Rechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen
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- Theodor Brinkerhoff
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1 Rechtsfolgen der Einstufung CLP und seine Auswirkungen
2 CLP - Neue Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung Richtlinie 67/548/EC (Stoff-Richtlinie - DSD) Richtlinie 1999/45/EC (Zubereitungs-Richtlinie - DPD) Ersetzt durch ( ) UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 2
3 Einstufung im Kontext anderer Rechtsakte Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 3
4 Ebenen der Rechtsakte REACH steht für Daten generieren und Kenntnisse schaffen CLP-VO erreicht die Weitergabe der Informationen Weitere Rechtsakte (Gefahrstoffverordnung) Details zur spezifischen Umsetzung (Gefährdungsbeurteilung etc.) Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 4
5 Einstufung und Kennzeichnung nach CLP Physikalische Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Gefahrenklassen Gefahrenkategorien Unterdifferenzierungen Piktogramm Signalwort H - Sätze P - Sätze Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 5
6 GHS-Poster der BAuA helfen bei der Orientierung Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 6
7 Details des Posters und Bezugspunkte Kapitel-Nummer im Anhang I Abschnitt Kodierung der Einstufung Alte Kodierung Gefahrenbezeichnung Kennzeichnungselement R-Satz Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 7
8 Rechtsfolgen der Einstufung Lebensmittelkontaktstoffverordnung VERORDNUNG (EU) Nr. 10/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände Bezug auf aus Gefahrenklassen Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen der CLP-Verordnung Artikel 14 Mehrschicht-Verbundmaterialien und -gegenstände (3) Die in der Unionsliste oder dem vorläufigen Verzeichnis nicht aufgeführten Stoffe gemäß Absatz 2 dürfen keiner der folgenden Kategorien angehören: Spezielle Regelung a) Stoffe, die gemäß den Kriterien in Anhang I Abschnitte 3.5, 3.6 und 3.7 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als mutagen, karzinogen oder reproduktionstoxisch Nicht in Datenbank eingestuft sind; b) Stoffe mit Nanostruktur. Es werden direkte rechtliche Folgen an eine Einstufung gekoppelt Problem: Viele Rechtsakte, häufig komplizierte Formulierungen Recherche listet alle Folgen auf Bezug auf Abschnitte der CLP-Verordnung Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 8
9 Rechtsfolgen der Einstufung 3 9 EU-Verordnungen Elektro- und Elektronik Gesetz Jugendarbeitsschutzgesetz 25 8 Gesetze EU Umweltzeichenverordnung Lebensmittelkontaktmaterialienverordnung Verordnungen Verwaltungsvorschriften Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 9
10 Stand der Umstellung (Januar 2016) EU-Verordnungen 9 Vollständig angepasst Gesetze 5 3 Chemikaliengesetz noch nicht vollständig angepasst CLP Verordnungen 5 Gefahrstoffverordnung 20 Chemikalienverbotsverordnung altes Recht Verwaltungsvorschriften 3 Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 10
11 Probleme bei der Umstellung sehr Giftig & Giftig Symbol/ Kodierung R-Satz Kategorie H-Satz Piktogramm/ Signalwort R28 Acute Tox. 1/2 H300 Sehr Giftig giftig R27 Acute Tox. 1 H310 R26 (Dampf/Gas, Staub, Nebel) Acute Tox. 1/2 H330 R39+R26/27/28 STOT SE 1 H370 R39+R23/24/35 STOT SE 1 H370 R48+R23/24/25 STOT RE 1 H372 R23 (Dampf) Acute Tox. 2 H330 R23 (Gas, Staub, Nebel) Acute Tox. 3 H331 R24 Acute Tox. 2/3 H310/H311 R25 Acute Tox. 2/3 H300/H301 Gefahr Gefahr Gefahr Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 11
12 Probleme bei der Umstellung Gesundheitsschädlich Symbol/ Kodierung Gesundheitsschädlich R-Satz Kategorie H-Satz Piktogramm/ Signalwort R20 1 Acute Tox. 4 H332 R21 Acute Tox. 3/4 3 H311/H312 2 R22 Acute Tox. 3/4 2 H301/H302 2 Achtung 2 R68+R20/21/22 STOT SE 2 H371 Achtung R48+R20/21/22 STOT RE 2 H373 R422 Resp. Sens. 1/A/B H334 R65 Asp. Tox. 1 H304 Gefahr 1 Bei Dämpfen kann der R20 auch zu Acute Tox. 3 H331 führen 2 Gesundheitsschädlich ist bei R42 nur ein Kennzeichnungselement, nicht Bestandteil der Einstufung 3 Zu der Kategorie 3 mit H301/H311 gehört der Totenkopf als Piktogramm und das Signalwort Gefahr Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 12
13 Kriterienverschiebung: Akute Toxizität Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 13
14 Ein Beispiel: Gefahrstoffverordnung Symbol/ Kodierung Kategorie H-Satz Piktogramm/ Signalwort Acute Tox. 1/2 H300, H310, H330 Acute Tox. 3 H301, H311, H331 Gefahr (sehr) Giftig STOT SE 1 H370 STOT RE 1 H372 Gefahr Asp. Tox. 1 H304 STOT SE 2 H371 Gesundheitsschädlich STOT RE 2 Acute Tox. 4 H373 H302, H312, H332 Achtung Achtung Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 14
15 Die Datenbank BAuA stellt die Datenbank mit Auflistung aller Rechtsbereiche, die auf Einstufung Bezug nehmen, online zur Verfügung 1. Teil A: Rechtsfolgen, die Bezug auf die CLP-VO nehmen Teil B: Rechtsfolgen, die Bezug auf alte Einstufung (DSD/DPD) nehmen Als Excel Datei herunterladbar, somit auch offline nutzbar Auf den ersten Blick unübersichtlich, aber sehr ähnlich wie die Onlineversion Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog 15
16 Die Datenbank - Onlineversion Suchfunktion Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
17 Die Datenbank - Onlineversion Abschnitt in CLP Verordnung Sortierfunktion Norm, die Bezug nimmt Konkreter Artikel/ Gefahrenklassen Gefahrenkategorien Genauere Informationen Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog Rechtsfolge
18 Die Datenbank - Detailansicht Zuständiges Ministerium oder Generaldirektion Direkter link zur zuständigen Stelle Kurzer Hinweis auf die Rechtsfolge Stand des Rechtstextes in der Datenbank Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
19 Die Datenbank: Ein Beispiel Mit der 6.ATP wurde Formaldehyd als kanzerogen 1B und mutagen 2 eingestuft Formaldehyd Carc. 1B entspricht Kapitel 3.6 in Anhang II der CLP-Verordnung Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
20 Beispiel: Formaldehyd Folgen für Biozide Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
21 Beispiel: Formaldehyd Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
22 Beispiel: Formaldehyd Zuständige Generaldirektion Rechtsfolge ist eine Beschränkung Für Biozidprodukte, welche entsprechende Wirkstoffe enthalten und unter Art. 5 (3) Unterabsatz 2 fallen, können keine Unionszulassungen beantragt werden Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
23 Kontakt Matthias Plog Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 4 Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Friedrich-Henkel-Weg Dortmund Phone: (Infozentrum) clp-bew@baua.bund.de (Fragen zum Vortrag) reach-clp-biozid@baua.bund.de (CLP-Anfragen) Rechtsfolgen der Einstufung - Matthias Plog
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