Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt der Universität Kassel"

Transkript

1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 47/1999 S in Kraft getreten am:

2 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG GESCHICHTE FÜR DAS LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN UND REALSCHULEN AN DER UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE KASSEL VOM 15. MAI 1996 IN DER FASSUNG VOM Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVGL I, S. 3ff.) Dauer, Ziele, Inhalte und Aufbau des Teilstudiengangs Geschichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen an der Universität Gesamthochschule Kassel. Studiendauer Der Fachbereich stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß Studierende sich nach sechs Semestern zur Ersten Staatsprüfung melden können. Ein weiteres Semester ist für die Erste Staatsprüfung vorgesehen. 3 Ziele des Teilstudiengangs Durch das Studium des Faches Geschichte gemäß dieser Ordnung sollen die Studierenden fachwissenschaftlich und fachdidaktisch auf die berufliche Tätigkeit im Lehramt vorbereitet werden. 4 Inhalte des Geschichtsstudiums Inhalte des fachwissenschaftlichen Studienanteils sind die fachwissenschaftlichen Bereiche (historische Epochen) A Alte Geschichte B Mittelalterliche Geschichte C Neuere Geschichte (Frühe Neuzeit, Geschichte des 19. u. 0. Jahrhunderts) mit den Gebieten 1. Politische Geschichte. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 3. Rechts- und Verfassungsgeschichte 4. Kultur- und Geistesgeschichte Erg. Liefg. vom

3 sowie Theorie der Geschichtswissenschaft, historische Hilfswissenschaften und historische Entwicklung in den verschiedenen europäischen Regionen. Die Berücksichtigung der einzelnen fachwissenschaftlichen Bereiche (historische Epochen) ist verbindlich. Während des Studiums soll in mehreren Sachgebieten der Besuch von mindestens je einer Veranstaltung nachgewiesen werden. Eine Ausrichtung des Studiums auf nur ein Sachgebiet (z.b. nur Politische Geschichte oder nur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte) ist nicht zulässig. Ferner muß bei der Auswahl der Veranstaltungen dafür Sorge getragen werden, daß neben der deutschen Geschichte auch die Geschichte Europas und - zumindest exemplarisch - die außereuropäische Geschichte berücksichtigt werden. Inhalte des fachdidaktischen Studienanteils sind die Reflexion des eigenen Lernprozesses im Fachstudium und die fachdidaktischen Bereiche A B C Theorie der Geschichtswissenschaft im Verhältnis zur Didaktik der Geschichte Möglichkeiten der problemorientierten Darstellung im Geschichtsunterricht Geschichte und Funktion des Geschichtsunterrichts Die Berücksichtigung der einzelnen Bereiche soll durch entsprechende Wahl der Veranstaltungen gewährleistet werden. Fachdidaktische Überlegungen sind auch Teil fachwissenschaftlicher Veranstaltungen. Die semesterbegleitenden Schulpraktischen Studien sind Bestandteil des fachdidaktischen Studiums. Zum fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studium gehören auch Exkursionen. Das Lehrangebot der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stellt die Erfüllung dieser Anforderungen sicher. 5 Veranstaltungsformen Veranstaltungsformen sind Proseminare und ähnliche einführende Veranstaltungen, Seminare, Übungen, Projekte, Kolloquien und Vorlesungen. Die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung wird von deren jeweiligem Leiter oder der Leiterin unter Beachtung der Maßgaben dieser Studienordnung festgelegt. 6 Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Beide Studienabschnitte bestehen in der Regel aus drei Semestern. Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 36 Semesterwochenstunden. Hinzu kommen noch 3 Semesterwochenstunden für Schulpraktische Studien. Erg. Liefg. vom

