MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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1 MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 015/016 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 5. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Lehramt/ (A xxx bzw. A 190 xxx 7) für das Bachelorstudium Lehramt/ (A xxx bzw. A 19 xxx 08 A xxx bzw. A 198 xxx 09 A )-Wiederverlautbarung Anwendungsbereich 1. Diese Verordnung regelt die Anerkennung von im Rahmen des Diplomstudiums Lehramt erbrachten Studienleistungen für Leistungen des Bachelorstudiums Lehramt hat Gültigkeit für jene Studierenden, die in das Bachelorstudium Lehramt ab umsteigen bzw. sich für das Bachelorstudium Lehramt ab dem WS 01/015 zulassen, um ein drittes Unterrichtsfach zu studieren. Die Anerkennung bezieht sich auf die folgenden Studienpläne / Curricula in der jeweils geltenden Fassung: Diplomstudium Lehramt (A xxx bzw. A 190 xxx 7): Studienplan für das Lehramtsstudium an der Geistes- Kulturwissenschaftlichen Fakultät, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UOG 199, XXXII. Stück, Nr. 1, am , im Studienjahr 001/00; inklusive der Änderung, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UOG 199, XXX. Stück, Nr. 91, am , im Studienjahr 00/00; inklusive der (geringfügigen) Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- Kulturwissenschaftlichen Fakultät für das, das Unterrichtsfach Italienisch, das Unterrichtsfach Spanisch,
2 erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 6. Stück, Nr. 58, am , im Studienjahr 011/01. i.v.m. der Verordnung über die Einführung der Studieneingangs- Orientierungsphase in den Lehramtsstudien der Universität Wien, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 6. Stück, Nr. 18, am , im Studienjahr 010/011; inklusive der Schreibfehlerberichtigung, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG,. Stück, Nr. 86, am , im Studienjahr 010/011; inklusive der Änderung, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG,. Stück, Nr. 150, am , im Studienjahr 011/01. (A xxx bzw. A 19 xxx 08 A xxx bzw. A 198 xxx 09 A ): Allgemeines Curriculum für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekarstufe (Allgemeinbildung) an der Universität Wien, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 9. Stück, Nr. 195, am , im Studienjahr 01/01; 1. Änderung Wiederverlautbarung des Allgemeinen Curriculums für das gemeinsame Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekarstufe (Allgemeinbildung) im Verb Nord-Ost, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 1. Stück, Nr. 9, am , im Studienjahr 015/016. i.v.m. dem Teilcurriculum für die Unterrichtsfächer, Italienisch Spanisch im Rahmen des Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekarstufe (Allgemeinbildung) an der Universität Wien, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 9. Stück, Nr. 0, am , im Studienjahr 01/01; 1. (geringfügige) Änderung Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für die Unterrichtsfächer, Italienisch Spanisch im Rahmen des gemeinsamen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekarstufe (Allgemeinbildung) im Verb Nord-Ost, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG, 1. Stück, Nr. 56, am , im Studienjahr 015/016.. Nachstehende Tabelle regelt die Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Lehramt (A xxx bzw. A 190 xxx 7) für das Bachelorstudium Lehramt - (A xxx bzw. A 19 xxx 08 A xxx bzw. A 198 xxx 09 A ).
