Wir übernehmen Verantwortung
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- Emma Hauer
- vor 6 Jahren
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1 Wir übernehmen Verantwortung Erstmals in der Geschichte ein breites Bündnis, mit dem die Verantwortung jedes Einzelnen entlang der Wertschöpfungskette effektiv gebündelt werden kann. Den Bedürfnissen der Bevölkerungsmehrheit wird Rechnung getragen: Verbesserung des Tierwohls im Einklang mit dem Verbraucherverhalten. Die Initiative gibt Landwirten die Möglichkeit, Veränderungen umzusetzen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Branche hat erkannt, dass sich etwas verändern muss. Das gehen wir an. Dabei setzen wir auf Machbarkeit und realistische Schritte.
2 Wie wird die Initiative umgesetzt? Lebensmittelhandel Trägergesellschaft Landwirtschaft Einzahlung Tierwohlbeitrag 4 ct/kg Verkaufsmenge DRV, DBV, VDF, BVDF, HFM, ZDG Clearingstelle Auszahlung Tierwohlzuschuss an Schweinemäster Sauenhalter Ferkelaufzüchter Einzahlung auf alle im LEH verkauften Frischfleischartikel aus Schweinefleisch Artikel aus Schweinefleisch oder mit Schweinefleischanteil Wurstartikel für die Dauer von drei Jahren ab dem Start der Initiative ist Träger und Betreiber der Initiative zum Tierwohl definiert Anforderungen steuert/kontrolliert die mit Überwachung beauftragten Zertifizierungsstellen/Auditoren überwacht Zahlungsabwicklung über Clearingstelle sanktioniert Verstöße Umsetzung der Tierwohlkriterien Auszahlung an Betriebe für jedes Tier, abhängig von umgesetzten Kriterien begrenzt auf das Dreifache des zu erreichenden Mindestbetrags garantiert auf drei Jahre regelmäßige unangekündigte Kontrollen
3 Tierwohlbeitrag des Lebensmittelhandels Der Handel beteiligt sich durch Zahlung eines Tierwohlbeitrags pro Kilogramm Verkaufsmenge unabhängig davon, ob es aus einem teilnehmenden Betrieb kommt in Höhe von 0,04 EUR auf das breite Sortiment von: Frischfleischartikel aus Schweinefleisch (inkl. z.b. Bratwurst und Hackfleisch mit Schweinefleisch) Artikel aus Schweinefleisch oder mit Schweinefleischanteil (inkl. Tiefkühlware und heiße Theke ) Wurstartikel mit Schweinefleischanteil.
4 Tierwohlbeitrag des Lebensmittelhandels Zahlung des Tierwohlbeitrags erfolgt losgelöst vom Marktpreis. Lebensmittelhandel Tierwohlbeitrag Marktpreis Tierwohl- Fonds Clearingstelle Lieferant
5 Prozess Anmeldung Tierhalter Initiative zum Tierwohl 7 Ein-/Freigabe Prüfbericht Tierhalter ist anspruchsberechtigt. 3 Rückmeldung 2 Anmeldung 5 Beauftragung Bündler Auditor 4 Rückmeldung 1 Anmeldung 6 Audit Tierhalter
6 Erklärung des Tierhalters zur Teilnahme an der Initiative Angaben zu: Stammdaten des Betriebs (u.a. VVVO-Nr., Produktionsart, Tierzahl, Bankverbindung, steuerliche Veranlagung) Tierwohlkriterien Umsetzungszeitpunkt Beauftragung des Bündlers: Anmeldung an der Initiative, Übermittlung der Daten Organisation der Teilnahme (u.a. Stammdatenpflege, Organisation der Audits) Zu beachten vor der Anmeldung: Anmeldeprozess Laufzeit der Teilnahme Verpflichtung zur Umsetzung der angemeldeten Kriterien Verfahren bei Änderungen/Aufgabe von Kriterien Mögliche Sanktionen/Vertragsstrafen
7 Zeitstrahl Anmeldung Tierhalter (geplant) Start Auditierungen 4 Wochen wenige Tage 5 Monate Start Anmeldung Bündler Start Anmeldung Tierhalter Ende Anmeldung Tierhalter Mitteilung, ob Tierhalter teilnehmen kann Liquiditätsprüfung Clearingstelle Zeitraum, in dem das Datum für die Umsetzung der Tierwohlkriterien liegen muss. Ist die Nachfrage der Tierhalter höher als die Mittel des Fonds: Begrenzung der Teilnahme. Reihenfolge für die Teilnahme der Tierhalter entsprechend des Datums, ab wann die Kriterien umgesetzt werden.
8 Tierwohlzuschuss unabhängig vom Marktpreis Beispiel Schwein wöchentliche Meldung Anzahl Tiere Initiative zum Tierwohl quartalsweise Meldung Anzahl Tiere quartalsweise Auszahlung Tierwohlzuschuss (6 Monate nach Erhebung) Schlachtbetrieb Bündler Schweinemast Ferkelaufzucht Sauenhaltung Meldung Anzahl abgegebener Tiere Abgabe der Tiere Abgabe der Tiere
9 Höhe des Zahlungsanspruches Beispiel Schwein Mindest- und Höchstbetrag Grundanforderungen jährlicher Sockel-Tierwohl-Zuschuss Kriterienkatalog Pauschal 500 EUR pro Betrieb (VVVO-Nr. und Produktionsart) und Jahr für alle Aufwendungen Wahlpflichtkriterien mindestens eines der beiden Kriterien muss gewählt werden Kriterienkatalog definierte Vergütung für Umsetzung eines höheren Platzangebots und/oder Zugang zu Raufutter/Nestbaumaterial Wahlkriterien definierte Mindestanzahl an Kriterien, die gewählt werden müssen Kriterienkatalog mit definierter Vergütung für die Umsetzung einzelner Anforderungen Mindestbetrag (1,- Euro Ferkelaufzucht; 2,- Sauenhaltung; 3,- Euro Schweinemast) auf das Dreifache des Mindestbetrages (3,-/6,-/9,- Euro) begrenzt Tierwohlzuschuss Landwirtschaft = Pauschaler Grundbetrag + kriterienabhängige Vergütung
10 Höhe des Zahlungsanspruches Beispiel Schwein Begrenzung pro Tierplatz / Plausibilität Schweinemastbetriebe Unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Mastsysteme (z.b. späterer Mastbeginn) ist der Tierwohlzuschuss auf maximal 3,5 Schweine je Tierplatz und Jahr begrenzt. Ferkelaufzuchtbetriebe Unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Aufzuchtsysteme ist der Tierwohlzuschuss auf maximal 8,7 Ferkel je Ferkelaufzuchtplatz und Jahr begrenzt. Sauenhaltende Betriebe Für Sauenhalter erfolgt die Festsetzung auf Grundlage der abgesetzten Ferkel. Sauenhalter melden diese Zahlen am letzten Tag eines Kalenderquartals für das zurückliegende Kalenderquartal an die Clearingstelle. Die von ihnen gemeldeten Zahlen werden im Folgeaudit von der Zertifizierungsstelle und unabhängig hiervon auch von Beauftragten der Trägergesellschaft überprüft.
11 Vertragliche Einbindung Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbh Teilnahmevereinbarung Rahmenvertrag Zertifizierungsstelle Bündler Beauftragung Teilnahmeerklärung Auditierung Landwirtschaftlicher Betrieb/Teilnehmer Bescheinigung
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