AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/169 SEITEN 1-17 DATUM REDAKTION Sylvia Glaser Studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom Aufgrund der 2 Abs. 4 und 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung des Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW S. 547) hat die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) folgende Prüfungsordnung erlassen:

2 2/16 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Geltungsbereich und akademischer Grad Art und Ziel des Studiengangs und Sprachenregelung Zugangsvoraussetzungen Regelstudienzeit, Aufbau des Studiengangs, Leistungspunkte und Studienumfang Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen Prüfungen und Prüfungsfristen Formen der Prüfungen Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten Prüfungsausschuss Wiederholung von Prüfungen, der Masterarbeit und Verfall des Prüfungsanspruchs Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß... 6 II. Masterprüfung und Masterarbeit Art und Umfang der Masterprüfung Masterarbeit Annahme und Bewertung der Masterarbeit... 7 III. Schlussbestimmungen Einsicht in die Prüfungsakten Inkrafttreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen... 8 Anlagen: 1. Modulkatalog 2. Studienverlaufsplan

3 3/16 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich und akademischer Grad (1) Diese Prüfungsordnung gilt für den Masterstudiengang Politikwissenschaft (Political Science) an der RWTH Aachen. Sie gilt nur in Verbindung mit der übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO) in der jeweils geltenden Fassung und enthält ergänzende studiengangspezifische Regelungen. In Zweifelsfällen finden die Vorschriften der übergreifenden Prüfungsordnung vorrangig Anwendung. (2) Bei erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad eines Master of Arts RWTH Aachen University (M. A. RWTH). 2 Art und Ziel des Studiengangs und Sprachenregelung (1) Die übergeordneten Studienziele sind in 2 Abs. 1, 3 und 4 ÜPO geregelt. (2) Das Studium findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. (3) In Absprache mit der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer können Prüfungen in deutscher oder englischer Sprache abgenommen bzw. abgelegt werden. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter Hochschulabschluss gemäß 3 Abs. 4 ÜPO. (2) Für die fachliche Vorbildung ist es erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Politikwissenschaft erforderlichen Kompetenzen nachweist. Dies ist gegeben, wenn folgende kumulativ erfüllt sind: 1. Die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber hat eine Bachelorarbeit mit politikwissenschaftlicher Themenstellung erfolgreich absolviert. Eine politikwissenschaftliche Themenstellung liegt dann vor, wenn aufgrund der Themenwahl, der verwendeten Methoden und Theorien eine eindeutige Zuordnung zur Disziplin Politikwissenschaft vorliegt. Politikwissenschaftliche Methoden und Theorien sind aus nationalen und internationalen Lehrwerken abzuleiten. 2. Die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber kann folgende fachwissenschaftlichen Module aus dem Bachelorstudiengang Gesellschaftswissenschaften der RWTH Aachen oder diesen vergleichbare Leistungen im angegebenen Umfang nachweisen: Einführung in die Politikwissenschaft I (8 ), Einführung in die Politikwissenschaft II (8 ) und Einführung in die Soziologie: Methoden der Empirischen Sozialforschung (8 ). (3) Für die Zulassung in Verbindung mit einer Auflage gilt 3 Abs. 6 ÜPO. Sind Auflagen im Umfang von mehr als 30 notwendig, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang nicht möglich.

