Radwegenden in Braunschweig. Begutachtung und Verbesserungsvorschläge

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1 Radwegenden in Braunschweig Begutachtung und Verbesserungsvorschläge Braunschweig Oktober 2009

2 0. Einleitung Seite 2 Einleitung Wer in Braunschweig viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, ärgert sich immer wieder über die zahlreichen Radwegenden, an denen die Radfahrer ungesichert oder ohne jegliche Führung auf die Fahrbahn wechseln müssen. An vielen Orten ist die Radverkehrsführung selbst für Ortskundige nicht eindeutig zu erkennen. Linke Radwege sind häufig nur schwer zu erreichen. Besonders ärgerlich ist, dass auch bei Radwegen, die erst in den letzten Jahren gebaut wurden, erhebliche Mängel bei der Radverkehrsführung beim Übergang auf die Fahrbahn bestehen (u. a. Hondelage, Dibbesdorf, Völkenrode, Hohetorbrücke, Bohlweg, Steinweg). Der ADFC hatte im Sommer die Braunschweiger Radfahrerinnen und Radfahrer aufgerufen, dem ADFC die gefährlichen Radwegenden zu melden. An der Aktion haben sich über 70 Personen beteiligt. Die Aktiven des ADFC haben sich alle Radwegenden vor Ort angesehen, dokumentiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Da die örtlichen Situationen sehr unterschiedlich sind, wurden die begutachteten Radwegenden und -anfänge in sechs Gruppen gegliedert: 1. Rechte Radwegenden 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich 3. Linke Radwegenden 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich 5. Radweganfänge 6. Seitenwechsel von Radwegen Rechte Radwegenden Bei einem Wechsel von einem rechten Radweg auf die Fahrbahn ist es erforderlich, dass die Radfahrer vor dem Ende des Radwegs im Sichtbereich der Kraftfahrzeuglenker fahren. Hierzu ist es am besten, dass der Radweg auf den letzten 10 m bis 20 m als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn neben der Fahrspur geführt wird. In dem anschließenden Bereich wird der Radfahrstreifen in die Fahrbahn geführt, so dass am Ende der Markierung eine Fahrspurbreite von 2,25 m und ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite bleiben (s. Bild 1). Diese Führungsform ist auch im Bild 75 der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) dargestellt. Bild 1: Prinzipskizze rechtes Radwegende

3 0. Einleitung Seite 3 Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Die meisten Unfälle mit Radfahrerbeteiligung passieren in Kreuzungsbereichen. Aus diesem Grund sollte es unbedingt vermieden werden, das Radwegende in die Kreuzung zu legen. Bei rechten Radwegen ist es am sichersten den Radweg über einen Radfahrstreifen (vgl. Bild 1) vor der Kreuzung auf die Fahrbahn zu führen. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass die Radfahrer alle Fahrbeziehungen der Kreuzung ohne Schwierigkeiten nutzen können, wie z. B. das direkte Linksabbiegen. In der RASt 06 sind auf den Bildern 41 bis 52 für die unterschiedlichen Situationen zahlreiche Beispiele dargestellt. Linke Radwegenden Am Ende eines linken Radweges ist eine Querungshilfe anzuordnen. Die Querungsfläche sollte ausreichend dimensioniert werden. Die Breite sollte 2,50 m nicht unterschreiten, damit auch Radfahrern mit Anhänger ausreichend Aufstellfläche zur Verfügung steht. Die Länge sollte möglichst 10 m, mindestens jedoch 5 m betragen. Dies erlaubt den Radfahrern mit akzeptablen Kurvenradien einfach zu queren (s. Bild 2). Beim Übergang eines rechten Radweges in einen Zweirichtungsradweg sollte das Ende des linken Radweges baulich so gestaltet und markiert werden, dass eindeutig zu erkennen ist, dass die Radfahrer von der linken auf die rechte Seite wechseln müssen. Dies kann durch eine Gestaltung entsprechend Bild 2 erreicht werden. Bild 2: Prinzipskizze linkes Radwegende bzw. Radwegquerung Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Auch das Ende von linken Radwegen im Kreuzungsbereich bedeutet eine zusätzliche Gefährdung für die Radfahrer und ist aus diesem Grund zu vermeiden. Als Lösung bietet sich an, den Radweg über die Kreuzung zu führen und die Radfahrer dahinter mit einer Querungshilfe sicher auf die Fahrbahn zu führen (s. Bild 3). Eine Anordnung der Querungshilfe vor der Kreuzung hat den Nachteil, dass Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, zweimal die Fahrbahn queren müssen.

4 0. Einleitung Seite 4 Bild 3: Prinzipskizze linkes Radwegende im Kreuzungsbereich Radweganfänge Am Anfang eines linken Radweges ist es erforderlich, dass die Radfahrer diesen auch einfach und sicher erreichen können. In diesen Situationen bietet es sich an, eine kurze Abbiegespur für den Radverkehr zu markieren (s. Bild 4). Die Abbiegespur hat gegenüber einer Querungshilfe den Vorteil, dass die Radfahrer diese leichter erreichen können und dass der Platzbedarf auf Grund der geringeren erforderlichen Breite deutlich kleiner ist. Bild 4: Prinzipskizze Beginn eines linken Radweges Seitenwechsel von Radwegen Auch beim Seitenwechsel von Radwegen ist eine Querungshilfe vorzusehen. Grundsätzlich gilt das gleiche, wie bei linken Radwegenden (s. Bild 2).

