Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) im Ausland 2015

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1 Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) im Ausland 2015 SONDERMITTEL BEI SCHWERBEHINDERUNG Sondermittel für Geförderte mit Schwerbehinderung können ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 beantragt werden. Der maximale Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln beträgt ,- EUR. Bei der NA DAAD kann ein personenbezogener ausführlicher Antrag auf Sonderförderung durch den Teilnehmer über den Projektträger eingereicht werden (siehe Anlage E2 anbei). Dies gilt für alle Mobilitätsaktivitäten. Der Antrag muss wenigstens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts bei der NA DAAD vorliegen. Der Zuschuss wird errechnet auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Die Sondermittel erhält der Projektträger als personenbezogene Zusatzvereinbarung nach eingehender Prüfung und Berechnung durch die NA DAAD. Die Hochschule trägt die für alle Teilnehmer festgelegten Fördermonats- (SM) bzw. Tagessätze (ST), die NA DAAD trägt die zusätzlichen Mittel bis maximal EUR. Nicht benötigte Mittel sollten auf reguläre Mobilitätsaktivitäten umverteilt werden. Von den Geförderten ist innerhalb eines Monats nach Ende der Förderung der reguläre Bericht einzureichen, der um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Behinderung zu ergänzen ist. Projektträger sind verpflichtet, Originalbelege zu Prüfungszwecken aufzubewahren (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.). Gegenüber der NA DAAD rechnet der Projektträger die Sondermittel spätestens zwei Monate nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes ab. Hierzu stellt die NA DAAD mit der Zusage der zusätzlichen Mittel für die Sonderförderung ein Abrechnungsformular zur Verfügung.

2 Anlage E2 Erasmus+ Projekte 2015 Zuschuss für Geförderte mit Schwerbehinderung (SMS/SMP, ST) Sondermittel für Geförderte mit Schwerbehinderung können ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 beantragt werden. Ein Antrag kann nur bei Überschreitung der Höchstfördersätze der EU KOM für die einzelnen Ländergruppen gestellt werden. Der maximale Zuschuss aus Erasmus+ Mitteln beträgt ,- EUR. Der Antrag wird auf Grundlage eingereichter Unterlagen bearbeitet. Bitten senden Sie die Formulare (E2, E2a für SM bzw. E2, E2b für ST) als Ausdruck und an Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat EU02 Christina Roll Kennedyallee Bonn Telefon 0228/ entsendende Einrichtung Entsendende Einrichtung Erasmus-Code Hochschulkoordinator zu fördernde Person, aufnehmende Einrichtung Nachname, Vorname Fachbereich/ISCED-Code Aufnehmende Einrichtung Erasmus-Code Auslandsaufenthalt von bis (Tag/Monat/Jahr) GdB

3 Anlage E2 2. Folgende Unterlagen sind diesem Antrag beigefügt Kopie Schwerbehindertenausweis ärztliche Bescheinigung (Original) ST Kosteneinschätzung auf Grund Berechnungsformular E2a SMS/SMP, E2b Kostenvoranschläge bzw. Ausdrucke von Internetrecherchen (verpflichtend) 3. Hinweise Innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auslandsaufenthalts muss die entsendende Einrichtung die Verwendung der Mittel berichten. Mit der Bewilligung erhält der Projektträger ein Abrechnungsformular. Nicht verbrauchte Mittel müssen umgehend an die NA DAAD zurückgezahlt werden.

