UNLAUTERER WETTBEWERB IM STROM- UND GASVERTRIEB
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- Berthold Hertz
- vor 6 Jahren
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1 Mit zahlreichen Praxisberichten und Erfahrungsaustausch! UNLAUTERER WETTBEWERB IM STROM- UND GASVERTRIEB Wettbewerbskonform auftreten und Rechtsverstöße von Konkurrenten abwehren Ihre Termine: 18. Oktober 2017 in Frankfurt am Main 23. November 2017 in Hannover
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, im liberalisierten Energiemarkt werden kommunale Versorgungsunternehmen oft mit unlauteren Geschäftspraktiken von Konkurrenten konfrontiert. Wie Sie einerseits selbst wettbewerbsrechtskonform auftreten und andererseits Rechtsverstöße wie Irreführungen durch falsche Stadtwerkevertreter bei Haustürgeschäften, unvollständigen Preisvergleichen oder bei dem sogenannten Cold Calling abwehren, erfahren Sie auf diesem Infotag. Lernen Sie, welche rechtlichen Vorgaben das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) macht und wie Sie gegenüber Ihren potenziellen Kunden zulässig werben können. Dabei gewinnen Sie auch einen Überblick über relevante Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Zuge der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, welche Daten Sie bei der Briefwerbung verwenden dürfen, welche Besonderheiten bei Telefon- und Mailingaktionen sowie bei Social-Media-Auftritten zu berücksichtigen sind. Konkrete Praxisbeispiele veranschaulichen Ihnen den Ablauf einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung: von der Abmahnung über mögliche Präventionsmaßnahmen bis hin zu Strategien zur internen Aufbereitung von Wettbewerbsrechtsverstößen. Schließlich erfahren Sie auch, wie Sie auf eine Abmahnung gegen Ihr Unternehmen reagieren. Beugen Sie eigenen Rechtsverstößen vor und schützen Sie sich vor unlauteren Praktiken von Wettbewerbern, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen! Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH Liane Ulbig Senior Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 9.00 Check-in und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch den Seminarleiter Einführung in die Thematik Christian Sudbrock, VKU 9.45 Das 1x1 der zulässigen Kundenansprache Einführung in die Werbung Was ist Werbung und welche Anforderungen sind zu beachten? Zulässige Daten bei der Briefwerbung Welche Besonderheiten gibt es bei Telefon- und Mailingaktionen? Was gilt bei der Präsentation in sozialen Medien? Wann liegt zulässige Markt- und Meinungsforschung vor? Anforderungen an die Kundenrückgewinnung EU-Datenschutz-Grundverordnung: Relevante Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) RA Dr. Miriam Vollmer, Becker Büttner Held Kaffee- und Teepause Wer einmal lügt Irreführende Werbung beim Strom- und Gasvertrieb UWG-Novelle: Auswirkungen für EVU Preise, Festpreise und Preisgarantien Wie wirbt man richtig? Wann liegt unlautere Werbung vor und wann ist diese irreführend? Worauf ist bei Boni und Ersparnissen zu achten? Wie darf ein EVU mit Umweltfreundlichkeit werben? Wann ist vergleichende Werbung zulässig? RA Dr. Miriam Vollmer, Becker Büttner Held Gemeinsames Mittagessen Wettbewerbsverstoß entdeckt und jetzt? Die richtigen Maßnahmen anhand von Praxisbeispielen Die wirkungsvolle Abmahnung Fehlerquellen und Formulierungsvorschläge Gerichtliche Durchsetzung Von der einstweiligen Verfügung bis zum Ordnungsgeld RA Antje Schwerdtfeger, Kanzlei Kegel
4 PROGRAMM Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Wettbewerbsverstöße aus der Sicht eines Stadtwerks Die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: (K)ein Kampf gegen die Hydra Den Kunden als Partner gewinnen Strategien zur bestmöglichen internen Aufbereitung von Wettbewerbsverstößen Monika Koch, Stadtwerke Münster GmbH Kaffee- und Teepause Abmahnung im Haus Was tun? Unterlassungserklärung abgeben oder nicht? Welche Rolle spielt die Schutzschrift? Angriff ist (manchmal) die beste Verteidigung Alexandra Höffken, Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh Erfahrungsaustausch: Haustürgeschäfte, Callcenter etc. Die Tücken stecken im (Vertriebs-)System Wie arbeiten externe Vertriebsunternehmen? Welche häufigen Wettbewerbsverstöße sind beim Direktmarketing vermeidbar? Welche Hürden bei der Beweisführung und erfolgreiche Vorgehensweisen gibt es? Im Gespräch: RA Antje Schwerdtfeger, Kanzlei Kegel, Monika Koch, Stadtwerke Münster GmbH und Alexandra Höffken, Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh Moderation: Christian Sudbrock, VKU Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung Zielgruppe Der VKU-Infotag richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Vertrieb und Marketing in Energieversorgungsunternehmen.
5 REFERENTEN Ihre Referenten Alexandra Höffken ist seit 2008 bei der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh tätig und überwiegend für den Bereich Wettbewerbsrecht zuständig. Als Referatsleiterin in der Rechtsabteilung übernimmt sie sämtliche Anfragen, strategische Planung und Korrespondenz sowie die rechtliche Vertretung vor den Landgerichten in Sachen Wettbewerbsrecht. Monika Koch arbeitet seit 1998 als Syndikusanwältin bei der Stadtwerke Münster GmbH. Ihr obliegt die juristische Betreuung des Vertriebsbereichs mit allen Fragen des Vertragsrechts und des Energiewirtschaftsrechts. Daneben beschäftigt sie sich mit Telekommunikations-, IT- und Datenschutzrecht sowie den wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen der Stadtwerke Münster und deren Tochtergesellschaften. Antje Schwerdtfeger ist seit 1993 als Anwältin mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht und als Partnerin der Kanzlei Kegel in Wuppertal tätig. Seit 2000 vertritt sie kommunale Energieversorger aus ganz Deutschland. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerbs- und Markenrecht Westfalen-Lippe. Christian Sudbrock ist Fachgebietsleiter Wirtschaftsrecht beim VKU. Seine Aufgabengebiete umfassen u. a.:, Vergaberecht, Gemeindewirtschaftsrecht, EEG/KWKG und Compliance. Dr. Miriam Vollmer ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held. Neben der Beratung von Stadtwerken gehört die Vertretung vor Gerichten und gegenüber Behörden zu ihren Schwerpunkten. Frau Dr. Vollmer verfügt über eine umfangreiche Vortragserfahrung und publiziert regelmäßig in der Fach- und Wirtschaftspresse.
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 18. Oktober 2017 in Frankfurt am Main InterCityHotel Frankfurt Poststraße 8, Frankfurt am Main Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: November 2017 in Hannover Mercure Hotel Hannover Medical Park Feodor-Lynen-Str. 1, Hannover Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor.
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