5 0. Einleitung Seite 5 Verbesserungsvorschläge Der ADFC fordert, dass bei allen Neu- und Umbauten von Radwegen die Anfänge und die Enden entsprechend der oben dargestellten Prinzipskizzen geplant und umgesetzt werden. Ein Radweg ohne gesichertes Ende ist immer schlechter als die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn. Dies gilt gleichermaßen für benutzungspflichtige wie auch für nicht benutzungspflichtige Radwege. Auch am Anfang und am Ende einer Benutzungspflicht muss dem Radfahrer die Möglichkeit gegeben werden, sicher auf die Fahrbahn zu wechseln. Im Folgenden sind alle begutachteten Radwegenden und -anfänge dargestellt und Verbesserungsvorschläge für eine sicherere und leichtere Radverkehrsführung entwickelt worden. Die Verbesserungsvorschläge wurden in kurzfristig, mittelfristig und langfristig unterteilt. Diese Unterteilung spiegelt auch die Prioritäten wieder. Besonders gefährliche Radwegenden sind zusätzlich besonders gekennzeichnet. Verkehrszeichen Nummerierung der in diesem Bericht verwendeten Verkehrszeichen:

6 1. Rechte Radwegenden Seite 6 Nr. 1 Leonhardstraße / Helmstedter Straße Leonhardstraße Richtung Westen hinter der Kreuzung Helmstedter Straße keine Radwegbenutzungspflicht, kein baulicher Schutz, geringer Schutz durch Markierungen, Schutzstreifen Zeichen 138 aufstellen, Markierung einer Sperrfläche, Radfahrstreifen in Breitstrich markieren. Langfristig: Kreuzungsbereich und Leonhardstraße umbauen.

7 1. Rechte Radwegenden Seite 7 Nr. 2 Leonhardstraße / Altewiekring Leonhardstraße Richtung Westen hinter der Kreuzung Altewiekring Zeichen 138 vorhanden, Benutzungspflicht durch Zeichen 241, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen Radwegbenutzungspflicht aufheben (Leonhardstraße vor der Kreuzung), Markierung einer Sperrfläche und eines 10 m bis 20 m langen Schutzstreifens, Poller aufstellen gegen illegal parkende Pkw. Langfristig: Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

8 1. Rechte Radwegenden Seite 8 Nr. 3 Bienroder Weg - Bültenweg Bienroder Weg Richtung Süden Benutzungspflicht durch Zeichen 241. Radweg wird über eine Art Schutzstreifen auf die Fahrbahn geführt. Wenige Meter weiter wird auf dem Fußweg durch Zeichen 240 eine Benutzungspflicht angeordnet. Radwegbenutzungspflicht von diesem Radwegende bis zur Einmündung Nordstraße aufheben, Zeichen 138 aufstellen.

9 1. Rechte Radwegenden Seite 9 Nr. 4 Georg-Westermann-Allee / Helmstedter Straße Georg-Westermann-Allee Richtung Nordosten unmittelbar hinter der Kreuzung Helmstedter Straße Zeichen 138 für die Rechtsabbieger vorhanden, Benutzungspflicht durch Zeichen 241, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Unmittelbar hinter dem Radwegende Parken am Fahrbahnrand. Häufig Fußgänger auf dem Radweg, die den parkenden Pkw auf dem Fußweg ausweichen. Rechtsabbiegende Pkw können das Radwegende nicht sehen. (Rechtsabbieger) Markierung einer Sperrfläche und eines 10 m bis 20 m langen Schutzstreifens, Poller aufstellen, die das Parken auf dem Fußweg verhindern. Langfristig: Kreuzungsbereich umbauen.

10 1. Rechte Radwegenden Seite 10 Nr. 5 Fallersleber Straße / Wilhelmstraße Fallersleber Straße Richtung Osten, unmittelbar hinter der Kreuzung Wilhelmstraße Benutzungspflicht durch Zeichen 241, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Umbauplanung umsetzen.

11 1. Rechte Radwegenden Seite 11 Nr. 6 Peiner Straße in Völkenrode Peiner Straße Richtung Osten Benutzungspflicht durch Zeichen 237, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Der Radweg hat nur eine Länge von ca. 300 m. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen, Markierung einer Sperrfläche zum Schutz des Radverkehrs. Tempo 30 in der gesamten Ortsdurchfahrt Völkenrode zum Schutz der Radfahrer auf der Fahrbahn, Mittelfristig: Konzept für die Radverkehrsführung in der Ortsdurchfahrt Völkenrode entwickeln und umsetzen.

12 1. Rechte Radwegenden Seite 12 Nr. 7 Eisenbütteler Straße, Ausfahrt Messegelände Eisenbütteler Straße Richtung Osten, Ausfahrt Messegelände Zeichen 138 hinter dem Radwegende vorhanden, keine Benutzungspflicht, Radweg endet in der Ausfahrt, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Markierung einer Sperrfläche und einer Furt, die den Radverkehr sicher auf die Fahrbahn leitet, Zeichen 138 umsetzen (weiter nach Westen). Langfristig: Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

13 1. Rechte Radwegenden Seite 13 Nr. 8 Wilhelmitorwall / Gieselerwall Wilhelmitorwall Richtung Norden, hinter der Kreuzung Gieselerwall Zeichen 138 vorhanden, Benutzungspflicht durch Zeichen 241, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Markierung einer Sperrfläche zum Schutz des Radverkehrs. Langfristig: Radweg auflösen und rückbauen.

