Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend. Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle

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1 Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle?

2 Überblick: - Rechtliche Grundlagen der Erziehungsberatung - Personalausstattung und Qualifikation - Tätigkeitsfelder - Aufbau und Ablauf einer Beratung - Erziehungsberatung in Relation zu anderen ambulanten und stationären Maßnahmen der HzE

3 Rechtliche Grundlagen der Erziehungsberatung 28 Erziehungsberatung [SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe] Erziehungsberatung und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

4 Träger: Stadt Schweinfurt in Kooperation mit dem Landkreis Schweinfurt Personelle Ausstattung: 7 Planstellen für Beratung / Therapie plus ½-Stelle befristet: - 5 Diplom-Psycholog(in)en - 5 Diplom-Sozialpädagog(in)en 1 1/4-Stelle Verwaltung - 2 Verwaltungskräfte in Teilzeit

5 Qualifikationen: Integrative Eltern-Säuglings-/Kleinkindberatung (sog. Schreibabys) Video-Interventionstherapie bei desorganisierter Bindung Triple-P SAFE Elternschule Miteinander leben Motopädagogik Lerntherapie (Legasthenie/Dyskalkulie) Mediation Klientenzentrierte Therapie Systemische Familientherapie Verhaltenstherapie Beratung von männlichen Opfern sexualisierter Gewalt Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Kiswaheli

6 Tätigkeitsfelder: Erziehungsberatung Beratung von Kindern / Jugendlichen Gruppenangebote (Eltern, Kinder) Trennungs- und Scheidungsberatung Umgangsanbahnung und Begleiteter Umgang Beratung von Kindergärten und Schulen Vernetzung und Kooperation (z.b. Jugendamt, Gesundheitssystem, Gericht, etc.) Prävention (z.b. Elternabende in Kindergärten etc.)

7 Aufbau und Ablauf einer Beratung/Therapie: Beratung ist ein niedrigschwelliges Angebot und ist für die Klient kostenfrei freiwillig unterliegt der Schweigepflicht Anmeldung: i.d.r. durch Personensorgeberechtigten - bekommt sofort einen ersten Termin mitgeteilt Erstgespräch: Problemschilderung durch Klienten Anamnese und Exploration Ziel- und Wertklärung erste Hausaufgabe

8 Weiterer Ablauf: Weitere Exploration und Anamnese orientiert an den Erfordernissen des Datenschutzes und dem Grundsatz der minimalen Intervention Gesprächsführung orientiert an Möglichkeiten der Klienten Suche nach möglichen Lösungen durch Aktivierung eigener Ressourcen der Klienten Ratschläge sind oft Nackenschläge -> Wege zur Veränderung mit den Klienten gemeinsam erarbeiten Methodenauswahl und Gesprächsführung durch Berater Ziel erreicht -> Ende der Beratung

9 Erziehungsberatung in Relation zu anderen Maßnahmen der HzE Ausgaben der öffentlichen Träger (in Euro) Steigerung in % Andere HzE ,3 Erziehungsberatung ,3 Soz. Gruppenarbeit ,9 Erziehungsbeistand Betreuungshelfer Sozialpädagogische Familienhilfe , ,5 Stat. Bundesamt 2005, 2007, 2010a; aus: Informationen für Erziehungsberatungsstellen - bke 2/13

10 Kostenentwicklung je beendeter Fall: Erziehungs- und Familienberatung ca SPFH, Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer, Soziale Gruppenarbeit ca stationäre Hilfen ca Aus: Informationen für Erziehungsberatungsstellen - bke 2/13; Seite 8

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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