4 Allgemeine Hinweise zum Antrag Allgemeines Der Antrag ist von der entsendenden Einrichtung mit dem Geförderten auszufüllen; beide unterschreiben das Berechnungsformular (E2a für SMS/SMP, E2b für ST). Die NA DAAD entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Sondermittel für Behinderte können beantragt werden, wenn laut Behindertenausweis ein GdB von mindestens 50 vorliegt. Ist ein Behindertenausweis beantragt, aber noch nicht erteilt, werden die Sondermittel unter Vorbehalt gewährt, die entsendende Institution muss ihn nachreichen. Übernommen werden behinderungsbedingte Mehrkosten im Zusammenhang mit einem Erasmus+ Auslandsaufenthalt. Berücksichtigt werden beantragte Mehrkosten. Der Höchstfördersatz pro Antrag liegt für den gesamten Förderzeitraum bei ,- EUR. Anträge sollten zwei Monate vor dem Aufenthalt bei der NA DAAD eingehen. Verlängerungsanträge müssen einen Monat vor Ende der ursprünglich bewilligten Förderzeit eingehen. Bei vorzeitigem Abbruch sind die Mittel anteilig zurückzuzahlen. Bewilligte, aber nicht genutzte Mittel müssen zurückgezahlt werden. Kosten für die Reise ins Ausland Kosten für die Flug-/Bahnnutzung sind vom Antragsteller zu recherchieren. Sollten Mehrkosten gegenüber einem Nichtbehinderten entstehen, sind diese nachzuweisen. Ist die Nutzung eines PKW notwendig, bedarf es einer Begründung. Erstattet werden pauschal 0,20 EUR/km. Kosten, die einem Nichtbehinderten entstanden wären, sind abzuziehen. Kosten für Fahrten vor Ort Soweit dem Antragsteller vor Ort Mehrkosten gegenüber nichtbehinderten Geförderten entstehen, sind diese zu begründen. Analog zu den Reisekosten können pauschal 0,20 EUR/km gezahlt werden. Kosten, die einem Nichtbehinderten entstanden wären, sind abzuziehen. Kosten für Unterkunft im Ausland Zuschussfähig sind Mehrkosten, die im Vergleich zu nichtbehinderten Geförderten entstehen. Kosten für Helfer und Betreuer

5 Kosten für Helfer und Betreuer werden übernommen, wenn andere Träger dies nicht tun. Der Antragsteller bestätigt formlos an Eides statt, dass ihm die Kosten voraussichtlich in der beantragten Höhe entstehen und nicht von dritter Seite übernommen werden. Kosten werden übernommen, wenn ein Arzt Umfang und Notwendigkeit ausführlich bestätigt. Aus der Bestätigung sollte hervorgehen, in welcher Höhe Kosten in Deutschland regulär anfallen. Falls keine Bestätigung durch den Arzt möglich ist, muss dies durch andere Unterlagen belegt werden. Erhält ein Geförderter einen Zuschuss für Helfer und Betreuer, muss er einen Vertrag schließen, aus dem Art, Umfang, Stundenlohn und Zeitraum der Hilfe/Betreuung hervorgehen. Die Zahlungen müssen nachgewiesen werden. Kosten für medizinische Betreuung Hier gelten dieselben Vorgaben wie bei den Kosten für Helfer und Betreuer: Kosten für medizinische Betreuung sollten von der Krankenkasse übernommen werden. Falls nicht, muss der ablehnende Bescheid dem Antrag beigefügt werden. Vor Ort sollte die Nutzung der Krankenversicherungskarte möglich sein. Die (anteilige) Erstattung durch die Krankenkasse sollte bei der Abrechnung mit der Heimathochschule nachgewiesen werden, damit erstattungsfähige Mehrkosten übernommen werden können. Kosten für spezielles didaktisches Material Kosten für notwendiges Material werden übernommen, falls andere Träger dies nicht tun (bitte Ablehnungen beifügen). Sonstige Kosten Hierunter fallen Kosten, die bisher nicht beschrieben wurden und die andere Träger nicht übernehmen. Abrechnung und Nachweis gegenüber der NA DAAD Bewilligte Mittel müssen binnen eines Monats nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes mit der NA DAAD auf einem Formblatt abgerechnet werden, welches der Zusage beigefügt wird. Originalbelege sind zu Prüfzwecken von der Heimatinstitution aufzubewahren.

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