Alljährliche Kinderrechteaktion

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1 Alljährliche Kinderrechteaktion Jedes Jahr im Herbst machen wir Kinderfreunde eine Aktion zum Thema Kinderrechte. Anlass dafür ist der 20. November, der Tag der Kinderrechte, der weltweit gegangen wird. An diesem Tag im Jahre 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von den Vereinten Nationen einstimmig angenommen. In dieser Kinderrechtekonvention ist in 54 Artikeln festgehalten, welche Rechte junge Menschen von 0-18 Jahren haben. Es geht dabei um existentielle Rechte der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um Schutzrechte und um Mitbestimmungsrechte. Dass die Rechte von sehr vielen Kindern in der ganzen Welt, aber auch in Österreich nicht eingehalten werden, sehen und hören wir jeden Tag. Daher wollen wir den 20. November nützen, um auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen und alle daran zu erinnern, dass es Rechte gibt und diese umgesetzt und eingehalten werden müssen. Grundrecht auf Leben Grundrecht auf Namen, Familie, Staatsangehörigkeit Grundrecht auf Familienzusammenführung Schutz bei Trennung von den Eltern Schutz von Flüchtlingskindern und Recht auf Familienzusammenführung Schutz vor Entführung und Verschleppung Recht, gehört zu werden Recht auf eine eigene Meinung Recht auf Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit Recht, sich versammeln zu dürfen Recht auf eine Privatsphäre Recht auf Information Hilfe und Schutz für Eltern Verbot von Gewalt gegen Kinder Recht auf Fürsorge und Schutz Rechte und Schutz bei Adoption Recht auf Asyl Schutz und Rechte behinderter Kinder Recht auf Gesundheit Schutz von Heimkindern Versicherungsschutz für Kinder Recht auf Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes Recht auf Bildung Schulpflicht Bekenntnis zu Grundwerten in der Erziehung der Kinder Rechte der Kinder aus Minderheiten Recht auf Freizeit und Erholung Schutz des Kindes vor Ausbeutung und Kinderarbeit Verbot von harten Drogen und Rauschgift für Kinder Schutz vor sexuellem Missbrauch Verbot von Kinderhandel Schutz vor Ausbeutung von Kindern Schutz der Kinder, die eine Straftat begangen haben Schutz der Kinder vor Kriegsdienst und Militärdienst Schonung und Schutz von Kindern als Opfer von Gewalt Rechte der Kinder, die eine Straftat begangen haben

2 Seit Jänner 2011 sind erstmals auch ein paar Kinderrechte-Artikel in der Österreichischen Bundesverfassung verankert. Zu wenige, wie wir meinen, aber immerhin sind die Kinderrechte nun auch Teil unserer höchsten gerichtlichen Instanz. Die Kinderrechte, die uns heuer bei der Aktion Kinderlandkarte speziell bewegen: Artikel Originaltext Kindgerechter Text Die Vertragsstaaten sichern dem Das Recht, gehört zu werden Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife Die Regierungen räumen jedem Kind das Recht ein, dass es angehört werden muss, wenn es um seine Belange geht. Die Meinung des Kindes soll bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, angehört und berücksichtigt werden. Dabei erkennen die Regierungen an, dass auch ein Kind bereits die Fähigkeit hat, sich eine Meinung zu bilden und diese auch zu Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mitte sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. 17 Die Vetragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. 2. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung. sagen. Das Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit Kein Kind soll dafür bestraft werden, wenn es sagt, was es denkt. Es darf aber nicht zu Verbrechen anstiften, einen anderen Menschen beleidigen, verleumden oder verletzen. Die Gedanken und Meinungen jedes Kindes sind frei! Das Recht auf Information Hier versprechen die Regierungen, dafür zu sorgen, dass Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen und Bücher kindgerecht gemacht werden sollen. Alle Nachrichten, Meldungen und Berichte sollen so ausgedrückt werden, dass ein Kind sie verstehen kann. Darüber hinaus sollen Kinderbücher und Kinderprogramme gefördert werden, damit du ein möglichst umfassendes Bild unserer Welt bekommst. Vor Gewalt, Brutalität oder Schund- und Ekelfilmen sollen Kinder geschützt werden. Recht auf Freizeit und Erholung Die Regierungen gestehen jedem Kind ein Recht auf Freizeit und Erholung zu. Dann sollen die Kinder machen können, worauf sie Lust haben. Dabei sollen sie angeregt werden, auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden, oder an Sport und Bewegung. Hauptsache: Entspannung, Spiel und Spaß! Für viele Kinder dieser Erde ist das leider nicht selbstverständlich: Die müssen arbeiten, damit ihre Familie überleben kann.