14 1. Rechte Radwegenden Seite 14 Nr. 9 Isarstraße / Donaustraße Isarstraße Richtung Osten, hinter der Kreuzung Donaustraße keine Radwegbenutzungspflicht, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Zeichen 138 aufstellen, Markierung einer Sperrfläche und eines 10 m 20 m langen Schutzstreifens. Langfristig: Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

15 1. Rechte Radwegenden Seite 15 Nr. 10 Wilhelmstraße / Bockstwete Wilhelmstraße Richtung Süden zwischen Am Wendentor und Fallersleber Straße, entgegen der Einbahnstraße Gekennzeichnet durch Zeichen 241. Es ist nicht zu erkennen, wo dieser Radweg endet bzw. wie der Radverkehr geführt wird. Konzept erstellen mit dem Ziel, die Führung eindeutig zu markieren und das Ende eindeutig zu kennzeichnen. Der Radweg sollte bis zur Fallersleber Straße geführt werden.

16 1. Rechte Radwegenden Seite 16 Nr. 11 Peterskamp Peterskamp Richtung Westen Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radwegbenutzungspflicht aufheben. Langfristig: Radverkehrsführung ändern oder Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

17 1. Rechte Radwegenden Seite 17 Nr.12 Rüningstraße Richtung Geitelde Rüningstraße Richtung Geitelde, hinter der Autobahnbrücke Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radweg zwischen Dieselstraße und Autobahnbrücke häufig zugeparkt. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Markierung eines 10 m bis 20 m langen Schutzstreifens (Breitstrich). Langfristig: Umbau entsprechend vorliegender Planung.

18 1. Rechte Radwegenden Seite 18 Nr. 13 Rautheimer Straße hinter der AB-Abfahrt Rautheimer Straße Richtung Süden hinter der AB-Abfahrt Zeichen 138 vorhanden, Benutzungspflicht durch Zeichen 241, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen Radfahrstreifen markieren bis zur Kreuzung Braunschweiger Straße.

19 1. Rechte Radwegenden Seite 19 Nr. 14 Erzberg, Kreisverkehr Braunschweiger Straße Erzberg Richtung Norden, hinter dem Kreisverkehr Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Weg endet im Grünen, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radweg aufheben, Radverkehr auf der Fahrbahn führen.

20 1. Rechte Radwegenden Seite 20 Nr. 15 Berkenbuschstraße in Rüningen Berkenbuschstraße Richtung Osten, vor dem Bahnübergang Gehweg, Radfahrer frei, Weg endet im Grünen, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Zeichen 138 aufstellen, Markierung einer Sperrfläche und eines 10 m bis 20 m langen Schutzstreifens. Mittelfristig: Radverkehrsführung ändern oder Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

21 1. Rechte Radwegenden Seite 21 Nr. 16 Neudammstraße südlich von Lamme Neudammstraße Richtung Süden zwischen Lamme und der B1 Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h, keine Benutzungspflicht, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Zeichen 138 aufstellen, Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränken. Mittelfristig: Radweg bis zur B1 verlängern

22 1. Rechte Radwegenden Seite 22 Nr. 17 Hegerdorfer Straße, Ortseingang Hondelage Hegerdorfer Straße Richtung Norden, unmittelbar hinter dem Ortseingang Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende mit Zeichen gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, geringer Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. schlechte Sichtbeziehung zwischen Pkw und Radfahrern. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Tempo 30 km/h auf Grund der Gefährdung (schlechte Sichtbeziehung). Mittelfristig: Umbau entsprechend ursprünglicher Planung.

23 1. Rechte Radwegenden Seite 23 Nr. 18 Celler Heerstraße in Ölper Celler Heerstraße Richtung Norden, hinter der Autobahnabfahrt Celler Straße Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radwegende durch Zeichen gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. Sperrfläche und ca. 10 m bis 20 m Radfahrstreifen / Schutzstreifen markieren Mittelfristig: Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

24 1. Rechte Radwegenden Seite 24 Nr. 19 Hordorfer Straße in Schapen Hordorfer Straße Richtung Westen Radwegbenutzungspflicht auf den ersten 130 m durch Zeichen 241, danach keine Radwegbenutzungspflicht, Radweg endet ohne Radverkehrsführung vor einer Parkbucht, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radwegbenutzungspflicht auf ganzer Länge der Hordorfer Straße aufheben. Mittelfristig: Radverkehr auf der Fahrbahn (ggf. Schutzstreifen) führen, Radweg rückbauen.

25 1. Rechte Radwegenden Seite 25 Nr. 20 Eisenbütteler Straße Eisenbütteler Straße Richtung Norden, unmittelbar hinter der Kurve am Wehr keine Radwegbenutzungspflicht (Fußweg, Radfahrer frei), Radwegende nicht gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, geringer Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. Radwegende mit Zeichen 254 oder 239 kennzeichnen, Markierung entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

26 1. Rechte Radwegenden Seite 26 Nr. 21 Pfälzerstraße, Ortseingang Veltenhof Pfälzerstraße Richtung Norden, unmittelbar hinter dem Ortseingang Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende mit Zeichen 239 gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. Markierung entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

27 1. Rechte Radwegenden Seite 27 Nr. 22 K60 in Wenden K60 (Wenden Bechtsbüttel) Richtung Westen vor dem Bahnübergang Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende durch Zusatzzeichen Ende gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. In Gegenrichtung: Anfang eines linken Radweges. Zeichen 138 aufstellen. Mittelfristig: Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 4.

