DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Amt für Stadtplanung Herr Heyer

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1 STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER GREMIUM Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Amt für Stadtplanung Herr Heyer ART DER BERATUNG Öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Kopfsteinpflasterstrecken Antrag des sb Dr. Adamsky vom (APS doc) BERATUNGSFOLGE (DATUM, AUSSCHUSS) Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung NEUE BE ABSTIMMUNGSERGEBNIS einstimmig WIE VORSCHLAG JA FINANZIELLE AUFWENDUNGEN / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) GESAMTAUFWEN- DUNGEN / -AUSZAHLUNGEN VERANSCHLAGT DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) BESCHLUSSEMPFEHLUNG DER VERWALTUNG VERANSCHLAGT DIFFERENZ Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflasterung unter der B1 im Bereich Scheibendamm in westlicher Richtung mit einem gut zu befahrenden Pflaster zu verlängern. Im Bereich Erftwanderweg wird die Verwaltung beauftragt, beiderseits des vorhandenen Wegs ca. 1 m breite Ergänzungen als wassergebundene Decke auszubauen, die dann vom Radverkehr befahren werden können. Darüber hinaus sind die Sichtdreiecke im Einmündungsbereich Berghäuschensweg/Erftwanderweg regelmäßig freizuschneiden. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Der Unterausschuss Radverkehr hat am die Entscheidung über den nachfolgenden Antragstext ohne Beschlussempfehlung mit der Bitte an die Verwaltung, eine Stellungnahme zur Frage, wie durch geeignete Maßnahmen die vorhandenen Gefährdungspotenziale beseitigt werden können, zu fertigen, an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ersatz des Kopfsteinpflasters durch einen geeigneteren Belag auf den folgenden, häufig frequentierten Abschnitten zu prüfen: Unterführung Scheibendamm / B1 Querung Erftradweg / Berghäuschensweg Zufahrt zur Radstation

2 Beratungsunterlage Seite 2 Der Antrag wurde wie folgt begründet: Kopfsteinpflaster bedeutet für Radfahrer nicht nur Komfortverlust, sondern führt auch zu unsichererer Fahrweise mit erhöhter Sturzgefahr, insbesondere bei Kindern und Senioren und an schlecht einsehbaren Stellen. Die genannten Passagen sind von touristischem und Alltags-Radverkehr stark frequentiert. Der Scheibendamm ist als Bestandteil der Radrouten "Fietsallee Nord kanal" und "Erlebnisweg Rheinschiene" von besonderem touristischem Wert (die Nordkanalroute wurde jüngst zum Radweg des Jahres 2009 in NRW gekürt), hat aber auch Bedeutung für den Alltagsverkehr zwischen Innenstadt/Grimlinghausen und Uedesheim/Heinrich-Heine-Universität. Unterführung Scheibendamm / B1: Diese im Dunkeln gelegene Kopfsteinpflasterpassage weist insbesondere auf der östlichen Seite bis zu 20 cm hohe, ungesicherte Abbruchkanten in sandigen Untergrund auf. Gleichzeitig zweigt hier der ehemalige Industriebahndamm als Rad- und Gehweg in den Rheinpark ab (siehe Anlage, Bild 1). Wegen der Unfallgefahr und der schlechten Sichtverhältnisse empfiehlt der ADFC eine Sanierung der Oberfläche in der Unterführung. Denkbar sind eine Asphaltierung oder eine Pflasterung wie in der Unterführung unter der A57 vom Reuschenberger Busch in den Corneliusweg. Querung Erftradweg / Berghäuschensweg: Auf der in Kopfsteinpflaster ausgeführten östlichen Rampe des Erftradwegs wird häufig auf die ungesicherten, schmalen und oft morastigen Randstreifen ausgewichen, da sowohl Jogger als auch Radfahrer mit dem groben Kopfsteinpflaster in der Steigung nicht zurecht kommen (siehe Anlage, Bild 2). Der ADFC regt eine glattere Oberflächengestaltung an, um den Weg in seiner ganzen Breite nutzbar zu machen. Außerdem gibt es häufig Konflikte mit querenden Radfahrern auf dem in beide Richtungen freigegebenen Radweg Berghäuschensweg. Im Einmündungsbereich sollte nach Auffassung des ADFC dem Querverkehr eindeutig die Vorfahrt gegeben werden. Der ADFC schlägt vor, kostengünstige Maßnahmen zu erwägen wie eine Haltelinie und Markierungen, die ein- und ausfahrende Verkehre trennen. Zufahrt zur Radstation: Radfahrer, die aus der Further Straße zur Radstation und zum Hauptbahnhof fahren wollen, müssen den Weg über das Kopfsteinpflaster nehmen. Hier sollte nach Auffassung des ADFC spätestens im Rahmen der Umgestaltung des Hauptbahnhofs ein durchgehend asphaltierter Weg geschaffen werden, etwa in der Mitte der Zufahrt. Als provisorische und kurzfristig zu realisierende Maßnahme regt der ADFC an, die Nutzung der breiten, asphaltierten Gehwege mit Verkehrszeichen "Radfahrer frei" für die Benutzung durch Radfahrer freizugeben und diese im Bereich des Wendehammers (Engstellen auf dem Gehweg) durch Bordsteinabsenkungen zurück auf die Fahrbahn zu führen. Provisorische aber unzureichende Rampen sind bereits vorhanden (siehe Anlage, Bild 3).

