Hausverwalter in der Haftungsfalle -Das Risiko und die richtige Absicherung- Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten
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- Kevin Busch
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1 Hausverwalter in der Haftungsfalle -Das Risiko und die richtige Absicherung- Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten 20. Mitteldeutsche Immobilientage
2 Pantaenius stellt sich vor Unabhängiger Versicherungsmakler seit 1899 Büros in Hamburg (Zentrale), Berlin, Düsseldorf, Nürnberg und München und über 250 Mitarbeiter weltweit Spezialisierung auf die Immobilienwirtschaft, Betreuung von rund Kunden: private und gewerbliche Investoren, Projektentwickler, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Immobilienverwaltungen Eigene Rahmenverträge mit Sonderkonditionen in Leistung und Beitrag in allen wichtigen Versicherungssparten, Exklusiv-Konzepte für Verbandsmitglieder Zeitersparnis im administrativen Bereich - also mehr Zeit fürs Wesentliche unter anderem durch eine vereinfachte Schadenabwicklung
3 Haftungsfalle 1 Das neue Verwaltungsobjekt Ein Immobilienverwalter übernimmt zum 01. Januar ein neues Verwaltungsobjekt. Die Objektunterlagen liegen trotz mehrfacher Erinnerung an den Vorverwalter vollständig erst am 20. Januar vor. Am 21. Januar wird ein Leitungswasserschaden gemeldet. Der Immobilienverwalter prüft daraufhin umgehend die Unterlagen und stellt fest, dass die Gebäudeversicherung aufgrund eines Schadenfalles durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt wurde. Eingang der Kündigung beim Vorverwalter am 10. Dezember mit dem Hinweis: Versicherungsschutz endet einen Monat nach Erhalt der Kündigung. Und jetzt? Wer haftet und wer erstattet den entstandenen Schaden?
4 Haftungsfalle 1 Das neue Verwaltungsobjekt Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Der Versicherer ersetzt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Vermögensschäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden (Vorsatz ist ausgeschlossen). Es besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Verwalter von einem Dritten für einen Vermögensschaden (kein Personen- und/oder Sachschaden) haftpflichtig gemacht wird. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt Besondere Deckungserweiterung: Versicherungsschutz für nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossene, erfüllte oder fortgeführte Versicherungsverträge
5 Haftungsfalle 2 Der Dachschaden Ein Immobilienverwalter versäumt es, den Beschluss der Eigentümergemeinschaft für eine dringende Dachreparatur umzusetzen. Hierdurch kommt es in der Wohnung im Dachgeschoss und in der darunterliegenden Wohnung zu einem Nässeschaden. Eine Erstattung über die Gebäudeversicherung ist nicht möglich. Auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Immobilienverwalters lehnt die Erstattung des Schaden ab. Und jetzt? Warum hat die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Erstattung des Schadens abgelehnt? Wer haftet und wer erstattet den entstandenen Schaden?
6 Haftungsfalle 2 Der Dachschaden Betriebs-Haftpflichtversicherung Der Versicherer ersetzt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, egal ob fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht (Vorsatz ist ausgeschlossen). Es besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Verwalter von einem Dritten für einen Personen- und/oder Sachschaden (kein reiner Vermögensschaden) haftpflichtig gemacht wird. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt Besondere Deckungserweiterung: Versicherungsschutz für Sachschäden infolge unterlassener oder mangelhafter Instandhaltungsmaßnahmen
7 Grundsätzliches zur Haftpflichtversicherung Worauf muss ich achten? Betriebsbeschreibung - Ist meine Tätigkeit in vollem Umfang versichert? Versicherungsgesellschaft A: Automatischer Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten eines Immobiliendienstleisters (Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwaltung, Immobilienmakler, Facility Management) Versicherungsgesellschaft B: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen ausdrücklich vereinbart werden und werden separat berechnet In der Betriebs-Haftpflichtversicherung sind handwerkliche Tätigkeiten wie Hausmeisterdienst, Reinigungsservice und Winterdienst in der Regel nicht automatisch vom Versicherungsschutz erfasst.
8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Pantaenius Unternehmensversicherungen Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft Grosser Grasbrook Hamburg Dennis Stern Rahmenverträge / Bestandsmanagement Tel Fax dstern@pantaenius.com
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