28 1. Rechte Radwegenden Seite 28 Nr. 23 Altmarkstraße Bienrode Altmarkstraße Richtung Nordwesten am Bahnübergang Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende mit Zeichen gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. In Gegenrichtung: Anfang eines linken Radweges. Es ist sehr gefährlich, als Radfahrer in der Kurve links abbiegen zu müssen! Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegbenutzungspflicht aufheben. Langfristig: Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 4.

29 1. Rechte Radwegenden Seite 29 Nr. 24 Hermann-Blenk-Straße Hermann-Blenk-Straße Richtung Westen, gegenüber Autobahnabfahrt Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen, keine Bordsteinabsenkung. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radweg aufheben, Radverkehr auf der Fahrbahn führen, zumindest Radwegbenutzungspflicht aufheben, dann Zeichen 138 aufstellen. Langfristig: Durchgängige Radverkehrsführung auf der Hermann-Blenk-Straße auf einem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen.

30 1. Rechte Radwegenden Seite 30 Nr. 25 Veltenhöfer Straße, Ortseingang Wenden Veltenhöfer Straße Richtung Osten Innerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet undefiniert, es ist nicht erkennbar, wo auf die Fahrbahn gewechselt werden soll, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. In Gegenrichtung Anfang eines linken Radweges. Radwegende durch Zeichen 239 oder 254 kennzeichnen. Mittelfristig: Radweg am Beginn der Bebauung auf die Fahrbahn führen, baulicher Schutz entsprechend Prinzipskizze Bild 4.

31 1. Rechte Radwegenden Seite 31 Nr. 26 Querumer Straße in Gliesmarode Querumer Straße Richtung Nordosten Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet undefiniert, Radverkehrsführung für Ortsfremde nicht zu erkennen, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Konzept für eindeutige und sichere Radverkehrsführung auf der Querumer Straße erarbeiten und umsetzen.

32 1. Rechte Radwegenden Seite 32 Nr. 27 Querumer Straße in Gliesmarode Querumer Straße Richtung Südwesten Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende durch Zeichen gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Tiefe Rinne zwischen Radweg und Fahrbahn. Der Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn ist gefährlich. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Konzept für eindeutige und sichere Radverkehrsführung auf der Querumer Straße erarbeiten und umsetzen.

33 1. Rechte Radwegenden Seite 33 Nr. 28 Burg (K77) in Leiferde Burg (K77) Richtung Norden hinter dem Ortseingang von Leiferde. Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, baulicher Schutz, Markierung Radfahrstreifen / Schutzstreifen. Positives Beispiel

34 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 34 Nr. 29 Am Hohen Tore / Madamenweg Am Hohen Tore Richtung Westen, unmittelbar hinter der Kurve und der Okerbrücke Radwegbenutzungspflicht zwischen Güldenstraße und Petritorwall, Radweg endet ohne Radverkehrsführung undefiniert im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Schlechte Sichtbeziehung durch die Kurve! Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegebenutzungspflicht ab Güldenstraße auf der Sonnenstraße und Am Hohen Tore aufheben, Zeichen 138 aufstellen. Mittelfristig: Radverkehrsführung auf der Sonnenstraße und Am Hohen Tore ändern oder Umbau entsprechend Bild 1.

35 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 35 Nr. 30 Kruckweg / Oststraße Kruckweg Richtung Westen, zwischen Oststraße und Große Grubestraße Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegbenutzungspflicht aufheben. Mittelfristig: Radweg unmittelbar hinter oder vor der Einmündung Oststraße an die Fahrbahn führen und bis zur Kreuzung Große Grubenstraße auf einem Radfahrstreifen führen (baulicher Umbau erforderlich).

36 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 36 Nr. 31 Sonnenstraße / Güldenstraße Sonnenstraße Richtung Osten, Kreuzung Güldenstraße Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radverkehr wird mit Furtmarkierung in die Ecke und nicht auf die Fahrbahn geführt, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Die Situation ist sehr gefährlich! Keine Linksabbiegemöglichkeit für Radfahrer. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Sonnenstraße aufheben, Zeichen 138 aufstellen. Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich ändern.

37 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 37 Nr. 32 Hordorfer Straße in Schapen Hordorfer Straße Richtung Osten Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen. Mittelfristig: Radverkehr auf der Fahrbahn (ggf. Schutzstreifen) führen, Radweg rückbauen.

38 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 38 Nr. 33 Isarstraße / Naabstraße Isarstraße Richtung Westen, Kreuzung Naabstraße keine Radwegbenutzungspflicht, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Furtmarkierung, die den Radverkehr nach links auf die Naabstraße leitet.

39 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 39 Nr. 34 Kastanienallee / Helmstedter Straße Kastanienallee Richtung Westen, Kreuzung Helmstedter Straße keine Radwegbenutzungspflicht, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Furt markieren, die den Radverkehr sicher auf die Fahrbahn leitet. Langfristig: Kreuzungsbereich umbauen.