4 4/16 (4) Für diesen Masterstudiengang ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nach 3 Abs. 7 ÜPO nachzuweisen. (5) Für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen gilt 3 Abs. 12 ÜPO. (6) Allgemeine Regelungen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen enthält 3 Abs. 13 ÜPO. 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiengangs, Leistungspunkte und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der Masterarbeit vier Semester (zwei Jahre) in Vollzeit. Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. (2) Der Studiengang besteht aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich. Der Walpflichtbereich umfasst drei Module. Es werden im Wahlpflichtbereich die zwei Schwerpunkte Politische Theorie und Systeme sowie Internationale Beziehungen angeboten, von denen einer zu absolvieren ist. Bei Wahl des Schwerpunktes Politische Theorie und Systeme müssen mindestens zwei der drei Wahlpflichtmodule aus diesem Schwerpunkt belegt werden. Bei Wahl des Schwerpunktes Internationale Beziehungen müssen mindestens zwei der drei Wahlpflichtmodule aus diesem Schwerpunkt belegt werden. Eine Schwerpunktbildung liegt also bereits vor, wenn im Schwerpunkt zwei Module und im anderen Bereich ein Modul absolviert wird. Im Wahlpflichtbereich müssen alle drei Prüfungsformen aus den Modulen (A), (B) und (C) absolviert werden, d. h. zwei Hausarbeiten unterschiedlicher Länge und eine mündliche Prüfung. (3) Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums ist es erforderlich, insgesamt 120 zu erwerben. Die Masterprüfung setzt sich dabei wie folgt zusammen: Pflichtmodule Interdisziplinäre Module Wahlpflichtmodule Praktikum Masterarbeit Summe (4) Das Studium enthält einschließlich des Moduls Masterarbeit 9 Module. Alle Module sind im Modulkatalog definiert (Anlage 1). Die Gewichtung der in den einzelnen Modulen zu erbringenden Prüfungsleistungen mit erfolgt nach Maßgabe des 4 Abs. 4 ÜPO. 5 Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (1) Nach Maßgabe des 5 Abs. 2 ÜPO kann Anwesenheitspflicht ausschließlich in Lehrveranstaltungen des folgenden Typs vorgesehen werden: 1. Übungen 2. Seminare und Proseminare 3. Kolloquien 4. Exkursionen

5 5/16 (2) Die Veranstaltungen, für die Anwesenheit nach Abs. 1 erforderlich ist, werden im Modulkatalog (Anlage 1) als solche ausgewiesen. 6 Prüfungen und Prüfungsfristen (1) Allgemeine Regelungen zu Prüfungen und Prüfungsfristen enthält 6 ÜPO. (2) Sofern die erfolgreiche Teilnahme an Modulen oder Prüfungen oder das Bestehen von Modulbausteinen gemäß 5 Abs. 4 ÜPO als Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Prüfungen vorgesehen ist, ist dies im Modulkatalog (Anlage 1) entsprechend ausgewiesen. 7 Formen der Prüfungen (1) Allgemeine Regelungen zu den Prüfungsformen enthält 7 ÜPO. (2) Es sind folgende weitere Prüfungsformen gemäß 7 Abs. 1 ÜPO vorgesehen: Der Essay ist eine Prüfungsleistung, die einen geringeren Umfang als eine Hausarbeit aufweist und die Fähigkeit nachweisen soll, ein Thema selbständig und in komprimierter Form zu bearbeiten. Er umfasst 5 bis Zeichen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 bis 6 Wochen. (3) Die Dauer einer Klausur beträgt bei der Vergaben von 4 oder 5 60 bis 90 Minuten von 6 oder 7 90 bis 120 Minuten von 8 oder bis 150 Minuten. (4) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt 20 bis 30 Minuten. Eine mündliche Prüfung als Gruppenprüfung wird mit nicht mehr als vier Kandidatinnen bzw. Kandidaten durchgeführt. (5) Der Umfang einer schriftlichen Hausarbeit beträgt 25 bis Zeichen inklusive Fußnoten und Bibliographie. Die Hausarbeitsthemen (bzw. Themengebiete) werden in der zweiten Vorlesungswoche vergeben. Spätest möglicher Abgabetermin ist vier Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Die Bewertung der Arbeiten durch die Prüfenden erfolgt bis spätestens fünf Wochen nach diesem Abgabetermin. Für Studierende, die diesen ersten Prüfungstermin nicht in Anspruch genommen haben oder die ihre Hausarbeit wiederholen müssen, ist der nächstmögliche Vergabetermin und damit Beginn des Wiederholungsversuchs der Vergabetermin des Folgesemesters. Der Abgabetermin ist dementsprechend ebenfalls der des Folgesemesters. Bei empirisch-experimentellen Arbeiten verlängert sich die Abgabefrist um eine Woche. Grundsätzlich ist nur ein Abgabetermin pro Semester vorgesehen. (6) Für Projektarbeiten gilt im Einzelnen Folgendes: die Bearbeitungszeit liegt bei 4 Wochen bis einem Jahr und umfasst 10 bis Zeichen. (7) Die Praktikumsberichte umfassen 2500 bis 3500 Zeichen und werden von der Praktikumsbeauftragen des Dekanats entgegen genommen. (8) Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung eines Referates beträgt 5 bis Zeichen. Die Dauer eines Referates beträgt 10 bis 45 Minuten.

