Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017
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- Martina Hofer
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1 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 I. Entgelt 1. Die gekündigte Anlage A zu 19 Absatz 2 (Entgelttabelle) zum TV AWO NRW und der gekündigte 8 des Tarifvertrages für die Auszubildenden der Arbeiterwohlfahrt in NRW (Ausbildungsentgelte) werden rückwirkend zum 1. Dezember 2016 wieder in Kraft gesetzt und nach Maßgabe der folgenden Ziffern geändert. 2. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 tritt die Anlage 1.1 als Anlage A zu 19 Absatz 2 (Entgelttabelle) an die Stelle der bis dahin geltenden Anlage A. Mit Wirkung zum 1. November 2017 tritt die Anlage 1.2 an die Stelle der Anlage Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 tritt die Anlage 2.1 (Kr-Tabelle) an die Stelle der sich aus den bis dahin geltenden Werten für den Pflegebereich ergebenden Kr- Anwendungstabelle. Mit Wirkung zum 1. November 2017 tritt die Anlage 2.2 (Kr-Tabelle) an die Stelle der Anlage 2.1. Die sich aus der jeweiligen Kr-Tabelle ergebenden abweichenden Tabellenwerte für den Pflegebereich werden in die Anlage A zu 19 Absatz 2 und in den Anhang zur Anlage A Sonderregelungen Pflegedienst übernommen. 4. KITA-Leitungen a) Abweichend von 19 Absatz 2 gelten für Beschäftigte, die in Verbindung mit Teil I B. Sozial- und Erziehungsdienst zum ehemaligen TV Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II in der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1, Vergütungsgruppe IVa Fallgruppen 1, 2, 4, Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 3, 4, 7, Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 7, Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 10 eingruppiert sind, - wenn ihnen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von weniger als 6 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 1 von 10
2 2.909, , , , , , , , , ,56 - wenn ihnen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von mindestens 6 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: 3.007, , , , , , , , , ,07 - wenn ihnen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von mindestens 11 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: 3.097, , , , , , , , , ,23 - wenn ihnen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von mindestens 16 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: 3.312, , , , ,31 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 2 von 10
3 3.392, , , , ,42 b) Stellvertretende KITA-Leitungen Abweichend von 19 Absatz 2 gelten für Beschäftigte, die in Verbindung mit Teil I B. Sozial- und Erziehungsdienst zum ehemaligen TV Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II in der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 3, 5, Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 5, 6, 8, Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 8, Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 11 eingruppiert sind, - wenn sie durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung von KiTa- Leitungen bestellt sind, denen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von mindestens 6 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: 2.909, , , , , , , , , ,56 - wenn sie durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung von KiTa- Leitungen bestellt sind, denen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von mindestens 11 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: 2.980, , , , , , , , , ,94 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 3 von 10
4 - wenn sie durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung von KiTa- Leitungen bestellt sind, denen regelmäßig Beschäftigte im Umfang von mindestens 16 Vollzeitstellen unterstellt sind, mindestens folgende Tabellenwerte: 3.097, , , , , , , , , ,23 c) (1) Für die Zahl der unterstellten Beschäftigten ist der 1. August eines Jahres maßgeblich; für die Einführung ab 1. Januar 2017 der 1. August (2) Für die Anwendung von a) und b) wird der Beschäftigungsanteil der Leitung mitgezählt. Anerkennungspraktikanten und praktikantinnen gemäß TV-Prakt AWO NRW sowie Schüler und Schülerinnen in praxisorientierter Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin (pia) gelten als unterstellte Beschäftigte; sonstige Praktikanten (z.b. der Fachoberschulen FOS) und Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes oder am freiwilligen sozialen Jahr u.ä. werden nicht berücksichtigt. (3) Die Tarifparteien werden in den Tariftext eine Erläuterung zur Anwendung dieser Regelungen aufnehmen. (4) Die Regelungen nach a) und b) sind befristet bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Entgeltordnung zum TV AWO NRW. 5. Die Entgeltwerte der Entgeltgruppe 2Ü gemäß 18 TV-Ü AWO NRW und die Entgeltwerte der Anlage A zur Sonderregelung für Beschäftigte in Servicediensten sowie die individuellen Zwischen- und Endstufen nach 5 TV-Ü werden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 um 2,35% und mit Wirkung zum 1. November 2017 um weitere 2,4% erhöht. Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 4 von 10