4 7 Sprachkenntnisse Für das Studium der Geschichte sind Sprachkenntnisse in Englisch und Latein erforderlich. Zum Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen wird kein Sprachnachweis gefordert, jedoch erwartet, daß die Studierenden sich in die Lektüre fremdsprachlicher Texte einarbeiten. Die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache wird dringend empfohlen. 8 Leistungsnachweise (1) Grundlage für die Vergabe von Leistungsnachweisen sind regelmäßige Teilnahme und schriftliche Arbeiten (Übungsarbeiten, Referate, Hausarbeiten, Klausuren oder vergleichbare Leistungen). Leistungsnachweise sind in erster Linie Lernkontrollen für die Studierenden, die Arbeiten sind mit den Studierenden zu besprechen. Leistungsnachweise können auch in Projekten erworben werden, die von Lehrenden beraten werden. () Zu Beginn jeder Veranstaltung ist von den Lehrenden festzulegen, auf welche Art in dieser Veranstaltung Leistungsnachweise erworben werden können. (3) Die Studierenden haben insgesamt 6 Leistungsnachweise zu erwerben, drei im Grundstudium, drei im Hauptstudium. Je einer dieser Leistungsnachweise in den beiden Studienphasen muß im fachdidaktischen Bereich erworben werden. Hinzu kommt der Leistungsnachweis in den Schulpraktischen Studien. 9 Grundstudium (1) Das Grundstudium dient einer breiten fachlichen Fundierung der Ausbildung im Fach Geschichte und wird mit einer Obligatorischen Studienberatung ( 10) abgeschlossen. Es konzentriert sich auf folgende Inhalte: Einführung in die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens sowie grundlegende Fragestellungen, Betrachtungsweisen, Hilfswissenschaften, Methodologie und Theorie der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik. Vermittlung des themen-, problem- und methodenbezogenen Grundlagenwissens. Vermittlung von Grundlagenwissen in den traditionellen Epochen der Geschichte für den europäischen Raum und zumindest einer außereuropäischen Region und Kultur. () Im Grundstudium sind folgende Veranstaltungen zu belegen: a) je ein Proseminar zur Alten Geschichte oder Mittelalterlichen Geschichte (je SWS), zur Neueren Geschichte (4 SWS) und zur Didaktik der Geschichte ( SWS). Für jede Veranstaltung ist ein Leistungsnachweis zu erwerben. b) eine Übung in einer historischen Epoche oder einem Teilgebiet, auch Didaktik ( SWS). Voraussetzung ist der Leistungsnachweis im entsprechenden Proseminar. c) Eine Veranstaltung in einer Nachbardisziplin ( SWS, Nachweis durch Studienbuch). Als Nachbardisziplinen gelten Politikwissenschaft, Soziologie, Erg. Liefg. vom

5 Geographie, Volkswirtschaft, Kunstgeschichte. Im Einzelfall kann der Fachbereichsrat auf Antrag auch eine andere Disziplin zulassen. d) mindestens vier Vorlesungen, die die unter 9 Abs. 1 genannten Epochen und Regionen abdecken (je SWS, Nachweis durch Studienbuch). 10 Obligatorische Studienberatung Die Obligatorische Studienberatung schließt das Grundstudium ab und findet bei einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer oder bei einer bzw. einem anderen, vom Fachbereich bestimmten Lehrenden statt. Zu ihr sind die in 9 Abs. genannten Nachweise vorzulegen. Das in dieser Studienberatung zu führende ausführliche Gespräch zwischen Lehrendem und Studierendem soll sich auf Inhalte und Verlauf des Grundstudiums sowie auf die inhaltliche und organisatorische Anlage des Hauptstudiums beziehen. Die Teilnahme wird dem Studierenden schriftlich bescheinigt. 11 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium dient der systematischen Vertiefung des im Grundstudium erworbenen Wissens durch ein intensives Studium ausgewählter Sachbereiche. Die Schwerpunktbildung erfolgt in einer der historischen Epochen Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte oder Neuere Geschichte unter Berücksichtigung der Inhalte aus 9 Abs. 1. () Im Hauptstudium sind mindestens folgende Veranstaltungen zu belegen: a) ein Proseminar zur Alten oder Mittelalterlichen Geschichte (das im Grundstudium nicht gewählte Proseminar, SWS, ein Leistungsnachweis) b) ein Seminar zur Alten oder Mittelalterlichen Geschichte entsprechend der im Grundstudium gewählten Epoche ( SWS). Für dieses Seminar wird kein obligatorischer Leistungsnachweis verlangt. Den Studierenden wird jedoch dringend empfohlen, hier einen Leistungsnachweis zu erwerben. c) ein Seminar zur Neueren Geschichte ( SWS, ein Leistungsnachweis) d) ein Seminar in Didaktik der Geschichte oder eine Übung in einer der historischen Epochen bzw. Teilgebiete ( SWS, ein Leistungsnachweis). Voraussetzung ist der Leistungsnachweis im entsprechenden Proseminar. e) mindestens drei Vorlesungen (je SWS, Nachweis durch Studienbuch) Eines der beiden Seminare gem. Buchstaben b) und c) muß ein fachlichdidaktisches Seminar sein. (3) Außerdem sind die Schulpraktischen Studien nach der Praktikumsordnung in der jeweils gültigen Fassung zu absolvieren. Erg. Liefg. vom