6 6/16 (9) Für Kolloquien gilt im Einzelnen Folgendes: die Dauer des Gesprächs beträgt 30 bis 60 Minuten. (10) Die Prüferin bzw. der Prüfer legt die Dauer der jeweiligen Prüfungsleistung zu Beginn der dazugehörigen Lehrveranstaltung fest. (11) Die Zulassung zu Modulprüfungen kann an das Bestehen sog. Modulbausteine als Prüfungsvorleistungen im Sinne des 7 Abs. 15 ÜPO geknüpft sein. Dies ist bei den entsprechenden Modulen im Modulkatalog (Anlage 1) ausgewiesen. Bestandene Modulbausteine haben Gültigkeit für alle Prüfungsversuche, die zu einer in einem Semester oder Jahr angebotenen Lehrveranstaltung gehören. Die genauen Kriterien für eine eventuelle Notenverbesserung durch das Absolvieren von Modulbausteinen, insbesondere die Anzahl und Art der im Semester zu absolvierenden bonusfähigen Übungen sowie den Korrektur- und Bewertungsmodus, gibt die Dozentin bzw. der Dozent zu Beginn des Semesters, spätestens jedoch bis zum Termin der ersten Veranstaltung, im CMS bekannt. 8 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten (1) Allgemeine Regelungen zur Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten enthält 10 ÜPO. (2) Besteht eine Prüfung aus mehreren Teilleistungen, muss jede Teilleistung mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet worden oder bestanden sein. (3) Ein Modul ist bestanden, wenn alle zugehörigen Prüfungen mit einer Note von mindestens ausreichend (4,0) bestanden sind, und alle weiteren nach der jeweiligen studiengangspezifischen Prüfungsordnung zugehörigen oder Modulbausteine erbracht sind. (4) Die Gesamtnote wird aus den Noten der Module und der Note der Masterarbeit nach Maßgabe des 10 Abs. 11 ÜPO gebildet. 9 Prüfungsausschuss Zuständiger Prüfungsausschuss gemäß 11 ÜPO ist der Fakultätsprüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät. 10 Wiederholung von Prüfungen, der Masterarbeit und Verfall des Prüfungsanspruchs Allgemeine Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen, der Masterarbeit und zum Verfall des Prüfungsanspruchs enthält 14 ÜPO. 11 Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Allgemeine Vorschriften zu Abmeldung, Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß enthält 15 ÜPO.

7 7/16 (2) Für die Abmeldung von Seminaren und Praktika gilt Folgendes: bei Blockveranstaltungen ist eine Abmeldung bis einen Tag vor dem ersten Veranstaltungstag möglich. II. Masterprüfung und Masterarbeit (1) Die Masterprüfung besteht aus 12 Art und Umfang der Masterprüfung 1. den Prüfungen, die nach der Struktur des Studiengangs gemäß 4 Abs. 2 zu absolvieren und im Modulkatalog gemäß Anlage 1 aufgeführt sind, sowie 2. der Masterarbeit und dem Mastervortragskolloquium. (2) Die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen orientiert sich am Studienverlaufsplan (Anlage 2). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn 60 erreicht sind. 13 Masterarbeit (1) Allgemeine Vorschriften zur Masterarbeit enthält 17 ÜPO. (2) Hinsichtlich der Betreuung der Masterarbeit wird auf 17 Abs. 2 ÜPO Bezug genommen. (3) Die Masterarbeit kann im Einvernehmen mit der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer wahlweise in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. (4) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel studienbegleitend höchstens sechs Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe des 17 Abs. 7 ÜPO um maximal bis zu sechs Wochen verlängert werden. Der Umfang der Ausarbeitung sollte ohne Anlagen 80 ( Zeichen inklusive Fußnoten und Bibliographie) Seiten nicht überschreiten. (5) Die Ergebnisse der Masterarbeit präsentiert die Kandidatin bzw. der Kandidat im Rahmen eines Mastervortragskolloquiums. Für die Durchführung gelten 7 Abs. 12 ÜPO i. V. m. 7 Abs. 9 entsprechend. Es ist möglich, das Mastervortragskolloquium vor der Abgabe der Masterarbeit abzuhalten. (6) Der Bearbeitungsumfang für die Durchführung und schriftliche Ausarbeitung der Masterarbeit beträgt 30. Die Benotung der Masterarbeit kann erst nach Durchführung des Mastervortragskolloquiums erfolgen. 14 Annahme und Bewertung der Masterarbeit (1) Allgemeine Vorschriften zur Annahme und Bewertung der Masterarbeit enthält 18 ÜPO.