40 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 40 Nr. 35 Thiedestraße / Goethestraße Thiedestraße Richtung Süden vor der Kreuzung Goethestraße Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radweg endet ohne Radverkehrsführung auf dem Rechtsabbiegerstreifen, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Bild aus Radfahrer- / Autofahrersicht Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Markierung eines Radfahrstreifens zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegerspur oder Rechtsabbiegespur aufheben und als Radfahrstreifen markieren. Langfristig: Rechtsabbiegespur rückbauen.

41 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 41 Nr. 36 Steinweg / Bohlweg Steinweg Richtung Westen, Kreuzung Bohlweg Benutzungspflicht durch Zeichen 241 am Anfang des Steinwegs, ab Schöppenstedter Straße keine Benutzungspflicht, aber auch keine Möglichkeit auf die Fahrbahn zu wechseln, Radweg wird im Kreuzungsbereich über eine Furt auf die Busspur geleitet. Radfahrer werden von Busfahren häufig nicht gesehen bzw. ignoriert. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge des Steinwegs aufheben, Zeichen 138 aufstellen, Furt bis auf die Fahrbahn verlängern, so dass die Busse diese eindeutig überqueren müssen, Gespräch mit der Braunschweiger Verkehrs AG, mit dem Ziel mehr Rücksicht seitens der Busfahrer zu erreichen.

42 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 42 Nr. 37 Ebertallee / Herzogin-Elisabeth-Straße Ebertallee Richtung Westen, Kreuzung Herzogin-Elisabeth-Straße Benutzungspflicht durch Zeichen 241, Radweg geht in einen Fußweg, Radfahrer frei, über, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen, Markierung einer Furt, die die Radfahrer sicher auf die Fahrbahn leitet.

43 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 43 Nr. 38 Hondelager Straße / Schulweg in Bevenrode Hondelager Straße Richtung Osten, Kreuzung Schulweg Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Bordsteine nicht ausreichend abgesenkt. Radweg aufheben oder zumindest die Radwegbenutzungspflicht aufheben, ggf. Zeichen 138 aufstellen.

44 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 44 Nr. 39 Kreisverkehr Rautheim Braunschweiger Straße Braunschweiger Straße Richtung Osten innerhalb des Kreisverkehrs. Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet undefiniert ohne Radverkehrsführung im Kreisverkehr, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Es ist nicht zu erkennen, wo der Radweg endet. Zeichen 138 aufstellen, Radwegbenutzungspflicht aufheben. Mittelfristig: Radverkehr vor dem Kreisverkehr sicher auf die Fahrbahn führen, Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 1.

45 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 45 Nr. 40 Kreisverkehr Mascherode Salzdahlumer Straße Richtung Norden Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen, Vorfahrt achten für Radfahrer. Für zukünftige Planungen: Radverkehr vor dem Kreisverkehr sicher auf die Fahrbahn führen.

46 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 46 Nr. 41 Schenkendamm / Thiedebacher Weg Schenkendamm Richtung Osten vor der Kreuzung Thiedebacher Weg. Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung vor dem Kreuzungsbereich, Kennzeichnung des Radwegendes durch Zeichen 239, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Gegenrichtung Beginn eines linken Radweges. Zeichen 239 rechts in den Thiedebacher Weg versetzen, Furt markieren, Gehweg auf der Brücke für den Radverkehr freigeben, Radfahrer in Leiferde sicher auf die Fahrbahn leiten (Prinzipskizze Bild 4), ggf. jetzigen Fußweg verbreitern.

47 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 47 Nr. 42 Grasseler Straße / Hondelager Straße Grasseler Straße Richtung Osten, Kreuzung Hondelager Straße Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen, Furt markieren, die den Radverkehr sicher auf die Fahrbahn leitet.

48 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 48 Nr. 43 Georg-Westermann-Allee / Herzogin-Elisabeth-Straße Georg-Westermann-Allee Richtung Westen, Kreuzung Herzogin-Elisabeth-Straße keine Radwegbenutzungspflicht, Furtmarkierung. keine

49 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 49 Nr. 44 Mittelweg / Robert-Koch-Straße Mittelweg Richtung Süden, Einmündung Robert-Koch-Straße Zeichen 138 vorhanden, keine Radwegbenutzungspflicht (Fußweg, Radfahrer frei), Kennzeichnung des Radwegendes durch Zeichen 239, Weg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Furt markieren, die den Radverkehr sicher auf die Fahrbahn leitet. Langfristig: Umbau Mittelweg mit geänderter Radverkehrsführung

50 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 50 Nr. 45 Brodweg Brodweg Richtung Süden hinter dem Bahnübergang Benutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende durch Zeichen gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen Radwegbenutzungspflicht aufheben.

51 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 51 Nr. 46 Schapenstraße / Hordorfer Straße Schapenstraße Richtung Süden, Kreuzung Hordorfer Straße Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Radwegbenutzungspflicht aufheben. Mittelfristig: Radweg am Beginn der Bebauung auf die Fahrbahn führen, Umbau entsprechend Prinzipskizze Bild 4.

