußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB,
Grußwort des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller, MdB, "Barrieren abbauen Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft" (Es gilt das gesprochene Wort) Kooperationstagung
MehrDatenschutz und Datensicherheit der egk
Datenschutz und Datensicherheit der egk aus Bürger- und Patientensicht IT-Trends Medizin Health Telematics am 10. September 2009 in Essen Jürgen H. Müller beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
MehrPatientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?
Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1
MehrDer Privatpatient. Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE
Der Privatpatient Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE These I In der Welt der privaten Krankenversicherungen gelten völlig andere Regeln als bei den gesetzlichen Krankenkassen. These II In der Gestaltung
MehrTelemedizin Haftungsrecht
Telemedizin Haftungsrecht Ass. jur. Corinna Mauermayer, Heilwesen / MediRisk, Versicherungskammer Bayern, München München, 09.11.2016 Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 Begriff der Telemedizin Haftungsgrundlagen der
MehrVorsorgevollmacht. Ich (Name des Vollmachtgebers) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten)
Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers) bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten) Telefon: mich in allen nachfolgend angekreuzten oder angegebenen Angelegenheiten zu vertreten. Meine
MehrStruktur und Ordnung des Gesundheitswesens I
Das neue Patientenrechtegesetz - Noch mehr Papierkrieg in Klinik und Praxis? Struktur und Ordnung des Gesundheitswesens I Rechtsanwältin Saskia Heilmann Leitung Geschäftsbereich 5 Recht, Allgemeine Verwaltung,
MehrInformationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA)
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA) Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, Laborbefunde, Untersuchungsberichte alles über eine Karte? Was heute noch häufig
MehrAufklärung über die Behandlung
sollte Sie bei geplanten Operationen schon am Tag der Terminvereinbarung aufklären, mindestens aber einen Tag vorher. Sie müssen voll einsichts- und einwilligungsfähig sein. Erfolgt die Aufklärung erst
MehrAußergerichtliche Streitbeilegung in Arzthaftungsfragen
Außergerichtliche Streitbeilegung in Arzthaftungsfragen 8. QEP-AKTUELL Praxisforum Risiko- und Fehlermanagement Dr. med. Marion Wüller, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mediatorin, Gutachterkommission ÄKWL
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht
MehrDas neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte
Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen
MehrWICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS
WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS THEMEN 1. Die ärztliche Schweigepflicht 2. Aufklärungen u. Einwilligungen 3. Verordnungen DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT RECHTSGRUNDLAGEN
MehrEin gesundes Selbstbewusstsein
Auflage: 182866 Gewicht: Hintergrundbericht/Reportage 22. Mai 2014 Zurück zum Inhaltsverzeichnis SEITE 78 Ein gesundes Selbstbewusstsein Einsicht in die Krankenakte verlangen, auf eine Zweitmeinung pochen,
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte
MehrPatientenrechtegesetz Wichtiges für Psychotherapeuten
Patientenrechtegesetz Wichtiges für Psychotherapeuten Johannes Schopohl Patientenrechtegesetz Wichtiges für Psychotherapeuten Dortmund, 11. Oktober 2013 Überblick 1. Aufbau und Inhalt des Patientenrechtegesetzes
MehrRechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte
MehrDas neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung
Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität
MehrERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.
ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. Dafür stehen wir ein Jede Frau hat das Recht auf individuelle Beratung und Aufklärung. Damit sie selbst entscheiden kann,
MehrUnabhängige Patientenberatung Bremen. Behandlungsfehler?
