Mitteilungsblatt der Universität Kassel
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- Nicole Kappel
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1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 47/1999 S in Kraft getreten am:
2 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG GESCHICHTE FÜR DAS LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN UND REALSCHULEN AN DER UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE KASSEL VOM 15. MAI 1996 IN DER FASSUNG VOM Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVGL I, S. 3ff.) Dauer, Ziele, Inhalte und Aufbau des Teilstudiengangs Geschichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen an der Universität Gesamthochschule Kassel. Studiendauer Der Fachbereich stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß Studierende sich nach sechs Semestern zur Ersten Staatsprüfung melden können. Ein weiteres Semester ist für die Erste Staatsprüfung vorgesehen. 3 Ziele des Teilstudiengangs Durch das Studium des Faches Geschichte gemäß dieser Ordnung sollen die Studierenden fachwissenschaftlich und fachdidaktisch auf die berufliche Tätigkeit im Lehramt vorbereitet werden. 4 Inhalte des Geschichtsstudiums Inhalte des fachwissenschaftlichen Studienanteils sind die fachwissenschaftlichen Bereiche (historische Epochen) A Alte Geschichte B Mittelalterliche Geschichte C Neuere Geschichte (Frühe Neuzeit, Geschichte des 19. u. 0. Jahrhunderts) mit den Gebieten 1. Politische Geschichte. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 3. Rechts- und Verfassungsgeschichte 4. Kultur- und Geistesgeschichte Erg. Liefg. vom
3 sowie Theorie der Geschichtswissenschaft, historische Hilfswissenschaften und historische Entwicklung in den verschiedenen europäischen Regionen. Die Berücksichtigung der einzelnen fachwissenschaftlichen Bereiche (historische Epochen) ist verbindlich. Während des Studiums soll in mehreren Sachgebieten der Besuch von mindestens je einer Veranstaltung nachgewiesen werden. Eine Ausrichtung des Studiums auf nur ein Sachgebiet (z.b. nur Politische Geschichte oder nur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte) ist nicht zulässig. Ferner muß bei der Auswahl der Veranstaltungen dafür Sorge getragen werden, daß neben der deutschen Geschichte auch die Geschichte Europas und - zumindest exemplarisch - die außereuropäische Geschichte berücksichtigt werden. Inhalte des fachdidaktischen Studienanteils sind die Reflexion des eigenen Lernprozesses im Fachstudium und die fachdidaktischen Bereiche A B C Theorie der Geschichtswissenschaft im Verhältnis zur Didaktik der Geschichte Möglichkeiten der problemorientierten Darstellung im Geschichtsunterricht Geschichte und Funktion des Geschichtsunterrichts Die Berücksichtigung der einzelnen Bereiche soll durch entsprechende Wahl der Veranstaltungen gewährleistet werden. Fachdidaktische Überlegungen sind auch Teil fachwissenschaftlicher Veranstaltungen. Die semesterbegleitenden Schulpraktischen Studien sind Bestandteil des fachdidaktischen Studiums. Zum fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studium gehören auch Exkursionen. Das Lehrangebot der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stellt die Erfüllung dieser Anforderungen sicher. 5 Veranstaltungsformen Veranstaltungsformen sind Proseminare und ähnliche einführende Veranstaltungen, Seminare, Übungen, Projekte, Kolloquien und Vorlesungen. Die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung wird von deren jeweiligem Leiter oder der Leiterin unter Beachtung der Maßgaben dieser Studienordnung festgelegt. 6 Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Beide Studienabschnitte bestehen in der Regel aus drei Semestern. Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 36 Semesterwochenstunden. Hinzu kommen noch 3 Semesterwochenstunden für Schulpraktische Studien. Erg. Liefg. vom