3 Beratungsunterlage Seite 3

4 Beratungsunterlage Seite 4 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag Die genannten Flächen "Scheibendamm und "Erftwanderweg befinden sich zum größten Teil im Eigentum der Stadt Neuss, Ausnahme: ein kurzes Teilstück des Erftwanderwegs direkt am Berghäuschensweg, das dem Landesbetrieb Straßen.NRW gehört. Ein kompletter Austausch der Kopfsteinpflasterflächen in diesen Bereichen wäre aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich wünschenswert, würde aber erhebliche Kosten verursachen und ist deshalb weder kurz- noch mittelfristig zu realisieren. Um die Qualität der Wege dennoch zu verbessern, schlägt die Verwaltung kostengünstigere, alternative Maßnahmen vor. Die Finanzierung kann aus Unterhaltungsmitteln erfolgen. Bereich "Scheibendamm Der Scheibendamm ist mit Ausnahme der Brückenunterführung in einer wassergebundenen Decke angelegt. Unter der Brücke der B1 waren ursprünglich zwei unterschiedliche Qualitäten an

5 Beratungsunterlage Seite 5 Kopfsteinpflaster verlegt worden. Der östliche Anschluss bestand aus einem sehr groben Material und ist zwischenzeitlich bereits durch ein ebeneres Pflaster ersetzt worden. Am westlichen Anschluss der Pflasterdecke an den wassergebundenen Bereich bilden sich immer wieder Schlaglöcher, weil hier die wassergebundene Decke bis unter das Brückenbauwerk reicht. Um diesen Abschnitt dauerhaft zu verbessern, muss die Pflasterung um einige Meter verlängert werden. Bereich "Erftwanderweg Auch hier sind unterschiedliche Qualitäten an Kopfsteinpflaster verlegt worden. Im Bereich des Weges ist ein sehr grobes Material vorhanden, in dem anschließenden Bereich der Rampe zum Berghäuschensweg ein komfortableres Pflaster. Die Verwaltung schlägt aus Kostengründen hier vor, die Pflasterbeläge unverändert zu belassen und nur im Bereich des ebenen Wegs die Pflasterfläche beiderseits durch eine ca. 1 m breite, wassergebundene Decke zu ergänzen. Im Bereich der Rampe kann eine wassergebundene Decke nicht angelegt werden, weil sie durch Regenwasser immer wieder ausgespült würde. Zu den im Antrag beschriebenen Vorfahrtsproblemen zwischen dem Radverkehr parallel des Berghäuschenswegs und dem des Erftwanderwegs lehnt die Verwaltung eine Regelung ab, die einer der beiden Relationen die Vorfahrt einräumen würde. Hier gilt gemäß 1 StVO das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Um Konflikte zu unterbinden, sollen die Sichtdreiecke im Einmündungsbereich konsequent von Bewuchs freigehalten werden. Die Flächen im Zufahrtsbereich zur Radstation gehören der Deutschen Bahn AG. Seit einiger Zeit wird hier das Parken bewirtschaftet. Hier kann die Verwaltung lediglich die Bahn bitten, das Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdecke zu ersetzen. Ohne dem Ergebnis vorgreifen zu wollen, zeigt die Erfahrung jedoch, dass mit einer Realisierung aus Kostengründen nicht zu rechnen ist. Die Freigabe der Gehwege für Radfahrer wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

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