GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen
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- Klaudia Rothbauer
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1 GSG-Novelle 2000 Anpassung an EG-Recht Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen Einführung von Betreiberprüfstellen in 9 Abs. 2 (Prüfaufgaben/freier Warenverkehr) zugelassene Stellen sind auch Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
2 GSG-Novelle 2000 Modernisierung des Prüfmarktes - Prüforganisationen (TÜ/TÜV) mit amtlichen/ amtlich anerkannten Sachverständigen - Zugelassene Überwachungsstellen mit erforderlichem Prüfpersonal (Akkreditierung/Benennung 14)
3 GSG-Novelle 2000 Übergangsregelungen ( 19) Phase I: Phase II: Phase III: bis (amtlich oder amtlich anerkannte Sachverständige) Vorbereitung des Akkreditierungsu. Benennungsverfahrens bis Neuanlagen (EG-Beschaffenheit) können von zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden (auch von SV der Phase I) ab freier Wettbewerb (bisheriges Prüfmonopol entfällt)
4 GSG-Novelle Januar 2008 Moderne Dienstleistung Nachfrage: Freie Wahl der Prüfstelle Angebot: Prüfung von Beschaffenheit und Betrieb (Überwachung) durch dieselbe Stelle möglich Voraussetzung ist Akkreditierung und Benennung nach 2. u. 3. Abschnitt des GSG
5 GSG-Novelle 2000 und dann? Ziele der Betriebssicherheitsverordnung Flexible Grundvorschriften - Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln - Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen - einheitliches überschaubares Regelwerk Hohes Sicherheitsniveau (Stand der Technik)
6 Betrieb Beschäftigte Arbeitsmittel Überwachung
7 Arbeitsschutzgesetz Gerätesicherheitsgesetz
8 Arbeitsschutzgesetz (moderne flexible Grundvorschriften / EG-Rahmenrichtlinie) Grundpflichten des Arbeitgebers - Maßnahmen für Sicherheit u. Gesundheit - Gefährdungsbeurteilung - geeignete Arbeitsschutzorganisation - Dokumentation Pflichten der Beschäftigten
9 Gerätesicherheitsgesetz (Freier europäischer Warenverkehr) Inverkehrbringen - elektrische Betriebsmittel - Maschinen - Druckgeräte - Aufzüge Errichtung und Betrieb - überwachungsbedürftiger Anlagen - staatl. Überwachung
10 Kernpunkte Arbeitsmittelbenutzungsverordnung + Prüfung bestimmter Arbeitsmittel 8 Verordnungen nach 11 GSG Arbeitsschutzmanagementsystem
11 Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen Überwachungsbedürftige Anlagen Druckgeräteanlagen (z.b. Druckbehälter, Dampfkessel) Ex-Anlagen Aufzugsanlagen Tanklageranlagen u. Füllstellen (VbF)
12 Sicherheit und Gesundheitsschutz Bereitstellung/Benutzung von Arbeitsmitteln Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Betrieb in Ex-Bereichen (RL 1999/92/EG)
13 Allgemeine Schutzziele (Grundvorschriften) Bereitstellung und Benutzung Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsmittel, -stoff, -platz, -umgebung) Stand der Technik (Beurteilungsmaßstab) Technische Regeln (Konkretisierung/Vermutungswirkung)
14 Allgemeine Schutzziele (Grundvorschriften) Produktbeschaffenheit EG-Richtlinien (Art. 95) z.b. Druckgeräte (97/23/EG) nationale Vorschriften Anhang I der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (95/63/EG)
15 Allgemeine Schutzziele (Grundvorschriften) Ergonomische Grundsätze Weitere Schutzmaßnahmen Beauftragte Beschäftigte für gefährl. Arbeitsmittel Spezielle Unterweisung
16 Allgemeine Schutzziele (Grundvorschriften) Prüfung bestimmter Arbeitsmittel nach Montage Wiederholungsprüfung ( Schadensverursachend) durch befähigte Personen außerordentliche Prüfung (Schadensfälle/Ereignisse) Dokumentationspflicht (Gefährdungsbeurteilung/Prüfergebnis)
17 Überwachungsbedürftige Anlagen - Aufhebung nationaler Beschaffenheitsvorschriften - Zusammenfassung (3 Gefahrenarten) - Beibehaltung des Drittschutzes Druckgeräteanlagen (97/23/EG) Ex-Anlagen (94/9/EG) Aufzugsanlagen (95/16/EG) + Tanklageranlagen u. Füllstellen (VbF-Anlagen) + Paternoster u. Bauaufzüge mit Personenbeförderung
18 Überwachungsbedürftige Anlagen Montage, Installation, Betrieb (Stand der Technik) ständige Überwachung (Betreiber) Erlaubnis Prüfungen Prüfbescheinigungen Unfall- und Mängelanzeige Drittprüfung durch zugelassene Überwachungsstellen
19 Überwachungsbedürftige Anlagen Prüfungen (Inbetriebnahme, wiederkehrend, angeordnet) zugelassene Überwachungsstellen (Dritte) befähigte Personen (Sachkundige/-verständige) Prüffristen (Höchstfristen)
20 Gemeinsame Vorschriften Arbeitsschutzmanagement (freiwillig, keine Zertifizierung) Ausschuss für Betriebssicherheit - Beratung des BMA - Technische Regeln (Konkretisierung der VO /Einbeziehung BG-licher Vorschriften)
21 Betrieblicher Explosionsschutz (Umsetzung der EG-Richtlinie 1999/92/EG) Gefährdungsbeurteilung der EX-Risiken (GefStoffV) Einteilung in Ex-Bereiche (Zonen) Zündquellenfreiheit Auswirkungsbegrenzung Dokumentations- und Koordinierungspflicht
22 Wer in den Fußstapfen anderer läuft, kann nie überholen. (Konfuzius)
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