6 1 Studienberatung (1) Zu Beginn jedes Semesters findet eine Beratung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Sie besteht aus Veranstaltungen des Fachbereichs, an denen Professorinnen bzw. Professoren und fortgeschrittene Studierende gleichberechtig mitwirken. Die Teilnahme an allen Formen der Studienberatung wird den Studienanfängerinnen bzw. Studienanfängern dringend empfohlen. Neben der Beratung der Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger und der Obligatorischen Studienberatung nach dem Grundstudium gemäß 10 sind die Professorinnen bzw. Professoren verpflichtet, in ihren Sprechstunden auf Wünsche nach Studienberatung einzugehen. () In der gemäß 9 Abs. gewählten Nachbardisziplin wird eine Studienberatung dringend empfohlen. 13 Anwendbarkeit bei Erweiterungs- und Zusatzprüfung Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Fach Geschichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen eine Erweiterungsprüfung gemäß 5 oder eine Zusatzprüfung gemäß 40 der Prüfungsverordnung ablegen wollen, finden die Maßgaben dieser Studienordnung entsprechend Anwendung. 14 Übergangsregelung Diese Studienordnung gilt für diejenigen Studierenden, die das Studium im oder nach dem Wintersemester 1999/000 aufnehmen. Für Studierende im Fach Geschichte, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, findet die bislang geltende Fassung der Studienordnung vom (StAnz. 1997, S. 68) Anwendung. 15 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am in Kraft. Sie wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften. Der Studienbereich II hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 1 Abs. 4 HHG wurden gewahrt. Kassel, den Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. P. Müller Erg. Liefg. vom

7 Beispielstudienplan für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L ) Fachsem. Veranstaltungen SWS 1 PS Neuere Geschichte 4 V Neuere Geschichte V Mittelalterliche Geschichte PS Mittelalterliche Geschichte oder Alte Geschichte PS Didaktik der Geschichte V Alte Geschichte 3 V Neuere Geschichte Ü Historische Epoche/Teilgebiet oder Didaktik der Geschichte S o. V Nachardisziplin 4 PS Alte Geschichte oder Mittelalterliche Geschichte S* Neuere Geschichte V Mittelalterliche Geschichte 5 S* Mittelalterliche Geschichte oder Alte Geschichte V Alte Geschichte PR Fachdidaktische Schulpraktische Studien (3) 6 Ü Didaktik der Geschichte oder historische Epoche/Teilgebiet V Neuere Geschichte V Didaktik der Geschichte * Eines dieser beiden Seminare muß fachlich-didaktisch sein. 36 (+3) Erg. Liefg. vom

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität

Mehr

MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000

MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000 MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 2000 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches

Mehr

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf

Mehr

I. Allgemeines 1 Studiengänge und ihre Abschlüsse In Geschichte können zur Zeit Studiengänge mit folgendem Abschluß eingeschlagen werden:

I. Allgemeines 1 Studiengänge und ihre Abschlüsse In Geschichte können zur Zeit Studiengänge mit folgendem Abschluß eingeschlagen werden: Studienordnung des Fachbereichs 16 Geschichtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Geschichte vom 11. Januar 1985 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 1] Auf Grund

Mehr

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)].