52 2. Rechte Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 52 Nr. 47 Fischerbrücke / Hahnenkamp Fischerbrücke Richtung Westen, Kreuzung Hahnenkamp Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein baulicher Schutz, kein Schutz durch Markierungen, kein Schutzstreifen. Der Weg hat eine Breite von ca. 1,50 m und ist auch in Gegenrichtung (linker Radweg) für den Radverkehr freigegeben. Die Situation ist extrem gefährlich! Bild in die Gegenrichtung Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radweg aufheben, Radverkehr auf der Fahrbahn führen (in beiden Richtungen).

53 3. Linke Radwegenden Seite 53 Nr. 48 Bundesallee im Tiergarten / Kanzlerfeld Bundesallee Richtung Westen zwischen FAL und L638 Richtung Lamme Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, keine Querungshilfe. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen (beide Fahrtrichtungen). Mittelfristig: Radweg bis zur Einmündung der L638 nach Lamme verlängern.

54 3. Linke Radwegenden Seite 54 Nr. 49 Schapenstraße Volkmarode Schapenstraße Richtung Norden gegenüber der Einmündung Waldrain Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240 ab Einmündung Seikenkamp, Radwegende mit Zeichen 254 gekennzeichnet, keine Querungshilfe. Radwegbenutzungspflicht aufheben.

55 3. Linke Radwegenden Seite 55 Nr. 50 Celler Heerstraße Celler Heerstraße Richtung Süden am Ortseingang Ölper Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 237, Radwegende mit Zeichen 239 gekennzeichnet, Mittelinsel, aber keine keine Querungshilfe. Mittelfristig: Querungshilfe bauen entsprechend Prinzipskizze Bild 2.

56 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 56 Nr. 51 Bohlweg / Dankwardstraße Bohlweg Richtung Norden, Kreuzung Dankwardstraße Radweg gekennzeichnet durch Zeichen 241, Radwegende mit Zeichen 267 gekennzeichnet (für viele nicht ersichtlich). Radweg endet im Kreuzungsbereich. Für Ortsfremde ist nicht ersichtlich, wie es weiter Richtung Norden geht. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Linken Radweg aufheben, Radverkehr auf den Bohlweg nur noch Richtung Süden. Radverkehr Richtung Norden wird über den Schlossplatz geführt. Langfristig: Radweg zwischen Dankwardstraße und Hagenmarkt als Zweirichtungsradweg ausbauen. An der Querung Dankwardstraße Radfahrersignal anordnen.

57 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 57 Nr. 52 Bienroder Straße / Erlenbruch Bienroder Straße, Kreuzung Erlenbruch Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, keine Querungshilfe, kein Schutz durch Markierungen. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Radverkehr ab Ortseingang auf der Fahrbahn (Schutzstreifen) führen, Radwegende mit Zeichen 254 oder 239 kennzeichnen. Mittelfristig: Querungshilfe entsprechend Prinzipskizze Bild 3 am Ortseingang bauen.

58 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 58 Nr. 53 Salzdahlumer Straße / An der Sporthalle Salzdahlumer Straße Richtung Südosten, Kreuzung An der Sporthalle Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich kein Schutz durch Markierungen, keine Querungshilfe vorhanden. Zeichen 138 aufstellen (Salzdahlumer Straße), Furt markieren, die den Kfz-Fahrern signalisiert, dass Radfahrer Vorfahrt haben.

59 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 59 Nr. 54 Alte Schulstraße / Schönebergstraße Alte Schulstraße Richtung Südwesten, Einmündung Schönebergstraße Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende nicht gekennzeichnet, ist für Radfahrern nicht erkennbar, linker Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, signalisierte Querung. Sehr schlechte Sichtbeziehung Schönebergstraße / Radweg. Verbesserungsvorschläge besonders dringend! Radwegbenutzungspflicht aufheben zumindest ab Wendhäuser Weg, Radwegende mit Zeichen 239 oder 254 an dem Masten der Ampel kennzeichnen.

60 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 60 Nr. 55 Möncheweg / Dedekindstraße Möncheweg Richtung Norden, Einmündung Dedekindstraße Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende nicht gekennzeichnet, ist für Radfahrer nicht erkennbar, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, keine Querung. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Radwegende mit Zeichen 239 oder 254 kennzeichnen. Mittelfristig: Konzept erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Rautheimer Straße, der Braunschweiger Straße und dem Möncheweg sinnvoll geführt wird.

61 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 61 Nr. 56 Gifhorner Straße / Hauptstraße / Im Steinkampe Hauptstraße in Wenden Richtung Norden, Kreuzung im Steinkampe und Kreuzung Gifhorner Straße / Hauptstraße, alle Fahrbeziehungen. Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende mit Zeichen 254 gekennzeichnet, linker Radweg endet im Kreuzungsbereich, Furtmarkierung. Die Radverkehrsführung ist bereits an der Kreuzung Gifhorner Straße Hauptstraße unübersichtlich und für Ortsfremde nicht ersichtlich. Radwegbenutzungspflicht ab Gifhorner Straße aufheben, Zeichen 138 aufstellen. Mittelfristig: Neues Konzept für eine geeignete Radverkehrsführung ab der Kreuzung Gifhorner Straße / Hauptstraße erarbeiten.