8 8/16 (2) Die Masterarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausfertigung beim Zentralen Prüfungsamt abzuliefern. Es sollen gedruckte und gebundene Exemplare eingereicht werden. Darüber hinaus ist die Arbeit auf einem Datenträger als PDF gespeichert abzugeben. III. Schlussbestimmungen 15 Einsicht in die Prüfungsakten Die Einsicht erfolgt nach Maßgabe des 22 ÜPO. 16 Inkrafttreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt zum Wintersemester 2015/2016 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH veröffentlicht. (2) Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft vom wird in diese Prüfungsordnung überführt. (3) Diese Prüfungsordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die in den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der RWTH Aachen eingeschrieben sind. (4) Alle Studierenden, die das Studium in diesem Masterstudiengang vor dem Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben, können, sofern alle Modulprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit bestanden wurden, einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss auf Streichung der schlechtesten der gewichteten Modulnoten der Module 1, 2, und 3 stellen. (5) Modulbausteine, die vor dem Wintersemester 2015/2016 bestanden wurden, haben eine Gültigkeit für alle zu einer Lehrveranstaltung angebotenen Prüfungsversuche. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom Der Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Aachen, den gez. Schmachtenberg Univ.-Prof. Dr.-Ing. E. Schmachtenberg

9 9/16 Anlage 1 M o d u l k a t a l o g Politikwissenschaft (M.A.) (Ein-Fach-Master)

10 10/16 Prüfungsordnungsbeschreibung: Politikwissenschaft (M.A.) (Ein-Fach-Master) [MAPo- Wi/2014] Titel Politikwissenschaft (M.A.) (Ein-Fach-Master) Kurzbezeichnung Beschreibung M.A. Pol. (1-Fach) Von den Modulen des Wahlpflichtbereichs müssen drei Module belegt werden. Dabei müssen die drei Prüfungsformen der Module (A), (B) und (C) absolviert werden. Bei Wahl des Schwerpunktes Politische Theorie und Systeme müssen mindestens zwei der Wahlpflichtmodule Politische Theorie und Systeme (A), Politische Theorie und Systeme (B), Politische Theorie und Systeme (C) belegt werden. Bei Wahl des Schwerpunktes Internationale Beziehungen müssen mindestens zwei der Wahlpflichtmodule Internationale Beziehungen (A), Internationale Beziehungen (B), Internationale Beziehungen (C) belegt werden. Dieser Modulkatalog gibt den aktuellen Stand gemäß dem Tag der Beschlussfassung der Prüfungsordnung wieder. Die vollständigen aktuellen Modulinhalte können aus dem Modulhandbuch des Studienganges entnommen werden. Die Modulhandbücher können hier: oder über den QR-Code abgerufen werden. Modul: 1: Politikwissenschaft im gesellschaftlichen Kontext [MAPoWi-101/2014] MODUL TITEL: 1: Politikwissenschaft im gesellschaftlichen Kontext Fachsemester 1 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch / Englisch Vorlesung: Theorie, Geschichte und Methoden der Politikwissenschaft [MAPoWi-101.a/2014] Übung: Publizieren und Präsentieren in der Politikwissenschaft [MAPoWi-101.b/2014] Modul 1, Modulprüfung: Essay Zeichen [MAPoWi-101.c/2014] Semesterfixierte Pflichtleistung Semesterfixierte Pflichtleistung Semesterfixierte Pflichtleistung Die regelmäßige Anwesenheit gemäß 5 in der Übung ist verpflichtend und erforderlich für die Zulassung zur Modulprüfung. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung. Modul: 2: Ausgewählte Problemfelder der Politikwissenschaft [MAPoWi-102/2014]