4 7 Sprachkenntnisse Für das Studium der Geschichte sind Sprachkenntnisse in Englisch und Latein erforderlich. Zum Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen wird kein Sprachnachweis gefordert, jedoch erwartet, daß die Studierenden sich in die Lektüre fremdsprachlicher Texte einarbeiten. Die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache wird dringend empfohlen. 8 Leistungsnachweise (1) Grundlage für die Vergabe von Leistungsnachweisen sind regelmäßige Teilnahme und schriftliche Arbeiten (Übungsarbeiten, Referate, Hausarbeiten, Klausuren oder vergleichbare Leistungen). Leistungsnachweise sind in erster Linie Lernkontrollen für die Studierenden, die Arbeiten sind mit den Studierenden zu besprechen. Leistungsnachweise können auch in Projekten erworben werden, die von Lehrenden beraten werden. () Zu Beginn jeder Veranstaltung ist von den Lehrenden festzulegen, auf welche Art in dieser Veranstaltung Leistungsnachweise erworben werden können. (3) Die Studierenden haben insgesamt 6 Leistungsnachweise zu erwerben, drei im Grundstudium, drei im Hauptstudium. Je einer dieser Leistungsnachweise in den beiden Studienphasen muß im fachdidaktischen Bereich erworben werden. Hinzu kommt der Leistungsnachweis in den Schulpraktischen Studien. 9 Grundstudium (1) Das Grundstudium dient einer breiten fachlichen Fundierung der Ausbildung im Fach Geschichte und wird mit einer Obligatorischen Studienberatung ( 10) abgeschlossen. Es konzentriert sich auf folgende Inhalte: Einführung in die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens sowie grundlegende Fragestellungen, Betrachtungsweisen, Hilfswissenschaften, Methodologie und Theorie der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik. Vermittlung des themen-, problem- und methodenbezogenen Grundlagenwissens. Vermittlung von Grundlagenwissen in den traditionellen Epochen der Geschichte für den europäischen Raum und zumindest einer außereuropäischen Region und Kultur. () Im Grundstudium sind folgende Veranstaltungen zu belegen: a) je ein Proseminar zur Alten Geschichte oder Mittelalterlichen Geschichte (je SWS), zur Neueren Geschichte (4 SWS) und zur Didaktik der Geschichte ( SWS). Für jede Veranstaltung ist ein Leistungsnachweis zu erwerben. b) eine Übung in einer historischen Epoche oder einem Teilgebiet, auch Didaktik ( SWS). Voraussetzung ist der Leistungsnachweis im entsprechenden Proseminar. c) Eine Veranstaltung in einer Nachbardisziplin ( SWS, Nachweis durch Studienbuch). Als Nachbardisziplinen gelten Politikwissenschaft, Soziologie, Erg. Liefg. vom
5 Geographie, Volkswirtschaft, Kunstgeschichte. Im Einzelfall kann der Fachbereichsrat auf Antrag auch eine andere Disziplin zulassen. d) mindestens vier Vorlesungen, die die unter 9 Abs. 1 genannten Epochen und Regionen abdecken (je SWS, Nachweis durch Studienbuch). 10 Obligatorische Studienberatung Die Obligatorische Studienberatung schließt das Grundstudium ab und findet bei einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer oder bei einer bzw. einem anderen, vom Fachbereich bestimmten Lehrenden statt. Zu ihr sind die in 9 Abs. genannten Nachweise vorzulegen. Das in dieser Studienberatung zu führende ausführliche Gespräch zwischen Lehrendem und Studierendem soll sich auf Inhalte und Verlauf des Grundstudiums sowie auf die inhaltliche und organisatorische Anlage des Hauptstudiums beziehen. Die Teilnahme wird dem Studierenden schriftlich bescheinigt. 