KfW-Energieeffizient Sanieren
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- Leopold Waltz
- vor 6 Jahren
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1 KfW-Energieeffizient Sanieren Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Sie bei der energieeffizienten Sanierung Eine energieeffiziente Sanierung schont sowohl die Umwelt als auch Ihr Budget, denn damit sparen Sie Energiekosten und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie. Mit dem Programm KfW Energieeffizient Sanieren unterstützen wir Sie dabei, bei Ihrem Sanierungsvorhaben von attraktiven Förderungen zu profitieren. Denn umso besser der KfW- Energieeffizienz-Standard Ihrer Immobilie nach der Sanierung ist, desto größer ist auch die Förderung. Informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot für energieeffizientes Sanieren und nutzen Sie gerne unsere Beratungsangebote. Ziel des Programms ist die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Gefördert werden Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen/ Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor). Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) wird für Wohngebäude, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde, die energetische Sanierung wie folgt gefördert: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115, Denkmal über Maßnahmepakete (Heizungs- und Lüftungspaket) mittels Einzelmaßnahmen Nicht gefördert werden: durch Ausbau/Erweiterung von vormals nicht beheizten Räumen erstehende neue Wohneinheiten (Förderung über Energieeffizient Bauen ), außer es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäude bzw. Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser Erläuterungen und technische Mindestanforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern sowie den Einzelmaßnahmen (z. B. für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz geltende Ausnahmeregelungen) finden Sie in den Anlagen "Technische Mindestanforderungen", "Liste förderfähigen Kosten" und "Liste der Technischen FAQ". Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich. Anerkannte Sachverständige sind Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 1 von 6
2 die in der Expertenliste unter in der Kategorie Energieeffizient Bauen und Sanieren geführten Personen. Bei der Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist ein Sachverständiger für Baudenkmale einzubinden. Die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen im Rahmen der Planung und begleitenden Durchführung sind zu dokumentieren und die Unterlagen aufzubewahren. Wer wird gefördert Alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die sich eine bestehende Immobilie kaufen und diese entsprechend sanieren wollen. Was wird gefördert Die Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel der Energieeinsparung / CO2-Minderung. Es werden die KfW-Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen unterstützt. Voraussetzungen Die energetisch hochwertige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie mittels Einzelmaßnahmen muss bestimmte Kennzahlen, die Sie bitte den ausführlichen Unterlagen entnehmen, erreichen. Ziehen Sie daher bitte frühzeitig einen Sachverständigen aus der oben genannten Expertenliste bei der Planung Ihres Vorhabens zu Rate. Bei der Förderung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, zu einem sonstigen KfW- Effizienzhaus sowie von Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen sind ausschließlich die in der Expertenliste für die Bundesprogramme unter geführten "Sachverständigen für Baudenkmale" zugelassen. Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung bzw. der Beginn der Sanierungsmaßnahme. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Details Darlehenshöhe bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag EUR je Wohneinheit (Effizienzhaus) Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 2 von 6
3 Details EUR je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen inklusive Heizungs- und Lüftungspaket) Sollzinsbindung 10 Jahre Sollzinssatz Der Sollzinssatz entsprich dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW. Auszahlung 100% Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage. Abgerufene Beträge sind innerhalb von 6 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zuzuführen, eine Überschreitung der Frist führt zu einem Zinszuschlag. Bearbeitungsgebühr keine Rückzahlung monatlich in gleich hohen Annuitäten Tilgung Während der ersten Sollzinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen von mindestens EUR zu den jeweiligen Zahlungsterminen kostenfrei möglich. Bereitstellungszinsen Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. Sicherheiten bankübliche Sicherung durch Grundschulden Laufzeit / Tilgungssatz Maximal 30 Jahre bei grundsätzlich zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 3 von 6
4 Details Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig. Tilgungszuschuss Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (in % des Zusagebetrages): KfW-Effizienzhaus 55: 27,5% KfW-Effizienzhaus 70: 22,5% KfW-Effizienzhaus 85: 17,5% KfW-Effizienzhaus 100: 15,0% KfW-Effizienzhaus 115: 12,5% KfW-Effizienzhaus Denkmal: 12,5% Heizungs- und Lüftungspaket: 12,5% Einzelmaßnahmen: 7,5% Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Verfahrensablauf Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag. Rechtsgrundlagen / Infoblätter Kosten Merkblatt KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Anlage Technische Mindestanforderungen Anlage Liste der förderfähigen Maßnahmen Anlage Liste der Technischen FAQ Allgemeine Bestimmungen für Endkreditnehmer Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes. Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 4 von 6
5 Formulare / Downloads Antragstellung für vermietete Wohnimmobilien Wohnungsbau Antrag Vermietete Förderobjekte Wohnungsbau Anlage Antrag Beschreibung Grundstück und Gebäude KfW Online-Bestätigung zum Antrag Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz KMU-Bewertung KMU-Bewertung Anlage KMU-Informationsblatt Weitere erforderliche Unterlagen stimmen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern des Bereichs Mietwohnungsbau ab ( ). für selbstgenutzte Förderobjekte Wohnungsbau Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum Nachweis der Identität Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich gegenüber der SAB zu identifizieren: Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeiter der SAB, Nutzen des für Sie kostenlosen Services PostIdent in einer Filiale der Deutschen Post AG oder Identifikation durch einen zuverlässigen Dritten wie z. B. Notare (siehe VD60311 ). KfW Online-Bestätigung zum Antrag Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz Geldwäsche Infoblatt Geldwäsche Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter nat.person Anlage Für Selbstständige erforderlich: bei Einzelunternehmen KMU-Bewertung bei verbundenen Unternehmen/Partnerunternehmen zusätzlich KMU-Bewertung Anlage KMU-Informationsblatt Mittelabruf Wohnungsbau Auszahlungsantrag Wohnungsbau Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 5 von 6
6 Verwendungsnachweis (nach Abschluss aller Maßnahmen) Wohnungsbau Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) Verwendungsnachweis Rechnungsaufstellung KfW-Online-Bestätigung nach Durchführung Kontakt Servicecenter Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr Letzte Änderung: SAB Sachsen Seite 6 von 6
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