Treffen der Unternehmervereinigung im Wirtschaftsraum Wolfratshausen

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1 Treffen der Unternehmervereinigung im Wirtschaftsraum Wolfratshausen Seite 1 45% 40% 35% 30% Bundesgebiet West Bayern Arbeitsamtsbezirk Beschäftigtenentwicklung (jeweils Juni) Zu- oder Abnahme in Prozent % 20% % 10% % 0% % Seite 2

2 Der Bezirk der E = Einwohner Juni B = Beschäftigte Juni Betr. = Betriebe Juni AA München AA Pfarrkirchen Wasserburg E = B = Betr.= AA Weilheim Wolfratshausen E = B = Betr.= Bad Tölz E = B = Betr.= Holzkirchen E = B = Betr.= Bad Aibling E = B = Betr.= E = B = Betr.= AA Traunstein Seite 3 Österreich Arbeitslosenzahlen/Jahresdurchschnitte Veränderung in % 2003 zu 1999 Deutschland ,8 Bayern ,3 Regierungsbezirk ,8 Oberbayern Agenturbezirk ,2 Bad Tölz ,8 Wolfratshausen ,4 4

3 Aktuelle Arbeitsmarktlage im Oktober 2004 Bayern Bundesgebiet West Arbeitslose Quote *) 5,1 % 6,5 % 8,2 % Stellen AA Pfarrkirchen 6,5 % Bundesgebiet Gesamt AA Weilheim 4,5 % Wolfratshausen (5,4 %) Bad Tölz (5,2 %) 10,1 % AA München 5,7 % Holzkirchen (4,6 %) Bad Aibling (5,2 %) Wasserburg 878 (4,0 %) (5,7 %) AA Traunstein 4,6 % Seite 5 Österreich Gemeldete Stellen und gemeldete Bewerber Stand: September 2004 Gemeldete Stellen Gemeldete Bewerber Bundesrepublik Deutschland Bayern Insgesamt Regierungsbezirk Oberbayern Bad Tölz Wolfratshausen

4 Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs - Einstiegsqualifizierung Jugendlicher - 7 Ziel: Seite 8 Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs Jeder ausbildungswillige und fähige Jugendliche erhält ein Ausbildungsangebot. Gemeinsame Nachvermittlungsaktionen mit IHK und HWK. Angebote: Betriebliche Ausbildungsstellen Betriebliche Einstiegsqualifizierung Berufsvorbereitende Maßnahmen

5 Klicken Sie, um das Format des Titel- Masters Klicken zu Sie, bearbeiten. um das Format des Titel- Masters zu bearbeiten. Grundsätzliches: jährlich bundesweit Plätze davon in Bayern ca Plätze frühestens ab schriftlicher Vertrag im Sinne von 19 BBiG mindestens 6 Monate höchstens 12 Monate endet jeweils vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres Ausbildung hat Vorrang vor EQJ!! Klicken Sie, um das Format des Titel- Masters Klicken zu Sie, bearbeiten. um das Format des Titel- Masters zu bearbeiten. Aufgaben der Kammern: Einwerbung der EQJ-Stellen Bewertung/Eintragung der EQJ-Stellen Entwicklung fachlicher Module Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss ggf. Anrechnung auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung

6 Klicken Sie, um das Format des Titel- Masters Klicken zu Sie, bearbeiten. um das Format des Titel- Masters zu bearbeiten. Aufgaben der AA: Erstattung der Praktikumsvergütung an AG bis zu 192 monatlich zuzüglich einer Pauschale für Sozialversicherung von 102 monatlich laufende Information der Kammern über den Umfang noch vorhandener Mittel ggf. schriftliche Leistungszusicherung an AG vor Abschluss eines Vertrages für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche ggf. Kostenübernahme für sozialpädagogische Betreuung über 421m I Klicken Sie, um das Format des Titel- Masters Klicken zu Sie, bearbeiten. um das Format des Titel- Masters zu bearbeiten. gemeinsame Aufgabe von Kammern und AA: Besetzung der EQJ-Plätze mit Jugendlichen (U25), die auch im Rahmen der Nachvermittlung keinen Ausbildungsplatz erhalten Ausschöpfung möglicher Kapazitäten zum Wohle der unversorgten Bewerber enge Zusammenarbeit und laufende Abstimmung über die jeweiligen Aktivitäten