62 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 62 Nr. 57 Möncheweg / Alte Kirchstraße klären Möncheweg Richtung Süden und Westen Zeichen 138 vorhanden für die Gegenrichtung, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radweg endet ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, kein Schutz durch Markierungen. Schlechte Sichtbeziehung zwischen Kfz-Fahrern, die aus der Straße Am kleinen Schafkamp kommen und den Radfahrern aus Richtung Norden. Bild in Gegenrichtung Bild in Gegenrichtung Furtmarkierung, Stop-Schild aufstellen und Haltelinie markieren.

63 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 63 Nr. 58 Bevenroder Straße / Peterskamp Bevenroder Straße Richtung Süden, Einmündung Peterskamp Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240 (bis zum Parkplatz), keine Querungshilfe. Es ist nicht eindeutig zu erkennen, dass der linke Radweg an der Einmündung Peterskamp endet und die Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln sollen. Die Furtmarkierung vermittelt im Gegenteil den Eindruck, dass der linke Radweg fortgeführt wird. Oder endet der linke Radweg bereits am Parkplatz? Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen, Radwegende mit Zeichen 254 kennzeichnen, Furtmarkierung ändern. Mittelfristig: Ab Autobahnbrücke neuen Radweg mit eindeutigem Ende bauen.

64 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 64 Nr. 59 Forststraße in Querum Forststraße Richtung Osten, vor dem Kreisverkehr in Querum Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende durch Zeichn gekennzeichnet, Querungshilfe vorhanden Radfahrer, die auf dem für Radfahrer freigegebenen Fußweg weiterfahren, fahren entgegen der Kreisverkehrsrichtung. Pkw-Fahrer, die aus dem Waggumer Weg in den Kreisverkehr einbiegen, rechnen nicht mit Radfahrern von rechts. Linken Radweg im Kreisverkehr aufheben, Radverkehrsführung auf der Fahrbahn, Radwegende duch Zeichen 239 oder 254 kennzeichnen, Radwegebenutzungspflicht ab Ortseingang Querum aufheben. Langfristig: Umbau des linken Radweges in Querum.

65 4. Linke Radwegenden im Kreuzungsbereich Seite 65 Nr. 60 Salzdahlumer Straße / Heinz-Waaske Weg Salzdahlumer Straße Richtung Süden Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Querungshilfe vorhanden. Furtmarkierung (Heinz-Waaske-Weg), Zeichen 138 aufstellen. Vom Grundprinzip ein gutes Beispiel, die Ausführung im Detail hätte besser sein können.

66 5. Radweganfänge Seite 66 Nr. 61 Grasseler Straße in Bevenrode Grasseler Straße Richtung Süden, Ortsausgang Bevenrode Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, keine Hilfe zum Linksabbiegen. Bild aus Radfahrer- /Autofahrersicht Mittelfristig: Abbiegespur entsprechend Prinzipskizze Bild 4 markieren.

67 5. Radweganfänge Seite 67 Nr. 62 Rüningstraße in Rüningen Rüningstraße Richtung Osten, hinter der Autobahnbrücke Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, keine Querungshilfe vorhanden. Bild aus Radfahrer- / Autofahrersicht Linken Radweg aufheben und Radfahrer bis zur Kreuzung Thiedestraße auf der Fahrbahn führen.

68 5. Radweganfänge Seite 68 Nr. 63 Schapenstraße / Seikenkamp Schapenstraße Richtung Norden, Kreuzung Seikenkamp unmittelbar hinter der Ortseinfahrt Volkmarode Zeichen 138 hinter dem Beginn des Radweges vorhanden, keine Radwegbenutzungspflicht, Radweg beginnt ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, keine Furtmarkierung. Bild aus Autofahrer- / Radfahrersicht Radwegbenutzungspflicht aufheben, Furtmarkierung.

69 5. Radweganfänge Seite 69 Nr. 64 Schapenstraße / Hordorfer Straße Schapenstraße Richtung Norden, Kreuzung Hordorfer Straße Zeichen 138 hinter dem Beginn des Radweges vorhanden, keine Radwegbenutzungspflicht, Radweg beginnt ohne Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich, keine eindeutige Auffahrtmöglichkeit auf den Radweg. Bild aus Autofahrer- / Radfahrersicht Langfristig: Eindeutige Auffahrtmöglichkeit baulich anlegen, zusammen mit Gegenrichtung umbauen entsprechend Prinzipskizze Bild 4.

70 5. Radweganfänge Seite 70 Nr. 65 Kreisverkehr Mascherode Salzdahlumer Straße Richtung Süden Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240. In dem Bereich, wo der Radfahrer auf den linken Radweg fahren möchte, ist der Bordstein nicht abgesenkt. Ausschnitt Radwegbenutzungspflicht aufheben. Mittelfristig: Bordstein absenken.

71 5. Radweganfänge Seite 71 Nr. 66 Braunschweiger Straße, Kreisverkehr in Rautheim Braunschweiger Straße Richtung Westen vor dem Kreisverkehr Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg beginnt ohne Radverkehrsführung im Kreisverkehr. Die Radfahrer haben die Wahl, ob Sie links oder rechts um den Kreisverkehr fahren, es gibt allerdings keine Möglichkeit links auf den Radweg abzubiegen. Hinter dem Kreisverkehr ist ein linker Radweg vorhanden. Bild aus Autofahrer- / Radfahrersicht Radwege aufheben, Radverkehr auf der Fahrbahn führen.