11 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium dient der systematischen Vertiefung des im Grundstudium erworbenen Wissens durch ein intensives Studium ausgewählter Sachbereiche. Die Schwerpunktbildung erfolgt in einer der historischen Epochen Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte oder Neuere Geschichte unter Berücksichtigung der Inhalte aus 9 Abs. 1. () Im Hauptstudium sind mindestens folgende Veranstaltungen zu belegen: a) ein Proseminar zur Alten oder Mittelalterlichen Geschichte (das im Grundstudium nicht gewählte Proseminar, SWS, ein Leistungsnachweis) b) ein Seminar zur Alten oder Mittelalterlichen Geschichte entsprechend der im Grundstudium gewählten Epoche ( SWS). Für dieses Seminar wird kein obligatorischer Leistungsnachweis verlangt. Den Studierenden wird jedoch dringend empfohlen, hier einen Leistungsnachweis zu erwerben. c) ein Seminar zur Neueren Geschichte ( SWS, ein Leistungsnachweis) d) ein Seminar in Didaktik der Geschichte oder eine Übung in einer der historischen Epochen bzw. Teilgebiete ( SWS, ein Leistungsnachweis). Voraussetzung ist der Leistungsnachweis im entsprechenden Proseminar. e) mindestens drei Vorlesungen (je SWS, Nachweis durch Studienbuch) Eines der beiden Seminare gem. Buchstaben b) und c) muß ein fachlichdidaktisches Seminar sein. (3) Außerdem sind die Schulpraktischen Studien nach der Praktikumsordnung in der jeweils gültigen Fassung zu absolvieren. Erg. Liefg. vom
6 1 Studienberatung (1) Zu Beginn jedes Semesters findet eine Beratung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt. Sie besteht aus Veranstaltungen des Fachbereichs, an denen Professorinnen bzw. Professoren und fortgeschrittene Studierende gleichberechtig mitwirken. Die Teilnahme an allen Formen der Studienberatung wird den Studienanfängerinnen bzw. Studienanfängern dringend empfohlen. Neben der Beratung der Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger und der Obligatorischen Studienberatung nach dem Grundstudium gemäß 10 sind die Professorinnen bzw. Professoren verpflichtet, in ihren Sprechstunden auf Wünsche nach Studienberatung einzugehen. () In der gemäß 9 Abs. gewählten Nachbardisziplin wird eine Studienberatung dringend empfohlen. 13 Anwendbarkeit bei Erweiterungs- und Zusatzprüfung Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Fach Geschichte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen eine Erweiterungsprüfung gemäß 5 oder eine Zusatzprüfung gemäß 40 der Prüfungsverordnung ablegen wollen, finden die Maßgaben dieser Studienordnung entsprechend Anwendung. 14 Übergangsregelung Diese Studienordnung gilt für diejenigen Studierenden, die das Studium im oder nach dem Wintersemester 1999/000 aufnehmen. Für Studierende im Fach Geschichte, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, findet die bislang geltende Fassung der Studienordnung vom (StAnz. 1997, S. 68) Anwendung. 15 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am in Kraft. Sie wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften. Der Studienbereich II hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 1 Abs. 4 HHG wurden gewahrt. Kassel, den Der Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften Prof. Dr. P. Müller Erg. Liefg. vom
7 Beispielstudienplan für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L ) Fachsem. Veranstaltungen SWS 1 PS Neuere Geschichte 4 V Neuere Geschichte V Mittelalterliche Geschichte PS Mittelalterliche Geschichte oder Alte Geschichte PS Didaktik der Geschichte V Alte Geschichte 3 V Neuere Geschichte Ü Historische Epoche/Teilgebiet oder Didaktik der Geschichte S o. V Nachardisziplin 4 PS Alte Geschichte oder Mittelalterliche Geschichte S* Neuere Geschichte V Mittelalterliche Geschichte 5 S* Mittelalterliche Geschichte oder Alte Geschichte V Alte Geschichte PR Fachdidaktische Schulpraktische Studien (3) 6 Ü Didaktik der Geschichte oder historische Epoche/Teilgebiet V Neuere Geschichte V Didaktik der Geschichte * Eines dieser beiden Seminare muß fachlich-didaktisch sein. 36 (+3) Erg. Liefg. vom
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