11 11/16 MODUL TITEL: 2: Ausgewählte Problemfelder der Politikwissenschaft Fachsemester 1 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch / Englisch Modul 2, Ausgewählte Problemfelder der Politikwissenschaft, Seminar 1 [MAPoWi-102.a/2014] Modul 2, Ausgewählte Problemfelder der Politikwissenschaft, Seminar 2 [MAPoWi-102.b/2014] Modul 2, Ausgewählte Problemfelder der Politikwissenschaft, Modulprüfung: Hausarbeit ( Zeichen) zu einem der beiden Seminare [MAPoWi-102.c/2014] Semesterfixierte Wahlpflichtleistung Semesterfixierte Wahlpflichtleistung Semesterfixierte Wahlpflichtleistung Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung. Modul: 3: Interdisziplinäres Modul (A) [MAPoWi-103/2014] MODUL TITEL: 3: Interdisziplinäres Modul (A) Fachsemester 1 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch / Englisch Modul 3, Interdisziplinäres Modul (A), Vorlesung(en)/Seminar(e) [MAPoWi-103.a/2014] Modul 3, Interdisziplinäres Modul (A), Modulprüfung: Klausur(en)/Mündliche Prüfung(en)/Referat(e)/Hausarbeit(en)/Projektarbeit(en) /Kolloquium/Kolloquia (vgl. 7 MPO) [MAPoWi-103.b/2014] Die Modulnote entspricht den Noten der möglichen Teilprüfungen (Teilnoten werden proportional zur -Anzahl gewichtet) oder der Note der Modulprüfung.

12 12/16 Modul: 4: Wahlpflichtmodul Politische Theorie und Systeme (A) [MAPoWi-104/2014] MODUL TITEL: 4: Wahlpflichtmodul Politische Theorie und Systeme (A) Fachsemester 2 Kreditpunkte 15 Sprache Deutsch / Englisch Modul 4, Politische Theorie u. Systeme (A), Seminar 1 [MAPoWi-104.a/2014] Modul 4, Politische Theorie u. Systeme (A), Seminar 2 [MAPoWi-104.b/2014] Modul 4, Politische Theorie u. Systeme (A), Modulprüfung: Hausarbeit Zeichen zu einem der beiden Seminare [MAPoWi-104.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung. Modul: 5: Wahlpflichtmodul Politische Theorie und Systeme (B) [MAPoWi-105/2014] MODUL TITEL: 5: Wahlpflichtmodul Politische Theorie und Systeme (B) Fachsemester 2 Kreditpunkte 15 Sprache Deutsch / Englisch Modul 5, Politische Theorie u. Systeme (B), Seminar 1 [MAPoWi-105.a/2014] Modul 5, Politische Theorie u. Systeme (B), Seminar 2 [MAPoWi-105.b/2014] Modul 5, Politische Theorie u. Systeme (B), Modulprüfung: mündliche Prüfung zu einem der beiden Seminare [MAPo- Wi-105.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung.

13 13/16 Modul: 6: Wahlpflichtmodul Internationale Beziehungen (A) [MAPoWi-106/2014] MODUL TITEL: 6: Wahlpflichtmodul Internationale Beziehungen (A) Fachsemester 2 Kreditpunkte 15 Sprache Deutsch / Englisch Modul 6, Internationale Beziehungen (A), Seminar 1 [MAPoWi-106.a/2014] Modul 6, Internationale Beziehungen (A), Seminar 2 [MAPoWi-106.b/2014] Modul 6, Internationale Beziehungen (A), Modulprüfung: Hausarbeit Zeichen zu einem der beiden Seminare [MAPoWi-106.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung. Modul: 7: Wahlpflichtmodul Internationale Beziehungen (B) [MAPoWi-107/2014] MODUL TITEL: 7: Wahlpflichtmodul Internationale Beziehungen (B) Fachsemester 2 Kreditpunkte 15 Sprache Deutsch / Englisch Modul 7, Internationale Beziehungen (B), Seminar 1 [MAPoWi-107.a/2014] Modul 7, Internationale Beziehungen (B), Seminar 2 [MAPoWi-107.b/2014] Modul 7, Internationale Beziehungen (B), Modulprüfung: mündliche Prüfung zu einem der beiden Seminare [MAPo- Wi-107.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung.