72 5. Radweganfänge Seite 72 Nr. 67 Alte Kirchstraße / Möncheweg Alte Kirchstraße Richtung Norden in den Möncheweg Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg beginnt im Kreuzungsbereich einer abknickenden Vorfahrt ohne Radverkehrsführung, kein Schutz durch Markierungen. Bild aus der Alten Kirchstraße Bild im Kreuzungsbereich Furtmarkierung, Radwegbenutzungspflicht aufheben. Langfristig: Umbau des Kreuzungsbereiches.

73 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 73 Nr. 68 K25 von Wenden nach Veltenhof K25 von Wenden nach Veltenhof, freie Strecke Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h, Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radwegende gekennzeichnet durch Zeichen 254, keine Querungshilfe. Schlechte Sichtbeziehung zu Kraftfahrzeugen, die aus Veltenhof kommen. Linksseitige Benutzungspflicht aufheben. Mittelfristig: Radweg auf der Ostseite bis Ortseingang Wenden verlängern.

74 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 74 Nr. 69 Braunschweiger Straße / Rautheimer Straße Von der Braunschweiger Straße rechts in die Rautheimer Straße Richtung Norden abbiegen. Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240 / 241, keine Querungshilfe. Das Rechtsabbiegen für Radfahrer ist im Kreuzungsbereich nicht vorgesehen. Möglich wäre ein Seitenwechsel vor der Kreuzung, wenn die Benutzungspflicht aufgehoben würde. Wie soll der Radfahrer die andere Straßenseite erreichen? Radwegbenutzungspflicht vor der Kreuzung aufheben. Mittelfristig: Konzept erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Rautheimer Straße, der Braunschweiger Straße und dem Möncheweg sinnvoll geführt wird.

75 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 75 Nr. 70 Möncheweg / Ziegelweg Möncheweg Richtung Norden, Enmündung Ziegelweg Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, keine Querungshilfe vorhanden. Zeichen 138 aufstellen. Langfristig: Radverkehrsführung auf dem Möncheweg ändern, ggf. Querungshilfe bauen.

76 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 76 Nr. 71 Peterskamp Peterskamp Richtung Osten Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, keine Querungshilfe. Richtung Osten Radwegbenutzungspflicht aufheben. Langfristig: Radverkehrsführung ändern.

77 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 77 Nr. 72 Alte Frankfurter Straße Alte Frankfurter Straße Richtung Norden, unmittelbar hinter der Autobahnbrücke Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, keine Querungshilfe. Zeichen 138 aufstellen (beide Fahrtrichtungen), Konzept für eine sichere Führung des Radverkehrs auf der Alten Frankfurter Straße erarbeiten und umsetzen (u. a. Furtmarkierungen, Sicherung Ein- / Ausfahrten, Querungshilfe).

78 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 78 Nr. 73 Waggumer Straße / Maschweg Waggumer Weg Richtung Osten, gegenüber der Einmündung Maschweg Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, rechter Radweg endet ca. 10 m vor der Querungshilfe im Bereich einer gefährlichen Supermarkt-Grundstücksausfahrt, linker Radweg beginnt hinter der Querungshilfe. Bild unmittelbar vor der Querungshilfe Radwegbenutzungspflicht aufheben, Zeichen 138 aufstellen. Mittelfristig: Fuß- / Radweg bis zur Querungshilfe verlängern.

79 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 79 Nr. 74 Lagesbütteler Straße in Harxbüttel Lagesbütteler Straße Richtung Nordwesten Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240 (linke Seite), Radwegende durch Zusatzzeichen Ende gekennzeichnet, kein baulicher Schutz, geringer Schutz durch Markierung, kein Schutzstreifen. Die Kennzeichnung kann nicht nachvollzogen werden: Links Benutzungspflicht, rechts Benutzungsrecht. Radwegbenutzungspflicht aufheben, Furt über die Querstraße markieren. Langfristig: Innerhalb der Ortschaft Radverkehr auf der Fahrbahn führen, am Ortsausgang Querungshilfe entsprechend Prinzipskizze Bild 4 bauen.

80 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 80 Nr. 75 Thiedestraße / Rüningenstraße Thiedestraße Richtung Süden, Kreuzung Rüningenstraße Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radweg wechselt auf die linke Straßenseite, Signalisierter Übergang, Radwegende durch Zeichen 254 auf der anderen Straßenseite gekennzeichnet, für Ortsfremde ist die Radverkehrsführung nicht eindeutig zu erkennen. Zeichen 241 umsetzen vom Ampelmast an den Masten des Straßenschildes Rüningstraße, Wegweisung.

81 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 81 Nr. 76 Thiedestraße / Schrotweg Thiedestraße Richtung Norden, Kreuzung Schrotweg Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 241, Radwegende mit Zeichen 254 gekennzeichnet, signalisierter Übergang. Für Ortsfremde ist die weitere Radverkehrsführung nicht erkennbar. Wegweisung

82 6. Seitenwechsel von Radwegen Seite 82 Nr. 77 Hegerdorfstraße / Peterskamp Hegerdorfstraße Richtung Süden, Kreuzung Peterskamp Außerorts, zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, Zeichen 138 vorhanden, Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 240, Radweg wird im Kreuzungsbereich von der rechten auf die linke Seite geführt, Führung des Radverkehr durch Markierung einer Furt. Positives Beispiel für eine kurzfristige Lösung. Bei Neu- und Umbauten sollte allerdings eine andere Lösung umgesetzt werden.

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