7 Klicken Sie, um das Format des Titel- Masters Klicken zu Sie, bearbeiten. um das Format des Titel- Masters zu bearbeiten. Haushaltsmittel für Bayern Ausgabemittel VE 2005 Verteilung Bund nach einem Mittelwert aus Anteil gem. Ausbildungsstellen und Anteil unvermittelter Bewerber jeweils Ende Juli 2004 überregionale Umverteilung möglich, um zu vermeiden, dass EQJ-Verträge wegen fehlender Mittel nicht zustande kommen Stand im Agenturbezirk zum EQJ Stellen gemeldet 94 IHK 91 HwK 41 Verträge 12 zusätzliche Ausbildungsstellen Seite 14

8 Betriebe können ihren Nachwuchs näher kennen lernen Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist präziser als über Schulzeugnisse Betriebe, die aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen nicht ausbilden, können sich so an systematischer beruflicher Qualifizierung beteiligen Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können Einstiegsqualifizierung anbieten Betrieb trägt Sach- und Qualifizierungskosten, Vergütung und Sozialversicherungsbeitrag wird erstattet Seite 15 Vorteile für Betriebe Vorteile für Jugendliche Jugendliche, die über die Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können durch das Qualifizierungsangebot ihre Potenziale erschließen Kennenlernen eines Ausbildungsberufes, eines Betriebes und des Berufslebens Beweis des Könnens, Türöffner zur Ausbildung Zertifikat und Anrechnungsoption Seite 16

9 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Sozialgesetzbuch II Stand: 10/ Zweites Buch Sozialgesetzbuch Grundsicherung für Arbeitsuchende Als Artikel 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen vom (Hartz IV) verkündet. Inkrafttreten am verschiedene am

10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Aufgaben/Ziele Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Eigenverantwortung stärken Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen Lebensunterhalt sichern Fordern und Fördern 19 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Kreis der Anspruchsberechtigten (Bedarfsgemeinschaft) Erwerbsfähige Hilfsbedürftige zwischen 15 und 65 Jahre alt - nicht in Ausbildung an einer Schule oder Hochschule - gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft 20 sein Partner (Ehegatte, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) und minderjährige Kinder

11 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Erwerbsfähigkeit Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (oder dies innerhalb der nächsten 6 Monate erfüllt). Bei Kinderbetreuung bleibt Erwerbsfähigkeit!! Zumutbarkeit einer Arbeit ist nach 19 Abs. 1 Nr 4 zu beurteilen. 21 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Zuständigkeit Arbeitslosengeld II Sozialgeld Einstiegsgeld Eingliederungsvereinbarung Leistungen zur Eingliederung Nach dem I 22 Kommunaler Träger Unterkunft und Heizung Erstausstattung (Wohnung/Bekleidung/Schwangerschaft) Betreuung minderjähriger/behinderter Kinder häusliche Pflege Angehöriger Schuldner-/Suchtberatung, psychosoziale Betreuung

12 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Unterkunft + Heizung ( 22) Mehrbedarf ( 21) Zuschlag bei Wechsel Alg I Alg II ( 24) Regelleistung ( 20) ( Grundbetrag ) Arbeitslosengeld II 23 Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger tatsächliche Kosten z.b. Schwangere längstens 2 Jahre BG - W 345 BG - O 331 Nicht erwerbsfähige Angehörige Ernährung, Kleidung etc. Unterkunft + Heizung ( 22) Mehrbedarf ( 21) 80 % bzw. 60 % der Regelleistung Sozialgeld ( 28) Zweites Buch Sozialgesetzbuch Die Regelleistungen bei Alg und Sozialgeld Alte Bundesländer (inkl. Berlin-Ost) Neue Bundesländer

