Umweltgutachter-Zulassung und Anforderungen in der Praxis. Vortrag von Frank Holzhauser DAU GmbH

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1 Umweltgutachter-Zulassung und Anforderungen in der Praxis Vortrag von Frank Holzhauser DAU GmbH

2 Umweltpolitischer Hintergrund Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 EU-Ziel: Förderung einer harmonischen und gleichmäßigen Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten, nachhaltiges und nicht-inflationäres Wachstum unter Berücksichtigung der Umwelt. 5. Europäisches Umwelt-Aktionsprogramm Ausgangspunkt: Nachhaltige Entwicklung gehört zu den Zielen der Europäischen Union Bisheriger Ansatz der EU Command and Control ist nicht für alle Bereiche anwendbar und vielfach nicht kosten-effizient Neues Denken: Nachhaltige Entwicklung erfordert ein breiteres Spektrum umweltpolitischer Instrumente Ein neuer Ansatz sollte verschiedene Prinzipien und Aktionen berücksichtigen Eigenverantwortung und Kontrolle durch externe Dritte ist ein Prinzip des neuen umweltpolitischen Ansatzes; es ermöglicht zudem Entlastung von Umweltschutzbehörden und deren Konzentration auf problematische Bereiche EMAS ist eine wichtige Regelung in der instrumentellen Neuausrichtung der Umweltpolitik

3 ZULASSUNGS-, AUFSICHTS- UND REGISTRIERUNGSSYSTEM IN DEUTSCHLAND Bundesumweltministerium Rechtsaufsicht Umweltgutachterausschuss (UGA) -Aufsicht -Berufung von UGA Mitgliedern Aufsicht Beratung teilrechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Widerspruchsbescheid Zulassungsverfahren Aufsicht Widerspruch Zulassung Antragsteller Antrag Bundesverwaltungsamt als Widerspruchsbehörde Vorlage Widersprüche DAU GmbH Richtlinien Zulassung und Aufsicht über Umweltgutachter u. Umweltgutachterorganisationen Prüfungs- ausschüsse Geschäftsstelle Widerspruchsbescheid Aufsichtsverfahren Berichterstattung Widerspruch Aufsicht Vorlage von Begutachtungen Registrierung von EMAS- Teilnehmern durch IHKs/HWK zugelassene Umweltgutachter/ -organisation Rechtsgrundlage: Umweltauditgesetz UAG, Neufassung vom , BGBl. I vom S. 3490

4 Das EMAS-System: Förderung der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen 1 Umweltprüfung 4 Umweltmanagementsystem 3 Umweltprogramm 5 Umweltbetriebsprüfung 2 Umweltpolitik 6 Umwelterklärung 7 Prüfung durch Umweltgutachter 8 Registrierung Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Abl. Nr. L 114 vom

5 Aufgaben der Umweltgutachter in anderen Rechtsbereichen Sachverständigentätigkeit nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung Altfahrzeugverordnung Verpackungsverordnung Emissionshandel EEG

6 Anforderungen an den Umweltgutachter Zulassungsverfahren Überprüfung der Zuverlässigkeit Überprüfung der Unabhängigkeit Überprüfung der Fachkunde (persönliche Prüfung der Personen) Periodische Aufsicht Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Überprüfung der Qualität der durchgeführten Begutachtungen Überprüfung der Dokumente über Begutachtungen einschließlich der Umwelterklärung Witnessaudits (Überprüfung bei der praktischen Arbeit vor Ort) aufsichtliche Maßnahmen bei Fehlern/Qualitätsmängeln Anlassbezogene Aufsicht Überprüfung bei besonderen Vorkommnissen, bzw. bekannt gewordenen Mängeln in aktuellen Begutachtungen, z.b. Begutachtung ohne ausreichenden Zulassungsbereich, Validierung trotz Hinweisen auf Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, Validierung ohne ausreichende Unparteilichkeit

7 Zuverlässigkeit 5 UAG - persönliche Eignung und Fähigkeiten - strafrechtliche Unbescholtenheit - kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter - geordnete wirtschaftliche Verhältnisse - hinreichende körperliche Verfassung

8 Unabhängigkeit Keine Verbindungen zur begutachteten Tätigkeit Keine dienstrechtlichen Unterweisungsverhältnisse Weisungsfreiheit Keine Verflechtungen

9 Fachkunde (Fach-)Hochschulstudium Regelfall Ausnahme - 7 Abs. 3 UAG 3-jährige Berufspraxis Fachkenntnisse Umweltbetriebsprüfungen Umweltmanagement Technische Aspekte der beantragten Branchen Umweltrecht

10 3-Jährige Berufspraxis 7 Abs. 2 Nr. 3 UAG fordert: eine mindestens dreijährige eigenverantwortliche hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über den betrieblichen Umweltschutz erworben wurden. (früher: als Freiberufler, in der Wirtschaft, in der Umweltverwaltung oder bei in der Umweltberatung tätigen Stellen)

11 Mündliche Fachkundeprüfung Zusammensetzung der Prüfungskommission 3 bis 5 Personen Ein Mitglied mit Befähigung zum Richeramt Ein Mitglied zugelassener Umweltgutachter Formaler Ablauf Mündlicher Kurzvortrag Fachgespräch über Fachgebiete a bis d Praktische Probleme aus der Berufsarbeit Ladung / Dauer der Prüfung / Ergebnis

12 Aufsicht Regelaufsicht Alle zwei Jahre Feststellung des weiteren Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen Überprüfung der Qualität der vorgenommenen Begutachtungen Stichprobenweise Beurteilung einzureichender Unterlagen Alle sechs Jahre praktische Überprüfung bei der Arbeit in Organisationen (Witnessaudit) Ergänzend: Geschäftsstellenaudit Anlassaufsicht

13 15 Abs. 9 UAG Umweltgutachter und andere Rechtsvorschriften Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen auch, soweit sie auf Grund ihrer Zulassung befugt sind, Tätigkeiten auf Grund anderer rechtlicher Regelungen auszuüben. 15 Abs. 6 gilt bei der Ausübung von Tätigkeiten auf Grund anderer rechtlicher Regelungen entsprechend.

14 Pflichten der Umweltgutachter Dokumentationspflichten Aufbewahrung Vorlage Unterrichtungspflichten Fortbildungspflicht Haftung / Beschränkung nach 323 Abs. 2 HGB Pflicht zur unparteilichen Aufgabenwahrnehmung Auflagen im Zulassungsbescheid Einzelfälle / UAG-Aufsichtsrichtlinie

15 Praktische Tätigkeit Erstellung von Gutachten über die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des EEG hinsichtlich des -Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle gem. 27 Abs.4 Nr. 2 EEG nach Maßgabe der Anlage 2 -Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung gem. 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG nach Maßgabe der Anlage 3

16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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