Unabhängige Patientenberatung Bremen Behandlungsfehler? 1 1 Der Druck dieser Broschüre wurde ermöglicht durch die Ursula Wulfes-Stiftung, Bremerhaven. Nicht immer führt eine Therapie oder eine Operation
MehrUmgang mit Patientenverfügung
LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2
MehrWille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung
Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien
MehrHautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MehrZwischenfälle in der Anästhesie verhindern DGAI unterstützt neues Patientenrechtegesetz mit Fehlermeldesystem
Zwischenfälle in der Anästhesie verhindern DGAI unterstützt neues Patientenrechtegesetz mit Fehlermeldesystem Hamburg/Nürnberg (7. Juni 2011) Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
MehrDarstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung:
Stand: Juli 2007 Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Entwurf MdB Stünker Entwurf MdB Zöller
MehrKlinische Ethikberatung
Klinische Ethikberatung Was bedeutet Klinische Ethikberatung? Ein Beispiel: Ein Mann hatte einen Verkehrsunfall. Mit schwersten Verletzungen liegt er auf der Intensivstation. Die Behandlungsaussichten
MehrLotse im Gesundheitswesen die neue Rolle der Krankenkassen. Oliver Hartmann AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr
Lotse im Gesundheitswesen die neue Rolle der Krankenkassen Oliver Hartmann AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Arztterminservice Wir kümmern uns darum! schnelle Untersuchungs-
MehrVortrag für Ärzte und Patientenfürsprecher am Mittwoch, den 15. Mai 2013, im Zentrum für Psychiatrie Calw Holger Barth RA und FA für Medizinrecht in
Vortrag für Ärzte und Patientenfürsprecher am Mittwoch, den 15. Mai 2013, im Zentrum für Psychiatrie Calw Holger Barth RA und FA für Medizinrecht in Freiburg www.arztrechtplus.de Im Bundesrat am 1.2.2013
MehrAktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz
Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz Ausgewählte Aspekte vertraglicher und deliktischer Haftung Dipl.-Jur. Sebastian T. Vogel, Wissenschaftlicher
MehrBedeutung und Beitrag von Patienteninformation und -beteiligung für die Patientensicherheit
Bedeutung und Beitrag von Patienteninformation und -beteiligung für die Patientensicherheit Corinna Schaefer Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Berlin 1 Gliederung 2 Hintergrund Begriffsklärung
MehrEine Information der Gesetzlichen Krankenkassen. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Grundlegende Informationen
Eine Information der Gesetzlichen Krankenkassen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Grundlegende Informationen Ärzte mit einer Kassenzulassung ( Vertragsärzte ) können neben Leistungen der gesetzlichen
MehrDas AOK-HausarztProgramm. Für eine ausführlichere Beratung und eine bessere medizinische Versorgung. AOK Baden-Württemberg
Das AOK-HausarztProgramm. Für eine ausführlichere Beratung und eine bessere medizinische Versorgung. AOK Baden-Württemberg Lassen Sie sich bestens behandeln: mit dem AOK-HausarztProgramm. Die große Mehrheit
MehrArzthaftung kompakt. C. Wohlers. C. Wohlers, Arzthaftung kompakt www.schlichtungsstelle.de 1
Arzthaftung kompakt C. Wohlers, C. Wohlers, Arzthaftung kompakt www.schlichtungsstelle.de 1 Ärztliche Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen in Deutschland Norddeutschland Schleswig-Holstein Hamburg
MehrErste Bestandsaufnahme nach Einführung des Patientenrechtegesetz
1 Aufklärung und Haftung Erste Bestandsaufnahme nach Einführung des Patientenrechtegesetz Risikomanagement Aktueller Stand 2014 Medizinische Hochschule Hannover 25.09.2014 Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke
MehrBetreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht Vorsorgevollmacht/Betreuung : Worum geht es? Ganz oder teilweise fehlende Handlungs- bzw. Geschäftsfähigkeit in
MehrMERKBLATT Patientenrechtegesetz
MERKBLATT Patientenrechtegesetz 30.04.2013 Ein Überblick für Psychlgische Psychtherapeuten und Kinder- Jugendlichenpsychtherapeuten RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen
MehrELGA Der elektronische lebensbegleitende
ELGA Der elektronische lebensbegleitende Gesundheitsakt eine datenschutzrechtliche Analyse Waltraut Kotschy Rechtsgrundlagen Gesundheitsdaten sind sensible Daten, die unter besonderem Verwendungsschutz
MehrGesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )
Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
MehrFall 2: Kurwesen. Fall 2: Kurwesen
Fall 2: Kurwesen Bei einem 56-jährigen, bislang immer gesunden Patienten wurde als Zufallsbefund im Rahmen der Vorsorge ein Dickdarmkarzinom entdeckt und operiert. Die Operation verlief komplikationslos,
MehrPatientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht
Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Erfurt 11.Juni 2013 Dr. Achim Spenner Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Erklärung der Begriffe: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,
MehrVersorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).
Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
MehrNetzwerk Betreuungsrecht Rheinland - Pfalz. Die rechtliche Betreuung in Alltag und Praxis Fortbildung 17. April 2013
Netzwerk Betreuungsrecht Rheinland - Pfalz Die rechtliche Betreuung in Alltag und Praxis Fortbildung 17. April 2013 Thema: Patientenrechtegesetz -Neue Verhältnisse: Arzt-Patient -Auswirkungen auf die Betreuung
Mehr