SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand

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1 SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA

2 - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung /Aktualisierung Rechtsvereinfachung durch Anpassung an die Systematik des ArbSchG und der neueren ArbSchV (z. B. BioStoffV, GefStoffV) Abstimmung mit ProdSG und aktuellem Inverkehrbringensrecht bessere Verständlichkeit, Bereinigung von erheblichen Auslegungsproblemen Stärkung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für betriebliche Schutzmaßnahmen Ausrichtung der Regelungen am tatsächlichen Unfallgeschehen rechtlich einwandfreie und fachlich sinnvolle Abstimmung der Prüfungen durch befähigte Personen und durch ZÜS Grundlagen Inhalt der geltenden BetrSichV, Berücksichtigung neuerer ArbeitsschutzV und ProdSG Erfahrungen aus TRBS- Regelungen und Fachdiskussionen BMAS-Gutachten zu Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen 2

3 - Vorhaben mit Beispielen Vorhaben Inhalt Beispiele 1. Anwendungsbereich Stärkere Anpassung an europäische Arbeitsmittel-RL 2009/104/EG: Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln Lösung des Problems Arbeitsmittel Arbeitsgegenstand (Bsp. Elektrische Gefährdung TRBS 2131) 3 Gefährdungsbeurteilung In die Beurteilung sind auch Gefährdungen einzubeziehen, die - von Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden oder - von der Arbeitsumgebung ausgehen. 3

4 Vorhaben Inhalt Beispiele 3. Zusammenführung der Maßnahmen aus 2. und 3. Abschnitt Gefährdungsbeurteilung und Stand der Technik einheitlich für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen ohne Beschäftigte, Berücksichtigung von Drittschutzaspekten wird beibehalten Problem sicherheitstechnische Bewertung entfällt 4. Zusammenführung Ex- Schutz in GefStoffV Auflösung Schnittstelle, Ex- Schutz-Anforderungen in BetrSichV entfallen, außer Prüfungen Gefährdungsbeurteilung und ExSchutz-Dokument einheitlich 4

5 Vorhaben Inhalt Beispiele 5. Bessere Integration von Grundanforderungen Anpassung an Arbeitsschutz- Verordnungen seit 2005 allgemeine Regelungen aus den Anhängen 1 und 2 als Grundpflichten in -Teil, Stärkere Betonung der Instandhaltung als Grundvorschrift, Stärkere Betonung der Ergonomie, 6. Einführung eines Ausstiegsszenarios in bei der Gefährdungsbeurteilung Anpassung an Arbeitsschutz- Verordnungen seit 2005, Arbeitgeberentlastung bei einfachen Arbeitsmittel und geringer Gefährdung 4 Entwurf Novelle BetrSichV 5

6 4 Novelle BetrSichV- 4 Maßnahmen bei geringer Gefährdung Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln eine lediglich geringe Gefährdung, müssen - unbeschadet der Bestimmungen des ArbSchG - über die in 5 genannten Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Im Ergebnis der Beurteilung einer geringen Gefährdung ist Folgendes zu prüfen, festzustellen und zu gewährleisten: die Arbeitsmittel müssen mindestens den für sie geltenden Rechtsvorschriften zum Inverkehrbringen entsprechen, die Arbeitsmittel müssen ausschließlich bestimmungsgemäß entsprechend den Vorgaben des Herstellers verwendet werden, Es dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen der Beschäftigten insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und der Arbeitsgegenstände auftreten, der Schutz der Beschäftigten muss ohne ergänzende Maßnahmen gewährleistet sein Instandhaltungsmaßnahmen gemäß 7 und die erforderlichen Prüfungen nach 12 müssen festgelegt und durchgeführt werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist zu dokumentieren. Auf eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann verzichtet werden. Satz 1 gilt nicht für die in Anhang 2 (überwachungsbedürftige Anlagen) und Anhang 3 (besondere Arbeitsmittel) genannten Anlagen. 6

7 Vorhaben Inhalt Beispiele 7. Prüfungen: Prüfer Integration von UVT- Prüfungen Kranprüfung durch Prüfsachverständige 8. Prüfungen: EG-Recht 9. Prüfungen: Prüfgegenstand alt Umsetzung EU- DienstleistungsRL Auftrennung der 14 und 15 in allgemeine und spezielle Regelungen, dabei Vereinfachung der Regelung Zulassung ausländischer Prüfer Anhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Druck, Ex, Aufzüge) mit Listung von Anlagen und Zuordnung von Prüfanforderungen 10. Prüfungen: Prüfgegenstand neu neue Arbeitsmittel / Anlagen, neue Verfahrensweisen Anhang 3. Prüfvorschriften für besondere Arbeitsmittel, z. B. Krane 7

8 : Prüfungen in 3 Stufen Stufe Anforderungen Bemerkungen prüfbefähigte Person (Stufe 1) Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit, Prüfunabhängigkeit Anforderung an Kenntnis für die jeweilige Prüfung wie bisher: notwendige Kenntnis in TRBS konkretisieren Prüfsachverständiger (Stufe 2) Qualifizierte Fachkunde, gerätetechnische Ausstattung Vorbild: 29a BImSchG und UVV Krane, auch firmeninterne Prüfer oder Herstellerprüfer möglich Prüfstellen (Stufe 3) zugelassene Überwachungsstellen Prüfstellen von Unternehmen Erfüllung der Anforderungen gem. 37 ProdSG wie bisher: extern und Qualitätssicherung 8

9 Arbeitspapier zur Novelle Betriebssicherheitsverordnung, Stand 05/2012 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt: Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten 3. Abschnitt: Betriebliche Schutzmaßnahmen 4. Abschnitt: Erlaubnisse und Prüfungen 5. Abschnitt: Anforderungen an Prüfer 6. Abschnitt: Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit 7. Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften Anhang 1 Regelungen für bestimmte Arbeitsmittel ( aus alten Anhängen 1 und 2) Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Anhang 3 Prüfvorschriften für besondere Arbeitsmittel 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10

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