3 Kinderrechteaktion Für die diesjährige Kinderrechteaktion haben wir uns etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Stellt euch vor, ihr fährt mit Kindern quer durch Österreich. Ihr wollt irgendwo am Weg Pause machen, kennt euch aber in der Gegend nicht aus Es wäre doch genial, wenn man wo nachschauen könnte, wo das nächste familienfreundliche Angebot zu finden ist. Und genau das ist die Idee der kinderlandkarte.at Mit wenigen Klicks soll man finden können, wo man in Österreich was mit Kindern/Jugendlichen unternehmen kann und natürlich wo man die Kinderfreunde findet. Ziel der kinderlandkarte.at Wir wollen alle Plätze, Einrichtungen, dauerhaften Angebote in Österreich sammeln, die für Kinder, Jugendliche und/oder Familien interessant sind und sie in eine Landkarte eintragen. Alle Menschen, die daran Interesse haben, sollen diese Informationen abrufen können. Wir haben die ExpertInnen für das Finden der besten Orte, nämlich die Kinder, die Jugendlichen und die kinderfreundlichen Erwachsenen. Damit garantieren wir für die Qualität unserer Vorschläge. Es geht nun also nur noch darum, all dieses Wissen zu sammeln und in die Landkarte einzutragen.

4 Wie können sich Gruppen an der Aktion beteiligen und was sollen sie tun? Ortsgruppen, Minis-Freundschaftskinder-Rote Falken, Kindergarten- und Hortgruppen, Freizeitgruppen, Schulklassen, Bezirke etc. sammeln und beschreiben gemeinsam ihre Lieblingsorte bis Anfang November 2011 und tragen dieses wertvolle Wissen in die Kinderlandkarte ein. Rund um den 20.November geht ihr dann an die Öffentlichkeit und präsentiert eure Einträge/Lieblingsorte und feiert öffentlich den Kinderrechte-Tag. 1.) Lieblingsorte finden 2.) Lieblingsorte in die Kinderlandkarte eintragen 3.) Kinderlandkarte bewerben und den Kinderrechte-Tag feiern Wie das alles im Detail geht, erfahrt ihr, wenn ihr euch mit der Anmeldekarte oder auf der Homepage zur Aktion anmeldet und von uns das Gruppenpaket mit allen notwendigen Informationen und Materialien zugeschickt bekommt. Welche Materialien gibt es für teilnehmende Gruppen? Gruppenmappe mit allen Informationen und Methoden zur Umsetzung der Aktion mit Kinder/Jugendlichen aller Altersgruppen Vorlage für Flugzettel Schilder zum Montieren an eurem Lieblingsort Pickerl zum Bewerben der Kinderlandkarte Vorlage für Pressetexte Luftballons für eure Aktivität/Veranstaltung, um euren Lieblingsplatz zu dekorieren Aktions-Poster für eure Räumlichkeiten, Schaukästen etc. Das Aktions-Lied Wo gibt es mehr Infos? Bundesbüro der Kinderfreunde: Daniel Bohmann: Tel. 01/ Daniela Gruber-Pruner: Tel. 01/ Landesbüros der Kinderfreunde Kinderfreunde Vorarlberg 6900 Bregenz, St. Anna Straße 1 Tel.: 05574/58159 Fax: Mail: kinderfreunde.vorarlberg@aon.at Kinderfreunde Tirol 6020 Innsbruck, Rennweg 29 Tel.: 0512/ Fax: 0512/ Mail: info@kinderfreunde-tirol.at Kinderfreunde Salzburg 5020 Salzburg, Fürbergstrasse 30/7 Tel.: 0662/ Fax: 0662/ Mail: office@sbg.kinderfreunde.at Kinderfreunde Oberösterreich 4040 Linz, Hauptstraße 51 Tel.: 0732 / Mail: info@kinderfreunde.cc Kinderfreunde Kärnten 9580 Drobollach, Anton Falle-Straße 14 Tel: 04254/ Fax: 04254/ 50034/5 Mail: office@ktn.kinderfreunde.at Kinderfreunde Steiermark 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 22 Tel.: 0316/ Mail: office@kinderfreunde-steiermark.at Kinderfreunde Burgenland 7000 Eisenstadt, Permayerstraße 2 Tel: 02682/ Fax: 02682/ Mail: kind-und-co@bgld.kinderfreunde.at Kinderfreunde Niederösterreich 3100 St.Pölten, Niederösterreichring 1A Tel.: / Fax: / Mail: kind-und-co@noe.kinderfreunde.at Kinderfreunde Wien 1080 Wien, Albertgasse 23 Tel.: 01/ Fax: 01/ Mail: kind-und-co@wien.kinderfreunde.at

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