13 Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB Fallbeispiel II für Bedarfsberechnung (BG - W Regelleistung = 345 ) Vater Alg II 90 % = 310,50 Beispiel : Eltern - 2 Kinder (10 und 15 Jahre) Sohn 15 J. Sozialgeld 80 % Mutter Alg II 90 % 25 Tochter 10 J. Sozialgeld 60 % = 207 = 310,50 insg. 310,50 310,50 276, , ,00 + Kosten für Unterkunft und Heizung Zweites Buch Sozialgesetzbuch Freibeträge bei Erwerbstätigkeit /. Absetzbeträge nach 11 Abs.2 Netto - Einkommen Allgemeine Hinweise Brutto - Einkommen 26 bis 400 Euro./. 15% des bereinigten Einkommens Euro./. 30% des bereinigten Einkommens Euro./. 15% des bereinigten Einkommens zusätzlich zusätzlich Bereinigtes Nettoeinkommen zu berücksichtigendes Einkommen; = anzurechnen

14 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Beispiel 1 (NBL) Alleinstehender Hilfebedürftiger Brutto - Einkommen 250,00./. Absetzbeträge nach 11 Abs. 2 z.b. 65,00./. 15 des bereinigten 27,75 Einkommens 157,25 Euro Netto - Einkommen 250,00 65,00 = 185,00 Bereinigtes Nettoeinkommen 185,00 *15% = 27,75 zu berücksichtigendes Einkommen 185,00 27,75 = 157,25 Anrechnung auf die Regelleistung 27 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Wer nimmt die Aufgaben wahr? Arbeitsgemeinschaft in den Job-Centern GmbH GbR öffentlich rechtliche ARGE Option Bundesweit maximal 69/ in Bayern max. 6 SH-Verwaltungen (tatsächlich 4) 28 Jeder für sich

15 Zweites Buch Sozialgesetzbuch Kommende Arbeitsbelastungen Arbeitsagenturen erhalten zusätzlich zu den Arbeitslosenhilfeempfänger den Personenkreis der Sozialhilfeempfänger Kommunale Träger erhalten zusätzlich zu den Sozialhilfeempfängern den Personenkreis der Arbeitslosenhilfeempfänger 29 Personelle Auswirkungen des Arbeitslosengeldes II 1. Personalbedarf Umstellung Alhi Alg II bis Dezember 2004: Umzustellende Fälle in der insgesamt: 5514 Notwendiges Personal (Schlüssel 1:140) 32 Kräfte Bisherige Alhi-Bearbeitung: 13 Kräfte Einstellung von Zusatzkräften 30 (Vivento und sonstige Zusatzkräfte)

16 Personelle Auswirkungen des Arbeitslosengeldes II (ohne optierende Kommune Landkreis Miesbach) Voraussichtliches Mengengerüst Alg II: Alhi-Empfänger: Bedarfsgemeinschaften: 5514 Personen: ca Sozialhilfe-Empfänger: Bedarfsgemeinschaften: 3264 Personen: 6486 Insgesamt: Bedarfsgemeinschaften: 8778 Personen: ca Personelle Auswirkungen des Arbeitslosengeldes II Stadt 32,5 Mitarbeiter/innen Landkreis 48,5 Mitarbeiter/innen Landkreis Miesbach Option Landkreis Bad Tölz/ Wolfratshausen 26,5 Mitarbeiter/innen 32

17 Personelle Auswirkungen des Arbeitslosengeldes II Gesamtpersonalbedarf Alg II (ohne Aufgaben der kommunalen Träger): Geldleistungen 52 Beratung und Integration 44 Summe:

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