Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang: Sensorsystemtechnik

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1 Besondere Bestimmungen für den Studiengang: Sensorsystemtechnik Abschluss: Master of Engineering (M. Eng.) Version 2 ab WS 2006/07 29-SE/M Aufbau des Studiengangs 30-SE/M (entfällt) 31-SE/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 32-SE/M Master-Thesis 33-SE/M Zeugnis und Urkunde 34-SE/M Tabellen zum Studiengang 1

2 29-SE/M Aufbau des Studiengangs (1) Im Masterstudiengang Sensorsystemtechnik umfasst das Studium drei Semester. (2) Ergänzend zu den Pflichtmodulen im ersten und zweiten Semester müssen die Studierenden im zweiten Semester 1 Wahlpflichtmodul im Umfang von insgesamt 4 ECTS/CP belegen. (3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 48 Semesterwochenstunden entsprechend 90 ECTS/CP. (4) Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden im Regelfall in deutscher oder ggf. in englischer Sprache abgehalten. 30-SE/M (entfällt) 31-SE/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan (1) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie die jeweils zugehörigen Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus Tabelle 1. (2) Die Fachprüfungen der Masterprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus Tabelle 2. (3) Eine Fachprüfung gilt dann als bestanden, wenn alle dafür erforderlichen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen jeweils bestanden sind. (4) Die Studierenden haben die Möglichkeit, bei der individuellen Auswahl von Wahlpflichtfächern auf das aktuelle Angebot an Wahlpflichtfächern, die in den Studiengängen Sensorik, Sensorsystemtechnik und Sensor Systems Technology angeboten werden, zurückzugreifen. Ferner können auch in Absprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Lehrveranstaltungen aus anderen Fakultäten als Wahlpflichtfach anerkannt werden. Der Lehrstoff dieser Veranstaltungen muss sich vom Pflichtangebot des Bachelorstudiengangs Sensorik und den Masterstudiengängen Sensorsystemtechnik und Sensor Systems Technology deutlich unterscheiden. Die Modalitäten der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der maßgebenden Studien- und Prüfungsordnung der veranstaltenden Fakultät. 32-SE/M Master-Thesis Die Bearbeitungszeit für die Master-Thesis beträgt sechs Monate. 33-SE/M Zeugnis und Urkunde Im Zeugnis und in der Urkunde wird der Studiengang angegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet: Masterstudiengang Sensorsystemtechnik 2

3 34-SE/M Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in den Tabellen: 1. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) 2. Spalte Name der Lehrveranstaltung (Modul) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Semesterwochenstunden (SWS) bzw. Kreditpunkte, d.h. Credits in der Vorlesungszeit eines Semesters (CP) 5. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art) V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung P = Projektvorlesung bzw. -arbeit L = Labor T = Tutorium 6. Spalte Prüfungsvorleistung (Voraus.) 7. Spalte Art der Studienleistung/Prüfungsvorleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/PV/Dauer) 8. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL/Dauer) Zu 7. u. 8. Als Studienleistungen/Prüfungsvorleistungen (SL/PV) bzw. Prüfungsleistungen (PL) können vorgesehen werden MP = Mündliche Prüfung Re = Referat Kl = Klausur La = Laborarbeit St = Studienarbeit (sonst. schriftl. Arbeit) En = Entwurf Ha = Hausarbeit Studienarbeit (sonst. schriftl. Arbeit) PA = Praktische Arbeit Th = Thesis Für die Dauer gilt S = Semester W = Woche(n) T = Tag(e) 9. Spalte Gewicht für Bildung der Fachnote (GFN) 10. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP) 11. Spalte Bemerkung Zu 6. u. 11. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: Block = Blockveranstaltung FP = Fachprüfung üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung LV = Lehrveranstaltung Wf = Wahlpflichtfach 3

4 Studiengang : Sensorsystemtechnik (gültig ab WS 06/07) Abschluss: Master (M. Eng.) Tabelle a 4 b a 7 b 8 a 8 b EDV-Bez. Lehrveranstaltung S. CP/ECTS SWS Art Voraus. SL/PV Dauer PL Dauer GFN FP Bemerkung SE1711 Physikalische & chem. Sensorik V Kl SE1721 Regelungstechnik V + L La 1S Kl SE1731 Mikrosystemtechnologie V Kl + Kl SE1741 Theoret. Aspekte d. Sensorik V Kl SE1742 Theoret. Aspekte d. Sensorik V Kl SE2751 Bio- und Chemosensorik V + P St 1 S Kl + Re SE2761 Optische Sensorik V + U Kl SE2771 Umwelttechnologie V + Ü Kl SE2781 Mikroelektronische Systeme V Kl SE2791 Wahlpflichtmodul V (4) SEMA00 Master-Thesis 3 24 Th 6 M 1 10 SE3810 Abschlusskolloquium 3 6 MP Summen Masterstudium 90 CP 48 2 PV 12 bpl 11 FP 4

5 Studiengang : Sensorsystemtechnik (gültig ab WS 06/07) Abschluss: Master (M. Eng.) Tabelle 2 EDV-Bez. Name der Prüfung Fachprüfung Bezeichnung der Prüfung zugeordnete Lehrveranstaltungen Gewicht für Gesamtnote Bemerkung SEFP1 Physikalische & chemische Sensorik FP 1 Physikalische & chemische Sensorik 3 SEFP2 Regelungstechnik FP 2 Regelungstechnik 2 SEFP3 Mikrosystemtechnologie FP 3 Mikrosystemtechnologie 2 SEFP4 Theoretische Aspekte der Sensorik FP 4 Theoretische Aspekte der Sensorik 1 4 Theoretische Aspekte der Sensorik 2 SEFP5 Bio- und Chemosensorik FP 5 Bio- und Chemosensorik 3 SEFP6 Optische Sensorik FP 6 Optische Sensorik 3 SEFP7 Umwelttechnologie FP 7 Umwelttechnologie 2 SEFP8 Mikroelektronische Systeme FP 8 Mikroelektronische Systeme 2 SEFP9 Wahlpflichtmodul FP 9 Wahlpflichtmodul 2 SEFP10 Master-Thesis FP 10 Master-Thesis 6 SEFP11 Abschlusskolloquium FP 11 Abschlusskolloquium 2 5

6 35-SE/M Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang tritt am 1. September 2006 in Kraft. 36-SE/M Übergangsregelung Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung der Studien- und Prüfungsordnung ihr Studium im Masterstudiengang Sensorsystemtechnik an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft bereits begonnen haben, können in diesem Studiengang die noch fehlenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen nach der bisherigen Studien und Prüfungsordnung bis spätestens 1. September 2007 ablegen. Danach müssen alle Studierenden ihre Prüfungsleistungen nach der geänderten Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Karlsruhe, den Der Rektor Prof. Dr. K.-H. Meisel Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung: Ausgehängt am: Abgenommen am: Zur Beurkundung: Schweitzer Kanzlerin HS Karlsruhe Technik & Wirtschaft, Fakultät EIT, Masterstudiengang Sensorsystemtechnik 6

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