5 6. Alle Ausbildungsentgelte gemäß 8 TV-A AWO NRW werden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 pauschal um 35 Euro und mit Wirkung zum 1. November 2017 um weitere 30 Euro erhöht. 7. Laufzeit Früheste Kündbarkeit 30. November Davon abweichend können 16 und 18 TV- Ü, aber nur gemeinsam, frühestens zum 31. März 2018 gekündigt werden. II. Eingruppierung 1. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ist abweichend von 20 Absatz 2 TV AWO NRW für die Beschäftigten im Pflegedienst Eingangsstufe in der Entgeltgruppe 7 die Stufe 2 auch bei Tätigkeiten entsprechend - AW-KrT V mit Aufstieg nach VI (Kr 8a) und - AW-KrT IV mit Aufstieg nach V (Kr 7a). Beschäftigte in Stufe 1 werden mit Wirkung zum 01. Januar 2017 der Stufe 2 zugeordnet. Die Stufenlaufzeit der Stufe 2 beginnt am 01. Januar Beschäftigte, die in EG 6 eingruppiert sind und bis zum 31. Dezember 2016 Anspruch auf eine Zulage gemäß 16 Absatz 6 a) TV-Ü AWO NRW hatten oder bei Fortgeltung des bisherigen Tarifrechtes ab dem 1. Januar 2017 gehabt hätten, werden mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Abweichend von 21 Absatz 4 TV AWO NRW erfolgt die Höhergruppierung unter Beibehaltung der in EG 6 erreichten Stufe und der darin zurückgelegten Stufenlaufzeit. Für Einstellungen ab dem 01. Januar 2017 erfolgt eine entsprechende Eingruppierung gemäß Satz Absatz 6 a) TV-Ü AWO NRW wird mit Ablauf des 31. Dezember 2016 gestrichen. 3. Die Tarifparteien nehmen ab dem 1. April 2017 Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung zum TV AWO NRW auf. Gemeinsames Ziel ist es, die neue Entgeltordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. III. Verhandlungsoptionen OGS-Bereich Sollten sich während der Laufzeit des Tarifabschlusses die Finanzierungsbedingungen im OGS-Bereich landesweit strukturell verbessern, werden die Tarifparteien unverzüglich Verhandlungen über mögliche Einkommenssteigerungen aufnehmen. Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 5 von 10
6 IV. ver.di-vorteilsregelung Mitglieder der Gewerkschaft ver.di erhalten für das Jahr 2017 und das Jahr 2018 je einen zusätzlichen freien Tag. Die Regelungen des Tarifvertrages über freie Arbeitstage für ver.di- Mitglieder in den Jahren 2014 bis 2016 vom 31. Januar 2015 werden entsprechend neu vereinbart; die Daten werden angepasst. Laufzeit des Tarifvertrages (in der eine ver.di- Mitgliedschaft vorliegen oder vorgelegen haben muss): 1. März 2017 bis 31. Mai V. Erklärungsfrist 10. April Schweigen gilt als Zustimmung. Düsseldorf, den 08. März 2017 für den Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. für ver.di Vereinte Dienst- leistungsgewerkschaft _ Gero Kettler Geschäftsführer _ Wolfgang Cremer Landesbezirksfachbereichsleiter Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 6 von 10
7 Anlage 1.1 Tabelle Entgeltgruppen (Entgelttabelle) TV AWO NRW ab 1. Januar 2017 Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,67 2Ü 1.921, , , , , , , , , , , , , , , , ,07 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 7 von 10
8 Anlage 1.2 Tabelle Entgeltgruppen (Entgelttabelle) TV AWO NRW ab 1. November 2017 Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,89 2Ü 1.967, , , , , , , , , , , , , , , , ,26 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 8 von 10
9 Anlage 2.1 ab Werte aus Entgeltgruppen der allgemeinen Tabelle Entgeltgruppe Kr Kr-Tabelle für den Pflegedienst Zuordnungen Vergütungsgruppen zu Kr/Kr-Verläufe Grundentgelt 12 12a XII mit Aufstieg nach XIII 11 11b 11a XI mit Aufstieg nach XII X mit Aufstieg nach XI 10 10a IX mit Aufstieg nach X 9 und 9b 9d 9c 9b 9a VIII mit Aufstieg nach IX VII mit Aufstieg nach VIII VI mit Aufstieg nach VII Entwicklungsstufen Stufe , , , ,11 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St , , , , , ,60 nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St , , ,40 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St , , ,52 nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St , , ,72 nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St , , ,56 VII ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 VI ohne Aufstieg Va mit Aufstieg nach VI 3.123, , ,16 nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 7, 8 und 9b 8a V mit Aufstieg nach Va + VI V mit Aufstieg nach VI 2.732, , , , ,10 7 und 8 7a V mit Aufstieg nach Va IV mit Aufstieg nach V + Va IV mit Aufstieg nach V 2.575, , , , ,52 4 und 6 4a II mit Aufstieg nach III + IV III mit Aufstieg nach IV 2.112, , , , , ,43 3 und 4 3a I mit Aufstieg nach II 2.013, , , , , ,62 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 9 von 10
10 Anlage 2.2 ab Werte aus Entgeltgruppen der allgemeinen Tabelle Entgeltgruppe Kr Kr-Tabelle für den Pflegedienst Zuordnungen Vergütungsgruppen zu Kr/Kr-Verläufe Grundentgelt 12 12a XII mit Aufstieg nach XIII 11 11b 11a XI mit Aufstieg nach XII X mit Aufstieg nach XI 10 10a IX mit Aufstieg nach X 9 und 9b 9d 9c 9b 9a VIII mit Aufstieg nach IX VII mit Aufstieg nach VIII Entwicklungsstufen Stufe , , , ,59 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St , , , , , ,49 nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St , , ,07 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St , , ,29 nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St , , ,68 nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 VI mit Aufstieg nach VII 3.301, , ,35 nach 5 J. St. VII ohne Aufstieg nach 5 J. St , , ,53 VI ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 Va mit Aufstieg nach VI 7, 8 und 9b 8a V mit Aufstieg nach Va + VI V mit Aufstieg nach VI 2.796, , , , ,55 7 und 8 7a V mit Aufstieg nach Va IV mit Aufstieg nach V + Va IV mit Aufstieg nach V 2.635, , , , ,46 4 und 6 4a II mit Aufstieg nach III + IV III mit Aufstieg nach IV 2.162, , , , , ,61 3 und 4 3a I mit Aufstieg nach II 2.062, , , , , ,47 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017, Seite 10 von 10
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