3 Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen aus dem Diplomstudium Lehramt (A xxx bzw. A 190 xxx 7) für das (A xxx bzw. A 19 xxx 08 A xxx bzw. A 198 xxx 09 A ) Gilt für alle Studierenden, die bis zum Gilt für alle Studierenden, die bis SoSe 011 zugelassen wurden zum SoSe 011 zugelassen wurden 01-F: Sprachwissenschaftliche UF F 01: StEOP Unterrichtsfach 6 Einführungsvorlesung, VO, (Schriftliche Modulprüfung) 710-F: Besondere Unterrichtslehre, VO, 01-F: Landeswissenschaftliche Einführungsvorlesung, VO, UF F 09: VO Landeswissenschaft, Gilt für alle Studierenden, die ab dem WS 011 zugelassen wurden Gilt für alle Studierenden, die ab dem WS 011 zugelassen wurden StEOP Einführung in die romanistischen UF F 01: StEOP Unterrichtsfach 6 Unterrichtsfächer (Schriftliche (Schriftliche Modulprüfung), 8 Modulprüfung) 710-F: Besondere Unterrichtslehre UF F 09: VO Landeswissenschaft,, VO, Sofern die Besondere Unterrichtslehre UF F 09: VO Landeswissenschaft, noch nicht absolviert wurde: StEOP Einführung in die romanistischen Unterrichtsfächer (Schriftliche Modulprüfung), 8
4 101-F: Aufbaukurs, UE, 5 UF F 05: 1, UE, F: 1, UE, UF F 06:, UE, 7 10-F:, UE, UF F 07:, UE, 7 10-F:, UE, 5 UF F 08:, UE, 8 10-F: Sprachwissenschaftliches Proseminar UF F 0: AR Sprachwissenschaft, I, PS, 0-F: Sprachwissenschaftliches Proseminar II, PS, 10-F: Sprachwissenschaftliches Proseminar UF F 1: Wahlbereich für I, PS, Studierende des Lehramts *Hinweis 1 0-F: Sprachwissenschaftliches Proseminar II, PS, 01-F: Literaturwissenschaftliche Einführungsvorlesung, VO, UF F 0: VO Literaturwissenschaft, 10-F: Literaturwissenschaftliches UF F 0: AR Literaturwissenschaft Proseminar I, PS, für das Lehramt, 0-F: Literaturwissenschaftliches Proseminar II, PS, 10-F: Literaturwissenschaftliches UF F 1: Wahlbereich für Proseminar I, PS, Studierende des Lehramts *Hinweis 1 0-F: Literaturwissenschaftliches Proseminar II, PS,
5 51-F: Medienwissenschaftliche Einführungsvorlesung, VO, 5-F: Medienwissenschaftliches Proseminar, PS, 0-F: Landeswissenschaftliches Proseminar, PS, UF F 0: VO Medienwissenschaft, UF F 0: AR Medienwissenschaft für das Lehramt, UF F 09: AR Landeswissenschaft, 70-F: Didaktische Arbeitsgemeinschaft I, AR, UF F 10: AR 1 Methodik 1, 70-F: Didaktische Arbeitsgemeinschaft II, AR, UF F 10: AR Berufsbezogene Kommunikation, Fachbezogenes Praktikum (FAP), SE UF F 1: Schulpraxis 70-F: Didaktische Arbeitsgemeinschaft III, AR,,5 750-F: Didaktische Arbeitsgemeinschaft IV, AR, 691-F: Sprachwissenschaftliches Seminar 691-F: Literaturwissenschaftliches Seminar 69-F: Landeswissenschaftliches Seminar 69-F: Medienwissenschaftliches Seminar SE, UF F 1: AR Begleitung des Schulpraktikums, UF F 11: AR Methodik, UF F 11: AR 5 Themenkreis Fachdidaktik, UF F 1: Seminar Sprachwissenschaft Seminar Literaturwissenschaft Seminar Landeswissenschaft Seminar Medienwissenschaft SE, 9
6 Wahlfächer aus dem UF, max. 10 max. 8 UF F 1: Wahlbereich für Studierende des Lehramts *Hinweis 1 max. 10 *Hinweis 1: Im Rahmen eines Bachelor-Lehramtsstudiums können für beide Unterrichtsfächer insgesamt maximal 10 für den Wahlbereich anerkannt werden. *Hinweis : Nach einem erfolgten Umstieg in das ist folgende Lehrveranstaltung jedenfalls zu absolvieren: - UF F 1: SE inklusive Bachelorarbeit (9+1 ). Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Der Studienpräses: Lieberzeit Der Studienprogrammleiter: Noe
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