Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

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1 EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich. Als Anschlussnetzbetreiber sind wir vom Gesetzgeber weiterhin dazu verpflichtet, die EEG-Umlage von Ihnen als Eigenversorger einzuziehen und die erhaltenen Zahlungen an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten. I. Eigenversorgung Eigenversorgung ( 3 Nr. 19 EEG 2017) liegt vor, wenn zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher Personenidentität besteht und Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage ohne Netzdurchleitung verbraucht wird. Die Pflicht der Zahlung der EEG- Umlage für Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG Verringerung der EEG-Umlage Bei Eigenversorgung aus einer EEG-Anlage einer hocheffizienten KWK-Anlage i. S. d. 61b Nr. 2 EEG 2017 ist ein reduzierter Satz von 40% der jeweils gültigen EEG-Umlage zu zahlen ( 61b EEG 2017). Bitte beachten Sie, dass eine Inanspruchnahme der Befreiung von der EEG-Umlage-pflicht sowie der verringerten EEG-Umlage nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass Sie fristgemäß Ihren Mitteilungspflichten nachkommen. Sämtlicher eigenverbrauchter Strom muss des Weiteren gemäß 61h Abs. 1 EEG 2017 mit geeichten Messeinrichtungen erfasst werden. Mitteilungspflichten des Eigenversorgers Um Ihre Mitteilungspflichten gem. 74a Abs. 1 EEG 2017 zu erfüllen bitten wir Sie die beiliegende Erklärung des Betreibers einer pflicht auszufüllen. Mittels der Erklärung können Sie als Anlagenbetreiber uns bestätigen, dass bei Ihnen eine Eigenversorgung vorliegt. Weiterhin sind Sie verpflichtet, die umlagepflichtigen Strommengen bis zum 28. Februar des Folgejahres an uns als Anschlussnetzbetreiber ( 74a Abs. 2 EEG 2017) und an die Bundesnetzagentur ( 76 Abs. 1 EEG 2017) zu melden. Wir fordern Sie mit einer Ablesekarte zur Meldung der Strommengen eines Jahres auf. Informationen zur Datenmeldung an die Bundesnetzagentur finden Sie unter folgendem Link: rneuerbareenergien/datenerhebung_eeg/eigenversorger/daten_eeg_eigenversorger_node.html Erfüllen Sie Ihre Mitteilungspflichten nicht, erhöht sich die verringerte EEG-Umlage auf 100 Prozent ( 61g Abs. EEG 2017).

2 EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp II. Sonderfall Belieferung Dritter Wenn Sie aus Ihrer Erzeugungsanlage Dritte (z.b. Mieter) versorgen, handelt es sich nicht um eine Eigenversorgung. In diesem Fall liefern Sie wie ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen ( 3 Nr. 20 EEG 2017) Strom an Letztverbraucher. Für an Dritte gelieferte Strommengen besteht gem. 60 EEG 2017 die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage in voller Höhe. Die Ausnahmeregelung und der Bestandsschutz für Eigenversorger findet hier keine Anwendung. Mitteilungspflichten des Elektrizitätsversorgungsunternehmens Wenn Sie als Elektrizitätsversorgungsunternehmen Strom an Letztverbraucher liefern, sind Sie verpflichtet dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Angaben nach 74 Abs. 1 EEG 2017 mitzuteilen. Weiterhin müssen bis zum 31. Mai des Folgejahres die an Letztverbraucher gelieferten Strommengen an den Übertragungsnetzbetreiber ( 74 Abs. 2 EEG 2017) und an die Bundesnetzagentur ( 76 Abs. 1 EEG 2017) übermittelt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH Abteilung N-B Rheinlanddamm Dortmund Fax: eeg@amprion.net Informationen zur Datenmeldung an die Bundesnetzagentur finden Sie unter folgendem Link: rneuerbareenergien/datenerhebung_eeg/evu/daten_eeg_evu_node.html Bitte senden Sie die ausgefüllte Erklärung an uns zurück, auch wenn Sie keine Eigenversorgung vornehmen.

3 Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (Die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Bereits in Betrieb gesetzte Anlage (ohne Änderung) Bereits in Betrieb gesetzte Anlage mit Änderung auf Grund Erweiterung um technische bauliche Einrichtungen (z. B. Leistungszubau) auf Grund Austausch technischer baulicher Einrichtungen auf Grund Einsatzstoffumstellung Umstellung der Art des Verbrauchs (z.b. Eigenversorgung/Drittbelieferung) Sonstiges: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon / Mobil 2. Angaben zur Stromerzeugungsanlage: Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Datum der ersten Inbetriebnahme / Datum der Änderung Leistung der Anlage [kw bzw. kwp bei Solar] Anschlussobjektnummer Betreffendes bitte ankreuzen: Anlagentyp: EEG-Anlage (z. B. Solar, Wind, Wasser, Biomasse / Biogas / Biomethan / Deponie- und Klärgas) KWK-Anlage (z. B. Hocheffiziente KWK-Anlage im Sinne von 61b Nr. 2 EEG 2017) Konventionelle Erzeugungsanlage nicht hocheffiziente KWK-Anlage zur EEG-Umlagepflicht Seite 1 von 3

4 3. Art der Energielieferung/ Eigenversorgung Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des Anschlussnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung) keine weiteren Angaben notwendig Überschusseinspeisung mit Eigenversorgung Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. 3 Nr. 19 EEG 2017). Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eigespeist siehe hierzu auch Erläuterungen unter I Eigenversorgung. Eigenversorgung Verbrauch/Jahr voraussichtlich ca.: kwh ca.: % der gesamten erzeugten Strommenge Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage beliefere ich ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Sonderfall Belieferung Dritter Eigenversorgung und Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und beliefere andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Sonderfall Belieferung Dritter zur EEG-Umlagepflicht Seite 2 von 3

5 Bestätigung der Angaben Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben und insbesondere im Falle der Eigenversorgung, dass die Voraussetzungen für die Eigenversorgung nach 3 Nr. 19 EEG 2017 vorliegen (siehe I der Erläuterung). Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich per /Fax informieren. Hinweis: Anschlussnetzbetreiber dürfen für die Überprüfung einer Zahlungsverpflichtung nach 61 EEG 2017 Daten zu Eigenerzeugern, Eigenversorgern und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbrauchern an die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln, soweit dies erforderlich ist. Dies umfasst nach 73 Abs. 5 Nr. 3 EEG 2017 auch die Kontaktdaten. Ort, Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers Bitte senden Sie den Fragebogen eingescannt per Mail, per Fax per Post an: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Netzanschluss G124 Dornheimer Weg Darmstadt einspeiseanmeldung@e-netz-suedhessen.de / Telefax: zur EEG-Umlagepflicht Seite 3 von 3

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