14 14/16 Modul: 8: Wahlpflichtmodul Politische Theorie und Systeme (C) [MAPoWi-201/2014] MODUL TITEL: 8: Wahlpflichtmodul Politische Theorie und Systeme (C) Fachsemester 3 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch / Englisch Modul 8, Politische Theorie u. Systeme (C), Seminar 1 [MAPoWi-201.a/2014] Modul 8, Politische Theorie u. Systeme (C), Seminar 2 [MAPoWi-201.b/2014] Modul 8, Politische Theorie u. Systeme (C), Modulprüfung: Hausarbeit Zeichen zu einem der beiden Seminare [MAPoWi-201.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung. Modul: 9: Wahlpflichtmodul Internationale Beziehungen (C) [MAPoWi-202/2014] MODUL TITEL: 9: Wahlpflichtmodul Internationale Beziehungen (C) Fachsemester 3 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch / Englisch Modul 9, Internationale Beziehungen (C), Seminar 1 [MAPoWi-202.a/2014] Modul 9, Internationale Beziehungen (C), Seminar 2 [MAPoWi-202.b/2014] Modul 9, Internationale Beziehungen (C), Modulprüfung: Hausarbeit Zeichen zu einem der beiden Seminare [MAPoWi-202.c/2014] Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss der Module 1 und 2. Die Modulnote entspricht der Note der Modulprüfung.

15 15/16 Modul: 10: Interdisziplinäres Modul (B) [MAPoWi-203/2014] MODUL TITEL: 10: Interdisziplinäres Modul (B) Fachsemester 3 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch / Englisch Modul 10, Interdisziplinäres Modul (B), Vorlesung(en)/Seminar(e) [MAPoWi-203.a/2014] Modul 10, Interdisziplinäres Modul (B), Modulprüfung: Klausur(en)/Mündliche Prüfung(en)/Referat(e)/Hausarbeit(en)/Projektarbeit(en)/ Kolloquium/Kolloquia (vgl. 7 MPO) [MAPoWi-203.b/2014] Die Modulnote entspricht den Noten der möglichen Teilprüfungen (Teilnoten werden proportional zur -Anzahl gewichtet) oder der Note der Modulprüfung. Modul: 11: Praktikum [MAPoWi-204/2014] MODUL TITEL: 11: Praktikum Fachsemester 3 Kreditpunkte 10 Sprache Deutsch/Englisch Modul 11, Praktikum, Modulprüfung: Praktikumsbericht 5-7 Seiten [MAPoWi-204.a/2014] Keine Modul: 12: Masterarbeit [MAPoWi-205/2014] MODUL TITEL: 12: Masterarbeit Fachsemester 4 Kreditpunkte 30 Sprache Deutsch / Englisch Modul 12, Masterarbeit, Modulprüfung: Masterarbeit Zeichen [MAPoWi-205.a/2014] Modul 12, Masterarbeit, Kolloquium [MAPoWi-205.b/2014] Semestervariable Pflichtleistung Semestervariable Pflichtleistung Vor der Anmeldung der Masterarbeit muss der Nachweis über 60 im Masterstudiengang erbracht werden. Die Modulnote entspricht der Note der Masterarbeit und des Kolloquiums, wobei der Anteil der Masterarbeit 14/15 der und das Kolloquium 1/15 der Note entspricht.

16 16/16 Anlage 2 Studienverlaufsplan Studienverlaufsplan 1. Semester (WS) Modul 1: Politikwissenschaft im gesellschaftlichen Kontext 2V 2Ü 10 Modul 2: Ausgewählte Problemfelder der Politikwissenschaft 4S 10 Modul 3: Interdisziplinäres Modul A 2-10V/S Semester (SS) Wahlpflichtmodul 4 Politische Theorie und Systeme A 4S 15 Wahlpflichtmodul 5*: Politische Theorie und Systeme B 4S 15 Wahlpflichtmodul 6*: Internationale Beziehungen A 4S 15 Wahlpflichtmodul 7*: Internationale Beziehungen B 4S Semester (WS) Wahlpflichtmodul 8*: Politische Theorie und Systeme C 4S 10 Wahlpflichtmodul 9*: Internationale Beziehungen C 4S 10 Modul 10: Interdisziplinäres Modul B 2-10V/S 10 Modul 11: Praktikum (8 Wochen) Semester (SS) Modul 12: Masterarbeit und Masterkolloquium Gesamt

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