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)]. Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Mittlere und Neuere Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 778; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)]

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 778; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)] Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Osteuropäische Geschichte mit den Studienabschlüssen Vom 17. Juni 1992

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.08/059 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen,

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung

Mehr

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Evangelische Theologie -Besonderer Teil-

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Evangelische Theologie -Besonderer Teil- 0.11.13 0-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Evangelische Theologie -Besonderer Teil- vom 6. April 010 Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions-

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) Grundstudium Pflichtbereich (obligatorisch) 1 SN 1 PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" 1 LS 1 MS "Einführung in die

Mehr

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (BA-Studium) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) von 2012

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (BA-Studium) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) von 2012 Fakultät für Geschichtswissenschaft Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Geschichte (BA-Studium) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GemPO) von 2012 Zu 1 GemPO: Ziele des Studiums Das Studium der Geschichtswissenschaft

Mehr

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau... Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches

Mehr

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik

Mehr

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002 - 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan Studienordnung für die Fächer Alte, Mittlere, Neuere und Neueste sowie Osteuropäische Geschichte als Haupt- und Nebenfach sowie das Fach Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe

Mehr

Vom 17. Juni 1992 erschienen im StAnz. S. 780 geändert mit Ordnungen vom 9. November 1995 (StAnz. S. 328), 28. Februar 1997 (StAnz. S.

Vom 17. Juni 1992 erschienen im StAnz. S. 780 geändert mit Ordnungen vom 9. November 1995 (StAnz. S. 328), 28. Februar 1997 (StAnz. S. Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Alte Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach

Mehr

FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I

FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Vorläufige Studienordnung zur SPO I 2003 Stufenschwerpunkt Hauptschule

Vorläufige Studienordnung zur SPO I 2003 Stufenschwerpunkt Hauptschule Vorläufige Studienordnung zur SPO I 2003 Stufenschwerpunkt Hauptschule Geschichte als Hauptfach (35 SWS) oder als (1) Anlage 1, 8 Aufbau und Inhalte Stand: 04.11.2005 Modul Beschreibung (lt. GHPO I) Veranstaltung

Mehr

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.17 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 20 Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften für das Nebenfach Agrarökonomie FBR HKM Abl. StudO

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Mainz, den 23. Februar Der Prodekan des Fachbereichs 1: Der Dekan des Fachbereichs 5:

Mainz, den 23. Februar Der Prodekan des Fachbereichs 1: Der Dekan des Fachbereichs 5: Vierzehnte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Koblenz-Landau Vom 23. Februar 2016* Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des

Mehr

Vom 29. November 2011

Vom 29. November 2011 Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 29. November 2011 Aufgrund

Mehr

Allgemeines zum Studium des Faches Geographie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs (Nicht modularisiert Studienbeginn vor WS 2010/ 11)

Allgemeines zum Studium des Faches Geographie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs (Nicht modularisiert Studienbeginn vor WS 2010/ 11) Department für Geographie Allgemeines zum Studium des Faches Geographie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs (Nicht modularisiert Studienbeginn vor WS 2010/ 11) Lehramtstudiengänge mit Erdkunde / Geographie

Mehr

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Umweltschutz und Umwelttechnik im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 26.11.2002

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.03 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Studium des Studienelements Politikwissenschaft FBR HMWK StudO

Mehr

Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge "Teilgebiete des Rechts" als Nebenfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz I. Allgemeine Regelungen

Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge Teilgebiete des Rechts als Nebenfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz I. Allgemeine Regelungen Prüfungsordnung für die Teilstudiengänge "Teilgebiete des Rechts" als Nebenfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 4. April 2006 erschienen im StAnz. S. 595 Aufgrund der 7 Abs. 2 Nr. 2, 26,

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an.

Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an. Anlage 10 Fachspezifische Anlage für das Fach Geschichte vom 01.10.2014 - Lesefassung - 1. Bachelorgrad Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss

Mehr

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli. Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.2009 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Prüfungsausschuss

Mehr

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Grundlagen für Historiker I

Grundlagen für Historiker I Modulbeschreibung Fachwissenschaft für das Lehramtsfach Geschichte (Bachelor) Grundlagen für Historiker I 504100100 360 h Modulbeauftragter Dr. Wolfgang Will Pflicht 1. u. 2. 12 LP 2 Semester BA Geschichte

Mehr

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen. Studienordnung für den postgradualen Studiengang Vergleichende Mitteleuropastudien Comparative Central European Studies - Master für Vergleichende Mitteleuropastudien - - Master of Central European Studies

Mehr

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul B 8: Latinistik, Erstfach Studienanfänger ohne Latinum Studienanfänger ohne Latinum können den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der propädeutischen Veranstaltungen in den en A und B

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Geschichte Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Geschichte Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramt Gymnasium Eingangspraktikum: 320 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern - durch Portfolio nachgewiesen. Sprachkenntnisse:

Mehr

Studiengangs-Info 3: Unterrichtsfach Pädagogik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Eine Information für Studierende im Sommersemester 2006

Studiengangs-Info 3: Unterrichtsfach Pädagogik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Eine Information für Studierende im Sommersemester 2006 WESTFÄLISCHEWILHELMS- UNIVERSITÄTMÜNSTER Lehreinheit Erziehungswissenschaft Münster, im Sommersemester 2006 Bispinghof 9-14 Service-Büro: Haus E, Raum 02 Tel.: 0251/83-24205 serviceb@uni-muenster.de Studiengangs-Info

Mehr

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 Studienordnung für den Teilstudiengang Biologie für das Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 21. Januar 1998 Gemäß

Mehr

Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 14. Mai 1986

Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 14. Mai 1986 Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 14. Mai 1986 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 22, S. 592] Ermächtigungsgrundlage Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr.

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK

Mehr

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Studienempfehlungen Stand: März 2014 Der polyvalente Studiengang Bachelor of Arts (BA) wird als kombinatorischer Zwei-Fach-

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.20.03 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Hauptfach FB 03 Genehmigung HMWK StAnz. Seite

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Fakultätsinstitut für Asien- und Afrikawissenschaften Afrika-Institut Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Neufassung LehramtsPO Geschichte 24.6.15 Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine 11. Griechisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Zur Aufnahme des Studiums im Fach Griechisch ist das Graecum erforderlich. Spätestens

Mehr

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648 Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF) Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studienzeit

1 Geltungsbereich. 2 Studienzeit Studienordnung für das Studium des Faches Englische Sprachwissenschaft im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr.

Mehr

Regelsemester. Ringvorlesung V 1 / 2 P 2 1. Argumentationstheorie Ü 2 / 3 P 2 2. Gesamt 7 SWS 9 LP

Regelsemester. Ringvorlesung V 1 / 2 P 2 1. Argumentationstheorie Ü 2 / 3 P 2 2. Gesamt 7 SWS 9 LP Modul-Nr. 11 Methoden der Philosophie Art Regelsemester SWS LP Ringvorlesung V 1 / 2 P 2 1 Wissenschaftspropädeutisches Proseminar Tutorium zum wissenschaftspropädeutischen Proseminar PS 1 P 2 5 T 1 P

Mehr

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft Fachbereich Geschichtswissenschaft Wilhelmstr. 36 72074 Tübingen Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft gültig ab 01. 10. 2010-1 - Vorbemerkungen: Im Hauptfach Geschichtswissenschaft

Mehr